„Zukunftssichere Energieversorgung UKM 2025 mit neuem Versorgungszentrum 2 (VZ 2) für Wärme, Kälte und Strom sowie Optimierung der bestehenden kältetechnischen Anlagen im Versorgungszentrum 1 (VZ 1)“

Universitätsklinikum Münster – Anstalt des öffentlichen Rechts

Grobkonzept zur energetischen Versorgung des Neubaus eines Medizinischen Forschungszentrums ab 2020 sowie langfristig des gesamten UKM ab 2025 mit den diversen Medien unter Einbeziehung der Versorgungsmöglichkeiten des bestehenden VZ 1 sowie Analyse und Konzept zur Optimierung der bestehenden kältetechnischen Anlagen im Versorgungszentrum 1 (VZ 1) mit dem Ziel der späteren Planung (inkl. der Netze), Umsetzung (exkl. der Netze) und Betriebsführung sämtlicher errichteter Anlagen über einen Zeitraum von 10 Jahren. Weitere Einzelheiten sind der Projektkurzbeschreibung zu entnehmen, die online zur Verfügung gestellt wird.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-11-10 Auftragsbekanntmachung
2019-05-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-11-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauinstallationsarbeiten
Kurze Beschreibung:
Grobkonzept zur energetischen Versorgung des Neubaus eines Medizinischen Forschungszentrums ab 2020 sowie langfristig des gesamten UKM ab 2025 mit den diversen Medien unter Einbeziehung der Versorgungsmöglichkeiten des bestehenden VZ 1 sowie Analyse und Konzept zur Optimierung der bestehenden kältetechnischen Anlagen im Versorgungszentrum 1 (VZ 1) mit dem Ziel der späteren Planung (inkl. der Netze), Umsetzung (exkl. der Netze) und Betriebsführung sämtlicher errichteter Anlagen über einen Zeitraum von 10 Jahren. Weitere Einzelheiten sind der Projektkurzbeschreibung zu entnehmen, die online zur Verfügung gestellt wird.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauinstallationsarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Elektroanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Münster – Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
Postleitzahl: 48149
Postort: Münster
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum.uni-muenster.de 🌏
E-Mail: vergabe.ukm.im@ukmuenster.de 📧
Fax: +49 2518346660 📠
URL der Dokumente: http://ukm-im.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-10 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-14 📅
Datum des Beginns: 2018-06-01 📅
Datum des Endes: 2031-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 218-452705
ABl. S-Ausgabe: 218

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zukunftssichere Energieversorgung UKM 2025 mit neuem Versorgungszentrum 2 (VZ 2) für Wärme, Kälte und Strom sowie Optimierung der bestehenden kältetechnischen Anlagen im Versorgungszentrum 1 (VZ 1)“
Folgende Leistungen sollen im Bereich Planung, Ausführung und Betriebsführung beauftragt werden:
Planung (LPH 3 bis 5 gem. HOAI)
— Planung der versorgungstechnischen Anlagen im VZ 2 und Umsetzung der Optimierungsmaßnahmen im VZ 1
dazu:
— Dimensionierung der neuen Nahwärmenetze (Kälte 8/14, HT-Warmwasser 75/45, NT-Warmwasser 35/25)
— Planung der strategische Außerbetriebsetzung des Netzes Warmwasser in Abhängigkeit des übrigen Netzausbaues.
— Planung zur Sanierung der Kälteanlagen im VZ1 (Installierte Leistung 16 MW)
— Planung der Kälteversorgung im Neubau VZ2 (Installierte Leistung Endausbau 16 MW)
— Planung eines Energiespeichers ca. 5 000 m
— Planung der neuen Fernwärmeeinbindung im VZ2
— Planung eines Konzeptes zur Notstromversorgung (Erweiterung der Generatoren um 6 000 kVa, Aufbau und Erweiterung eines SV Netzes)
Ausführung:
— Bau und Errichtung der versorgungstechnischen Anlagen im VZ 2 und Umsetzung der Optimierungsmaßnahmen im VZ 1
— Sanierung der Kälteanlagen VZ1 (Installierte Leistung 16 MW)
— Kälteversorgung im Neubau VZ2 (Installierte Leistung Endausbau 16 MW)
— Energiespeicher ca. 5 000 m
— Fernwärmeeinbindung im VZ2
— Notstromversorgung 6 000 kVA
Betriebsführung (10 Jahre)
— Betrieb der versorgungstechnischen Anlagen im VZ 2 und Umsetzung der Optimierungsmaßnahmen im VZ 1
— Kälteanlagen VZ1 (Installierte Leistung 16 MW)
— Kälteanlagen VZ2 (Installierte Leistung Endausbau 16 MW)
— Energiespeichers ca. 5 000 m
— Notstromversorgung 6 000 kVA.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vergabestelle geht nach derzeitigen Planungen davon aus, dass sich der Ausführungszeitraum von 2018 bis 2021 erstreckt. Der Betriebsführungszeitraum läuft bis 2031. Die Angaben über die Laufzeit des Vertrages dienen der Orientierung und werden im Verhandlungsverfahren weiter präzisiert und stehen daher unter dem Vorbehalt der Anpassung.
