Neubau eine Institutsgebäudes
Erstellen einer funktionsfähigen MSR/GLT für das IME Gießen.
Bestehend aus 6 ISP´s mit ca. 3 000 physikalischen Datenpunkten oder Ein-/Ausgabefunktionen einschl. der erforderlichen Verarbeitungsfunktionen. Einschl. der Lieferung und Montage der kompletten Feldgeräte, Verkabelung, Schaltschränke, Erstellung eines eigenen Kommunikationsnetzes, Schaltschränke, Dienstleistungen sowie eine komplett funktionsfähige GLT.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: C2 – Vergabestelle Bau
Telefon: +49 891205-3299📞
E-Mail: vergabestelle-bau@zv.fraunhofer.de📧
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.fraunhofer.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschungsgesellschaft e. V.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“149 IME Gießen 755 931 – Neubau eines Institutsgebäudes mit Labor- und Büroflächen V_149_755931_53_Gebäudeautomation
V_149_755931_53_Gebäudeautomation”
Produkte/Dienstleistungen: Sonstige Elektroinstallationsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Neubau eine Institutsgebäudes
Erstellen einer funktionsfähigen MSR/GLT für das IME Gießen.
Bestehend aus 6 ISP´s mit ca. 3 000 physikalischen Datenpunkten...”
Kurze Beschreibung
Neubau eine Institutsgebäudes
Erstellen einer funktionsfähigen MSR/GLT für das IME Gießen.
Bestehend aus 6 ISP´s mit ca. 3 000 physikalischen Datenpunkten oder Ein-/Ausgabefunktionen einschl. der erforderlichen Verarbeitungsfunktionen. Einschl. der Lieferung und Montage der kompletten Feldgeräte, Verkabelung, Schaltschränke, Erstellung eines eigenen Kommunikationsnetzes, Schaltschränke, Dienstleistungen sowie eine komplett funktionsfähige GLT.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Gießen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fraunhofer IME, Ohlebergsweg
35392Gießen
Beschreibung der Beschaffung:
“Erstellen einer funktionsfähigen MSR/GLT für das IME Gießen.
Bestehend aus 6 ISP´s mit ca. 3 000 physikalischen Datenpunkten oder Ein-/Ausgabefunktionen...”
Beschreibung der Beschaffung
Erstellen einer funktionsfähigen MSR/GLT für das IME Gießen.
Bestehend aus 6 ISP´s mit ca. 3 000 physikalischen Datenpunkten oder Ein-/Ausgabefunktionen einschl. der erforderlichen Verarbeitungsfunktionen. Einschl. der Lieferung und Montage der kompletten Feldgeräte, Verkabelung, Schaltschränke, Erstellung eines eigenen Kommunikationsnetzes, Schaltschränke, Dienstleistungen sowie eine komplett funktionsfähige GLT.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Verbesserung der Infrastruktur mit Mitteln des Europäischen Fonds fürRegionale Entwicklung EFRE, Maßnahmen: Forschung, technologische Entwicklung und Innovation”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Verbesserung der Infrastruktur mit Mitteln des Europäischen Fonds fürRegionale Entwicklung EFRE, Maßnahmen: Forschung, technologische Entwicklung und Innovation
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 048-104580
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 405749
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“149 IME Gießen 755 931 – Neubau eines Institutsgebäudes mit Labor- und Büroflächen V_149_755931_53_Gebäudeautomation”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: B&S Automatisierungssysteme
Postanschrift: Am Seegraben2
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschen eVergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen...”
Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschen eVergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich bei der deutschen eVergabe zum Abruf zur Verfügung (§11 EU Abs. 3 VOB/A). Eine Registrierung hierfür ist nicht notwendig.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie Bieterinformationen) erfolgt gem. §11 EU Abs. 7 ebenfalls über die Plattform der deutschen eVergabe.
Bitte beachten Sie, dass für die digitale Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angebotsabgaben sowie Einreichen von Bieteranfragen zwingend eine Registrierung notwendig ist.
Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Benachrichtigungen zu Bieterinformationen zu erhalten.
Das Risiko eines daraus entstehenden Ausschlusses ist vom Bieter zu tragen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 136-310295 (2018-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Kontaktperson: C2 — Vergabestelle Bau
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer IME, Neubau eine Institutsbebäudes mit Labor und Büroflächen V_149_755931_53_Gebäudeautomation
V_149_755931_53_Gebäudeautomation”
Kurze Beschreibung:
“— 9 St. Überspannungsschutzableiter 230 V;
— 49 St. Überspannungsschutzableiter 24 V;
— 2 St. Überspannungsschutzableiter 400 V;
— 2 St....”
Kurze Beschreibung
— 9 St. Überspannungsschutzableiter 230 V;
— 49 St. Überspannungsschutzableiter 24 V;
— 2 St. Überspannungsschutzableiter 400 V;
— 2 St. Überspannungsschutzableiter BACnet.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 12429.15 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Göttingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gießen
Beschreibung der Beschaffung:
“— 9 St. Überspannungsschutzableiter 230 V;
— 49 St. Überspannungsschutzableiter 24 V;
— 2 St. Überspannungsschutzableiter 400 V;
— 2 St....”
