Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen. Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u. a. — Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring, Kernstück sind 2 rund 7 Kilometer lange Tunnel, — Neubau von 3 neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof. Gegenstand dieser Vergabe sind Bauüberwachungsleistungen für den Neubau der Haltepunkte (Hp) Hauptbahnhof einschließlich Tunnel (Los 1) und Marienhof (Los 2), welche im Zuge des Neubaus der 2. S-Bahn-Stammstrecke errichtet werden. Die neuen unterirdischen Haltepunkte stellen die Verknüpfung der 2. S-Bahn-Stammstrecke mit der Innenstadt sowie den bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln, u.a. U-Bahn, Tram und Bus, her.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baustellenüberwachung
Referenznummer: 18FEI34440
Kurze Beschreibung:
Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen.
Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u. a.
— Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring, Kernstück sind 2 rund 7 Kilometer lange Tunnel,
— Neubau von 3 neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof.
Gegenstand dieser Vergabe sind Bauüberwachungsleistungen für den Neubau der Haltepunkte (Hp) Hauptbahnhof einschließlich Tunnel (Los 1) und Marienhof (Los 2), welche im Zuge des Neubaus der 2. S-Bahn-Stammstrecke errichtet werden. Die neuen unterirdischen Haltepunkte stellen die Verknüpfung der 2. S-Bahn-Stammstrecke mit der Innenstadt sowie den bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln, u.a. U-Bahn, Tram und Bus, her.
Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen.
Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u. a.
— Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring, Kernstück sind 2 rund 7 Kilometer lange Tunnel,
— Neubau von 3 neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof.
Gegenstand dieser Vergabe sind Bauüberwachungsleistungen für den Neubau der Haltepunkte (Hp) Hauptbahnhof einschließlich Tunnel (Los 1) und Marienhof (Los 2), welche im Zuge des Neubaus der 2. S-Bahn-Stammstrecke errichtet werden. Die neuen unterirdischen Haltepunkte stellen die Verknüpfung der 2. S-Bahn-Stammstrecke mit der Innenstadt sowie den bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln, u.a. U-Bahn, Tram und Bus, her.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustellenüberwachung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Baustellenüberwachung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-11-19 📅
Einreichungsfrist: 2018-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-21 📅
Datum des Beginns: 2019-04-08 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 224-513571
ABl. S-Ausgabe: 224
Zusätzliche Informationen
Nebenangebote sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Nebenangebote, die sich auf eine Kombination der ausgeschriebenen zwei Lose mit einem diesbezüglichen Preisnachlass beziehen und die die hierzu im Verfahren erteilten Vorgaben erfüllen (Eintragung im Ingenieurvertrag § 9.3 sowie in den Anlagen zum Ingenieurvertrag).
Nebenangebote sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Nebenangebote, die sich auf eine Kombination der ausgeschriebenen zwei Lose mit einem diesbezüglichen Preisnachlass beziehen und die die hierzu im Verfahren erteilten Vorgaben erfüllen (Eintragung im Ingenieurvertrag § 9.3 sowie in den Anlagen zum Ingenieurvertrag).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen.
Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u. a.
— Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring, Kernstück sind 2 rund 7 Kilometer lange Tunnel,
— Neubau von 3 neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof.
Gegenstand dieser Vergabe sind Bauüberwachungsleistungen für den Neubau der Haltepunkte (Hp) Hauptbahnhof einschließlich Tunnel (Los 1) und Marienhof (Los 2), welche im Zuge des Neubaus der 2. S-Bahn-Stammstrecke errichtet werden. Die neuen unterirdischen Haltepunkte stellen die Verknüpfung der 2. S-Bahn-Stammstrecke mit der Innenstadt sowie den bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln, u.a. U-Bahn, Tram und Bus, her.
Gegenstand dieser Vergabe sind Bauüberwachungsleistungen für den Neubau der Haltepunkte (Hp) Hauptbahnhof einschließlich Tunnel (Los 1) und Marienhof (Los 2), welche im Zuge des Neubaus der 2. S-Bahn-Stammstrecke errichtet werden. Die neuen unterirdischen Haltepunkte stellen die Verknüpfung der 2. S-Bahn-Stammstrecke mit der Innenstadt sowie den bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln, u.a. U-Bahn, Tram und Bus, her.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Informationen über Lose:
Die Wertung erfolgt grundsätzlich losweise. Wird eine Loskombination als Nebenangebot eingereicht, die günstiger ist als die Summe der günstigsten Hauptangebote für die Lose, so erfolgt der Zuschlag auf die Loskombination.
Bezeichnung des Loses: Tunnel und Haltepunkt Hauptbahnhof
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bauüberwachung für Tunnel (Trogbauwerk, Tunnelportal, Tunnel bis Haltepunkt Marienhof einschließlich Rettungsschächte) und Haltepunkt Hauptbahnhof. Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete: Fahrbahn, Oberleitungsanlagen, konstruktiver Ingenieurbau, sonstige elektrotechnische Anlagen, Leit- und Sicherungstechnik, Gebäude, TGA/HLS, Spezialtiefbau, Tunnelbau.
— Leistungen während der Vergabe von Bau- und bauaffinen Leistungen,
— Geotechnische Bauüberwachung,
— Vermessungstechnische Bauüberwachung.
Zusätzliche Informationen:
Nebenangebote sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Nebenangebote, die sich auf eine Kombination der ausgeschriebenen zwei Lose mit einem diesbezüglichen Preisnachlass beziehen und die die hierzu im Verfahren erteilten Vorgaben erfüllen (Eintragung im Ingenieurvertrag § 9.3 sowie in den Anlagen zum Ingenieurvertrag).
Nebenangebote sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Nebenangebote, die sich auf eine Kombination der ausgeschriebenen zwei Lose mit einem diesbezüglichen Preisnachlass beziehen und die die hierzu im Verfahren erteilten Vorgaben erfüllen (Eintragung im Ingenieurvertrag § 9.3 sowie in den Anlagen zum Ingenieurvertrag).
Bezeichnung des Loses: Haltepunkt Marienhof
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Bauüberwachung Haltepunkt Marienhof. Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete: Fahrbahn, Oberleitungsanlagen, konstruktiver Ingenieurbau, sonstige elektrotechnische Anlagen, Leit- und Sicherungstechnik, Gebäude, TGA/HLS, Spezialtiefbau, Tunnelbau.
Bauüberwachung Haltepunkt Marienhof. Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete: Fahrbahn, Oberleitungsanlagen, konstruktiver Ingenieurbau, sonstige elektrotechnische Anlagen, Leit- und Sicherungstechnik, Gebäude, TGA/HLS, Spezialtiefbau, Tunnelbau.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen. Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden. Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen. Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden. Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber
Mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig. Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitte III.1.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig. Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitte III.1.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-,Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-,Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag des Auftragnehmers zu entnehmen und zwingend vorzulegen. Der Teilnahmeantrag 18FEI34440 muss nach kostenloser Registrierung auf dem Vergabeportal der DB AG unter https:\\bieterportal.noncd.db.de/portal/ heruntergeladen werden. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle geforderten Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag des Auftragnehmers zu entnehmen und zwingend vorzulegen. Der Teilnahmeantrag 18FEI34440 muss nach kostenloser Registrierung auf dem Vergabeportal der DB AG unter https:\\bieterportal.noncd.db.de/portal/ heruntergeladen werden. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber bzw. die Partner der Bewerbergemeinschaft bestätigen ihre finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist zu erklären, dass bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist zu erklären, dass bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann,
— Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
3 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen oder die seit mindestens 3 Jahren in einem Projekt erbracht wurden, sind nachzuweisen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind – die nachfolgenden Anforderungen können auch in unterschiedlichen Projekten erfüllt sein, wobei jede der nachfolgenden Nummern als eine Anforderung gilt, die in ein und demselben Projekt erfüllt sein muss:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind – die nachfolgenden Anforderungen können auch in unterschiedlichen Projekten erfüllt sein, wobei jede der nachfolgenden Nummern als eine Anforderung gilt, die in ein und demselben Projekt erfüllt sein muss:
1) Projekte des Infrastrukturbereiches, vor allem unterirdischer Verkehrswegebau,
2) Mindestens 2 der Projekte müssen Maßnahmen des bergmännischen Tunnelvortriebes, sowie mindestens 2 Projekte Maßnahmen des Spezialtiefbaus beinhalten,
3 Projektlaufzeit (Zeitraum von Ausschreibung bis Fertigstellung der Bauleistung) mindestens 3 Jahre, davon Leistungserbringungszeit des Bewerbers mindestens 2 Jahre, die jedenfalls teilweise innerhalb der letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahre liegen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3 Projektlaufzeit (Zeitraum von Ausschreibung bis Fertigstellung der Bauleistung) mindestens 3 Jahre, davon Leistungserbringungszeit des Bewerbers mindestens 2 Jahre, die jedenfalls teilweise innerhalb der letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahre liegen,
4) Auftragssumme der Bauüberwachungsleistungen mindestens 4 Mio. EUR. Bei ARGEN muss ein Eigenleistungsanteil von mindestens 0,5 Mio. EUR dargelegt werden.
Zum Nachweis der geforderten Referenzen muss der Bewerber in den Tabellen des Teilnahmeantrags 18FEI34440 an den dort gekennzeichneten Leerstellen die jeweils erforderlichen Angaben zwingend eintragen. Ein Verweis auf Anlagen oder sonstige Erklärungen ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der geforderten Referenzen muss der Bewerber in den Tabellen des Teilnahmeantrags 18FEI34440 an den dort gekennzeichneten Leerstellen die jeweils erforderlichen Angaben zwingend eintragen. Ein Verweis auf Anlagen oder sonstige Erklärungen ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
Der Teilnahmeantrag 18FEI34440 muss nach kostenloser Registrierung auf dem Vergabeportal der DB AG unter https:\\bieterportal.noncd.db.de/portal/ heruntergeladen werden. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Teilnahmeantrag 18FEI34440 muss nach kostenloser Registrierung auf dem Vergabeportal der DB AG unter https:\\bieterportal.noncd.db.de/portal/ heruntergeladen werden. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber bzw. die Partner der Bewerbergemeinschaft bestätigen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen (Mindestanforderungen). Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzprojekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion.
Als Nachweise sind Urkunden und ein aussagekräftiger Lebenslauf mit kurzer Beschreibung der relevanten Projekte einzureichen. Zu den Projekten ist jeweils mind. anzugeben: Abgedeckte Bereiche, Zeitraum der Leistungserbringung, Angaben der Funktion im Projekt.
Als Nachweise sind Urkunden und ein aussagekräftiger Lebenslauf mit kurzer Beschreibung der relevanten Projekte einzureichen. Zu den Projekten ist jeweils mind. anzugeben: Abgedeckte Bereiche, Zeitraum der Leistungserbringung, Angaben der Funktion im Projekt.
Los 1 Tunnel und Hp Hauptbahnhof:
—— der Leiter der Bauüberwachung,
—— Bauüberwacher 1 bergmännischer Tunnelbau,
—— Bauüberwacher 2 bergmännischer Tunnelbau,
—— Bauüberwacher 5 bergmännischer Tunnelbau,
—— Bauüberwacher 6 bergmännischer Tunnelbau,
—— Bauüberwacher Spezialtiefbau 1,
—— Geologische-Hydrogeologische Baubegleitung 1,
—— Geologische-Hydrogeologische Baubegleitung 2,
—— der Leiter Bauüberwachung TGA,
—— Bauüberwacher konstruktiver Ingenieurbau 1,
—— der Leiter im Vertragsmanagement,
—— Bauüberwacher Bahn OB/KIB.
Los 2 Hp Marienhof:
—— Bauüberwacher 3 bergmännischer Tunnelbau,
—— Bauüberwacher 4 bergmännischer Tunnelbau,
—— Bauüberwacher Spezialtiefbau 2,
—— Bauüberwacher konstruktiver Ingenieurbau 2,
Loskombination:
Qualifikationsanforderungen an das vorgesehene Personal:
Leiter der Bauüberwachung:
1) Abschluss: Bauingenieur oder vergleichbares Studium;
2) mind. 10 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher in leitender Funktion im Bergmännischen Tunnelbau, Spezialtiefbau oder konstruktiven Ingenieurbau.
