Das BMVI hat sich zum Ziel gesetzt, ab Ende 2020 alle vom Bund finanzierten Verkehrsinfrastrukturprojekte mit der Methode BIM zu planen, bauen und späterhin auch zu betreiben. Dafür ist es notwendig, die Kompetenzen für den Bund im Bereich BIM auf- und auszubauen. Dafür wird das BIM-Kompetenzzentrum (KompZ) gegründet. Es soll als nationales Kompetenzzentrum den Bund unterstützen, die Digitalisierung des Bauwesens zu optimieren, zu intensivieren und zu etablieren. Da der Bund die Methode BIM in seinem Zuständigkeitsbereich auch für den Hochbau immer stärker nutzen will, soll das KompZ so angelegt sein, dass die hochbautypischen Anforderungen bei der Anlage des KompZ und der von ihm aufgebauten Infrastruktur, insbesondere der BIM-Cloud, mit bedacht und berücksichtigt wird. Diese müssen aber in einem gesonderten Auftrag von dem für den Bundeshochbau zuständigen Ministerium vergeben werden und sind nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Referenznummer: 1840/DG15
Kurze Beschreibung:
Das BMVI hat sich zum Ziel gesetzt, ab Ende 2020 alle vom Bund finanzierten Verkehrsinfrastrukturprojekte mit der Methode BIM zu planen, bauen und späterhin auch zu betreiben. Dafür ist es notwendig, die Kompetenzen für den Bund im Bereich BIM auf- und auszubauen. Dafür wird das BIM-Kompetenzzentrum (KompZ) gegründet. Es soll als nationales Kompetenzzentrum den Bund unterstützen, die Digitalisierung des Bauwesens zu optimieren, zu intensivieren und zu etablieren.
Da der Bund die Methode BIM in seinem Zuständigkeitsbereich auch für den Hochbau immer stärker nutzen will, soll das KompZ so angelegt sein, dass die hochbautypischen Anforderungen bei der Anlage des KompZ und der von ihm aufgebauten Infrastruktur, insbesondere der BIM-Cloud, mit bedacht und berücksichtigt wird. Diese müssen aber in einem gesonderten Auftrag von dem für den Bundeshochbau zuständigen Ministerium vergeben werden und sind nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.
Das BMVI hat sich zum Ziel gesetzt, ab Ende 2020 alle vom Bund finanzierten Verkehrsinfrastrukturprojekte mit der Methode BIM zu planen, bauen und späterhin auch zu betreiben. Dafür ist es notwendig, die Kompetenzen für den Bund im Bereich BIM auf- und auszubauen. Dafür wird das BIM-Kompetenzzentrum (KompZ) gegründet. Es soll als nationales Kompetenzzentrum den Bund unterstützen, die Digitalisierung des Bauwesens zu optimieren, zu intensivieren und zu etablieren.
Da der Bund die Methode BIM in seinem Zuständigkeitsbereich auch für den Hochbau immer stärker nutzen will, soll das KompZ so angelegt sein, dass die hochbautypischen Anforderungen bei der Anlage des KompZ und der von ihm aufgebauten Infrastruktur, insbesondere der BIM-Cloud, mit bedacht und berücksichtigt wird. Diese müssen aber in einem gesonderten Auftrag von dem für den Bundeshochbau zuständigen Ministerium vergeben werden und sind nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes werden nur die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Angebote (Angaben zur Leistungsausführung, Preiskalkulationen o. ä.) sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nicht vorzulegen (s. Bewerbungsbedingungen);
2) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des BMI www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Teilnahme- Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info
3) Fragen der Bewerber sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Es erfolgt keine Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Leistungsbeschreibung, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit den Eignungsanforderungen stehen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bewerber versendet;
4) Die gemäß Ziffer II.2.9 ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Verhandlung in Einzelgesprächen eingeladen. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der 46. / 47. KW 2018 statt (Angabe ohne Gewähr).