Beschreibung der Beschaffung
— 9 St. Überspannungsschutzableiter 230 V;
— 49 St. Überspannungsschutzableiter 24 V;
— 2 St. Überspannungsschutzableiter 400 V;
— 2 St. Überspannungsschutzableiter BACnet.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Efre
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Äußerste Dringlichkeit aufgrund von Ereignissen, die für den öffentlichen Auftraggeber nicht vorhersehbar waren, unter Einhaltung der in der Richtlinie festgelegten strengen Bedingungen
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Durch die fortlaufende Planung haben sich zusätzlich notwendige Leistungen ergeben, die bei der Erteilung Hauptauftrag nicht ersichtlich/bekannt waren.”
Auftragsvergabe Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postort: Erfurth
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 12429.15 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 062-147133 (2020-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“— 1 St. Mischventil DN 80;
— 3 St. Schaltschrankheizungen;
— 15 St. Rautemperaturfühler;
— 4 St. DEOS DO08T;
— 2 St. DEOS AO04T;
— 7 St. DEOS AI04.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 13937.95 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— 1 St. Mischventil DN 80;
— 3 St. Schaltschrankheizungen;
— 15 St. Rautemperaturfühler;
— 4 St. DEOS DO08T;
— 2 St. DEOS AO04T;
— 7 St. DEOS AI04.”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13937.95 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 062-147143 (2020-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-25) Öffentlicher Auftraggeber Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschungsgesellschaft e.V.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: — 1 St. Mischventil DN 150;
— 1 Datenpunkt;
— 1 Ansteuerung + Modul.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3803.58 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: — 1 St. Mischventil DN 150;
— 1 Datenpunkt;
— 1 Ansteuerung + Modul.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3803.58 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 063-150141 (2020-03-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-06-30) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fraunhofer IME
Ohlebergsweg
35392 Gießen
Beschreibung der Beschaffung:
“Erstellen einer funktionsfähigen MSR/GLT für das IME Gießen.
Bestehend aus 6 ISP´s mit ca. 3000 physikalischen Datenpunkten oder Ein-/Ausgabefunktionen...”
Beschreibung der Beschaffung
Erstellen einer funktionsfähigen MSR/GLT für das IME Gießen.
Bestehend aus 6 ISP´s mit ca. 3000 physikalischen Datenpunkten oder Ein-/Ausgabefunktionen einschl. der erforderlichen Verarbeitungsfunktionen. Einschl. der Lieferung und Montage der kompletten Feldgeräte, Verkabelung, Schaltschränke, Erstellung eines eigenen Kommunikationsnetzes, Schaltschränke, Dienstleistungen sowie eine komplett funktionsfähige GLT.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2018-06-18 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Verbesserung der Infrastruktur mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung EFRE, Maßnahmen: Forschung, technologische Entwicklung und Innovation”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Verbesserung der Infrastruktur mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung EFRE, Maßnahmen: Forschung, technologische Entwicklung und Innovation
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 136-310295
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 127-335892 (2021-06-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: C2 - Vergabestelle Bau
Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fraunhofer IME, Ohlebergsweg, 35392Gießen
Dauer
Datum des Endes: 2019-07-31 📅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschen eVergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen...”
Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschen eVergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich bei der deutschen eVergabe zum Abruf zur Verfügung (§11 EU Abs. 3 VOB/A ). Eine Registrierung hierfür ist nicht notwendig.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie Bieterinformationen) erfolgt gem. §11 EU Abs. 7 ebenfalls über die Plattform der deutschen eVergabe.
Bitte beachten Sie, dass für die digitale Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angebotsabgaben sowie Einreichen von Bieteranfragen zwingend eine Registrierung notwendig ist.
Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Benachrichtigungen zu Bieterinformationen zu erhalten.
|
Das Risiko eines daraus entstehenden Ausschlusses ist vom Bieter zu tragen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 242-759933 (2023-12-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-12) Objekt Dauer
Datum des Endes: 2019-10-21 📅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Quelle: OJS 2023/S 242-760696 (2023-12-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Hansastraße 27 c
Kontaktperson: B10 Forschungsbau
E-Mail: christina.barnhouse@zv.fraunhofer.de📧
URL: https://vergabe.fraunhofer.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“149 IME Gießen 755 931 – Neubau eines Institutsgebäudes mit Labor- und Büroflächen V_149_755931_53_Gebäudeautomation” Dauer
Datum des Beginns: 2018-07-09 📅
Datum des Endes: 2019-05-31 📅
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 405749/4100044226_NV09
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-18 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 498857.28 💰
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Quelle: OJS 2023/S 245-770761 (2023-12-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-15) Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 405749/4100044226_NV11
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 498857.28 💰
Quelle: OJS 2023/S 245-771413 (2023-12-15)