Bauüberwacher 1 bergmännischer Tunnelbau:
1) mind. 7 Jahre Berufserfahrung in der Ausführung oder Überwachung von bergmännischem Tunnelvortrieb in Spritzbetonbauweise davon 2 Jahre unter Druckluft;
2) Ärztlicher Nachweis der körperlichen Eignung für den Einsatz unter Druckluft nach § 10 DruckLV.
Bauüberwacher 2 bergmännischer Tunnelbau:
1) mind. 7 Jahre Berufserfahrung in der Ausführung oder Überwachung von bergmännischem Tunnelvortrieb in Spritzbetonbauweise davon ein Jahr unter Druckluft;
Bauüberwacher 3 bergmännischer Tunnelbau:
1) mind. 7 Jahre Berufserfahrung in der Ausführung oder Überwachung von bergmännischem Tunnelvortrieb in Spritzbetonbauweise;
Bauüberwacher 4 bergmännischer Tunnelbau:
Mindeststandards:
Bauüberwacher 5 bergmännischer Tunnelbau:
1) mind. 7 Jahre Berufserfahrung in der Ausführung oder Überwachung von ma-schinellem Tunnelvortrieb davon mind. zwei Jahre im Hydroschildverfahren;
2) Ärztlicher Nachweis der körperlichen Eignung für den Einsatz unter Druckluft nach § 10 DruckLV.
Bauüberwacher 6 bergmännischer Tunnelbau:
Bauüberwacher 1 Spezialtiefbau:
1) mind. 7 Jahre Berufserfahrung in der Ausführung oder Überwachung von Maßnahmen des Spezialtiefbaus (Schlitzwände, Bohrpfähle, etc.).
Bauüberwacher 2 Spezialtiefbau:
Geologisch-Hydrogeologische Baubegleitung 1:
1) Abschluss: Geologe, Ingenieurgeologie und Hydrogeologie oder vergleichbares Studium;
2) mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Grundwasserentspannung und Hydrogeologie;
3) Ärztlicher Nachweis der körperlichen Eignung für den Einsatz unter Druckluft nach § 10 DruckLV.
Geologisch-Hydrogeologische Baubegleitung 2:
Leiterin/Leiter Bauüberwachung TGA:
1) Abschluss: Architekt, Elektroingenieur, Maschinenbauingenieur, Versorgungstechniker oder vergleichbar;
2) mind. 10 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher für TGA/ HLS / Maschinentechnik.
Bauüberwacher 1 konstruktiver Ingenieurbau:
1) mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher für konstruktiven Ingenieurbau.
Bauüberwacher 2 konstruktiver Ingenieurbau:
Leiter Vertragsmanagement:
1) Abschluss: Jurist, Wirtschaftsingenieur, Betriebswirt, Bauingenieur oder ver-gleichbarer Abschluss;
2) mind. 7 Jahre Berufserfahrung in der Vertrags- und Nachtragsbearbeitung, Claim - und Anticlaimmanagement.
2) Mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn in Projekten eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU).
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag des Auftragnehmers zu entnehmen und zwingend vorzulegen. Der Teilnahmeantrag 18FEI34440 muss nach kostenloser Registrierung auf dem Vergabeportal der DB AG unter https:\\bieterportal.noncd.db.de/portal/ heruntergeladen werden. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle geforderten Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag des Auftragnehmers zu entnehmen und zwingend vorzulegen. Der Teilnahmeantrag 18FEI34440 muss nach kostenloser Registrierung auf dem Vergabeportal der DB AG unter https:\\bieterportal.noncd.db.de/portal/ heruntergeladen werden. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bis zum Schlusstermin hat sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren. Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerbergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bis zum Schlusstermin hat sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren. Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerbergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sicherheitsleistung gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-01-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, ob und in wieweit er mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG /verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig ist. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied,
— Erklärung, ob und in wieweit er mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG /verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig ist. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied,
— EDR GmbH, Dillwächterstr. 5, 80686 München,
— Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Lindleystraße 11, 60314 Frankfurt am Main,
— sfirion AG, Ismaninger Straße 68, 81675 München.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2018/S 224-513571 (2018-11-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen.
Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u. a.
— Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring, Kernstück sind 2 rund 7 Kilometer lange Tunnel,
— Neubau von drei neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof.
Gegenstand dieser Vergabe sind Bauüberwachungsleistungen für den Neubau der Haltepunkte (Hp) Hauptbahnhof einschließlich Tunnel (Los 1) und Marienhof (Los 2), welche im Zuge des Neubaus der 2. S-Bahn-Stammstrecke errichtet werden. Die neuen unterirdischen Haltepunkte stellen die Verknüpfung der 2. S-Bahn-Stammstrecke mit der Innenstadt sowie den bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln, u. a. U-Bahn, Tram und Bus, her.
Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen.
Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u. a.
— Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring, Kernstück sind 2 rund 7 Kilometer lange Tunnel,
— Neubau von drei neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof.
Gegenstand dieser Vergabe sind Bauüberwachungsleistungen für den Neubau der Haltepunkte (Hp) Hauptbahnhof einschließlich Tunnel (Los 1) und Marienhof (Los 2), welche im Zuge des Neubaus der 2. S-Bahn-Stammstrecke errichtet werden. Die neuen unterirdischen Haltepunkte stellen die Verknüpfung der 2. S-Bahn-Stammstrecke mit der Innenstadt sowie den bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln, u. a. U-Bahn, Tram und Bus, her.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Neubau von drei neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof.
Gegenstand dieser Vergabe sind Bauüberwachungsleistungen für den Neubau der Haltepunkte (Hp) Hauptbahnhof einschließlich Tunnel (Los 1) und Marienhof (Los 2), welche im Zuge des Neubaus der 2. S-Bahn-Stammstrecke errichtet werden. Die neuen unterirdischen Haltepunkte stellen die Verknüpfung der 2. S-Bahn-Stammstrecke mit der Innenstadt sowie den bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln, u. a. U-Bahn, Tram und Bus, her.
Gegenstand dieser Vergabe sind Bauüberwachungsleistungen für den Neubau der Haltepunkte (Hp) Hauptbahnhof einschließlich Tunnel (Los 1) und Marienhof (Los 2), welche im Zuge des Neubaus der 2. S-Bahn-Stammstrecke errichtet werden. Die neuen unterirdischen Haltepunkte stellen die Verknüpfung der 2. S-Bahn-Stammstrecke mit der Innenstadt sowie den bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln, u. a. U-Bahn, Tram und Bus, her.
Bezeichnung des Loses: Bauüberwachung Tunnel und Hp Hauptbahnhof
Bauüberwachung Hp Marienhof
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-24 📅
Name: Arcadis Germany GmbH
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪 Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: BUNG Baumanagement GmbH
Postort: Heidelberg
Land: Heidelberg, Stadtkreis🏙️
Name: Geoconsult Deutschland GmbH
Postort: Berlin
Land: Berlin🏙️
Name: KMS Ingenieurgesellschaft mbH
Postort: Estenfeld
Land: Würzburg, Landkreis🏙️
Name: GBL Gesellschaft für Bauüberwachung und Logistik mbH
Postort: Delmenhorst
Land: Delmenhorst, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: Bernard Ingenieure ZT GmbH
Postort: Hall in Tirol
Land: Österreich 🇦🇹
Tiroler Unterland 🏙️
Name: FCP Fritsch, Chiari & Partner ZT GmbH
Postort: Wien
Land: Wien 🏙️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2019/S 133-328308 (2019-07-09)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-23 📅
Datum des Beginns: 2019-06-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 058-139858
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 133-328308
ABl. S-Ausgabe: 58
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: 2. S-Bahn-Stammstrecke München, Bauüberwachung Hp Hauptbahnhof, Hp Marienhof und Tunnel
Losnummer: 1 und 2
Kurze Beschreibung:
Bauüberwachung für Tunnel (Trogbauwerk, Tunnelportal, Tunnel bis Haltepunkt Marienhof einschließlich Rettungsschächte) und Haltepunkt Hauptbahnhof sowie Bauüberwachung Haltepunkt Marienhof. Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete: Fahrbahn, Oberleitungsanlagen, konstruktiver Ingenieurbau, sonstige elektrotechnische Anlagen, Leit- und Sicherungstechnik, Gebäude, TGA/HLS, Spezialtiefbau, Tunnelbau.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Einkauf Architekten-/Ingenieurleistungen, bauaffine Dienstleistungen (FE.EI-S-A), Richelstraße 3, 80634 München
Adresse des Käuferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden.
Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2020/S 058-139858 (2020-03-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-18) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 058-139859
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Baubegleitende Leistungen: Vermessung, Geotechnik/ Abfallmanagement, Leistungen nach Baustellenverordnung, Vertrags- und Nachtragsmanagement.
Quelle: OJS 2020/S 058-139859 (2020-03-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-18) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 058-139868
Quelle: OJS 2020/S 058-139868 (2020-03-18)
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: 2. S-Bahn-Stammstrecke München, Bauüberwachung Hp Hauptbahnhof, Hp Marienhof und Tunnel.
Kurze Beschreibung:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-07-06) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 131-417774
Quelle: OJS 2023/S 131-417774 (2023-07-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-07-06) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 131-419326
Quelle: OJS 2023/S 131-419326 (2023-07-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2. S-Bahn-Stammstrecke München, Bauüberwachung Hp Hauptbahnhof, Hp Marienhof und Tunnel
Referenznummer: 18FEI34440
Kurze Beschreibung:
Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich/
Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen.
Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u. a.
— Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und
Leuchtenbergring, Kernstück sind 2 rund 7 Kilometer lange Tunnel,
— Neubau von drei neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof.
Gegenstand dieser Vergabe sind Bauüberwachungsleistungen für den Neubau der Haltepunkte (Hp)
Hauptbahnhof einschließlich Tunnel (Los 1) und Marienhof (Los 2), welche im Zuge des Neubaus der 2. SBahn-Stammstrecke errichtet werden. Die neuen unterirdischen Haltepunkte stellen die Verknüpfung der 2.
S-Bahn-Stammstrecke mit der Innenstadt sowie den bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln, u. a. U-Bahn,
Tram und Bus, her.
Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich/
Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen.
Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u. a.
— Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und
Leuchtenbergring, Kernstück sind 2 rund 7 Kilometer lange Tunnel,
— Neubau von drei neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof.
Gegenstand dieser Vergabe sind Bauüberwachungsleistungen für den Neubau der Haltepunkte (Hp)
Hauptbahnhof einschließlich Tunnel (Los 1) und Marienhof (Los 2), welche im Zuge des Neubaus der 2. SBahn-Stammstrecke errichtet werden. Die neuen unterirdischen Haltepunkte stellen die Verknüpfung der 2.
S-Bahn-Stammstrecke mit der Innenstadt sowie den bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln, u. a. U-Bahn,
Tram und Bus, her.
Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Interne Kennung: 18FEI34440 Los1
Titel: Bauüberwachung Tunnel und Hp Hauptbahnhof
Los-Nr.: 1
Beschreibung der Beschaffung:
Los1
Bauüberwachung für Tunnel (Trogbauwerk, Tunnelportal, Tunnel bis Haltepunkt Marienhof einschließlich
Rettungsschächte) und Haltepunkt Hauptbahnhof. Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische
Fachgebiete: Fahrbahn, Oberleitungsanlagen, konstruktiver Ingenieurbau, sonstige elektrotechnische Anlagen,
Leit- und Sicherungstechnik, Gebäude, TGA/HLS, Spezialtiefbau, Tunnelbau.
Baubegleitende Leistungen: Vermessung, Geotechnik/Abfallmanagement, Leistungen nach
Baustellenverordnung, Vertrags- und Nachtragsmanagement.
Inhalt der Vergabe sind folgende Leistungsbeschreibungen:
— Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische Bauüberwachung,
— Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung,
— Leistungen nach VV Bau bzw. VV BAU-STE des EBA,
— Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase),
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen bei Gebäuden,
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude,
— Abfallmanagement,
— Leistungen bei der Baubetriebsplanung,
— Leistungen während der Vergabe von Bau- und bauaffinen Leistungen,
— Geotechnische Bauüberwachung,
— Vermessungstechnische Bauüberwachung.
