Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung dass keine Ausschlussgründe gem. § 6 e VOB/A EU gegeben sind.
Der Nachweis hierzu kann wie folgt geführt werden:
— durch die vom öff. Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die Allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen.
Ebenfallls akzeptiert als vorläufiger Nachweis, ist auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Eigenerklärungen:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Betriebshaftpflicht: 1 000 000 EUR Vermögensschaden/5 000 000 EUR Sach- und Personenschaden – Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Für die Angebote die in die engere Wahl kommen sind 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
—— Ansprechpartner,
—— Art der ausgeführten Leistung,
—— Auftragssumme,
—— Ausführungszeitraum,
—— stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen,
—— Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
—— stichwortartigeBeschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung,
—— Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal),
—— Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer,ARGE-Partner, Nachunternehmer),
—— ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden,
—— Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung – Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung:
Für die Angebote, die in die engere Wahl kommen, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG verlangt.
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Für die Angebote, die in die engere Wahl kommen, wird eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen verlangt. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen vorzulegen. Wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden, wird das Angebot ausgeschlossen.