1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes werden nur die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Angebote (Angaben zur Leistungsausführung, Preiskalkulationen o. ä.) sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nicht vorzulegen (s. Bewerbungsbedingungen);
2) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des BMI www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Teilnahme- Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info
3) Fragen der Bewerber sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Es erfolgt keine Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Leistungsbeschreibung, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit den Eignungsanforderungen stehen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bewerber versendet;
4) Die gemäß Ziffer II.2.9 ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Verhandlung in Einzelgesprächen eingeladen. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der 46. / 47. KW 2018 statt (Angabe ohne Gewähr).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das BMVI hat sich zum Ziel gesetzt, ab Ende 2020 alle vom Bund finanzierten Verkehrsinfrastrukturprojekte mit der Methode BIM zu planen, bauen und späterhin auch zu betreiben. Dafür ist es notwendig, die Kompetenzen für den Bund im Bereich BIM auf- und auszubauen. Dafür wird das BIM-Kompetenzzentrum (KompZ) gegründet. Es soll als nationales Kompetenzzentrum den Bund unterstützen, die Digitalisierung des Bauwesens zu optimieren, zu intensivieren und zu etablieren.
Das BMVI hat sich zum Ziel gesetzt, ab Ende 2020 alle vom Bund finanzierten Verkehrsinfrastrukturprojekte mit der Methode BIM zu planen, bauen und späterhin auch zu betreiben. Dafür ist es notwendig, die Kompetenzen für den Bund im Bereich BIM auf- und auszubauen. Dafür wird das BIM-Kompetenzzentrum (KompZ) gegründet. Es soll als nationales Kompetenzzentrum den Bund unterstützen, die Digitalisierung des Bauwesens zu optimieren, zu intensivieren und zu etablieren.
Da der Bund die Methode BIM in seinem Zuständigkeitsbereich auch für den Hochbau immer stärker nutzen will, soll das KompZ so angelegt sein, dass die hochbautypischen Anforderungen bei der Anlage des KompZ und der von ihm aufgebauten Infrastruktur, insbesondere der BIM-Cloud, mit bedacht und berücksichtigt wird. Diese müssen aber in einem gesonderten Auftrag von dem für den Bundeshochbau zuständigen Ministerium vergeben werden und sind nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.
Da der Bund die Methode BIM in seinem Zuständigkeitsbereich auch für den Hochbau immer stärker nutzen will, soll das KompZ so angelegt sein, dass die hochbautypischen Anforderungen bei der Anlage des KompZ und der von ihm aufgebauten Infrastruktur, insbesondere der BIM-Cloud, mit bedacht und berücksichtigt wird. Diese müssen aber in einem gesonderten Auftrag von dem für den Bundeshochbau zuständigen Ministerium vergeben werden und sind nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.
Der Bedarf an Informationen zu Building Information Modeling (BIM) wächst sowohl bei den Bauherren als auch bei den Auftragnehmern außerordentlich schnell. Die BIM-Angebote und Initiativen auf dem Markt im Bereich des Planens, Bauens und Betreibens von Bauwerken sind jedoch stark fragmentiert. Daher besteht vor dem Hintergrund der BIM-Offensive des BMVI der dringende Bedarf an einer übergeordneten, zentralen Stelle, die Aktivitäten koordiniert, vorhandene Leitlinien ggf. vereinheitlicht, Informationen für alle Akteure zugänglich macht und Beratung anbietet. Ohne die zentrale Etablierung einer solchen Stelle in Form eines BIM-Kompetenzzentrums (BIM-KompZ) ließe sich wegen der Vielzahl der betroffenen Akteure und der Vielfältigkeit der Baubranche eine schnelle, breite und effektive Einführung der Methode BIM kaum erreichen.
Der Bedarf an Informationen zu Building Information Modeling (BIM) wächst sowohl bei den Bauherren als auch bei den Auftragnehmern außerordentlich schnell. Die BIM-Angebote und Initiativen auf dem Markt im Bereich des Planens, Bauens und Betreibens von Bauwerken sind jedoch stark fragmentiert. Daher besteht vor dem Hintergrund der BIM-Offensive des BMVI der dringende Bedarf an einer übergeordneten, zentralen Stelle, die Aktivitäten koordiniert, vorhandene Leitlinien ggf. vereinheitlicht, Informationen für alle Akteure zugänglich macht und Beratung anbietet. Ohne die zentrale Etablierung einer solchen Stelle in Form eines BIM-Kompetenzzentrums (BIM-KompZ) ließe sich wegen der Vielzahl der betroffenen Akteure und der Vielfältigkeit der Baubranche eine schnelle, breite und effektive Einführung der Methode BIM kaum erreichen.