Los1
Bauüberwachung für Tunnel (Trogbauwerk, Tunnelportal, Tunnel bis Haltepunkt Marienhof einschließlich
Rettungsschächte) und Haltepunkt Hauptbahnhof. Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische
Fachgebiete: Fahrbahn, Oberleitungsanlagen, konstruktiver Ingenieurbau, sonstige elektrotechnische Anlagen,
Leit- und Sicherungstechnik, Gebäude, TGA/HLS, Spezialtiefbau, Tunnelbau.
Baubegleitende Leistungen: Vermessung, Geotechnik/Abfallmanagement, Leistungen nach
Baustellenverordnung, Vertrags- und Nachtragsmanagement.
Inhalt der Vergabe sind folgende Leistungsbeschreibungen:
— Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische Bauüberwachung,
— Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung,
— Leistungen nach VV Bau bzw. VV BAU-STE des EBA,
— Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase),
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen bei Gebäuden,
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude,
— Abfallmanagement,
— Leistungen bei der Baubetriebsplanung,
— Leistungen während der Vergabe von Bau- und bauaffinen Leistungen,
— Geotechnische Bauüberwachung,
— Vermessungstechnische Bauüberwachung.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 18FEI34440 Los2
Titel: Bauüberwachung Hp Marienhof
Los-Nr.: 2
Beschreibung der Beschaffung:
Los2
Bauüberwachung Haltepunkt Marienhof. Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete:
Fahrbahn, Oberleitungsanlagen, konstruktiver Ingenieurbau, sonstige elektrotechnische Anlagen, Leit- und
Sicherungstechnik, Gebäude, TGA/HLS, Spezialtiefbau, Tunnelbau.
Baubegleitende Leistungen: Vermessung, Geotechnik/Abfallmanagement, Leistungen nach
Baustellenverordnung, Vertrags- und Nachtragsmanagement.
Inhalt der Vergabe sind folgende Leistungsbeschreibungen:
— Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische Bauüberwachung,
— Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung,
— Leistungen nach VV Bau bzw. VV BAU-STE des EBA,
— Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase),
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen bei Gebäuden,
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude,
— Abfallmanagement,
— Leistungen bei der Baubetriebsplanung,
— Leistungen während der Vergabe von Bau- und bauaffinen Leistungen,
— Geotechnische Bauüberwachung,
— Vermessungstechnische Bauüberwachung.
Los2
Bauüberwachung Haltepunkt Marienhof. Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete:
Fahrbahn, Oberleitungsanlagen, konstruktiver Ingenieurbau, sonstige elektrotechnische Anlagen, Leit- und
Sicherungstechnik, Gebäude, TGA/HLS, Spezialtiefbau, Tunnelbau.
Baubegleitende Leistungen: Vermessung, Geotechnik/Abfallmanagement, Leistungen nach
Baustellenverordnung, Vertrags- und Nachtragsmanagement.
Inhalt der Vergabe sind folgende Leistungsbeschreibungen:
— Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische Bauüberwachung,
— Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung,
— Leistungen nach VV Bau bzw. VV BAU-STE des EBA,
— Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase),
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen bei Gebäuden,
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude,
— Abfallmanagement,
— Leistungen bei der Baubetriebsplanung,
— Leistungen während der Vergabe von Bau- und bauaffinen Leistungen,
— Geotechnische Bauüberwachung,
— Vermessungstechnische Bauüberwachung.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Beschreibung
Stadt: München
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 18FEI34440 INGE Bauüberwachung 2. S-Bahn-Stammstrecke München HP Hauptbahnhof, HP Marienhof und Tunnel West
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-24 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 18FEI34440
Leiter der anbietenden Partei ✅ Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Beschreibung:
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen
berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen
Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen
berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen
Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll:
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen
berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen
Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen
berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen
Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
Informationen über Ausschreibungen
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅
Name der anbietenden Partei: INGE Bauüberwachung 2. S-Bahn-Stammstrecke München HP Hauptbahnhof, HP Marienhof und Tunnel West
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Arcadis Germany GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE148634214
Postleitzahl: 04109
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info-de@arcadis.com📧
Telefon: 000📞
Name: BUNG Baumanagement GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE250608931
Postleitzahl: 69126
Postort: Heidelberg
Region: Heidelberg, Stadtkreis🏙️
E-Mail: info@bung-gmbh.de📧
Name: Geoconsult Deutschland GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE264048666
Postleitzahl: 12489
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
E-Mail: michael.vitzthum@geoconsult.com📧
Name: KMS Ingenieurgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE273601654
Postleitzahl: 97230
Postort: Estenfeld
Region: Würzburg, Landkreis🏙️
E-Mail: email@kms-ig.com📧
Name: GBL Gesellschaft für Bauüberwachung und Logistik mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE191979014
Postleitzahl: 27753
Postort: Delmenhorst
Region: Delmenhorst, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: info@gbl-mbh.de📧
Name: Bernard Ingenieure ZT GmbH
Nationale Registrierungsnummer: ATU37990402
Postleitzahl: 6060
Postort: Hall in Tirol
Region: Tiroler Unterland 🏙️
Land: Österreich 🇦🇹
E-Mail: info@bernard-gruppe.com📧
Name: FCP Fritsch, Chiari & Partner ZT GmbH
Nationale Registrierungsnummer: ATU39312506
Postleitzahl: 1030
Postort: Wien
Region: Wien 🏙️
E-Mail: fcp@fcp.at📧
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Netz AG
Nationale Registrierungsnummer: xxxx
Postleitzahl: 60486
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: markus.garbe@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 69260913730📞 Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: XX
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Zuschlagsbekanntmachung = Punkt VI.3.2 Einlegung von Rechtsbehelfen + Rechtsbehelf Änderungsbekanntmachungen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuschlagsbekanntmachung = Punkt VI.3.2 Einlegung von Rechtsbehelfen + Rechtsbehelf Änderungsbekanntmachungen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-09+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
29 -Für die Arbeiten am Rettungsschacht 3 und im Baufeld West sowie im Bereich des Gleis 36 am Münchner Hbf werden zusätzliche
Bauüberwacher Bahn benötigt. Dieser Bedarf resultiert aus den im Projekt beschlossenen Umplanungen, welche sowohl neue als auch
verschobene Leistungsbereiche zur Folge hatten. Die Anpassung resulitiert aus den, bei den Brunnenbohrungen angetroffenen geologischen
Schichtverhälntisse und einer daraus folgenden Anpassung der Anfahrhöhe für den Spritzbetonvortrieb. Mit der dadurch entstehenden
Fokussierung der Bautätigkeit im Bereich des Rettungsschachts 3 und Baufeld West ist ein zusätzlicher Bedarf an Überwachungsleistungen
durch qualifizierte Bauüberwacher Bahn notwendig. Somit mussten hier zusätzlich Bauüberwachungsleistungen bedient werden. Das
zusätzliche Personal, mit der entsprechenden Qualifikation muss insbesondere deshalb bereitgestellt werden, damit die geplanten
Sperrpausen durchgeführt werden können. Die im Bauüberwachungsvertrag vorhandene BÜB Leistung stellt lediglich eine beratende und
prüfende Instanz dar und ist nicht auf die Betreuung der Bautätigkeit ausgelegt. Zudem ist es nicht möglich die Leistung durch andere
Bestandsverträge erbringen zu lassen.
Durch die Beauftragung einer weiteren Bauüberwachung, welche kurzfristig Personal bereitstellt, kann nicht gewährleistet werden, dass eine
hinreichende Vertrautheit mit den Baumaßnahmen und der Örtlichkeit gegeben ist. Dies insbesondere, da die hier zu betreuenden
Maßnahmen eng mit dem laufenden Baugeschehen vernetzt sind. Die Bauüberwachungsleistung ist zudem Voraussetzung und Grundlage für
die Durchführung der Druckluftarbeiten am Rettungsschacht 3 und im Baufeld West. Insbesondere während der bereits geplanten und
genehmigten Sperrpausen ist ein Wechsel des ANs nicht möglich. Weiterhin ist es zur Sicherung des Bahnbetriebs unerlässlich, Personal mit
der entsprechenden Qualifikation zur Betreuung der Arbeiten vorzusehen. Bei der Beauftragung eines weiteren AN mit den zusätzlichen
Bauüberwachungsleistungen besteht daher das Risiko der Verschiebung der anstehenden Sperrpausen und damit der entsprechenden
Bauarbeiten. Dies hätte massive Bauzeitverlängerungen und zusätzliche Behinderungen der Ausführung zur Folge. Überdies kann eine
einheitliche Überwachungsleistung durch die Überwachung nur eines AN-Baus mittels zweier Bauüberwachungen nicht gewährleistet
werden. Durch die Splittung der Überwachungsleistung wäre zudem keine durchgehende Gewährleistungsschuld bei einem einzelnen AN.
Wobei eine eindeutige Trennung der Verantwortungsbereiche nicht durchgehend möglich wäre
29 -Für die Arbeiten am Rettungsschacht 3 und im Baufeld West sowie im Bereich des Gleis 36 am Münchner Hbf werden zusätzliche
Bauüberwacher Bahn benötigt. Dieser Bedarf resultiert aus den im Projekt beschlossenen Umplanungen, welche sowohl neue als auch
verschobene Leistungsbereiche zur Folge hatten. Die Anpassung resulitiert aus den, bei den Brunnenbohrungen angetroffenen geologischen
Schichtverhälntisse und einer daraus folgenden Anpassung der Anfahrhöhe für den Spritzbetonvortrieb. Mit der dadurch entstehenden
Fokussierung der Bautätigkeit im Bereich des Rettungsschachts 3 und Baufeld West ist ein zusätzlicher Bedarf an Überwachungsleistungen
durch qualifizierte Bauüberwacher Bahn notwendig. Somit mussten hier zusätzlich Bauüberwachungsleistungen bedient werden. Das
zusätzliche Personal, mit der entsprechenden Qualifikation muss insbesondere deshalb bereitgestellt werden, damit die geplanten
Sperrpausen durchgeführt werden können. Die im Bauüberwachungsvertrag vorhandene BÜB Leistung stellt lediglich eine beratende und
prüfende Instanz dar und ist nicht auf die Betreuung der Bautätigkeit ausgelegt. Zudem ist es nicht möglich die Leistung durch andere
Bestandsverträge erbringen zu lassen.
Durch die Beauftragung einer weiteren Bauüberwachung, welche kurzfristig Personal bereitstellt, kann nicht gewährleistet werden, dass eine
hinreichende Vertrautheit mit den Baumaßnahmen und der Örtlichkeit gegeben ist. Dies insbesondere, da die hier zu betreuenden
Maßnahmen eng mit dem laufenden Baugeschehen vernetzt sind. Die Bauüberwachungsleistung ist zudem Voraussetzung und Grundlage für
die Durchführung der Druckluftarbeiten am Rettungsschacht 3 und im Baufeld West. Insbesondere während der bereits geplanten und
genehmigten Sperrpausen ist ein Wechsel des ANs nicht möglich. Weiterhin ist es zur Sicherung des Bahnbetriebs unerlässlich, Personal mit
der entsprechenden Qualifikation zur Betreuung der Arbeiten vorzusehen. Bei der Beauftragung eines weiteren AN mit den zusätzlichen
Bauüberwachungsleistungen besteht daher das Risiko der Verschiebung der anstehenden Sperrpausen und damit der entsprechenden
Bauarbeiten. Dies hätte massive Bauzeitverlängerungen und zusätzliche Behinderungen der Ausführung zur Folge. Überdies kann eine
einheitliche Überwachungsleistung durch die Überwachung nur eines AN-Baus mittels zweier Bauüberwachungen nicht gewährleistet
werden. Durch die Splittung der Überwachungsleistung wäre zudem keine durchgehende Gewährleistungsschuld bei einem einzelnen AN.
Wobei eine eindeutige Trennung der Verantwortungsbereiche nicht durchgehend möglich wäre
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text: 29 Los1 - Zusatzleistungen der Bauüberwacher Bahn im Jahr 2023
Quelle: OJS 2024/S 133-412951 (2024-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-12+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
28 -Bei den stattfindenden Abbrucharbeiten am Hauptbahnhof, sowie der Erstellung der Interimskonstruktion im Bereich des
Querbahnsteiges (MAN Dach) sind durch unvorhergesehene Altlastenfunde zusätzliche Bauüberwachungsleistungen erforderlich.
