Wettbewerbliche Vergabe der Schienenpersonennahverkehrsleistungen im Netz „Chiemgau - Berchtesgaden“

Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)

Die durch die Auftraggeber zu vergebenden Leistungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
Inbetriebnahmestufe 1 ab Dezember 2021 mit der Linie:
Freilassing ↔ Berchtesgaden (ca. 0,5 Mio. Zugkm/Jahr).
Inbetriebnahmestufe 2 ab Dezember 2022 mit der zu Inbetriebnahmestufe 1 hinzutretenden Linie:
(Freilassing -) Traunstein ↔ Ruhpolding (ca. 0,2 Mio. Zugkm/Jahr).
Die Verkehrsleistungen haben in Inbetriebnahmestufe 1 einen Umfang von ca. 0,5 Mio. Zugkm/Jahr.
Die Verkehrsleistungen haben in Inbetriebnahmestufe 2 einen Umfang von ca. 0,7 Mio. Zugkm/Jahr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-15 Auftragsbekanntmachung
2018-07-17 Ergänzende Angaben
2018-08-10 Ergänzende Angaben
2019-01-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-12-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Kurze Beschreibung:
Die durch die Auftraggeber zu vergebenden Leistungen setzen sich folgendermaßen zusammen: Inbetriebnahmestufe 1 ab Dezember 2021 mit der Linie: Freilassing ↔ Berchtesgaden (ca. 0,5 Mio. Zugkm/Jahr). Inbetriebnahmestufe 2 ab Dezember 2022 mit der zu Inbetriebnahmestufe 1 hinzutretenden Linie: (Freilassing -) Traunstein ↔ Ruhpolding (ca. 0,2 Mio. Zugkm/Jahr). Die Verkehrsleistungen haben in Inbetriebnahmestufe 1 einen Umfang von ca. 0,5 Mio. Zugkm/Jahr. Die Verkehrsleistungen haben in Inbetriebnahmestufe 2 einen Umfang von ca. 0,7 Mio. Zugkm/Jahr.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlichkeitsarbeit 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
Postanschrift: Boschetsrieder Straße 69
Postleitzahl: 81379
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.bahnland-bayern.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@bahnland-bayern.de 📧
Telefon: +49 897488250 📞
Fax: +49 8974882551 📠
URL der Dokumente: http://www.staatsanzeiger-eservices.de/sol.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-15 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-19 📅
Datum des Beginns: 2021-12-12 📅
Datum des Endes: 2036-12-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 243-506806
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 215-392344
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
1) Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags zu Stande. Die Angabe zum Beginn der Laufzeit des Vertrages unter Abschnitt II.2.7) betrifft den Termin der Betriebsaufnahme. 2) Die Angabe unter Abschnitt IV.2.2) betrifft den Schlusstermin für den Eingang der Angebote. 3) Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für ihn Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegebenwerden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaftergriffen hat. Für diese Erklärung ist das in der Anlage G zum Anschreiben der Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt FB2 auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die durch die Auftraggeber zu vergebenden Leistungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
Inbetriebnahmestufe 1 ab Dezember 2021 mit der Linie:
Freilassing ↔ Berchtesgaden (ca. 0,5 Mio. Zugkm/Jahr).
Inbetriebnahmestufe 2 ab Dezember 2022 mit der zu Inbetriebnahmestufe 1 hinzutretenden Linie:
(Freilassing -) Traunstein ↔ Ruhpolding (ca. 0,2 Mio. Zugkm/Jahr).
Die Verkehrsleistungen haben in Inbetriebnahmestufe 1 einen Umfang von ca. 0,5 Mio. Zugkm/Jahr.
Die Verkehrsleistungen haben in Inbetriebnahmestufe 2 einen Umfang von ca. 0,7 Mio. Zugkm/Jahr.