Das BMVI will auch sicherstellen, dass auf der Grundlage von Open BIM eine mittelstands-freundliche Softwarelandschaft zur Verfügung steht. Zudem sollen die Anforderungen der öffentlichen Auftraggeber insbesondere für den Bereich der Verkehrsinfrastruktur so weit wie möglich harmonisiert und qualitativ abgesichert werden.
Das BMVI will auch sicherstellen, dass auf der Grundlage von Open BIM eine mittelstands-freundliche Softwarelandschaft zur Verfügung steht. Zudem sollen die Anforderungen der öffentlichen Auftraggeber insbesondere für den Bereich der Verkehrsinfrastruktur so weit wie möglich harmonisiert und qualitativ abgesichert werden.
Der Auftragnehmer (AN) soll vor allem eine Unterstützung des Bundes bei der Förderung der Digitalisierung der Planungs- und Bauwirtschaft in Deutschland, insbesondere der Implementierung und Verbreitung von BIM im Geschäftsbereich des BMVI gewährleisten. Dies geschieht durch die Einrichtung eines nationalen Kompetenzzentrums BIM (KompZ) mit beratenden Leistungen, der Erarbeitung von Konzepten sowie durch die Übernahme konkreter operativer Aufgaben. Eine Erweiterung für den gesamten Baubereich des Bundes ist zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer (AN) soll vor allem eine Unterstützung des Bundes bei der Förderung der Digitalisierung der Planungs- und Bauwirtschaft in Deutschland, insbesondere der Implementierung und Verbreitung von BIM im Geschäftsbereich des BMVI gewährleisten. Dies geschieht durch die Einrichtung eines nationalen Kompetenzzentrums BIM (KompZ) mit beratenden Leistungen, der Erarbeitung von Konzepten sowie durch die Übernahme konkreter operativer Aufgaben. Eine Erweiterung für den gesamten Baubereich des Bundes ist zu berücksichtigen.
Das nationale BIM-Kompetenzzentrum soll die wichtigsten aktuellen Erkenntnisse und Er-fahrungen aus Deutschland, Europa und ggfs. darüber hinaus zum Einsatz von BIM in einer zentralen Anlaufstelle bündeln, weiterentwickeln und den BIM-Anwendern zuverlässig zur Verfügung stellen.
Das nationale BIM-Kompetenzzentrum soll die wichtigsten aktuellen Erkenntnisse und Er-fahrungen aus Deutschland, Europa und ggfs. darüber hinaus zum Einsatz von BIM in einer zentralen Anlaufstelle bündeln, weiterentwickeln und den BIM-Anwendern zuverlässig zur Verfügung stellen.
Hauptaufgaben des BIM-KompZ sind:
– den Bund bei der Qualitätssicherung und Koordination seiner BIM-Aktivitäten, insbesondere beim Informationsaustausch zwischen den Akteuren, zu unterstützen,
– Anforderungen und Benchmarks zu erarbeiten,
– den Bund hinsichtlich Aus- und Weiterbildung zum Thema BIM zu unterstützen,
– die Bereitstellung und Pflege der Inhalte einer BIM-Cloud und die Benennung der dafür notwendigen technischen Voraussetzungen in Abstimmung mit dem ITZBund,
– die BIM-Cluster zu koordinieren.
Durch die Bereitstellung und das Betreiben einer BIM-Cloud sollen einheitliche BIM-Daten (u. a. interaktive web-basierte Werkzeuge, Datenbibliotheken, herstellerneutrale Produk-tinformationen) als Open Data für alle BIM-Anwender zentral verfügbar gemacht werden.
Durch die Bereitstellung und das Betreiben einer BIM-Cloud sollen einheitliche BIM-Daten (u. a. interaktive web-basierte Werkzeuge, Datenbibliotheken, herstellerneutrale Produk-tinformationen) als Open Data für alle BIM-Anwender zentral verfügbar gemacht werden.
