Wettbewerbliche Vergabe der Schienenpersonennahverkehrsleistungen der S-Bahn München („1. MSBV“)

Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)

Die durch die Auftraggeber zu vergebenden Leistungen umfassen den fahrplanmäßigen Betrieb auf dem Netz der S-Bahn München.
Die Leistungen werden sich in der ersten Betriebsstufe voraussichtlich aus folgenden derzeitigen Linien zusammensetzen:
- KBS 999.1 (S 1),
- KBS 999.2 (S 2),
- KBS 999.3 (S 3),
- KBS 999.4 (S 4),
- KBS 999.6 (S 6),
- KBS 999.7 (S 7/S 20),
- KBS 999.8 (S 8).
Details zu den einzelnen KBS sind dem Bayern-Kursbuch 2017 zu entnehmen.
Mit Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke (voraussichtlich im Dezember 2026) wird es eine zweite Betriebsstufe mit deutlich ausgeweitetem Betriebsprogramm und Liniennetz geben. Die Einzelheiten und die detaillierte Ausgestaltung der zweiten Betriebsstufe stehen derzeit noch nicht fest.
Die Verkehrsleistungen haben zu Beginn der ersten Betriebsstufe einen Umfang von ca. 21,3 Mio. Zugkm/Jahr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-06-16 Auftragsbekanntmachung
2018-02-20 Ergänzende Angaben
2021-06-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-06-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Kurze Beschreibung:
Die durch die Auftraggeber zu vergebenden Leistungen umfassen den fahrplanmäßigen Betrieb auf dem Netz der S-Bahn München. Die Leistungen werden sich in der ersten Betriebsstufe voraussichtlich aus folgenden derzeitigen Linien zusammensetzen: - KBS 999.1 (S 1), - KBS 999.2 (S 2), - KBS 999.3 (S 3), - KBS 999.4 (S 4), - KBS 999.6 (S 6), - KBS 999.7 (S 7/S 20), - KBS 999.8 (S 8). Details zu den einzelnen KBS sind dem Bayern-Kursbuch 2017 zu entnehmen. Mit Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke (voraussichtlich im Dezember 2026) wird es eine zweite Betriebsstufe mit deutlich ausgeweitetem Betriebsprogramm und Liniennetz geben. Die Einzelheiten und die detaillierte Ausgestaltung der zweiten Betriebsstufe stehen derzeit noch nicht fest. Die Verkehrsleistungen haben zu Beginn der ersten Betriebsstufe einen Umfang von ca. 21,3 Mio. Zugkm/Jahr.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
Postanschrift: Boschetsrieder Straße 69
Postleitzahl: 81379
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.bahnland-bayern.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@bahnland-bayern.de 📧
Telefon: +49 897488250 📞
Fax: +49 8974882551 📠
URL der Dokumente: http://www.staatsanzeiger-eservices.de/sol.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-16 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-17 📅
Datum des Beginns: 2019-12-15 📅
Datum des Endes: 2027-12-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 115-231852
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 195-344775
ABl. S-Ausgabe: 115
Zusätzliche Informationen
1) Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags zu Stande. Die Angabe zum Beginn der Laufzeit des Vertrages unter Abschnitt II.2.7) betrifft den Termin der Betriebsaufnahme. 2) Die Angabe unter Abschnitt IV.2.2) betrifft den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote wird den ausgewählten Bewerbern mit Übersendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. 3) Ergänzende Angaben zur Ausgestaltung der Teilnahmeanträge sowie zur Prüfung der Eignung der Bewerber sind unter http://www.staatsanzeiger-eservices.de/sol.html erhältlich. 4) Die nicht erfolgreichen Bewerber werden hierüber und über die Gründe für die Ablehnung ihres Teilnahmeantrags informiert. 5) Eine Angabe unter Abschnitt II.2.9) erfolgt nicht, da es keine erwartete Anzahl von Bewerbern gibt und eine Reduzierung der Zahl der qualifizierten Bewerber auf eine bestimmte Anzahl nicht geplant ist. 6) Im Hinblick auf eine spätere Angebotsabgabe ist bereits bei der Bildung einer Bietergemeinschaft zwingend zu berücksichtigen, dass der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) für jedes der beteiligten Unternehmen eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung sein muss. Sofern einer Bietergemeinschaft ausschließlich mehrere Unternehmen derselben Branche (gleichartige Unternehmen) angehören, ist ein derartiger Zusammenschluss nur zulässig, sofern – objektiv – ein jedes der beteiligten Unternehmen für sich aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht leistungsfähig ist und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bietergemeinschaft nicht ausschließlich, sondern teilweise aus gleichartigen Unternehmen besteht. 7) Im Teilnahmeantrag hat jeder Bewerber eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für den jeweiligen Bewerber Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Sollten bei einem Bewerber oder einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist außerdem zu erklären, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB der jeweilige Bewerber ergriffen hat. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 1, das unter der in Abschnitt VI.3) Nr. 3) genannten Internetseite erhältlich ist, zu verwenden. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt zu den Fragen 2 und 3 (und ggf. 4 und 5) auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die durch die Auftraggeber zu vergebenden Leistungen umfassen den fahrplanmäßigen Betrieb auf dem Netz der S-Bahn München.