Trotz der umfangreichen, nach Art und Umfang den üblichen Sorgfaltsanforderungen entsprechenden Vorerkundungen der
Bestandsgebäude sind im Rückbau bei dem stufen- und schichtenweisen Abbruch bisher nicht erkannte Bauteilschichten und
bisher unzugängliche Bereiche aufgetreten. Die hier untersuchten Verdachtspunkte enthielten hohe Schadstoffgehalte. Deren
Feststellung und Beseitigung erfordert zusätzliche Bauüberwachungsleistungen.
Die erforderliche zusätzliche Leistung steht im untrennbaren ausführungstechnischen Bezug zu den Leistungen, welche die
Bauüberwachung in diesem Bereich bereits inne hat. Die beengte räumliche Situation, in welcher die arbeitenden AN Bau am
Hauptbahnhof München zusammen treffen kann nur mit einer klar definierten Schnittstelle erfolgreich bewältigt werden. In Summe
bestehen zuviele ausführungstechnische Schnittstellen, wobei eine Trennung der Überwachungsleistung die Umsetzung aller
Maßnahmen im Baufeld behindern würde.
Durch eine separate Beauftragung der Einzeleistungen in dem geschlossenen Leistungsbild wäre die
Bauüberwachungsleistungen in ihrer Kontinuität gestört und nicht mehr sachgerecht durchführbar, da die einzelnen Teile der
Bauüberwachungsleistungen eng miteinander verzahnt sind. In den einzelnen Leistungsfeldern ist keine klare Trennung der
Aufgaben und Zuständigkeiten möglich. Eine hinreichende Qualität dieser Leistungen könnte dadurch nicht mehr gewährleistet
werden.
Ein Wechsel des AN und der damit verbundene Verlust an Kontinuität sowie die Gefahr zu Störungen und Behinderungen des
Bauablaufs. Ohne den Einsatz eines unwirtschaftlichen Personalgerüst ist es aufgrund der Komplexität der Sachverhalte nicht
möglich, einen laufenden Baustellenbetrieb aufrecht zu erhalten. Gerade durch die räumlich angespannte Situation am
Münchener Hauptbahnhof ergibt sich ein extremer Anspannungsgrad. Dadurch besteht das Risiko von Zusatzkosten in großer
Höhe. Außerdem würde ein Bauüberwacher, der in einem Bereich ohne Verzahnung in andere, daneben liegende Bereiche tätig
ist, wegen der Nichtberücksichtigung dieser anderen Bereiche typischerweise keine Haftung und Gewährleistung mehr für seine
Leistung übernehmen, was diese für den Auftraggeber unzumutbar macht.
28 -Bei den stattfindenden Abbrucharbeiten am Hauptbahnhof, sowie der Erstellung der Interimskonstruktion im Bereich des
Querbahnsteiges (MAN Dach) sind durch unvorhergesehene Altlastenfunde zusätzliche Bauüberwachungsleistungen erforderlich.
Trotz der umfangreichen, nach Art und Umfang den üblichen Sorgfaltsanforderungen entsprechenden Vorerkundungen der
Bestandsgebäude sind im Rückbau bei dem stufen- und schichtenweisen Abbruch bisher nicht erkannte Bauteilschichten und
bisher unzugängliche Bereiche aufgetreten. Die hier untersuchten Verdachtspunkte enthielten hohe Schadstoffgehalte. Deren
Feststellung und Beseitigung erfordert zusätzliche Bauüberwachungsleistungen.
Die erforderliche zusätzliche Leistung steht im untrennbaren ausführungstechnischen Bezug zu den Leistungen, welche die
Bauüberwachung in diesem Bereich bereits inne hat. Die beengte räumliche Situation, in welcher die arbeitenden AN Bau am
Hauptbahnhof München zusammen treffen kann nur mit einer klar definierten Schnittstelle erfolgreich bewältigt werden. In Summe
bestehen zuviele ausführungstechnische Schnittstellen, wobei eine Trennung der Überwachungsleistung die Umsetzung aller
Maßnahmen im Baufeld behindern würde.
Durch eine separate Beauftragung der Einzeleistungen in dem geschlossenen Leistungsbild wäre die
Bauüberwachungsleistungen in ihrer Kontinuität gestört und nicht mehr sachgerecht durchführbar, da die einzelnen Teile der
Bauüberwachungsleistungen eng miteinander verzahnt sind. In den einzelnen Leistungsfeldern ist keine klare Trennung der
Aufgaben und Zuständigkeiten möglich. Eine hinreichende Qualität dieser Leistungen könnte dadurch nicht mehr gewährleistet
werden.
Ein Wechsel des AN und der damit verbundene Verlust an Kontinuität sowie die Gefahr zu Störungen und Behinderungen des
Bauablaufs. Ohne den Einsatz eines unwirtschaftlichen Personalgerüst ist es aufgrund der Komplexität der Sachverhalte nicht
möglich, einen laufenden Baustellenbetrieb aufrecht zu erhalten. Gerade durch die räumlich angespannte Situation am
Münchener Hauptbahnhof ergibt sich ein extremer Anspannungsgrad. Dadurch besteht das Risiko von Zusatzkosten in großer
Höhe. Außerdem würde ein Bauüberwacher, der in einem Bereich ohne Verzahnung in andere, daneben liegende Bereiche tätig
ist, wegen der Nichtberücksichtigung dieser anderen Bereiche typischerweise keine Haftung und Gewährleistung mehr für seine
Leistung übernehmen, was diese für den Auftraggeber unzumutbar macht.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
28 Los1 - Mehraufwand BÜW Abbruch HBF München und Interimskonstruktion MAN-Dach VE 30.4c
Quelle: OJS 2024/S 135-420156 (2024-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen.
Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u. a.
— Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring, Kernstück sind 2 rund 7 Kilometer lange Tunnel,
— Neubau von drei neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof.
Gegenstand dieser Vergabe sind Bauüberwachungsleistungen für den Neubau der Haltepunkte (Hp) Hauptbahnhof einschließlich Tunnel (Los 1) und Marienhof (Los 2), welche im Zuge des Neubaus der 2. S-Bahn-Stammstrecke errichtet werden. Die neuen unterirdischen Haltepunkte stellen die Verknüpfung der 2. S-Bahn-Stammstrecke mit der Innenstadt sowie den bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln, u.a. U-Bahn, Tram und Bus, her.
Das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen.
Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u. a.
— Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim und Leuchtenbergring, Kernstück sind 2 rund 7 Kilometer lange Tunnel,
— Neubau von drei neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof.
Gegenstand dieser Vergabe sind Bauüberwachungsleistungen für den Neubau der Haltepunkte (Hp) Hauptbahnhof einschließlich Tunnel (Los 1) und Marienhof (Los 2), welche im Zuge des Neubaus der 2. S-Bahn-Stammstrecke errichtet werden. Die neuen unterirdischen Haltepunkte stellen die Verknüpfung der 2. S-Bahn-Stammstrecke mit der Innenstadt sowie den bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln, u.a. U-Bahn, Tram und Bus, her.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Beschreibung
Interne Kennung: e3c2cab8-8624-4f38-b6d2-a540882b4971
Titel: Bauüberwachung Tunnel und Hp Hauptbahnhof
Beschreibung der Beschaffung: Bauüberwachung Tunnel und Hp Hauptbahnhof
Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦 Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-13 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Postleitzahl: 80335
Verfahren Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: CON-0001 - BIEGE BÜ 2. Stammstrecke München - Unterirdisch west c/o BUNG Baumanagement GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-21 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2019553679-0 - Los: 1 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BIEGE BÜ 2. Stammstrecke München - Unterirdisch west c/o BUNG Baumanagement GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 9b73992b-a59c-45c8-9485-c6f4ff2fb006
Postleitzahl: 80335
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Fax: +49 223468800150 📠
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Kontaktperson: Fe.ei-s-a
Telefon: +49 89130872593📞
Fax: +49 69260913730 📠
URL: https://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-17+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ 30 - Aufbauend auf den Versuchen und der bisher durchgeführten Koordination und Durchführung zur Analyse des Löslichkeitsverhaltens von
Arsen bei der mit polymermodifizierten Bentoniten. Steht hier im ergänzenden Arbeitspaket (AP N1) zum Arbeitsprogramm „Orientierende
Untersuchung zum Einflussvon polymermodifizierten Bentonit auf das Mobilisierungsverhalten von geogen vorhandenem Arsen. Der BAU-AN
am Hauptbahnhof München sowie am Marienhof konnte durch einen Wechsel des herkömmlich eingesetzen Bentonits zu einem
polymermodifizierten Bentonit die Arsenfreisetzung aus dem Boden deutlich mindern. Die LMU soll deshalb eine systematische
Untersuchung dieser sogenannten polymermodifizierten Bentonite durchführen: Hierzu ist die Anschaffung von speziellen Geräten (z.B.
Zentrifuge) als auch Auswertesoftware notwendig. Kommerziell erhältliche polymermodifizierte Bentonite müssen beschafft werden. Die
Bentonite werden mit instrumenteller Analytik (RFA, XRD, FTIR) und chemischen Methoden analytisch untersucht und charakterisiert. Es
werden Versuche von Gemischen mit arsenhaltigen Böden und verschiedenen modifizierten Bentoniten durch geführt. Zur Abtrennung des
Feststoffs von der wässrigen Lösung wird eine leistungsfähige Zentrifuge benötigt, da eine Filtration von stark bentonithaltigen Proben nicht
möglich ist. Technisch ist die Umsetzung daher nur in der hier geählten Koopertationsgemeinschaft möglich. Die Langzeitauswirkungen von
Böden mit Polymermodifizierten Bentoniten werden experimentell erforscht. Alle Ergebnisse werden in einem Abschlussbericht (Fotos,
Diagrame, Text) zusammen gefasst. Das Arbeitsprogramm ist in vier Arbeitspaketen unterteilt. In regelmäßigen 14-tägigen
Projektbesprechungen erfolgt eine Abstimmung mit der 2.SBSS. Diese Vorgehensweise war ursprünglich nicht vorgesehen die Notwendigkeit
auch nicht vorherzusehen. Ein Wechsel des AN und der damit verbundene Verlust an Kontinuität sowie die Gefahr falscher
Untersuchungsergebnisse führt zu Störungen und Behinderungen des Bauablaufs. Es besteht daher das Risiko von Zusatzkosten in großer
Höhe.Da sich die Notwendigkeit der beschriebenen Versuchskampagne erst durch neue Erkenntnisse im Rahmen der Brunnen- und
Pegelherstellung herausgestellt hat und sich bei Verzögerungen der Untersuchungen Verfälschungen ergeben, ist zudem eine umgehende
Untersuchung durch den bereits gebundenen AN notwendig. Andernfalls müssen nach Beauftragung eines noch zu bindenden AN widerum
neue, unverfälschte Bohrkerne gezogen werden, was durch die wiederholten Bohrungen hohe Folgekosten verursacht und logistisch nicht
umzusetzen ist.
LÄ 30 - Aufbauend auf den Versuchen und der bisher durchgeführten Koordination und Durchführung zur Analyse des Löslichkeitsverhaltens von
Arsen bei der mit polymermodifizierten Bentoniten. Steht hier im ergänzenden Arbeitspaket (AP N1) zum Arbeitsprogramm „Orientierende
Untersuchung zum Einflussvon polymermodifizierten Bentonit auf das Mobilisierungsverhalten von geogen vorhandenem Arsen. Der BAU-AN
am Hauptbahnhof München sowie am Marienhof konnte durch einen Wechsel des herkömmlich eingesetzen Bentonits zu einem
polymermodifizierten Bentonit die Arsenfreisetzung aus dem Boden deutlich mindern. Die LMU soll deshalb eine systematische
Untersuchung dieser sogenannten polymermodifizierten Bentonite durchführen: Hierzu ist die Anschaffung von speziellen Geräten (z.B.