Das BIM-KompZ soll den BIM-Implementierungsprozess während der Vertragslaufzeit im Zuständigkeitsbereich des BMVI wesentlich strukturieren, koordinieren und intensivieren.
Es sind im Wesentlichen sechs Arbeitspakete (AP) für das BIM-KompZ vorgesehen:
AP 1 BIM-KompZ einrichten und betreiben
AP 2 BIM-Aktivitäten harmonisieren / koordinieren
AP 3 Informieren, Kommunizieren und Beraten
AP 4 Daten bereitstellen („BIM-Cloud“)
AP 5 BIM in der Betriebsphase anwenden
AP 6 Strategie für BIM ab 2020 erarbeiten
Der AN soll mit der Umsetzung der beauftragten Leistung unverzüglich nach Zuschlagserteilung beginnen. Das BIM-KompZ soll spätestens 3 Monate nach Erteilung des Zuschlags operativ handlungsfähig sein, d.h. das für Erbringung der beauftragten Leistungen benötigte Personal, Räumlichkeiten, Infrastruktur und Ausstattung sind einsatzfähig.
Der AN soll mit der Umsetzung der beauftragten Leistung unverzüglich nach Zuschlagserteilung beginnen. Das BIM-KompZ soll spätestens 3 Monate nach Erteilung des Zuschlags operativ handlungsfähig sein, d.h. das für Erbringung der beauftragten Leistungen benötigte Personal, Räumlichkeiten, Infrastruktur und Ausstattung sind einsatzfähig.
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine optionale Verlängerung um insgesamt max. 12 Monate bis zum 31.12.2023 ist möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin (Sitz des AG) sowie am Sitz des AN
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
EK 2: Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personen-/Sach- oder Vermögensschäden mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensfall in Höhe von 2 Mio. EUR.
Mindeststandards: Erfüllung der Mindestdeckungssumme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
EK 3.1 – Nachweis über die Einhaltung des IT-Grundschutzes
EK 3.2 – Erklärung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46 Abs.2 VgV
Wertungskriterien 3.3. – 3.5.
EK 3.3 (Gewichtung 40 %): Liste der Referenzen des Bieters der letzten 3 Jahre (ab 2015), die Kenntnisse und praktische Erfahrungen in den Bereichen Planen und Bauen von komplexen Bauwerken mit BIM belegen. Außerdem sind Kenntnisse und praktische Erfahrungen im – klassischen Betrieb nachzuweisen.
EK 3.3 (Gewichtung 40 %): Liste der Referenzen des Bieters der letzten 3 Jahre (ab 2015), die Kenntnisse und praktische Erfahrungen in den Bereichen Planen und Bauen von komplexen Bauwerken mit BIM belegen. Außerdem sind Kenntnisse und praktische Erfahrungen im – klassischen Betrieb nachzuweisen.
EK 3.4 (Gewichtung 30 %): Liste der Referenzen des Bieters der letzten 3 Jahre (ab 2015), die Erfahrungen in der Konzeption, Erstellung und Betrieb von komplexen – Datenbanksystemen und – Datenmanagement und – web-basierten Anwendungen nachweisen.
EK 3.5 (Gewichtung 30 %): Liste der Referenzen des Bieters der letzten 3 Jahre (ab 2015), die Erfahrungen in der Konzeption, Erstellung und Durchführung von – Öffentlichkeitsarbeit und – Aus- und Weiterbildung zu BIM nachweisen.
Details siehe Teilnahmeunterlagen
Mindeststandards:
Zu EK 3.1- Abgabe einer Eigenerklärung (ohne Formular) oder Nachweis, dass der IT-Grundschutz eingehalten wird
Zu EK 3.2- Aufgrund der Leistungspflichten des AN können zeitgleich keine Dienstleistungen für Dritte mit widerstreitenden Interessen („Interessenkollision“) im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Leistungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Zu EK 3.2- Aufgrund der Leistungspflichten des AN können zeitgleich keine Dienstleistungen für Dritte mit widerstreitenden Interessen („Interessenkollision“) im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Leistungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Eine Interessenkollision kann insbesondere vorliegen, wenn Beratungsleistungen gegenüber Dritten außerhalb der Bundesverwaltung im Zusammenhang mit Erstellung und Betrieb der BIM Cloud erbracht werden.