Die Leistungen werden sich in der ersten Betriebsstufe voraussichtlich aus folgenden derzeitigen Linien zusammensetzen:
- KBS 999.1 (S 1),
- KBS 999.2 (S 2),
- KBS 999.3 (S 3),
- KBS 999.4 (S 4),
- KBS 999.6 (S 6),
- KBS 999.7 (S 7/S 20),
- KBS 999.8 (S 8).
Details zu den einzelnen KBS sind dem Bayern-Kursbuch 2017 zu entnehmen.
Mit Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke (voraussichtlich im Dezember 2026) wird es eine zweite Betriebsstufe mit deutlich ausgeweitetem Betriebsprogramm und Liniennetz geben. Die Einzelheiten und die detaillierte Ausgestaltung der zweiten Betriebsstufe stehen derzeit noch nicht fest.
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Die Verkehrsleistungen haben zu Beginn der ersten Betriebsstufe einen Umfang von ca. 21,3 Mio. Zugkm/Jahr.
Die zu erbringenden Verkehrsleistungen umfassen den Betrieb des gesamten Netzes der S-Bahn München auf den unter II.1.4) genannten Linien und in dem dort genannten Umfang. Die Leistungen sind frühestens ab dem Beginn des Fahrplanjahres 2020 zu erbringen. Der Vertrag endet vsl. frühestens zum Ende des Fahrplanjahres 2027 und spätestens zum Ende des Fahrplanjahres 2034. Die exakte Laufzeit des Vertrages wird Gegenstand der Verhandlungen sein.
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Der abzuschließende Verkehrsdurchführungsvertrag wird als „Brutto-Vertrag“ ausgestaltet, d. h. der Auftraggeber trägt das Risiko der Entwicklung der Fahrgeldeinnahmen.
Der Verkehrsdurchführungsvertrag wird detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Verkehrsleistungen enthalten.
Der Verkehrsdurchführungsvertrag soll anfänglich auch Verpflichtungen zur Erbringung von Vertriebsleistungen enthalten. Der Auftraggeber wird sich aber vorbehalten, diese Leistungen während der Laufzeit des Verkehrsdurchführungsvertrags abzubestellen und gesondert zu vergeben.
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Für die Erbringung der Verkehrsleistungen ist zunächst der Einsatz von Gebrauchtfahrzeugen mit einem Baujahr ab 1993 zugelassen. Während der Laufzeit des Verkehrsdurchführungsvertrags sind durch das ausgewählte Verkehrsunternehmen Neufahrzeuge zu beschaffen. Die Einzelheiten der Beschaffung der Neufahrzeuge werden Gegenstand der Verhandlungen sein.
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Der Auftraggeber beabsichtigt (vorbehaltlich einer Abstimmung mit der Finanzverwaltung), die für die Beschaffung der Neufahrzeuge erforderliche Finanzierung zu organisieren und dem ausgewählten Verkehrsunternehmen beizustellen. Am Ende der Laufzeit des Verkehrsdurchführungsvertrags werden die beschafften Neufahrzeuge im Rahmen der Vergabe des Folgeauftrags („2. MSBV“) allen interessierten Bewerbern zur Nutzung zur Verfügung stehen.
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Beschreibung der Verlängerungen: * Zur Vertragslaufzeit siehe Erläuterungen in den Feldern II.2.4) und VI.3).