Zentrifuge) als auch Auswertesoftware notwendig. Kommerziell erhältliche polymermodifizierte Bentonite müssen beschafft werden. Die
Bentonite werden mit instrumenteller Analytik (RFA, XRD, FTIR) und chemischen Methoden analytisch untersucht und charakterisiert. Es
werden Versuche von Gemischen mit arsenhaltigen Böden und verschiedenen modifizierten Bentoniten durch geführt. Zur Abtrennung des
Feststoffs von der wässrigen Lösung wird eine leistungsfähige Zentrifuge benötigt, da eine Filtration von stark bentonithaltigen Proben nicht
möglich ist. Technisch ist die Umsetzung daher nur in der hier geählten Koopertationsgemeinschaft möglich. Die Langzeitauswirkungen von
Böden mit Polymermodifizierten Bentoniten werden experimentell erforscht. Alle Ergebnisse werden in einem Abschlussbericht (Fotos,
Diagrame, Text) zusammen gefasst. Das Arbeitsprogramm ist in vier Arbeitspaketen unterteilt. In regelmäßigen 14-tägigen
Projektbesprechungen erfolgt eine Abstimmung mit der 2.SBSS. Diese Vorgehensweise war ursprünglich nicht vorgesehen die Notwendigkeit
auch nicht vorherzusehen. Ein Wechsel des AN und der damit verbundene Verlust an Kontinuität sowie die Gefahr falscher
Untersuchungsergebnisse führt zu Störungen und Behinderungen des Bauablaufs. Es besteht daher das Risiko von Zusatzkosten in großer
Höhe.Da sich die Notwendigkeit der beschriebenen Versuchskampagne erst durch neue Erkenntnisse im Rahmen der Brunnen- und
Pegelherstellung herausgestellt hat und sich bei Verzögerungen der Untersuchungen Verfälschungen ergeben, ist zudem eine umgehende
Untersuchung durch den bereits gebundenen AN notwendig. Andernfalls müssen nach Beauftragung eines noch zu bindenden AN widerum
neue, unverfälschte Bohrkerne gezogen werden, was durch die wiederholten Bohrungen hohe Folgekosten verursacht und logistisch nicht
umzusetzen ist.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Erweiterung NA 35 Analyse des Eluats
Quelle: OJS 2024/S 139-432776 (2024-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
DDas Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen.
Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u. a.
— Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim undLeuchtenbergring, Kernstück sind 2 rund 7 Kilometer lange Tunnel,
— Neubau von drei neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof.
Gegenstand dieser Vergabe sind Bauüberwachungsleistungen für den Neubau der Haltepunkte (Hp)Hauptbahnhof einschließlich Tunnel (Los 1) und Marienhof (Los 2), welche im Zuge des Neubaus der 2. S-Bahn-Stammstrecke errichtet werden. Die neuen unterirdischen Haltepunkte stellen die Verknüpfung der 2.S-Bahn-Stammstrecke mit der Innenstadt sowie den bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln, u. a. U-Bahn,Tram und Bus, her.
DDas Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen.
Die Teilmaßnahme „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ umfasst u. a.
— Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten S-Bahn-Strecke zwischen den S-Bahnhöfen Laim undLeuchtenbergring, Kernstück sind 2 rund 7 Kilometer lange Tunnel,
— Neubau von drei neuen unterirdischen Stationen am Hauptbahnhof, am Marienhof und am Ostbahnhof.
Gegenstand dieser Vergabe sind Bauüberwachungsleistungen für den Neubau der Haltepunkte (Hp)Hauptbahnhof einschließlich Tunnel (Los 1) und Marienhof (Los 2), welche im Zuge des Neubaus der 2. S-Bahn-Stammstrecke errichtet werden. Die neuen unterirdischen Haltepunkte stellen die Verknüpfung der 2.S-Bahn-Stammstrecke mit der Innenstadt sowie den bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln, u. a. U-Bahn,Tram und Bus, her.
Beschreibung
Interne Kennung: 18FEI34440 Los 1
Beschreibung der Beschaffung:
Bauüberwachung für Tunnel (Trogbauwerk, Tunnelportal, Tunnel bis Haltepunkt Marienhof einschließlichRettungsschächte) und Haltepunkt Hauptbahnhof. Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technischeFachgebiete: Fahrbahn, Oberleitungsanlagen, konstruktiver Ingenieurbau, sonstige elektrotechnische Anlagen,Leit- und Sicherungstechnik, Gebäude, TGA/HLS, Spezialtiefbau, Tunnelbau.
Baubegleitende Leistungen: Vermessung, Geotechnik/Abfallmanagement, Leistungen nachBaustellenverordnung, Vertrags- und Nachtragsmanagement.
Inhalt der Vergabe sind folgende Leistungsbeschreibungen:
— Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische Bauüberwachung,
— Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung,
— Leistungen nach VV Bau bzw. VV BAU-STE des EBA,
— Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase),
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen bei Gebäuden,
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude,
— Abfallmanagement,
— Leistungen bei der Baubetriebsplanung,
— Leistungen während der Vergabe von Bau- und bauaffinen Leistungen,
— Geotechnische Bauüberwachung,
— Vermessungstechnische Bauüberwachung.
Bauüberwachung für Tunnel (Trogbauwerk, Tunnelportal, Tunnel bis Haltepunkt Marienhof einschließlichRettungsschächte) und Haltepunkt Hauptbahnhof. Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technischeFachgebiete: Fahrbahn, Oberleitungsanlagen, konstruktiver Ingenieurbau, sonstige elektrotechnische Anlagen,Leit- und Sicherungstechnik, Gebäude, TGA/HLS, Spezialtiefbau, Tunnelbau.
Baubegleitende Leistungen: Vermessung, Geotechnik/Abfallmanagement, Leistungen nachBaustellenverordnung, Vertrags- und Nachtragsmanagement.
Inhalt der Vergabe sind folgende Leistungsbeschreibungen:
— Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische Bauüberwachung,
— Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung,
— Leistungen nach VV Bau bzw. VV BAU-STE des EBA,
— Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase),
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen bei Gebäuden,
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude,
— Abfallmanagement,
— Leistungen bei der Baubetriebsplanung,
— Leistungen während der Vergabe von Bau- und bauaffinen Leistungen,
— Geotechnische Bauüberwachung,
— Vermessungstechnische Bauüberwachung.
Interne Kennung: 18FEI34440 Los 2
Beschreibung der Beschaffung:
Bauüberwachung Haltepunkt Marienhof. Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete:Fahrbahn, Oberleitungsanlagen, konstruktiver Ingenieurbau, sonstige elektrotechnische Anlagen, Leit- undSicherungstechnik, Gebäude, TGA/HLS, Spezialtiefbau, Tunnelbau.
Baubegleitende Leistungen: Vermessung, Geotechnik/Abfallmanagement, Leistungen nachBaustellenverordnung, Vertrags- und Nachtragsmanagement.
Inhalt der Vergabe sind folgende Leistungsbeschreibungen:
— Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische Bauüberwachung,
— Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung,
— Leistungen nach VV Bau bzw. VV BAU-STE des EBA,
— Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase),
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen bei Gebäuden,
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude,
— Abfallmanagement,
— Leistungen bei der Baubetriebsplanung,
— Leistungen während der Vergabe von Bau- und bauaffinen Leistungen,
— Geotechnische Bauüberwachung,
— Vermessungstechnische Bauüberwachung.
Bauüberwachung Haltepunkt Marienhof. Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete:Fahrbahn, Oberleitungsanlagen, konstruktiver Ingenieurbau, sonstige elektrotechnische Anlagen, Leit- undSicherungstechnik, Gebäude, TGA/HLS, Spezialtiefbau, Tunnelbau.
Baubegleitende Leistungen: Vermessung, Geotechnik/Abfallmanagement, Leistungen nachBaustellenverordnung, Vertrags- und Nachtragsmanagement.
Inhalt der Vergabe sind folgende Leistungsbeschreibungen:
— Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische Bauüberwachung,
— Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung,
— Leistungen nach VV Bau bzw. VV BAU-STE des EBA,
— Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase),
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen bei Gebäuden,
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude,
— Abfallmanagement,
— Leistungen bei der Baubetriebsplanung,
— Leistungen während der Vergabe von Bau- und bauaffinen Leistungen,
— Geotechnische Bauüberwachung,
— Vermessungstechnische Bauüberwachung.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 18FEI34440 BIEGE BÜ 2. Stammstrecke München - Unterirdisch west c/o BUNG Baumanagement GmbH Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: BIEGE BÜ 2. Stammstrecke München - Unterirdisch west c/o BUNG Baumanagement GmbH
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Nationale Registrierungsnummer: XXXX
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren istfristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung derBekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Fristkann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren istfristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung derBekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Fristkann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-17+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ19 Die erforderliche zusätzliche Leistung steht im untrennbaren ausführungstechnischen Bezug zu den Leistungen, die die Bauüberwachung
im Hinblick den Baufeldern Hp Hauptbahnhof, Hp Marienhof und Tunnel bereits erbringt und künftig zu erbringen hat. Durch eine separate
Beauftragung der einzel Leistungen in dem geschlossenen Leistungsbild wäre die Bauüberwachungsleistungen in ihrer Kontinuität gestört. In
den einzelnen Leistungsfeldern ist keine klare Trennung der Aufgaben und Zustänidgkeiten möglich. Eine hinreichende Qualität dieser
Leistungen könnte dadurch nicht mehr gewährleistet werden.
Ein Wechsel des AN und der damit verbundene Verlust an Kontinuität sowie die Gefahr zu Störungen und Behinderungen des Bauablaufs.
Ohne den Einsatz eines unwirtschaftlichen Personalgerüst ist es aufgrund der Komplexität der Sachverhalte nicht möglich, einen laufenden
Baustellenbetrieb aufrecht zu erhalten. Dadurch besteht das Risiko von Zusatzkosten in großer Höhe.
LÄ19 Die erforderliche zusätzliche Leistung steht im untrennbaren ausführungstechnischen Bezug zu den Leistungen, die die Bauüberwachung
im Hinblick den Baufeldern Hp Hauptbahnhof, Hp Marienhof und Tunnel bereits erbringt und künftig zu erbringen hat. Durch eine separate
Beauftragung der einzel Leistungen in dem geschlossenen Leistungsbild wäre die Bauüberwachungsleistungen in ihrer Kontinuität gestört. In
den einzelnen Leistungsfeldern ist keine klare Trennung der Aufgaben und Zustänidgkeiten möglich. Eine hinreichende Qualität dieser
Leistungen könnte dadurch nicht mehr gewährleistet werden.
Ein Wechsel des AN und der damit verbundene Verlust an Kontinuität sowie die Gefahr zu Störungen und Behinderungen des Bauablaufs.
Ohne den Einsatz eines unwirtschaftlichen Personalgerüst ist es aufgrund der Komplexität der Sachverhalte nicht möglich, einen laufenden
Baustellenbetrieb aufrecht zu erhalten. Dadurch besteht das Risiko von Zusatzkosten in großer Höhe.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ19 Seit Vertragsbeginn haben sich bei den zu überwachenden Maßnahmen Hp Hauptbahnhof, Hp Marienhof und Tunnel West gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Projektablauf störungsbedingt erhebliche Änderungen in zeitlicher Hinsicht aber auch hinsichtlich des Leistungsumfangs ergeben. Um diesen Änderungen Rechnung zu tragen, haben die Parteien den veranschlagten Personaleinsatzplan gemeinsam überprüft und nach Maßgabe der zeitlichen, quantitativen und qualitativen Anforderungen an die Bauüberwachung angepasst. Die Anpassungen betreffen hier die Personale für Vertragsmanagement, Konstruktiver Ingenieurbau, Spezialtiefbau, QM / Dokumentation, Geotechnik / Geologie / Hydrogeologie, Abrechnung, SiGeKo, Vermessung und Entsorgung.
LÄ19 Seit Vertragsbeginn haben sich bei den zu überwachenden Maßnahmen Hp Hauptbahnhof, Hp Marienhof und Tunnel West gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Projektablauf störungsbedingt erhebliche Änderungen in zeitlicher Hinsicht aber auch hinsichtlich des Leistungsumfangs ergeben. Um diesen Änderungen Rechnung zu tragen, haben die Parteien den veranschlagten Personaleinsatzplan gemeinsam überprüft und nach Maßgabe der zeitlichen, quantitativen und qualitativen Anforderungen an die Bauüberwachung angepasst. Die Anpassungen betreffen hier die Personale für Vertragsmanagement, Konstruktiver Ingenieurbau, Spezialtiefbau, QM / Dokumentation, Geotechnik / Geologie / Hydrogeologie, Abrechnung, SiGeKo, Vermessung und Entsorgung.
