In der Bundesrepublik Deutschland mit ihrer föderalen Struktur sind die Aufgabenerledigungen auf dem Gebiet des Straßenwesens in der Regel bei den Straßenbauverwaltungen der insgesamt 16 Bundesländer angesiedelt. Für deutschlandweite Gemeinschaftsprojekte wer-den Projektabwicklungen vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gebündelt und in der BMVI-Dienstbesprechung „Koordinierung der Bund/Länder-Fachinformationssysteme im Straßenwesen“ behandelt. Eines dieser Gemeinschaftsprojekte ist auf dem Gebiet „Bau, Erhaltung, Betrieb“ die Neuentwicklung eines IT-Systems, elektronische Kostenermittlung (elKe).
Es soll in der Zukunft eine Software zur Verfügung stehen, die transparent und sauber dokumentiert wurde und auch von anderen Stellen als dem Ersteller gepflegt und ggf. weiterentwickelt werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Ergänzende Angaben (2017-02-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesanstalt für Straßenwesen
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postort: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Stobäus
Telefon: +49 2204-43214📞
E-Mail: stobaeus@bast.de📧
Fax: +49 2204-43673 📠
Region: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
URL: http://www.bast.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Z1st-AUS.3.5.11.3 – elektronische Kostenermittlung (elKe) – Realisierung.
Z1st-AUS.3.5.11.3”
Produkte/Dienstleistungen: Programmierung von Anwendersoftware📦
Kurze Beschreibung:
“In der Bundesrepublik Deutschland mit ihrer föderalen Struktur sind die Aufgabenerledigungen auf dem Gebiet des Straßenwesens in der Regel bei den...”
Kurze Beschreibung
In der Bundesrepublik Deutschland mit ihrer föderalen Struktur sind die Aufgabenerledigungen auf dem Gebiet des Straßenwesens in der Regel bei den Straßenbauverwaltungen der insgesamt 16 Bundesländer angesiedelt. Für deutschlandweite Gemeinschaftsprojekte wer-den Projektabwicklungen vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gebündelt und in der BMVI-Dienstbesprechung „Koordinierung der Bund/Länder-Fachinformationssysteme im Straßenwesen“ behandelt. Eines dieser Gemeinschaftsprojekte ist auf dem Gebiet „Bau, Erhaltung, Betrieb“ die Neuentwicklung eines IT-Systems, elektronische Kostenermittlung (elKe).
Es soll in der Zukunft eine Software zur Verfügung stehen, die transparent und sauber dokumentiert wurde und auch von anderen Stellen als dem Ersteller gepflegt und ggf. weiterentwickelt werden kann.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 037-066972
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=151298” Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Ein Vergabenachprüfungsantrag wegen einer Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist nach § 160 (3) Nr. 4 GWB nur innerhalb von...”
Text
Ein Vergabenachprüfungsantrag wegen einer Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist nach § 160 (3) Nr. 4 GWB nur innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung beim Bieter/Bewerber zulässig.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Ein Vergabenachprüfungsantrag wegen einer Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist nach § 160 (3) Nr. 4 GWB und § 134 (2) GWB...”
Text
Ein Vergabenachprüfungsantrag wegen einer Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist nach § 160 (3) Nr. 4 GWB und § 134 (2) GWB nur innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung beim Bieter/Bewerber zulässig.
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Quelle: OJS 2017/S 038-069223 (2017-02-22)
Ergänzende Angaben (2017-03-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“In der Bundesrepublik Deutschland mit ihrer föderalen Struktur sind die Aufgabenerledigun-gen auf dem Gebiet des Straßenwesens in der Regel bei den...”
Kurze Beschreibung
In der Bundesrepublik Deutschland mit ihrer föderalen Struktur sind die Aufgabenerledigun-gen auf dem Gebiet des Straßenwesens in der Regel bei den Straßenbauverwaltungen der insgesamt 16 Bundesländer angesiedelt. Für deutschlandweite Gemeinschaftsprojekte wer-den Projektabwicklungen vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gebündelt und in der BMVI-Dienstbesprechung „Koordinierung der Bund/Länder-Fachinformationssysteme im Straßenwesen“ behandelt. Eines dieser Gemeinschaftsprojekte ist auf dem Gebiet „Bau, Erhaltung, Betrieb“ die Neuentwicklung eines IT-Systems, elektronische Kostenermittlung (elKe).
