Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 1 DLK 23-12
VG-Nr. 111-2018_1 DLK
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge mit Drehleiter📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von einer DLAK 23/12 mit feuerwehrtechnischer Beladung für die Berliner Feuerwehr”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 554621.85 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 13627, Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von einer DLAK 23/12 mit feuerwehrtechnischer Beladung für die Berliner Feuerwehr” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 554621.85 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2018-10-05 📅
Datum des Endes: 2019-11-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-26
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-26
23:59 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Berliner Feuerwehr, Vergabestelle, Voltairestr. 2, 10179 Berlin, Raum 209.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei der Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.
“Die Vergabe wird elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin und die damit inVerbindungstehende Auftragsplattform iTWO Tender abgewickelt. Es...”
Die Vergabe wird elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin und die damit inVerbindungstehende Auftragsplattform iTWO Tender abgewickelt. Es werden nur elektronisch eingereichteAngebote über die genannte Plattform akzeptiert. Angebote können in elektronischer Textform gem. §126b BGB eingereicht werden. Ebenso wird die fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur akzeptiert. DieBieterkommunikation erfolgt ebenso ausschließlich elektronisch über die genannten Plattformen.
Der Zuschlag fällt auf das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der nachstehenden Kriterien:
— Leistung,
— Preis (Bauausführung, Service, Qualität).
Die Bewertung erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB 2018.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Berliner Feuerwehr
Postanschrift: Voltairestraße 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 38710520📞
E-Mail: vergabestelle@berliner-feuerwehr.de📧
Fax: +49 387995599 📠
URL: www.berliner-feuerwehr.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 141-322653 (2018-07-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 1 DLK 23-12
111-2018
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 513110
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 537653.05
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, Deutschland
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bauausführung, Service, Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Bewertung erfolgte nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB 2018.
— Entscheidungskriterium Leistung,
— Schwankungsbereich 5 %.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 141-322653
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 111-2018
Titel: 1 DLK 23-12
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Magirus GmbH
Postanschrift: Magirus GmbH
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ulm, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 537653.05 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 211-482112 (2018-10-31)