Beschreibung der Optionen:
Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der zu erbringenden fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen; Verringerung oder Erhöhung der zu erbringenden Platzkapazitäten; Veränderungen der Linienführungen; Veränderungen des Betriebskonzeptes im Rahmen einer „2. Betriebsstufe“; Bedienung von während der Vertragslaufzeit neu eingerichteten Haltestellen; Verringerung oder Erhöhung des Umfangs des Einsatzes von Service- und Sicherheitspersonal; Veränderung der durch den Auftragnehmer im Bereich Vertrieb zu erbringenden Leistungen; Veränderungen der sonstigen Leistungen des Auftragnehmers. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber muss als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese nach § 6f AEG nicht benötigt wird. Der Bewerber muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen.
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Die Bewerber haben deshalb mit ihrem Teilnahmeantrag eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG oder eine Zulassung nach § 6f AEG sowie eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 oder Abs. 4 AEG vorzulegen.
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Soll nur ein Mitglied / sollen nicht alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die für die Prüfung der Befähigung zur Berufsausübung erforderlichen Unterlagen nur für dasjenige Mitglied / diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das / die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.
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Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der sogleich dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
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Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein.
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Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Mit Blick auf die sogleich unter Ziffer 2 gestellten Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist ausreichend, wenn das beim Bewerber vorhandene positive Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den unter Ziffer 2 der sogleich aufgestellten Anforderungen verlangten Wert erreicht. Auch diese Erklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
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Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 1.1.2017 datieren.
Die Bewerber haben folgende Anforderungen zu erfüllen:
1. einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 250 000 000 EUR im letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr und
2. ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller Reserven in Höhe von 60 000 000 EUR zum Ende des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bewerbers. Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn der Bewerber weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
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Mindeststandards:
Siehe oben.
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Grundfall:
1. eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers im letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr;
2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr des Bewerbers, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
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3. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bewerbers vorhandenen stillen Reserven (falls das buchmäßige Eigenkapital den gem. Ziffer 2 der obigen Anforderungen geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht);
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4. ggf. eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr des Bewerbers ausgewiesener Verlust durch den / die Gesellschafter des Bewerbers oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Alternative 1:
Soweit für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr des Bewerbers kein Jahresabschluss erstellt worden ist oder ein Bewerber den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bewerber eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben.
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In diesem Fall hat der Bewerber neben den in den obigen Ziffern 1, 3 und 4 genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2 genannten Unterlage eine Einnahmen-Überschussrechnung für das letzte vor der Abgabe des Teilnahmeantrages abgeschlossene Geschäftsjahr mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:
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a) sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB;
b) Eigenkapital zu Buchwerten;
c) Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
Alternative 2:
Ist der Jahresabschluss des Bewerbers über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht erstellt und festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung – jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – noch nicht erstellt, hat der Bewerber dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen.
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Sodann hat der Bewerber neben den in den obigen Ziffern 1, 3 und 4 genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2 genannten Unterlage folgende Unterlagen abzugeben:
a) den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 1) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – für das vorletzte abgeschlossene Geschäftsjahr;
b) eine BWA in der die Umsatzerlöse und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie
c) eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des letzten Geschäftsjahres unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen.
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Ergänzung für alle Fälle:
Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bewerbers für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung zu machen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Erfahrungen sowie über die erforderlichen technischen Mittel verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in angemessener Qualität erforderlich sind.
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Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags über die zur Durchführung der Leistungen erforderlichen personellen Mittel verfügt, muss nicht erbracht werden.
Mindeststandards:
Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag mindestens 2 Referenzen über die Erbringung von S-Bahn-Leistungen (= Eisenbahnverkehrsleistungen in Metropolregionen, die zugleich innerstädtische Verkehrsbedürfnisse bedienen und sich vom sonstigen Regionalverkehr insbesondere durch ihre im Durchschnitt höhere Verkehrsnachfrage, geringere Fahrtweite, dichtere Taktfolge und kürzere Haltestellenabstände unterscheiden) in den Jahren 2014, 2015, 2016 oder 2017 mit einem Leistungsvolumen von jeweils mindestens 10 000 000 Zugkm pro Jahr vorzulegen. Dazu sind für jede Referenz der jährliche Umfang der erbrachten Leistungen, der Erbringungszeitraum sowie der jeweilige Auftraggeber anzugeben. Die Referenzleistungen müssen nicht in allen eben genannten Jahren erbracht worden sein. Die Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden.