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Beschreibung der Optionen:
Nach Fertigstellung 2021 soll optional eine Betriebsführung für 10 Jahre übernommen werden, in der gleichzeitig optional die Anpassung der Versorgungsanlagen an die real sich einstellenden Anforderungen, im Rahmen des weiteren Baufortschritts am Universitätsklinkum erfolgt und die Integration der neuen Struktur der Versorgungsnetze begleitet werden soll. Nähere Einzelheiten zu den Optionen erfolgen in den Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den präqualifizierten Bewerbern im Zuge der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Münster.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb wird ein Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Die Bewerbung hat unter Verwendung dieses Teilnahmeantrages/Bewerbungsbogens zu erfolgen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt, da der Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen u.a. auch die Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB bzw. § 6 e EU VOB/A vorliegen, abfragt. In den Bekanntmachungsunterlagen geforderte Nachweise sind mit dem Antrag vorzulegen.
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Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben – mit Ausnahme der unter Ziff. III.1.3. geforderten Referenzen – von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einreichen.
Die Befähigung zur Berufsausübung ist durch Vorlage der nachstehend genannten Unterlagen zu führen:
— Gewerbeanmeldung
— Handelsregisterauszug
— Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, nicht älter als 6 Monate
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, nicht älter als 6 Monate
— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zust. Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, nicht älter als 6 Monate
— Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
— Soweit Planungsleistungen betroffen sind: Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“, vgl. Ziff. III.2.2).
Anerkannte Präqualifikationsnachweise werden berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen ist auch von präqualifizierten Bewerbern einzureichen.
Hinweis der Vergabestelle: Der Teilnahmewettbewerb dient der abschließenden Eignungsprüfung, d.h. die Eignungsunterlagen sind auch für wesentliche (Bau-)Partner nebst entsprechenden Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Ein Bewerber, der nicht selbst über die zur Aufführung eines Auftrags erforderlichen technischen Mittel verfügt, hat in seinem Teilnahmeantrag von sich aus darzulegen und den Nachweis zu erbringen, welche Unternehmen, die solche technischen Mittel besitzen, er sich bei der Ausführung des Auftrages in der Weise bedienen wird, dass diese Mittel als ihm tatsächlich zu Gebote stehendanzusehen sind. Die Vergabestelle wird bei sog. „eignungsvermittelnden Nachunternehmern“ eine umfassende Eignungsprüfung durchführen.
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Sämtliche in der EU-Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind auch für „eignungsvermittelnde Nachunternehmer“ vorzulegen. Auf die Regelung in § 6 d EU VOB/A wird hingewiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Darstellung des Umsatzes entsprechend der Aufgliederung des Teilnahmeantrages/Bewerbungsbogens.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die technische Leistungsfähigkeit ist durch a) die Angabe der Beschäftigten, b) der Übersicht der Prozesse des Qualitätsmanagementsystems, c) der Erfahrungen mit monetären Erfolgsgarantien in Betriebsführungsverträgen sowie d) Referenzen jeweils entsprechend der Aufgliederung des Teilnahmeantrages/Bewerbungsbogens nachzuweisen.