Der AN hat eine Eigenerklärung (s. Formblatt F3.2) abzugeben, die darstellt, ob er aktuell Leistungen gegenüber Dritten im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Leistungen erbringt.
Zudem hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, ob er beabsichtigt, künftig Leistungen gegenüber Dritten im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Leistungen (auch im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens) zu erbringen.
Zudem hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, ob er beabsichtigt, künftig Leistungen gegenüber Dritten im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Leistungen (auch im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens) zu erbringen.
In diesen Fällen ist schlüssig und nachvollziehbar darzustellen, mit welchen Maßnahmen (organisatorisch, personenbezogen, qualitätssichernd und IT-gestützt) die Neutralität bezogen auf die geforderte Leistung sichergestellt werden soll.
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bewerber von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Erfüllung des EK 3.2: Erklärung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46 Abs.2 VgV, die darlegt, dass keine Interessenkonflikte vorliegen (auch für die Dauer der Vertragslaufzeit), bzw. mit welchen Maßnahmen (organisatorisch, personenbezogen, qualitätssichernd und IT-gestützt) die Neutralität bezogen auf die geforderte Leistung sichergestellt werden soll.
Erfüllung des EK 3.2: Erklärung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46 Abs.2 VgV, die darlegt, dass keine Interessenkonflikte vorliegen (auch für die Dauer der Vertragslaufzeit), bzw. mit welchen Maßnahmen (organisatorisch, personenbezogen, qualitätssichernd und IT-gestützt) die Neutralität bezogen auf die geforderte Leistung sichergestellt werden soll.
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bewerber von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bewerber von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewertung der TEILNAHMEANTRÄGE erfolgt zweistufig.
1) Prüfung der Eigenerklärungen und Nachweise gemäß Abschnitt III.1.2 (EK 1 und 2) und III.1.3 (EK 3.1 und 3.2) auf die Erfüllung der Mindestanforderungen.
2) Bewertung der Angaben zu den Eignungskriterien EK 3.3 - 3.5 gemäß Abschnitt III.1.3.
Die Eignungskriterien sind wie folgt gewichtet:
EK 3.3: 40 Gewichtungspunkte
EK 3.4: 30 Gewichtungspunkte
EK 3.5: 30 Gewichtungspunkte
= 100 Gewichtungspunkte
Je Kriterium können 0 – 4 Bewertungspunkte erzielt werden.
Anschließend wird das Produkt aus den Gewichtungspunkten und den jeweiligen Bewertungspunkten pro Kriterium gebildet. Das so ermittelte Produkt je Kriterium wird über alle Kriterien summiert. Als Gesamtpunktzahl können maximal 400 Punkte erreicht werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Anschließend wird das Produkt aus den Gewichtungspunkten und den jeweiligen Bewertungspunkten pro Kriterium gebildet. Das so ermittelte Produkt je Kriterium wird über alle Kriterien summiert. Als Gesamtpunktzahl können maximal 400 Punkte erreicht werden.
Die 3 bis 6 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden im weiteren Verhandlungsverfahren berücksichtigt.
Einzelheiten siehe Teilnahmeunterlagen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes werden nur die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes werden nur die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Angebote (Angaben zur Leistungsausführung, Preiskalkulationen o. ä.) sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nicht vorzulegen (s. Bewerbungsbedingungen);
2) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des BMI www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Teilnahme- Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info
2) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des BMI www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Teilnahme- Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info
3) Fragen der Bewerber sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Es erfolgt keine Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Leistungsbeschreibung, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit den Eignungsanforderungen stehen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bewerber versendet;
3) Fragen der Bewerber sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Es erfolgt keine Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Leistungsbeschreibung, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit den Eignungsanforderungen stehen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bewerber versendet;
4) Die gemäß Ziffer II.2.9 ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Verhandlung in Einzelgesprächen eingeladen. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der 46. / 47. KW 2018 statt (Angabe ohne Gewähr).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 158-362347 (2018-08-15)
Ergänzende Angaben (2019-01-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 10524305.55 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das BMVI will auch sicherstellen, dass auf der Grundlage von Open BIM eine mittelstandsfreundliche Softwarelandschaft zur Verfügung steht. Zudem sollen die Anforderungen der öffentlichen Auftraggeber insbesondere für den Bereich der Verkehrsinfrastruktur so weit wie möglich harmonisiert und qualitativ abgesichert werden.