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Außerdem haben die Bewerber zum Beleg dafür, dass sie über die erforderlichen technischen Mittel zur Durchführung der Verkehrsleistungen verfügen, eine Eigenerklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass sie zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags über mindestens 270 Fahrzeuge verfügen, die ab Dezember 2019 mindestens die folgenden Eigenschaften erfüllen:
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- Mindestlänge der Fahrzeuge 65 Meter;
- Sämtliche Fahrzeuge müssen Bahnsteige mit einer nominalen Höhe von 960 mm über Schienenoberkante mit einem niveaugleichen Einstieg im Sinne der TSI PRM bedienen können;
- Die nachzuweisende Fahrzeugflotte muss die Umsetzung des zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags aktuellen Betriebsprogramms (Bayern-Kursbuch 2017, Tabellen 999.1 – 999.4 und 999.6. – 999.8) ermöglichen.
In der Eigenerklärung ist jeweils darzustellen, dass die geforderten Eigenschaften durch die vorhandenen Fahrzeuge erfüllt werden.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der soeben dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
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Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Vereinbarung mit dem Dritten bzw. aus der alternativ vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen.
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Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 6 AEG, siehe Abschnitt III.1.1)

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
Dokumente URL: http://www.staatsanzeiger-eservices.de/sol.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags zu Stande. Die Angabe zum Beginn der Laufzeit des Vertrages unter Abschnitt II.2.7) betrifft den Termin der Betriebsaufnahme.
2) Die Angabe unter Abschnitt IV.2.2) betrifft den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote wird den ausgewählten Bewerbern mit Übersendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
3) Ergänzende Angaben zur Ausgestaltung der Teilnahmeanträge sowie zur Prüfung der Eignung der Bewerber sind unter http://www.staatsanzeiger-eservices.de/sol.html erhältlich.
4) Die nicht erfolgreichen Bewerber werden hierüber und über die Gründe für die Ablehnung ihres Teilnahmeantrags informiert.
5) Eine Angabe unter Abschnitt II.2.9) erfolgt nicht, da es keine erwartete Anzahl von Bewerbern gibt und eine Reduzierung der Zahl der qualifizierten Bewerber auf eine bestimmte Anzahl nicht geplant ist.
6) Im Hinblick auf eine spätere Angebotsabgabe ist bereits bei der Bildung einer Bietergemeinschaft zwingend zu berücksichtigen, dass der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) für jedes der beteiligten Unternehmen eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung sein muss. Sofern einer Bietergemeinschaft ausschließlich mehrere Unternehmen derselben Branche (gleichartige Unternehmen) angehören, ist ein derartiger Zusammenschluss nur zulässig, sofern – objektiv – ein jedes der beteiligten Unternehmen für sich aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht leistungsfähig ist und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bietergemeinschaft nicht ausschließlich, sondern teilweise aus gleichartigen Unternehmen besteht.