Quelle: OJS 2024/S 160-495598 (2024-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Nationale Registrierungsnummer: XXX
Telefon: 034149623700📞
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-16+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ27 Seit Vertragsbeginn haben sich bei den zu überwachenden Maßnahmen Hp Hauptbahnhof, Hp Marienhof und Tunnel West
gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Projektablauf störungsbedingt erhebliche Änderungen in zeitlicher Hinsicht aber auch
hinsichtlich des Leistungsumfangs ergeben. Um diesen Änderungen Rechnung zu tragen, haben die Parteien den veranschlagten
Personaleinsatzplan gemeinsam überprüft und nach Maßgabe der zeitlichen, quantitativen und qualitativen Anforderungen an die
Bauüberwachung angepasst. Die Anpassungen betreffen hier die Personale für Vertragsmanagement, Konstruktiver
Ingenieurbau, Spezialtiefbau, QM / Dokumentation, Geotechnik / Geologie / Hydrogeologie, Abrechnung, SiGeKo, Vermessung
und Entsorgung. Die erforderliche zusätzliche Leistung steht im untrennbaren ausführungstechnischen Bezug zu den Leistungen,
die die Bauüberwachung im Hinblick den Baufeldern Hp Hauptbahnhof, Hp Marienhof und Tunnel bereits erbringt und künftig zu
erbringen hat. Durch eine separate Beauftragung der einzel Leistungen in dem geschlossenen Leistungsbild wäre die
Bauüberwachungsleistungen in ihrer Kontinuität gestört. In den einzelnen Leistungsfeldern ist keine klare Trennung der Aufgaben
und Zustänidgkeiten möglich. Eine hinreichende Qualität dieser Leistungen könnte dadurch nicht mehr gewährleistet werden. Ein
Wechsel des AN und der damit verbundene Verlust an Kontinuität sowie die Gefahr zu Störungen und Behinderungen des
Bauablaufs. Ohne den Einsatz eines unwirtschaftlichen Personalgerüst ist es aufgrund der Komplexität der Sachverhalte nicht
möglich, einen laufenden Baustellenbetrieb aufrecht zu erhalten. Dadurch besteht das Risiko von Zusatzkosten in großer
Höhe.
LÄ27 Seit Vertragsbeginn haben sich bei den zu überwachenden Maßnahmen Hp Hauptbahnhof, Hp Marienhof und Tunnel West
gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Projektablauf störungsbedingt erhebliche Änderungen in zeitlicher Hinsicht aber auch
hinsichtlich des Leistungsumfangs ergeben. Um diesen Änderungen Rechnung zu tragen, haben die Parteien den veranschlagten
Personaleinsatzplan gemeinsam überprüft und nach Maßgabe der zeitlichen, quantitativen und qualitativen Anforderungen an die
Bauüberwachung angepasst. Die Anpassungen betreffen hier die Personale für Vertragsmanagement, Konstruktiver
Ingenieurbau, Spezialtiefbau, QM / Dokumentation, Geotechnik / Geologie / Hydrogeologie, Abrechnung, SiGeKo, Vermessung
und Entsorgung. Die erforderliche zusätzliche Leistung steht im untrennbaren ausführungstechnischen Bezug zu den Leistungen,
die die Bauüberwachung im Hinblick den Baufeldern Hp Hauptbahnhof, Hp Marienhof und Tunnel bereits erbringt und künftig zu
erbringen hat. Durch eine separate Beauftragung der einzel Leistungen in dem geschlossenen Leistungsbild wäre die
Bauüberwachungsleistungen in ihrer Kontinuität gestört. In den einzelnen Leistungsfeldern ist keine klare Trennung der Aufgaben
und Zustänidgkeiten möglich. Eine hinreichende Qualität dieser Leistungen könnte dadurch nicht mehr gewährleistet werden. Ein
Wechsel des AN und der damit verbundene Verlust an Kontinuität sowie die Gefahr zu Störungen und Behinderungen des
Bauablaufs. Ohne den Einsatz eines unwirtschaftlichen Personalgerüst ist es aufgrund der Komplexität der Sachverhalte nicht
möglich, einen laufenden Baustellenbetrieb aufrecht zu erhalten. Dadurch besteht das Risiko von Zusatzkosten in großer
Höhe.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: RES-0000
Neuer Wert
Text: LÄ27 Anpassungsvereinbarung zur Bauüberwachungsleistung 2024
Quelle: OJS 2025/S 011-031493 (2025-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-03 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Beschreibung
Interne Kennung: f514db8c-01a3-4b73-ac01-a0c3fb079e23
Titel: Bauüberwachung Hp Marienhof
Beschreibung der Beschaffung: Bauüberwachung Hp Marienhof
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅ Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postleitzahl: 80331
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Kennung des Angebots: 2019553679-0 - Los: 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-24+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 328308-2019
Quelle: OJS 2025/S 081-266426 (2025-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-05+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NA033) Mehraufwand BÜW Abbruch HBF München und Interimskonstruktion MAN-Dach VE 30.4c
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Neuer Wert
Text:
NA033) Die erforderliche zusätzliche Leistung steht im untrennbaren ausführungstechnischen Bezug zu den Leistungen, welche die
Bauüberwachung in diesem Bereich bereits innehat, da es sich um eine Fortführung laufender Arbeiten handelt sowie um eine
mengenmäßige Erweiterung um im Wesentlichen gleichartige Leistungen, die zu großen Teilen bei identischen Personen stattfindet, welche
sodann stärker in Anspruch genommen werden, jedenfalls aber in einheitlichen, integrierten und einheitlich geführten Teams, die
bestmögliche, auch in Eilfällen funktionstüchtige Abstimmung sowohl zur Leistungserbringung als auch zu Sicherheitsrelevanten Themen
ermöglichen, was sich bei den hier gegebenen Themen im Zusammenhang mit Arbeiten in räumlich beengten Situationen, Fragen der Statik,
Arbeiten mit Schadstoffen und enger Verzahnung von Baukörpern und einzelnen Tätigkeiten auch durch enge Abstimmung und Koordination
von einander unabhängiger Unternehmen nicht ersetzen lässt.
Die beengte räumliche Situation, in welcher die arbeitenden AN Bau am Hauptbahnhof München zusammen treffen, kann nur mit einer klar
definierten Schnittstelle erfolgreich bewältigt werden. Neben dem gegenständlichen Projekt finden angrenzend oder verzahnt mit dem
Baufeld der Ve 30.4c weitere Arbeiten statt, welche durch die Bauüberwachung überwacht werden. So haben z.B. die Abbrucharbeiten oder
die spätere Durchfahrung des Tunnels Einfluss auf die Statik der Interimskonstruktion. Weitere Schnittstellen ergeben sich u.a. durch die
Aufhängung von Oberleitungsanlagen am Gerüst oder den Bau einer Brandschutzwand an der Interimskonstruktion, welche die Abschirmung
von nächsten Baufeld darstellt.
In Summe bestehen zu viele ausführungstechnische Schnittstellen, die eines imensen Abstimmungsbedarf bedürften, weshalb eine Trennung
der Übe
NA033) Die erforderliche zusätzliche Leistung steht im untrennbaren ausführungstechnischen Bezug zu den Leistungen, welche die
Bauüberwachung in diesem Bereich bereits innehat, da es sich um eine Fortführung laufender Arbeiten handelt sowie um eine
mengenmäßige Erweiterung um im Wesentlichen gleichartige Leistungen, die zu großen Teilen bei identischen Personen stattfindet, welche
sodann stärker in Anspruch genommen werden, jedenfalls aber in einheitlichen, integrierten und einheitlich geführten Teams, die
bestmögliche, auch in Eilfällen funktionstüchtige Abstimmung sowohl zur Leistungserbringung als auch zu Sicherheitsrelevanten Themen
ermöglichen, was sich bei den hier gegebenen Themen im Zusammenhang mit Arbeiten in räumlich beengten Situationen, Fragen der Statik,
Arbeiten mit Schadstoffen und enger Verzahnung von Baukörpern und einzelnen Tätigkeiten auch durch enge Abstimmung und Koordination
von einander unabhängiger Unternehmen nicht ersetzen lässt.
Die beengte räumliche Situation, in welcher die arbeitenden AN Bau am Hauptbahnhof München zusammen treffen, kann nur mit einer klar
definierten Schnittstelle erfolgreich bewältigt werden. Neben dem gegenständlichen Projekt finden angrenzend oder verzahnt mit dem
Baufeld der Ve 30.4c weitere Arbeiten statt, welche durch die Bauüberwachung überwacht werden. So haben z.B. die Abbrucharbeiten oder
die spätere Durchfahrung des Tunnels Einfluss auf die Statik der Interimskonstruktion. Weitere Schnittstellen ergeben sich u.a. durch die
Aufhängung von Oberleitungsanlagen am Gerüst oder den Bau einer Brandschutzwand an der Interimskonstruktion, welche die Abschirmung
von nächsten Baufeld darstellt.
In Summe bestehen zu viele ausführungstechnische Schnittstellen, die eines imensen Abstimmungsbedarf bedürften, weshalb eine Trennung
der Übe
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 328308-2019
Quelle: OJS 2025/S 087-289437 (2025-05-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-27+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die erforderliche zusätzliche Leistung steht im untrennbaren ausführungstechnischem Zusammenhang zu den Leistungen, welche die Bauüberwachung auf den Baufeldern Hp Hauptbahnhof und Tunnel bereits innehat, da es sich um eine Fortführung laufender Arbeiten handelt, eine zeitliche Umstellung nach den Erfordernissen der Bauausführung sowie um eine mengenmäßige Erweiterung jeweils in den betroffenen Zeiträumen und damit um eine Modifikation und Aufstockung eng verflochtener gleichartiger Leistungen, die in wesentlichen Teilen durch identische Personen stattfindet, welche sodann stärker in Anspruch genommen werden, jedenfalls aber in einheitlichen, integrierten und einheitlich geführten Teams, die bestmögliche, auch in Eilfällen funktionstüchtige Abstimmung sowohl zur Leistungserbringung als auch zu sicherheitsrelevanten Themen ermöglichen, was sich auch durch enge Abstimmung und Koordination von einander unabhängiger Unternehmen nicht ersetzen lässt.
Durch eine separate Beauftragung der Einzelleistungen in dem geschlossenen Leistungsbild wäre die Bauüberwachungsleistungen in ihrer Kontinuität gestört und als Gesamtleistung mit einem definierten Leistungsbild nicht mehr werthaltig, weil der Auftragnehmer für die Richtigkeit, Vollständigkeit und damit die erforderliche Absicherung durch Bauüberwachung nicht mehr einstehen würde. In den einzelnen Leistungsfeldern ist keine klare Trennung der Aufgaben und Zuständigkeiten möglich. Dies gilt auch zwischen den Leistungsfeldern, da hier vielfältige Wechselbeziehungen bestehen und ein Gesamtüberblick sowie eine einheitliche Steuerung erforderlich ist, um AN-seitig die erforderliche Gesamtverantwortung wahrnehmen zu können. In Summe bestehen zu viele ausführungstechnische Schnittstellen, die einen kurzfristigen, detaillierten und wechselseitigen abstimmungsbedarf und einheitlicher Leistung erzeugen, weshalb eine Trennung der Überwachungsleistungen an einen anderen AN die Umsetzung aller Maßnahmen in den Baufeldern in der geforderten Weise und mit der geforderten Verantwortung des Auftragnehmers unmöglich machen würden.
Da die Überwachung der laufenden Arbeiten bereits durch die BÜW erfolgt, würde ein AN-Wechsel die Kontinuität sehr stark beeinträchtigen bzw. zu einem temporären Stillstand der Arbeiten führen. Ein AN-Wechsel würde die Übergabe der einzuhaltenden Auflagen notwendig machen. Die Einarbeitung in hunderte von spezifischen Auflagen würde viel Zeit und erhebliche Zusatzkosten bedingen, da u.a. auch die Terminschiene für den Bau der 2. SBSS nicht eingehalten werden kann. Gleichwohl ist die BÜW noch bis Dezember 2027 mit der Überwachung der Baumaßnahmen in benannten Abschnitten beauftragt, wenn auch mit einem zu geringem Personaleinsatz. Eine Kündigung dieser Leistungen würde erhebliche Zusatzkosten generieren.