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Hinweis zu den Referenzen: Anzugeben ist die jeweilige Referenz mit Darstellung der Projekte, den wesentlichen Projektdaten, der Art der vom Bewerber ausgeführten Leistungen unter Angabe von Auftragswert, Ausführungszeit, Auftraggeber und den Kontaktdaten des Auftraggebers.Von den wichtigsten Bauleistungen sollten Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beigefügt werden. Von Bewerbergemeinschaften sind die Referenzen insgesamt nachzuweisen, d.h., der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu führen. Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Zusätzlich sollte jedes Referenzobjekt auf mind. 1 und höchstens 6 weiteren A4-Blättern zu erläutern.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Soweit Planungsleistungen betroffen sind: Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der obengenannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahlkriterien kommen zur Anwendung, wenn mehr als die in der Bekanntmachung angegebene Bewerberzahl die Eignungskriterien erfüllt.
Die Bewertung der abgefragten Leistungsfähigkeit des Bewerbers erfolgt mit Punktebewertung wie folgt:
Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (maximal 25 Punkte)
[Die zu erreichende Punktezahl ergibt sich in linearer Verteilung aus dem Mittelwert der Umsätze der letzten 3 Jahre zwischen Minimum = 1 Punkt und Maximum = 5 Punkten]
1.1 Gesamtumsatz (netto) der letzten 3 Jahre: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum = 20,0 Mio. Euro/a; Maximum = 60,0 Mio. Euro/a
1.2 Umsatz an Planungsleistungen (netto) der letzten 3 Jahre: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum = 1,0 Mio. Euro/a; Maximum = 5,0 Mio. Euro/a
1.3 Umsatz an TGA-Bau- /Errichtungsleistungen (netto) der letzten 3 Jahre: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum = 20,0 Mio. Euro/a; Maximum = 60,0 Mio. Euro/a
1.4 Umsatz an Betriebsführungsleistungen (netto) der letzten 3 Jahre: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum = 1,0 Mio. Euro/a; Maximum = 5,0 Mio. Euro/a
1.5 Umsatz für Projekte für Krankenhäuser (netto) der letzten 3 Jahre: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum = 5,0 Mio. Euro/a; Maximum = 10,0 Mio. Euro/a
2. Technische Leistungsfähigkeit (maximal 24 Punkte)
[Die zu erreichende Punktezahl für Ziffer
2.1 bis 2.4 ergibt sich in linearer Verteilung aus dem Mittelwert der Anzahl der Beschäftigten der letzten 3 Jahre zwischen Minimum = 1 Punkt und Maximum = 5 Punkten]
2.5 und 2.6. ergibt sich bei Vorlage der Nachweise]
2.1 Anzahl der Beschäftigten der letzten 3 Jahre: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum = 100 Beschäftigte; Maximum = 300 Beschäftigte
2.2 Anzahl der Beschäftigten der letzten 3 Jahre für Planungsleistungen: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum = 10 Beschäftigte; Maximum = 50 Beschäftigte
2.3 Anzahl der Beschäftigten der letzten 3 Jahre für TGA-/Bau-/Errichtungsleistungen: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum = 100 Beschäftigte; Maximum = 300 Beschäftigte:
2.4 Anzahl der Beschäftigten der letzten 3 Jahre für Betriebsführungsleistungen: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum = 10 Beschäftigte; Maximum = 50 Beschäftigte
2.5 Übersicht der Prozesse des Qualitätsmanagementsystems: maximal erreichbar: 2 Punkte
2.6 Erfahrungen mit monetären Erfolgsgarantien in Betriebsführungsverträgen (wie z. B. beim Energiespar-Contracting): maximal erreichbar: 2 Punkte
3. Referenzen (maximal 51 Punkte)
[Die zu erreichende Punktezahl ergibt sich in linearer Verteilung zu den Gesamtkosten der Versorgungsanlagen inkl. zugehörige TGA, ohne Bau zwischen Minimum = 1 Punkt und Maximum = angebebene maximal erreichbare Punktzahl]
3.1 Referenz 1 Planung: maximal erreichbar: 6 Punkte Minimum = 1,0 Mio. Euro/a; Maximum = 20,0 Mio. Euro/a
3.2 Referenz 2 Planung: maximal erreichbar: 6 Punkte Minimum = 1,0 Mio. Euro/a; Maximum = 20,0 Mio. Euro/a
3.3 Referenz 3 Planung: maximal erreichbar: 6 Punkte Minimum = 1,0 Mio. Euro/a; Maximum = 20,0 Mio. Euro/a
3.4 Referenz 1 Bau/Errichtung: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum = 1,0 Mio. Euro/a; Maximum = 20,0 Mio. Euro/a