Die Betriebsleistungen umfassen im gesamten Ausschreibungsnetz insgesamt rund 0,7 Mio. Zugkilometer pro Jahr, auf den Strecken Freilassing - Berchtesgaden sowie (Freilassing -) Traunstein - Ruhpolding. Die Verkehrsleistungen der Betriebsstufe 1 sind ab dem 12.12.2021, dem ersten Betriebstag im Fahrplanjahr 2022, die Verkehrsleistungen der Betriebsstufe 2 sind ab dem 11.12.2022, dem ersten Betriebstag im Fahrplanjahr 2023, jeweils nach der Nachtpause zu erbringen. Der Vertrag endet einheitlich zum Ende des Fahrplanjahres 2036, am 14.12.2036. Die Laufzeit der Verpflichtung zur Leistungserbringung beträgt demnach 15 Jahre (Betriebsstufe1) bzw. 14 Jahre (Betriebsstufe 2) ab Betriebsaufnahme. Die Bereitstellung der für die Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr erforderlichen Fahrzeuge liegt in der Verantwortung des Verkehrsunternehmens. Es sind Gebrauchtfahrzeuge ab Baujahr 2000 und Neufahrzeuge zugelassen.
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Beschreibung der Optionen:
Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der zu erbringenden fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen; Verringerung oder Erhöhung der zu erbringenden Platzkapazitäten; Veränderungen der Linienführungen; Veränderungen des Betriebskonzeptes; Bedienung von während der Vertragslaufzeit neu eingerichtetenHaltestellen; Verringerung oder Erhöhung des Umfangs des Einsatzes von Service- und Sicherheitspersonal;Veränderung der durch den Auftragnehmer im Bereich Vertrieb zu erbringenden Leistungen; Veränderungen dersonstigen Leistungen des Auftragnehmers. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter muss als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht benötigt wird. Der Bieter muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen.
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Die Bieter haben deshalb mit ihrem Angebot eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG oder einen Belegdafür, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht erforderlich ist, sowie eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 oder Abs. 4 AEG vorzulegen.
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Alternativ kann der Bewerber / Bieter darstellen, wie die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird.
Soll nur ein Mitglied / sollen nicht alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die vorstehend genannten Unterlagen nur für dasjenige Mitglied / diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das / die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen.
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Des Weiteren haben die Bieter einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bieter niedergelassen ist (nicht vor dem 01.06.2018 datiert). Eine Kopie des Aktuellen Abdrucks (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.
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Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der sogleich dargestellten Dokumente mit dem Angebot nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Angebot eine Vereinbarung mit dem Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Eine Verpflichtung, dem Bieter über die im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung gestellten Mittel hinaus weitere finanzielle Mittel zukommen zu lassen, muss der Dritte nicht eingehen.
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Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Mit Blick auf die sogleich unter Ziffer 2 gestellten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist es ausreichend, wenn das beim Bieter vorhandene positive Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den unter Ziffer 2 der sogleich aufgestellten Anforderungen verlangten Wert erreicht. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
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Für die in den beiden vorstehenden Absätzen genannten Verpflichtungserklärungen des Dritten ist das in der Anlage F zum Anschreiben der Vergabeunterlagen enthaltene Formblatt FB1 zu verwenden und mit dem Angebot vorzulegen.
Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 01.06.2018 datieren.
Die Bieter haben folgende Anforderungen zu erfüllen:
1. einen Mindestjahresumsatz i. H. v. 7 000 000 EUR im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr und
2. ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bieters vorhandener stiller Reserven i. H. v. mindestens 2 000 000 EUR zum Ende des letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bieters.
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Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bieters ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn der Bieter weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
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Mindeststandards:
Siehe oben.
Die Bieter haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Grundfall:
1. eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr;
2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr des Bieters, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
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3. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bieter zum Zeitpunkt des Abschlusses des letzten Geschäftsjahres vorhandenen stillen Reserven (falls das buchmäßige Eigenkapital den gem. Ziffer 2 der obigen Anforderungen geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht);
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4. ggf. eine Eigenerklärung des Bieters, dass ein im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr des Bieters ausgewiesener Verlust durch den / die Gesellschafter des Bieters oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Alternative 1:
Soweit für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr des Bieter kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bieter den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bieter eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben.
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In diesem Fall hat der Bieter neben den in den obigen Ziffern 1, 3 und 4 genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2 genannten Unterlage eine Einnahmen-Überschussrechnung für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:
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a) sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB;
b) Eigenkapital zu Buchwerten;
c) Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
Alternative 2:
Ist der Jahresabschluss des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots noch nicht erstellt und festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung – jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – noch nicht erstellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen.