Gleichzeitig kann praktisch ausgeschlossen werden, dass der neue AN Gewährleistung für bereits erfolgte bzw. parallel und in enger Verschränkung mit seinen Leistungen durch den bisherigen AN vorgenommene Arbeiten/Abnahmen übernimmt, welche jedoch Grundlage für anstehende Folgearbeiten wären. Dies würde es erfordern, einheitliche Bearbeitungsvorgänge künstlich in Arbeitspakete aufzuteilen, was aber der erforderlichen Haftung und Gewährleistung im Rahmen der BÜW entgegenstehen würde und daher für das Gesamtprojekt nicht werthaltig wäre.
Die erforderliche zusätzliche Leistung steht im untrennbaren ausführungstechnischem Zusammenhang zu den Leistungen, welche die Bauüberwachung auf den Baufeldern Hp Hauptbahnhof und Tunnel bereits innehat, da es sich um eine Fortführung laufender Arbeiten handelt, eine zeitliche Umstellung nach den Erfordernissen der Bauausführung sowie um eine mengenmäßige Erweiterung jeweils in den betroffenen Zeiträumen und damit um eine Modifikation und Aufstockung eng verflochtener gleichartiger Leistungen, die in wesentlichen Teilen durch identische Personen stattfindet, welche sodann stärker in Anspruch genommen werden, jedenfalls aber in einheitlichen, integrierten und einheitlich geführten Teams, die bestmögliche, auch in Eilfällen funktionstüchtige Abstimmung sowohl zur Leistungserbringung als auch zu sicherheitsrelevanten Themen ermöglichen, was sich auch durch enge Abstimmung und Koordination von einander unabhängiger Unternehmen nicht ersetzen lässt.
Durch eine separate Beauftragung der Einzelleistungen in dem geschlossenen Leistungsbild wäre die Bauüberwachungsleistungen in ihrer Kontinuität gestört und als Gesamtleistung mit einem definierten Leistungsbild nicht mehr werthaltig, weil der Auftragnehmer für die Richtigkeit, Vollständigkeit und damit die erforderliche Absicherung durch Bauüberwachung nicht mehr einstehen würde. In den einzelnen Leistungsfeldern ist keine klare Trennung der Aufgaben und Zuständigkeiten möglich. Dies gilt auch zwischen den Leistungsfeldern, da hier vielfältige Wechselbeziehungen bestehen und ein Gesamtüberblick sowie eine einheitliche Steuerung erforderlich ist, um AN-seitig die erforderliche Gesamtverantwortung wahrnehmen zu können. In Summe bestehen zu viele ausführungstechnische Schnittstellen, die einen kurzfristigen, detaillierten und wechselseitigen abstimmungsbedarf und einheitlicher Leistung erzeugen, weshalb eine Trennung der Überwachungsleistungen an einen anderen AN die Umsetzung aller Maßnahmen in den Baufeldern in der geforderten Weise und mit der geforderten Verantwortung des Auftragnehmers unmöglich machen würden.
Da die Überwachung der laufenden Arbeiten bereits durch die BÜW erfolgt, würde ein AN-Wechsel die Kontinuität sehr stark beeinträchtigen bzw. zu einem temporären Stillstand der Arbeiten führen. Ein AN-Wechsel würde die Übergabe der einzuhaltenden Auflagen notwendig machen. Die Einarbeitung in hunderte von spezifischen Auflagen würde viel Zeit und erhebliche Zusatzkosten bedingen, da u.a. auch die Terminschiene für den Bau der 2. SBSS nicht eingehalten werden kann. Gleichwohl ist die BÜW noch bis Dezember 2027 mit der Überwachung der Baumaßnahmen in benannten Abschnitten beauftragt, wenn auch mit einem zu geringem Personaleinsatz. Eine Kündigung dieser Leistungen würde erhebliche Zusatzkosten generieren.
Gleichzeitig kann praktisch ausgeschlossen werden, dass der neue AN Gewährleistung für bereits erfolgte bzw. parallel und in enger Verschränkung mit seinen Leistungen durch den bisherigen AN vorgenommene Arbeiten/Abnahmen übernimmt, welche jedoch Grundlage für anstehende Folgearbeiten wären. Dies würde es erfordern, einheitliche Bearbeitungsvorgänge künstlich in Arbeitspakete aufzuteilen, was aber der erforderlichen Haftung und Gewährleistung im Rahmen der BÜW entgegenstehen würde und daher für das Gesamtprojekt nicht werthaltig wäre.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Neuer Wert
Text: 32: Anpassungsvereinbarung zur Bauüberwachungsleistung BA 20 2025
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 328308-2019
Quelle: OJS 2025/S 123-423525 (2025-06-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die erforderliche zusätzliche Leistung steht im untrennbaren ausführungstechnischen Bezug zu den Leistungen, welche die Bauüberwachung in diesem Bereich bereits innehat, da es sich um eine Fortführung laufender Arbeiten handelt sowie um eine mengenmäßige Erweiterung um im Wesentlichen gleichartige Leistungen, die zu großen Teilen bei identischen Personen stattfindet, welche sodann stärker in Anspruch genommen werden, jedenfalls aber in einheitlichen, integrierten und einheitlich geführten Teams, die bestmögliche, auch in Eilfällen funktionstüchtige Abstimmung sowohl zur Leistungserbringung als auch zu Sicherheitsrelevanten Themen ermöglichen, was sich bei den hier gegebenen Themen im Zusammenhang mit Arbeiten in räumlich beengten Situationen, Fragen der Statik, Arbeiten mit Schadstoffen und enger Verzahnung von Baukörpern und einzelnen Tätigkeiten auch durch enge Abstimmung und Koordination von einander unabhängiger Unternehmen nicht ersetzen lässt.
Die beengte räumliche Situation, in welcher die arbeitenden AN Bau am Hauptbahnhof München zusammen treffen, kann nur mit einer klar definierten Schnittstelle erfolgreich bewältigt werden. Neben dem gegenständlichen Projekt finden angrenzend oder verzahnt mit dem Baufeld der Ve 30.4c weitere Arbeiten statt, welche durch die Bauüberwachung überwacht werden. So haben z.B. die Abbrucharbeiten oder die spätere Durchfahrung des Tunnels Einfluss auf die Statik der Interimskonstruktion. Weitere Schnittstellen ergeben sich u.a. durch die Aufhängung von Oberleitungsanlagen am Gerüst oder den Bau einer Brandschutzwand an der Interimskonstruktion, welche die Abschirmung von nächsten Baufeld darstellt.
Da die Überwachung der laufenden Arbeiten bereits durch die BÜW erfolgt, würde ein Auftragnehmerwechsel die Kontinuität sehr stark beeinträchtigen bzw. zu einem temporären Stillstand der Arbeiten führen. Ein AN-Wechsel würde die Übergabe der einzuhaltenden Auflagen notwendig machen. Die Einarbeitung in hunderte von spezifischen Auflagen würde viel Zeit und erhebliche Zusatzkosten bedingen, da u.a. auch die Terminschiene für den Bau der 2. SBSS nicht eingehalten werden kann. Gleichwohl ist die BÜW noch bis Oktober 2025 mit der Überwachung der gegenständlichen Maßnahmen aus NT 28 beauftragt, wenn auch mit einem zu geringem Personaleinsatz. Eine Kündigung dieser Leistungen würde erhebliche Zusatzkosten generieren.
Gleichzeitig kann fast ausgeschlossen werden, dass der neue AN Gewährleistung für bereits erfolgte bzw. parallel und in enger Verschränkung mit seinen Leistungen durch den bisherigen AN vorgenommene Arbeiten/Abnahmen übernimmt, welche jedoch Grundlage für anstehende Folgearbeiten wären. Dies würde es erfordern, einheitliche Bearbeitungsvorgänge künstlich in Arbeitspakete aufzuteilen, was aber der erforderlichen Haftung und Gewährleistung im Rahmen der BÜW entgegenstehen würde und daher für das Gesamtprojekt nicht werthaltig wäre. Im Falle nachträglich auftretender Probleme, besteht das Risiko, dass niemand Haftung oder Gewährleistung übernimmt.
In Summe bestehen zu viele ausführungstechnische Schnittstellen, die eines imensen Abstimmungsbedarf bedürften, weshalb eine Trennung der Überwachungsleistung an einen anderen AN die Umsetzung aller Maßnahmen im Baufeld behindern bzw. fast unmöglich machen würden.
Die erforderliche zusätzliche Leistung steht im untrennbaren ausführungstechnischen Bezug zu den Leistungen, welche die Bauüberwachung in diesem Bereich bereits innehat, da es sich um eine Fortführung laufender Arbeiten handelt sowie um eine mengenmäßige Erweiterung um im Wesentlichen gleichartige Leistungen, die zu großen Teilen bei identischen Personen stattfindet, welche sodann stärker in Anspruch genommen werden, jedenfalls aber in einheitlichen, integrierten und einheitlich geführten Teams, die bestmögliche, auch in Eilfällen funktionstüchtige Abstimmung sowohl zur Leistungserbringung als auch zu Sicherheitsrelevanten Themen ermöglichen, was sich bei den hier gegebenen Themen im Zusammenhang mit Arbeiten in räumlich beengten Situationen, Fragen der Statik, Arbeiten mit Schadstoffen und enger Verzahnung von Baukörpern und einzelnen Tätigkeiten auch durch enge Abstimmung und Koordination von einander unabhängiger Unternehmen nicht ersetzen lässt.
Die beengte räumliche Situation, in welcher die arbeitenden AN Bau am Hauptbahnhof München zusammen treffen, kann nur mit einer klar definierten Schnittstelle erfolgreich bewältigt werden. Neben dem gegenständlichen Projekt finden angrenzend oder verzahnt mit dem Baufeld der Ve 30.4c weitere Arbeiten statt, welche durch die Bauüberwachung überwacht werden. So haben z.B. die Abbrucharbeiten oder die spätere Durchfahrung des Tunnels Einfluss auf die Statik der Interimskonstruktion. Weitere Schnittstellen ergeben sich u.a. durch die Aufhängung von Oberleitungsanlagen am Gerüst oder den Bau einer Brandschutzwand an der Interimskonstruktion, welche die Abschirmung von nächsten Baufeld darstellt.
Da die Überwachung der laufenden Arbeiten bereits durch die BÜW erfolgt, würde ein Auftragnehmerwechsel die Kontinuität sehr stark beeinträchtigen bzw. zu einem temporären Stillstand der Arbeiten führen. Ein AN-Wechsel würde die Übergabe der einzuhaltenden Auflagen notwendig machen. Die Einarbeitung in hunderte von spezifischen Auflagen würde viel Zeit und erhebliche Zusatzkosten bedingen, da u.a. auch die Terminschiene für den Bau der 2. SBSS nicht eingehalten werden kann. Gleichwohl ist die BÜW noch bis Oktober 2025 mit der Überwachung der gegenständlichen Maßnahmen aus NT 28 beauftragt, wenn auch mit einem zu geringem Personaleinsatz. Eine Kündigung dieser Leistungen würde erhebliche Zusatzkosten generieren.
Gleichzeitig kann fast ausgeschlossen werden, dass der neue AN Gewährleistung für bereits erfolgte bzw. parallel und in enger Verschränkung mit seinen Leistungen durch den bisherigen AN vorgenommene Arbeiten/Abnahmen übernimmt, welche jedoch Grundlage für anstehende Folgearbeiten wären. Dies würde es erfordern, einheitliche Bearbeitungsvorgänge künstlich in Arbeitspakete aufzuteilen, was aber der erforderlichen Haftung und Gewährleistung im Rahmen der BÜW entgegenstehen würde und daher für das Gesamtprojekt nicht werthaltig wäre. Im Falle nachträglich auftretender Probleme, besteht das Risiko, dass niemand Haftung oder Gewährleistung übernimmt.