3.5 Referenz 2 Bau/Errichtung: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum = 1,0 Mio. Euro/a; Maximum = 20,0 Mio. Euro/a
3.6 Referenz 3 Bau/Errichtung: maximal erreichbar: 5 Punkte Minimum = 1,0 Mio. Euro/a; Maximum = 20,0 Mio. Euro/a
3.7 Referenz 1 Betriebsführung: maximal erreichbar: 6 Punkte Minimum = 1,0 Mio. Euro/a; Maximum = 20,0Mio. Euro/a
3.8 Referenz 2 Betriebsführung: maximal erreichbar: 6 Punkte Minimum = 1,0 Mio. Euro/a; Maximum = 20,0Mio. Euro/a
3.9 Referenz 3 Betriebsführung: maximal erreichbar: 6 Punkte Minimum = 1,0 Mio. Euro/a; Maximum = 20,0Mio. Euro/a.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: UKM Infrastruktur Management GmbH
Dokumente URL: http://ukm-im.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
Internetadresse: www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
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Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nr 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 218-452705 (2017-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Grobkonzept zur energetischen Versorgung des Neubaus eines Medizinischen Forschungszentrums ab 2020 sowie langfristig des gesamten UKM ab 2025 mit den diversen Medien unter Einbeziehung der Versorgungsmöglichkeiten des bestehenden VZ 1 sowie Analyse und Konzept zur Optimierung der bestehenden kälte technischen Anlagen im Versorgungszentrum 1 (VZ 1) mit dem Ziel der späteren Planung (inkl. der Netze), Umsetzung (exkl. der Netze) und Betriebsführung sämtlicher errichteter Anlagen über einen Zeitraum von 10 Jahren. Weitere Einzelheiten sind der Projektkurzbeschreibung zu entnehmen, die online zur Verfügung gestellt wird.
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Gesamtwert des Auftrags: 15 435 565 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 094-226322
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 218-452705
ABl. S-Ausgabe: 94

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
„Zukunftssichere Energieversorgung UKM 2025 mit neuem Versorgungszentrum 2 (VZ 2) für Wärme, Kälte und Strom sowie Optimierung der bestehenden kältetechnischen Anlagen im Versorgungszentrum 1 (VZ 1)“ Folgende Leistungen sollen im Bereich Planung, Ausführung und Betriebsführung beauftragt werden:
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– Planung der versorgungstechnischen Anlagen im VZ 2 und Umsetzung der Optimierungsmaßnahmen im VZ 1.
Dazu:
– Dimensionierung der neuen Nahwärmenetze (Kälte 8/14, HT-Warmwasser 75/45, NT-Warmwasser 35/25),
– Planung der strategische Außerbetriebsetzung des Netzes Warmwasser in Abhängigkeit des übrigen Netzausbaues,
– Planung zur Sanierung der Kälteanlagen im VZ1 (Installierte Leistung 16 MW),
– Planung der Kälteversorgung im Neubau VZ2 (Installierte Leistung Endausbau 16 MW),
– Planung eines Energiespeichers ca. 5 000 m
– Planung der neuen Fernwärmeeinbindung im VZ2,
– Planung eines Konzeptes zur Notstromversorgung (Erweiterung der Generatoren um 6 000 kVa, Aufbau und Erweiterung eines SV Netzes).
– Bau und Errichtung der versorgungstechnischen Anlagen im VZ 2 und Umsetzung der Optimierungsmaßnahmen im VZ 1.
– Sanierung der Kälteanlagen VZ1 (Installierte Leistung 16 MW),
– Kälteversorgung im Neubau VZ2 (Installierte Leistung Endausbau 16 MW),
– Energiespeicher ca. 5 000 m
– Fernwärmeeinbindung im VZ2,
– Notstromversorgung 6 000 kVA Betriebsführung (10 Jahre).
– Betrieb der versorgungstechnischen Anlagen im VZ 2 und Umsetzung der Optimierungsmaßnahmen im VZ 1.
– Kälteanlagen VZ1 (Installierte Leistung 16 MW),
– Kälteanlagen VZ2 (Installierte Leistung Endausbau 16 MW),
– Energiespeichers ca. 5 000 m
– Notstromversorgung 6 000 kVA.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Münster

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Primärenergiefaktor
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Kosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-14 📅
Name: Spie Energy Solutions GmbH
Postort: Ratingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Mettmann 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 15 435 565 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 094-226322 (2019-05-14)