Es soll in der Zukunft eine Software zur Verfügung stehen, die transparent und sauber dokumentiert wurde und auch von anderen Stellen als dem Ersteller gepflegt und ggf. weiterentwickelt werden kann.
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2017-03-30 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2017-04-25 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2017-06-30 📅
Neuer Wert
Datum: 2017-07-31 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2017-03-30 📅
Zeit: 10:30
Neuer Wert
Datum: 2017-04-25 📅
Zeit: 10:30
Quelle: OJS 2017/S 059-110342 (2017-03-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-07-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Bundesanstalt für Straßenwesen
Telefon: +49 2204-430📞
E-Mail: itko@bast.de📧
Fax: +49 2204-431150 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vertragsänderung für das Straßenplanungssystem VESTRA
Z1b-AUS.3.5.15.1 Interimsvertrag-VESTRA”
Produkte/Dienstleistungen: Software-Wartung und -Reparatur📦
Titel:
“Änderungsvertrag für die Nutzung, Pflege und Fortschreibung des Straßenplanungssystem VESTRA” Beschreibung
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Straßenbauverwaltungen des Bundes und der Länder
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit Überlassungsvertrag vom Dezember 1994 und Pflegevertrag vom Mai 1996 hat der AG die uneingeschränkten unbefristeten Nutzungsrechte an der...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit Überlassungsvertrag vom Dezember 1994 und Pflegevertrag vom Mai 1996 hat der AG die uneingeschränkten unbefristeten Nutzungsrechte an der Straßenplanungssoftware VESTRA für den Bund und die Straßenbauverwaltungen der Länder erworben sowie dessen Pflege und Fortschreibung geregelt. Im Vertrag für die Pflege und Fortschreibung des Systems sind u.a. Fortschreibungen auf die derzeit noch eingesetzte Version VESTRA seven Pro beschränkt. Das Ende des Lebenszyklus für diese Software ist nach nunmehr 25-jährigem Systemeinsatz absehbar und der Auftraggeber hat sich zur Durchführung eines ergebnisoffenen Wettbewerbsverfahrens zur Beschaffung einer neuen Software für die Planung von Infrastrukturprojekten (Straßenwesen) entschlossen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 146-302503
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: BASt-Auftrag 19/1642
Titel: Interimsvertrag VESTRA
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-24 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AKG Software Consulting GmbH
Postanschrift: Uhlandstr. 12
Postort: Heitersheim
Postleitzahl: 79423
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Breisgau-Hochschwarzwald🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1570851.53 💰
“Die unter Ziffer IV.2.1 eingetragene Bekanntmachungsnummer für den Ursprungsauftrag gehört zu einer anderen Veröffentlichung und musste gewählt werden, um...”
Die unter Ziffer IV.2.1 eingetragene Bekanntmachungsnummer für den Ursprungsauftrag gehört zu einer anderen Veröffentlichung und musste gewählt werden, um die hier vorliegende Auftragsänderung überhaupt per e-Vergabe bekannt machen zu können und das entsprechende Pflichtfeld in der Maske zu befüllen. Das seinerzeit 1994 ff übliche Prozedere an die EU war die postalische Übermittlung der Mitteilung. Die zugehörigen Papierakten für die Mitteilung des Ursprungsauftrags sind sehr alt (außerhalb der Aktenaufbewahrungsfrist) und seit geraumer Zeit weggelegt worden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499421📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Vergabenachprüfungsantrag wegen einer Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist nach § 160(3) Nr. 4 GWB und § 134 (2) GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Vergabenachprüfungsantrag wegen einer Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist nach § 160(3) Nr. 4 GWB und § 134 (2) GWB nur innerhalb von 10 Klandertagen nach Eingang der Mitteilung beim Bieter/Bewerber zulässig.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 145-358269 (2019-07-25)