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Sodann hat der Bieter neben den in den obigen Ziffern 1, 3 und 4 genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2 genannten Unterlage folgende Unterlagen abzugeben:
a) den Jahresabschluss (siehe oben „Grundfall“, Ziffer 2) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – für das vorletzte abgeschlossene Geschäftsjahr;
b) eine BWA in der die Umsatzerlöse und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie
c) eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des letzten Geschäftsjahres unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonsti-gen Entnahmen.
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Ergänzung für alle Fälle:
Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung zu machen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV in angemessener Qualität erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit Angebotsabgabe über die technischen bzw. personellen Mittel verfügt, die ihn bereits zu diesem Zeitpunkt in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang bemessenen Ausfüh-rungsfrist beschafft werden.
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Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge im SPNV in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, mit Angabe des Zkm/a-Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers vorzulegen. Dienstleistungsaufträge im SPNV müssen nicht in allen eben genannten Jahren erbracht worden sein. Die Auftraggeber werden auch Referenzen über Dienstleistungsaufträge im SPNV berücksichtigen, die mehr als drei Jahre, nicht jedoch mehr als sechs Jahre zurückliegen. Die Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden.
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Mindeststandards:
Es ist mindestens eine Referenz über einen während der letzten sechs Jahre (nicht zwingend in allen Jahren) ausgeführten Dienstleistungsauftrag im SPNV vorzulegen.
Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der soeben dargestellten Dokumente mit dem Angebot nachzuweisen.
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Darüber hinaus ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bieter tatsächlich über die Kapazitäten des Dritten verfügen kann. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen.
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Für die vorstehend genannten Verpflichtungserklärungen des Dritten ist das in der Anlage F zum Anschreiben der Vergabeunterlagen enthaltene Formblatt FB1 zu verwenden und mit dem Angebot vorzulegen.
Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), siehe Abschnitt III.1.1).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: München.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
Dokumente URL: www.staatsanzeiger-eservices.de/sol.html 🌏
URL der Dokumente: www.staatsanzeiger-eservices.de/sol.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags zu Stande. Die Angabe zum Beginn der Laufzeit des Vertrages unter Abschnitt II.2.7) betrifft den Termin der Betriebsaufnahme.
2) Die Angabe unter Abschnitt IV.2.2) betrifft den Schlusstermin für den Eingang der Angebote.
3) Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für ihn Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegebenwerden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaftergriffen hat. Für diese Erklärung ist das in der Anlage G zum Anschreiben der Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt FB2 auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39, 80538 München
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB.
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Quelle: OJS 2017/S 243-506806 (2017-12-15)
Ergänzende Angaben (2018-07-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die durch die Auftraggeber zu vergebenden Leistungen setzen sich folgendermaßen zusammen: Inbetriebnahmestufe 1 ab Dezember 2021 mit der Linie: Freilassing – Berchtesgaden (ca. 0,5 Mio. Zugkm/Jahr) Inbetriebnahmestufe 2 ab Dezember 2022 mit der zu Inbetriebnahmestufe 1 hinzutretenden Linie: (Freilassing -) Traunstein – Ruhpolding (ca. 0,2 Mio. Zugkm/Jahr) Die Verkehrsleistungen haben in Inbetriebnahmestufe 1 einen Umfang von ca. 0,5 Mio. Zugkm/Jahr. Die Verkehrsleistungen haben in Inbetriebnahmestufe 2 einen Umfang von ca. 0,7 Mio. Zugkm/Jahr.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-17 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 138-316169
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 243-506806
ABl. S-Ausgabe: 138

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Freilassing – Berchtesgaden (ca. 0,5 Mio. Zugkm/Jahr)
(Freilassing -) Traunstein – Ruhpolding (ca. 0,2 Mio. Zugkm/Jahr)
Quelle: OJS 2018/S 138-316169 (2018-07-17)
Ergänzende Angaben (2018-08-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die durch die Auftraggeber zu vergebenden Leistungen setzen sich folgendermaßen zusammen: Inbetriebnahmestufe 1 ab Dezember 2021 mit der Linie: Freilassing ↔ Berchtesgaden (ca. 0,5 Mio. Zugkm/Jahr) Inbetriebnahmestufe 2 ab Dezember 2022 mit der zu Inbetriebnahmestufe 1 hinzutretenden Linie: (Freilassing -) Traunstein ↔ Ruhpolding (ca. 0,2 Mio. Zugkm/Jahr) Die Verkehrsleistungen haben in Inbetriebnahmestufe 1 einen Umfang von ca. 0,5 Mio. Zugkm/Jahr. Die Verkehrsleistungen haben in Inbetriebnahmestufe 2 einen Umfang von ca. 0,7 Mio. Zugkm/Jahr.