Das BMVI will auch sicherstellen, dass auf der Grundlage von Open BIM eine mittelstandsfreundliche Softwarelandschaft zur Verfügung steht. Zudem sollen die Anforderungen der öffentlichen Auftraggeber insbesondere für den Bereich der Verkehrsinfrastruktur so weit wie möglich harmonisiert und qualitativ abgesichert werden.
Das nationale BIM-Kompetenzzentrum soll die wichtigsten aktuellen Erkenntnisse und Erfahrungen aus Deutschland, Europa und ggfs. darüber hinaus zum Einsatz von BIM in einer zentralen Anlaufstelle bündeln, weiterentwickeln und den BIM-Anwendern zuverlässig zur Verfügung stellen.
Das nationale BIM-Kompetenzzentrum soll die wichtigsten aktuellen Erkenntnisse und Erfahrungen aus Deutschland, Europa und ggfs. darüber hinaus zum Einsatz von BIM in einer zentralen Anlaufstelle bündeln, weiterentwickeln und den BIM-Anwendern zuverlässig zur Verfügung stellen.
— den Bund bei der Qualitätssicherung und Koordination seiner BIM-Aktivitäten, insbesondere beim Informationsaustausch zwischen den Akteuren, zu unterstützen,
— Anforderungen und Benchmarks zu erarbeiten,
— den Bund hinsichtlich Aus- und Weiterbildung zum Thema BIM zu unterstützen,
— die Bereitstellung und Pflege der Inhalte einer BIM-Cloud und die Benennung der dafür notwendigen technischen Voraussetzungen in Abstimmung mit dem ITZBund,
— die BIM-Cluster zu koordinieren.
Es sind im Wesentlichen 6 Arbeitspakete (AP) für das BIM-KompZ vorgesehen:
— AP 1 BIM-KompZ einrichten und betreiben,
— AP 2 BIM-Aktivitäten harmonisieren/koordinieren,
— AP 3 Informieren, Kommunizieren und Beraten,
— AP 4 Daten bereitstellen („BIM-Cloud“),
— AP 5 BIM in der Betriebsphase anwenden,
— AP 6 Strategie für BIM ab 2020 erarbeiten.
Der AN soll mit der Umsetzung der beauftragten Leistung unverzüglich nach Zuschlagserteilung beginnen. Das BIM-KompZ soll spätestens 3 Monate nach Erteilung des Zuschlags operativ handlungsfähig sein, d. h. das für Erbringung der beauftragten Leistungen benötigte Personal, Räumlichkeiten, Infrastruktur und Ausstattung sind einsatzfähig.
Der AN soll mit der Umsetzung der beauftragten Leistung unverzüglich nach Zuschlagserteilung beginnen. Das BIM-KompZ soll spätestens 3 Monate nach Erteilung des Zuschlags operativ handlungsfähig sein, d. h. das für Erbringung der beauftragten Leistungen benötigte Personal, Räumlichkeiten, Infrastruktur und Ausstattung sind einsatzfähig.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Strategisches und organisatorisches Grobkonzept zur Einrichtung und zum Betrieb des BIM-KompZ
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personelles Konzept zur Einrichtung und zum Betrieb des BIM-KompZ
Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 2 BIM-Aktivitäten harmonisieren/koordinieren
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 3 Informationsanlaufstellen und Wissenstransfer zu BIM
Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 4 BIM-Cloud
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 5 BIM in der Betriebsphase
Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 6 Strategie für BIM ab 2020
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-17 📅
Name: planen-bauen 4.0 GmbH
Postanschrift: Geneststr. 5
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 10524305.55 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1