Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“18-0247 Strombelieferung aus regenerativen Energiequellen für die phaeno gGmbH
18-0247Strombelieferung aus regenerativen Energiequellen für die phaeno gGmbH”
Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Kurze Beschreibung:
“Liefer- und Dienstleistung zur Belieferung des Science Center „phaeno“ in Wolfsburg mit ca. 1,5 GWh Strom p. a. aus regenerativen Energiequellen.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Ort der Leistung: Wolfsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Phaeno gGmbH, Willy-Brandt-Platz 1, 38440 Wolfsburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Liefer- und Dienstleistung zur Belieferung des Science Center „phaeno“ in Wolfsburg mit ca. 1,5 GWh Strom p. a. aus regenerativen Energiequellen.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Unterschriebene Verpflichtungserklärung zum Ausschluss einer Doppelvermarktung des Umwelnutzens Anlage 4 der Leistzungsbeschreibung”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-07
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-07
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Wolfsburg, Zentrale Vergabestelle, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg, Rathaus B Zimmer 441-443.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2YSX9
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr -Regierungsvertretung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334/1335/1336📞
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Wolfsrbug – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Porschestraße 49
Postort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5361282475📞
E-Mail: zentrale-vergabestelle@stadt.wolfsburg.de📧
Fax: +49 5361282057 📠
Quelle: OJS 2018/S 128-291223 (2018-07-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“18-0247Strombelieferung aus regenerativen Energiequellen für die phaeno gGmbH
18-0247Strombelieferung aus regenerativen Energiequellen für die phaeno gGmbH”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 70691.81 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Phaeno gGmbH Willy-Brandt-Platz 1
38440 Wolfsburg
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 128-291223
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 18-0247
Los-Identifikationsnummer: 0
Titel: Strombelieferung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: LSW Engergie GmbH & Co. KG
Postort: Wolfsburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Wolfsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 70691.81 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2YG8M
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersäsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr -Regierungsvertretung” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 008-013963 (2019-01-09)