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Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 155-356771
ABl. S-Ausgabe: 155
Zusätzliche Informationen
Diese Änderung erfolgt im Rahmen der Verschiebung der Angebotsfrist vom 17.8.2018 auf den 15.10.2018.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Freilassing ↔ Berchtesgaden (ca. 0,5 Mio. Zugkm/Jahr)
(Freilassing -) Traunstein ↔ Ruhpolding (ca. 0,2 Mio. Zugkm/Jahr)
Quelle: OJS 2018/S 155-356771 (2018-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die durch den Auftraggeber vergebenen Leistungen setzen sich folgendermaßen zusammen: Inbetriebnahmestufe 1 ab Dezember 2021 mit der Linie: Freilassing ↔ Berchtesgaden (ca. 0,5 Mio. Zugkm/Jahr) Inbetriebnahmestufe 2 ab Dezember 2022 mit der zu Inbetriebnahmestufe 1 hinzutretenden Linie: (Freilassing -) Traunstein ↔ Ruhpolding (ca. 0,2 Mio. Zugkm/Jahr) Die Verkehrsleistungen haben in Inbetriebnahmestufe 1 einen Umfang von ca. 0,5 Mio. Zugkm/Jahr. Die Verkehrsleistungen haben in Inbetriebnahmestufe 2 einen Umfang von ca. 0,7 Mio. Zugkm/Jahr.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 006-010006
ABl. S-Ausgabe: 6
Zusätzliche Informationen
Die Eintragungen unter II.1.7) sowie V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die entsprechenden Werte werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekanntgegeben.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die durch den Auftraggeber vergebenen Leistungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
Die Betriebsleistungen umfassen im gesamten Ausschreibungsnetz insgesamt rund 0,7 Mio. Zugkilometer pro Jahr, auf den Strecken Freilassing – Berchtesgaden sowie (Freilassing -) Traunstein – Ruhpolding. Die Verkehrsleistungen der Betriebsstufe 1 sind ab dem 12.12.2021, dem ersten Betriebstag im Fahrplanjahr 2022, die Verkehrsleistungen der Betriebsstufe 2 sind ab dem 11.12.2022, dem ersten Betriebstag im Fahrplanjahr 2023, jeweils nach der Nachtpause zu erbringen. Der Vertrag endet einheitlich zum Ende des Fahrplanjahres 2036, am 14.12.2036. Die Laufzeit der Verpflichtung zur Leistungserbringung beträgt demnach 15 Jahre (Betriebsstufe1) bzw. 14 Jahre (Betriebsstufe 2) ab Betriebsaufnahme.
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Beschreibung der Optionen:
Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der zu erbringenden fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen; Verringerung oder Erhöhung der zu erbringenden Platzkapazitäten; Veränderungen der Linienführungen; Veränderungen des Betriebskonzeptes; Bedienung von während der Vertragslaufzeit neu eingerichteten Haltestellen; Verringerung oder Erhöhung des Umfangs des Einsatzes von Service- und Sicherheitspersonal; Veränderung der durch den Auftragnehmer im Bereich Vertrieb zu erbringenden Leistungen; Veränderungen der sonstigen Leistungen des Auftragnehmers. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0
Preis (Gewichtung): 0

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-17 📅
Name: Bayerische Oberlandbahn GmbH
Postanschrift: Bahnhofplatz 9
Postort: Holzkirchen
Postleitzahl: 83607
Land: Deutschland 🇩🇪
Miesbach 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2019/S 006-010006 (2019-01-08)