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7) Im Teilnahmeantrag hat jeder Bewerber eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für den jeweiligen Bewerber Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Sollten bei einem Bewerber oder einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist außerdem zu erklären, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB der jeweilige Bewerber ergriffen hat. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 1, das unter der in Abschnitt VI.3) Nr. 3) genannten Internetseite erhältlich ist, zu verwenden. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt zu den Fragen 2 und 3 (und ggf. 4 und 5) auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
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„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: OJS 2017/S 115-231852 (2017-06-16)
Ergänzende Angaben (2018-02-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die durch die Auftraggeber zu vergebenden Leistungen umfassen den fahrplanmäßigen Betrieb auf dem Netz der S-Bahn München. Die Leistungen werden sich in der ersten Betriebsstufe voraussichtlich aus folgenden derzeitigen Linien zusammensetzen: — KBS 999.1 (S 1), — KBS 999.2 (S 2), — KBS 999.3 (S 3), — KBS 999.4 (S 4), — KBS 999.6 (S 6), — KBS 999.7 (S 7/S 20), — KBS 999.8 (S 8). Details zu den einzelnen KBS sind dem Bayern-Kursbuch 2017 zu entnehmen. Mit Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke (voraussichtlich im Dezember 2026) wird es eine zweite Betriebsstufe mit deutlich ausgeweitetem Betriebsprogramm und Liniennetz geben. Die Einzelheiten und die detaillierte Ausgestaltung der zweiten Betriebsstufe stehen derzeit noch nicht fest. Die Verkehrsleistungen haben zu Beginn der ersten Betriebsstufe einen Umfang von ca. 21,3 Mio. Zugkm /Jahr.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-20 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 038-083643
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 115-231852
ABl. S-Ausgabe: 38
Zusätzliche Informationen
Mit der hiesigen Bekanntmachung wird das mit der Bekanntmachung vom 17.6.2017 bekannt gemachte Verfahren in den Stand vor Abgabe der Teilnahmeanträge zurückversetzt. Dies erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des OLG München, wonach der öffentliche Auftraggeber auch in zweistufigen Vergabeverfahren verpflichtet ist, in der Auftragsbekanntmachung eine elektronische Adresse anzugeben, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können. Ein solcher Abruf ist nunmehr unter der in Ziffer I.3) genannten Adresse möglich. Bei der in Ziffer 2.2) genannten Angabe handelt es sich um den neuen Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Bewerber, die bereits einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, müssen keinen neuen Teilnahmeantrag einreichen. Mit Blick auf den Nachweis der Eignung gelten die Anforderungen der Bekanntmachung vom 17.6.2017 unverändert. Bewerber die erstmalig einen Teilnahmeantrag abgeben möchten, haben die Anforderungen aus der Bekanntmachung vom 17.6.2017 zu erfüllen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— KBS 999.1 (S 1),
— KBS 999.2 (S 2),
— KBS 999.3 (S 3),
— KBS 999.4 (S 4),
— KBS 999.6 (S 6),
— KBS 999.7 (S 7/S 20),
— KBS 999.8 (S 8).
Die Verkehrsleistungen haben zu Beginn der ersten Betriebsstufe einen Umfang von ca. 21,3 Mio. Zugkm /Jahr.
Quelle: OJS 2018/S 038-083643 (2018-02-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S 115-231852
Kurze Beschreibung:
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007. Erbringung von SPNV-Dienstleistungen auf den Strecken: Betriebsstufe 1: — KBS 999.1 (S 1), — KBS 999.2 (S 2), — KBS 999.3 (S 3), — KBS 999.4 (S 4), — KBS 999.6 (S 6), — KBS 999.7 (S 7/S 20), — KBS 999.8 (S 8). Betriebsstufe 2: Nach Inbetriebnahme der zweiten S-Bahn-Stammstrecke in München und dem Abschluss der damit verbundenen Hochlaufphase startet die zweite Betriebsstufe (vsl. Ende 2029). Kennzeichnend ist die Umstellung mehrerer Linien vom 20-Minuten-Takt auf einen 15-Minuten-Takt sowie die Einführung von Express- und ersten Regional- S-Bahnen.
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberbayern 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 122-324015
ABl. S-Ausgabe: 122
Zusätzliche Informationen
Die Eintragungen unter II.1.7) sowie V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die entsprechenden Werte werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekanntgegeben. Die Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist so zu verstehen, dass hier ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV durchgeführt wurde.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007.
Erbringung von SPNV-Dienstleistungen auf den Strecken:
Betriebsstufe 1:
Betriebsstufe 2:
Nach Inbetriebnahme der zweiten S-Bahn-Stammstrecke in München und dem Abschluss der damit verbundenen Hochlaufphase startet die zweite Betriebsstufe (vsl. Ende 2029). Kennzeichnend ist die Umstellung mehrerer Linien vom 20-Minuten-Takt auf einen 15-Minuten-Takt sowie die Einführung von Express- und ersten Regional- S-Bahnen.
