„Zukunftssichere Energieversorgung UKM 2025 mit neuem Versorgungszentrum 2 (VZ 2) für Wärme, Kälte und Strom sowie Optimierung der bestehenden kältetechnischen Anlagen im Versorgungszentrum 1 (VZ 1)“
Grobkonzept zur energetischen Versorgung des Neubaus eines Medizinischen Forschungszentrums ab 2020 sowie langfristig des gesamten UKM ab 2025 mit den diversen Medien unter Einbeziehung der Versorgungsmöglichkeiten des bestehenden VZ 1 sowie Analyse und Konzept zur Optimierung der bestehenden kältetechnischen Anlagen im Versorgungszentrum 1 (VZ 1) mit dem Ziel der späteren Planung (inkl. der Netze), Umsetzung (exkl. der Netze) und Betriebsführung sämtlicher errichteter Anlagen über einen Zeitraum von 10 Jahren. Weitere Einzelheiten sind der Projektkurzbeschreibung zu entnehmen, die online zur Verfügung gestellt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Universitätsklinikum Münster – Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
Postort: Münster
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: UKM Infrastruktur Management GmbH
E-Mail: vergabe.ukm.im@ukmuenster.de📧
Fax: +49 2518346660 📠
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.klinikum.uni-muenster.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“„Zukunftssichere Energieversorgung UKM 2025 mit neuem Versorgungszentrum 2 (VZ 2) für Wärme, Kälte und Strom sowie Optimierung der bestehenden...”
Titel
„Zukunftssichere Energieversorgung UKM 2025 mit neuem Versorgungszentrum 2 (VZ 2) für Wärme, Kälte und Strom sowie Optimierung der bestehenden kältetechnischen Anlagen im Versorgungszentrum 1 (VZ 1)"
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Produkte/Dienstleistungen: Bauinstallationsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Grobkonzept zur energetischen Versorgung des Neubaus eines Medizinischen Forschungszentrums ab 2020 sowie langfristig des gesamten UKM ab 2025 mit den...”
Kurze Beschreibung
Grobkonzept zur energetischen Versorgung des Neubaus eines Medizinischen Forschungszentrums ab 2020 sowie langfristig des gesamten UKM ab 2025 mit den diversen Medien unter Einbeziehung der Versorgungsmöglichkeiten des bestehenden VZ 1 sowie Analyse und Konzept zur Optimierung der bestehenden kälte technischen Anlagen im Versorgungszentrum 1 (VZ 1) mit dem Ziel der späteren Planung (inkl. der Netze), Umsetzung (exkl. der Netze) und Betriebsführung sämtlicher errichteter Anlagen über einen Zeitraum von 10 Jahren. Weitere Einzelheiten sind der Projektkurzbeschreibung zu entnehmen, die online zur Verfügung gestellt wird.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 15 435 565 💰
„Zukunftssichere Energieversorgung UKM 2025 mit neuem Versorgungszentrum 2 (VZ 2) für Wärme, Kälte und Strom sowie Optimierung der bestehenden kältetechnischen Anlagen im Versorgungszentrum 1 (VZ 1)“ Folgende Leistungen sollen im Bereich Planung, Ausführung und Betriebsführung beauftragt werden:
Planung (LPH 3 bis 5 gem. HOAI)
– Planung der versorgungstechnischen Anlagen im VZ 2 und Umsetzung der Optimierungsmaßnahmen im VZ 1.
Dazu:
– Dimensionierung der neuen Nahwärmenetze (Kälte 8/14, HT-Warmwasser 75/45, NT-Warmwasser 35/25),
– Planung der strategische Außerbetriebsetzung des Netzes Warmwasser in Abhängigkeit des übrigen Netzausbaues,
– Planung zur Sanierung der Kälteanlagen im VZ1 (Installierte Leistung 16 MW),
– Planung der Kälteversorgung im Neubau VZ2 (Installierte Leistung Endausbau 16 MW),
– Planung eines Energiespeichers ca. 5 000 m/h,
– Planung der neuen Fernwärmeeinbindung im VZ2,
– Planung eines Konzeptes zur Notstromversorgung (Erweiterung der Generatoren um 6 000 kVa, Aufbau und Erweiterung eines SV Netzes).
Ausführung:
– Bau und Errichtung der versorgungstechnischen Anlagen im VZ 2 und Umsetzung der Optimierungsmaßnahmen im VZ 1.
Dazu:
– Sanierung der Kälteanlagen VZ1 (Installierte Leistung 16 MW),
– Kälteversorgung im Neubau VZ2 (Installierte Leistung Endausbau 16 MW),
– Energiespeicher ca. 5 000 m/h,
– Fernwärmeeinbindung im VZ2,
– Notstromversorgung 6 000 kVA Betriebsführung (10 Jahre).
– Betrieb der versorgungstechnischen Anlagen im VZ 2 und Umsetzung der Optimierungsmaßnahmen im VZ 1.
Dazu:
– Kälteanlagen VZ1 (Installierte Leistung 16 MW),
– Kälteanlagen VZ2 (Installierte Leistung Endausbau 16 MW),
– Energiespeichers ca. 5 000 m/h,
– Fernwärmeeinbindung im VZ2,
– Notstromversorgung 6 000 kVA.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Primärenergiefaktor
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Kosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Nach Fertigstellung 2021 soll optional eine Betriebsführung für 10 Jahre übernommen werden, in der gleichzeitig optional die Anpassung der...”
Beschreibung der Optionen
Nach Fertigstellung 2021 soll optional eine Betriebsführung für 10 Jahre übernommen werden, in der gleichzeitig optional die Anpassung der Versorgungsanlagen an die real sich einstellenden Anforderungen, im Rahmen des weiteren Baufortschritts am Universitätsklinkum erfolgt und die Integration der neuen Struktur der Versorgungsnetze begleitet werden soll. Nähere Einzelheiten zu den Optionen erfolgen in den Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den präqualifizierten Bewerbern im Zuge der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 218-452705
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“„Zukunftssichere Energieversorgung UKM 2025 mit neuem Versorgungszentrum 2 (VZ 2) für Wärme, Kälte und Strom sowie Optimierung der bestehenden...”
Titel
„Zukunftssichere Energieversorgung UKM 2025 mit neuem Versorgungszentrum 2 (VZ 2) für Wärme, Kälte und Strom sowie Optimierung der bestehenden kältetechnischen Anlagen im Versorgungszentrum 1 (VZ 1)"
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Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Spie Energy Solutions GmbH
Postort: Ratingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mettmann🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 15 435 565 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
URL: www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nr 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 094-226322 (2019-05-14)