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Die zu erbringenden Verkehrsleistungen umfassen den Betrieb des S-Bahnverkehrs in München auf den Strecken:
— KBS 999.1 Freising / Flughafen – Neufahrn – München-Laim – München Hbf – Mün-chen Ost (S 1);
— KBS 999.2 Altomünster / Petershausen – Dachau – München-Laim – München Hbf – München Leuchtenbergring – Markt Schwaben – Erding (S 2);
— KBS 999.3 Mammendorf – Maisach – München-Pasing – München Hbf – München Ost – Deisenhofen – Holzkirchen (S 3);
— KBS 999.4 Geltendorf – Buchenau – München-Pasing – München Hbf – München Ost (- München Leuchtenbergring – Zorneding – Grafing – Ebersberg) (S 4);
— KBS 999.6 Tutzing – Starnberg – München-Pasing – München Hbf – München Ost – München Leuchtenbergring – Zorneding – Grafing – Ebersberg (S 6);
— KBS 999.7 Wolfratshausen – Höllriegelskreuth – München-Pasing / München Don-nersbergerbrücke München Hbf – München Ost – Höhenkirchen-Siegertsbrunn – Aying – Kreuzstraße (S 7/S 20);
— KBS 999.8 Herrsching – Weßling – Germering-Unterpfaffenhofen – München-Pasing – München Hbf – München Leuchtenbergring – Flughafen München Terminal (S 8).
— Freising / Schwaigerloh – Neufahrn – München-Laim – München Hbf – Stammstrecke 2 – München Leuchtenbergring – (ab Leuchtenbergring jede zweite Fahrt; als Express-S-Bahn) – Grafing – Ebersberg – Wasserburg; Einzelfahrten zur anderen halben Stunde im Berufsverkehr über Leuchtenbergring hinaus von / nach Riem verlängert;
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— Altomünster / Petershausen – Dachau – München-Laim – München Hbf. - Stammstrecke 1 –– Deisenhofen – Holzkirchen;
— Maisach – München-Pasing – München Hbf. – Stammstrecke 1 – München Ost – Markt Schwaben – Erding;
— Geltendorf – Buchenau – München-Pasing – München Hbf – Stammstrecke 1 – München Leuchtenbergring – Zorneding – Grafing;
— Tutzing – Starnberg – München-Pasing – München Hbf – Stammstrecke 2 – München Leuchtenbergring;
— (Geretsried Süd –) Wolfratshausen – Höllriegelskreuth – München-Pasing / München Donnersbergerbrücke München Hbf – München Ost – Höhenkirchen-Siegertsbrunn – Aying – Kreuzstraße;
— Herrsching – Weßling – Germering-Unterpfaffenhofen – München-Pasing – München Hbf – Stammstrecke 1 – München Leuchtenbergring – Schwaigerloh;
— Höllriegelskreuth – München-Pasing.
— Regional- und Express-S-Bahnen:
Landshut – Freising – München Laim – München Hbf. – Stammstrecke 2 – München Leuchtenbergring
Augsburg-Oberhausen – Mammendorf – Maisach – München-Pasing – München Hbf. – Stammstrecke 2 – München Leuchtenbergring – Schwaigerloh;
Buchloe – Geltendorf – Fürstenfeldbruck – München-Pasing – München Hbf. – Stammstrecke 2 – München Leuchtenbergring;
Herrsching – Weßling – München-Pasing – München Hbf. – Stammstrecke 2 – München Leuchtenbergring.
Die Leistungen sind ab dem Beginn des Fahrplanjahres 2021 zu erbringen. Der Vertrag endet zum Ende des Fahrplanjahres 2034.
Der abzuschließende Verkehrsdurchführungsvertrag wird als Bruttovertrag ausgestaltet, d. h. der Auftraggeber trägt das Risiko der Entwicklung der Fahrgeldeinnahmen. Der Verkehrsdurchführungsvertrag enthält detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Verkehrsleistungen.
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Für die Erbringung der Verkehrsleistungen sind in der Betriebsstufe 1 Gebrauchtfahrzeuge zugelassen, welche in der Betriebsstufe 2 durch Neufahrzeuge zu ergänzen und ersetzen sind.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0
Preis (Gewichtung): 0

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-23 📅
Name: DB Regio AG
Postanschrift: Orleansplatz 9a
Postort: München
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Eintragungen unter II.1.7) sowie V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die entsprechenden Werte werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekanntgegeben.
Die Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist so zu verstehen, dass hier ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV durchgeführt wurde.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstraße 39, 80538 München
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen in § 135 GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags
Gemäß § 135 Abs. 2 GWB wird hingewiesen. Dieser hat den folgenden Wortlaut:
„(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
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Quelle: OJS 2021/S 122-324015 (2021-06-23)