In Summe bestehen zu viele ausführungstechnische Schnittstellen, die eines imensen Abstimmungsbedarf bedürften, weshalb eine Trennung der Überwachungsleistung an einen anderen AN die Umsetzung aller Maßnahmen im Baufeld behindern bzw. fast unmöglich machen würden.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Neuer Wert
Text:
33: Mehraufwand BÜW Abbruch HBF München und Interimskonstruktion MAN-Dach VE 30.4c
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 328308-2019
Quelle: OJS 2025/S 123-425348 (2025-06-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-10+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Durch die Bauüberwachung sind die freigegebenen Ausführungspläne im Baubüro, beziehungsweise auf den betreuten Baustellen 2-fach in Papier vorzuhalten. Der Ausdruck der für die BÜW erforderlichen Exemplare der Ausführungsunterlagen (2-fach in Papierform) ist mit der Ausübung der Bauüberwachungsleistung untrennbar verbunden. Die Bauüberwachung ist dafür verantwortlich bei Prüfungen durch Behörden die Planunterlagen vorzuhalten. Die Pläne müssen jederzeit aktuell sein, was auch bei sich häufenden und kurzfristigen Planänderungen gilt. Da der Bauüberwacher im Zuge seines notwendigen Überblicks über die Vorgänge auf der Baustelle einschätzen kann, wann Planänderungen anstehen, und alle Pläne elektronisch zur Verfügung hat, kann letztlich nur der Bauüberwacher jederzeit bei Änderungen sicherstellen, dass richtige und aktuelle Pläne vorhanden sind und eine Vorlaufzeit, wie sie bei Druckleistungen bei einem Dritten anstehen würden, vermeiden. Nur der Bauüberwacher selbst kann auch Unklarheiten und Missverständnisse hinsichtlich der aktuellen und zutreffenden Pläne vermeiden. Sollte die Leistung des Ausdruckens dieser Unterlagen nicht im Leistungsbereich des jetzigen ANs liegen oder besteht das Risiko von Unklarheiten oder Missverständnissen, hat dieser keinen Einfluss auf die Erfüllung der an ihn gestellten behördlich geforderten Anforderungen, was zu erheblichen Nachteilen nicht nur für den Bauüberwacher, sondern auch für den AG führen würde. Um den Abgleich zwischen freigegebener Planung und Umsetzung der Arbeiten auf der Baustelle (z.B. Lage der Bewehrung) vor Ort zu leisten, ist die Vorlage der Pläne in Papierform unbedingt notwendig. Sofern ein weiterer AN die Leistung ausführt und es hierbei zu Leistungsdefiziten kommt, entsteht eine kritische und angesichts der genannten Umstände nicht hinreichend beherrschbare Schnittstelle, was ggf. bis zu einem (behördlich angeordneten) Baustopp gehen kann.
Ein zusätzlicher AN müsste erst in die Abwicklung der Druckaufträge der freigegebenen Ausführungsunterlagen einbezogen werden, unabhängig davon, dass er diese Leistung, wie oben dargelegt, nicht zuverlässig erbringen kann. Somit entsteht ein zusätzlicher und unverhältnismäßiger administrativer Aufwand. Zudem muss bei terminkritischen Plänen und Unterlagen eine reibungslose Lieferkette sichergestellt werden, was aber angesichts der genannten Umstände bei kurzfristigen Änderungen zwar für den Bauüberwacher, der dies ggf. auch vorhersehen und planen kann, beherrschbar ist, aber nicht für Dritte. Schließlich würde sich der Bauüberwacher voraussichtlich von jeglicher Haftung wegen fehlender aktueller Pläne freizeichnen, wenn er die Ausdrucke nicht selbst beschafft, was wiederum für den AG nicht zumutbar wäre.
Durch die Bauüberwachung sind die freigegebenen Ausführungspläne im Baubüro, beziehungsweise auf den betreuten Baustellen 2-fach in Papier vorzuhalten. Der Ausdruck der für die BÜW erforderlichen Exemplare der Ausführungsunterlagen (2-fach in Papierform) ist mit der Ausübung der Bauüberwachungsleistung untrennbar verbunden. Die Bauüberwachung ist dafür verantwortlich bei Prüfungen durch Behörden die Planunterlagen vorzuhalten. Die Pläne müssen jederzeit aktuell sein, was auch bei sich häufenden und kurzfristigen Planänderungen gilt. Da der Bauüberwacher im Zuge seines notwendigen Überblicks über die Vorgänge auf der Baustelle einschätzen kann, wann Planänderungen anstehen, und alle Pläne elektronisch zur Verfügung hat, kann letztlich nur der Bauüberwacher jederzeit bei Änderungen sicherstellen, dass richtige und aktuelle Pläne vorhanden sind und eine Vorlaufzeit, wie sie bei Druckleistungen bei einem Dritten anstehen würden, vermeiden. Nur der Bauüberwacher selbst kann auch Unklarheiten und Missverständnisse hinsichtlich der aktuellen und zutreffenden Pläne vermeiden. Sollte die Leistung des Ausdruckens dieser Unterlagen nicht im Leistungsbereich des jetzigen ANs liegen oder besteht das Risiko von Unklarheiten oder Missverständnissen, hat dieser keinen Einfluss auf die Erfüllung der an ihn gestellten behördlich geforderten Anforderungen, was zu erheblichen Nachteilen nicht nur für den Bauüberwacher, sondern auch für den AG führen würde. Um den Abgleich zwischen freigegebener Planung und Umsetzung der Arbeiten auf der Baustelle (z.B. Lage der Bewehrung) vor Ort zu leisten, ist die Vorlage der Pläne in Papierform unbedingt notwendig. Sofern ein weiterer AN die Leistung ausführt und es hierbei zu Leistungsdefiziten kommt, entsteht eine kritische und angesichts der genannten Umstände nicht hinreichend beherrschbare Schnittstelle, was ggf. bis zu einem (behördlich angeordneten) Baustopp gehen kann.
Ein zusätzlicher AN müsste erst in die Abwicklung der Druckaufträge der freigegebenen Ausführungsunterlagen einbezogen werden, unabhängig davon, dass er diese Leistung, wie oben dargelegt, nicht zuverlässig erbringen kann. Somit entsteht ein zusätzlicher und unverhältnismäßiger administrativer Aufwand. Zudem muss bei terminkritischen Plänen und Unterlagen eine reibungslose Lieferkette sichergestellt werden, was aber angesichts der genannten Umstände bei kurzfristigen Änderungen zwar für den Bauüberwacher, der dies ggf. auch vorhersehen und planen kann, beherrschbar ist, aber nicht für Dritte. Schließlich würde sich der Bauüberwacher voraussichtlich von jeglicher Haftung wegen fehlender aktueller Pläne freizeichnen, wenn er die Ausdrucke nicht selbst beschafft, was wiederum für den AG nicht zumutbar wäre.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Neuer Wert
Text: NAS038: Ausdrucken von auf der Baustelle benötigten Ausführungsplänen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 328308-2019
Quelle: OJS 2025/S 131-454330 (2025-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 18FEI34440 2. S-Bahn-Stammstrecke München, Bauüberwachung Hp Hauptbahnhof, Hp Marienhof und Tunnel
Beschreibung
18FEI34440 2. S-Bahn-Stammstrecke München, Bauüberwachung Hp Hauptbahnhof, Hp Marienhof und Tunnel
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 18FEI34440 Los 1
Titel: 18FEI34440
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 18FEI34440 Los 1 18FEI34440 Los 2
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: DB Netz AG
Nationale Registrierungsnummer: XXXX
Postleitzahl: 60486
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: markus.garbe@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 89130872593📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-13+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Los 1
040
Die erforderliche Leistung steht im untrennbaren ausführungstechnischem Zusammenhang zu den Leistungen, welche die Bauüberwachung auf den Baufeldern Hp Hauptbahnhof und Tunnel bereits innehat, da es sich um eine Fortführung laufender Arbeiten handelt, eine zeitliche Umstellung nach den Erfordernissen der Bauausführung sowie um eine mengenmäßige Erweiterung jeweils in den betroffenen Zeiträumen und damit um eine Modifikation und Aufstockung eng verflochtener gleichartiger Leistungen, die in wesentlichen Teilen durch identische Personen stattfindet, welche sodann stärker in Anspruch genommen werden, jedenfalls aber in einheitlichen, integrierten und einheitlich geführten Teams, die bestmögliche, auch in Eilfällen funktionstüchtige Abstimmung sowohl zur Leistungserbringung als auch zu Sicherheitsheitsrelevanten Themen ermöglichen, was sich auch durch enge Abstimmung und Koordination von einander unabhängiger Unternehmen nicht ersetzen lässt.
Durch eine separate Beauftragung der Einzelleistungen in dem geschlossenen Leistungsbild wäre die Bauüberwachungsleistungen in ihrer Kontinuität gestört und als Gesamtleistung mit einem definierten Leistungsbild nicht mehr werthaltig, weil der Auftragnehmer für die Richtigkeit, Vollständigkeit und damit die erforderliche Absicherung durch Bauüberwachung nicht mehr einstehen würde. In den einzelnen Leistungsfeldern ist keine klare Trennung der Aufgaben und Zuständigkeiten möglich. Dies gilt auch zwischen den Leistungsfeldern, da hier vielfältige Wechselbeziehungen bestehen und ein Gesamtüberblick sowie eine einheitliche Steuerung erforderlich ist, um auftragnehmerseitig die erforderliche Gesamtverantwortung wahrnehmen zu können. In Summe bestehen zu viele ausführungstechnische Schnittstellen, die einen kurzfristigen, detaillierten und wechselseitigen Abstimmungsbedarf und einheitlicher Leistung erzeugen, weshalb eine Trennung der Überwachungsleistungen an einen anderen AN die Umsetzung aller Maßnahmen in den Baufeldern in der geforderten Weise und mit der geforderten Verantwortung des Auftragnehmers unmöglich machen würden.
Da es sich lediglich um eine mengenmäßige, aber gleichartige daher auch personell verschränkte Leistung im Zusammenhang mit der bisherigen Leistung gem. Hauptvertrag handelt, wäre bereits aus diesen Gründen eine Trennung mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da identische Personen durch neu einzuarbeitende Personen ergänzt, ersetzt und mit diesen koordiniert werden müssen, was für sich genommen zu nicht unerheblichen zusätzlichen Aufwenden für Einarbeitung und Koordination führen würde. Da die Überwachung der laufenden Arbeiten bereits durch die BÜW erfolgt, würde ein Auftragnehmerwechsel die Kontinuität sehr stark beeinträchtigen bzw. zu einem temporären Stillstand der Arbeiten führen. Ein AN-Wechsel würde die Übergabe der einzuhaltenden Auflagen notwendig machen. Die Einarbeitung in hunderte von spezifischen Auflagen würde viel Zeit und erhebliche Zusatzkosten bedingen, da u.a. auch die Terminschiene für den Bau der 2. SBSS nicht eingehalten werden kann.
Gleichzeitig kann praktisch ausgeschlossen werden, dass der neue AN Gewährleistung für bereits erfolgte bzw. parallel und in enger Verschränkung mit seinen Leistungen durch den bisherigen AN vorgenommene Arbeiten/Abnahmen übernimmt, welche jedoch Grundlage für anstehende Folgearbeiten wären. Dies würde es erfordern, einheitliche Bearbeitungsvorgänge künstlich in Arbeitspakete aufzuteilen, was aber der erforderlichen Haftung und Gewährleistung im Rahmen der BÜW entgegenstehen würde und daher für das Gesamtprojekt nicht werthaltig wäre. Im Falle nachträglich auftretender Probleme, besteht das Risiko, dass auch der bisherige AN keine Haftung oder Gewährleistung übernehen und sich vielmehr freizeichnen würde. Eine gesamtheitliche Bewertung der Arbeiten ist unbedingt notwendig, da der Auftraggeber für die Erfüllung seiner Aufgaben auf der BÜW verlässlich aufsetzen können muss.
Los 1
040
Die erforderliche Leistung steht im untrennbaren ausführungstechnischem Zusammenhang zu den Leistungen, welche die Bauüberwachung auf den Baufeldern Hp Hauptbahnhof und Tunnel bereits innehat, da es sich um eine Fortführung laufender Arbeiten handelt, eine zeitliche Umstellung nach den Erfordernissen der Bauausführung sowie um eine mengenmäßige Erweiterung jeweils in den betroffenen Zeiträumen und damit um eine Modifikation und Aufstockung eng verflochtener gleichartiger Leistungen, die in wesentlichen Teilen durch identische Personen stattfindet, welche sodann stärker in Anspruch genommen werden, jedenfalls aber in einheitlichen, integrierten und einheitlich geführten Teams, die bestmögliche, auch in Eilfällen funktionstüchtige Abstimmung sowohl zur Leistungserbringung als auch zu Sicherheitsheitsrelevanten Themen ermöglichen, was sich auch durch enge Abstimmung und Koordination von einander unabhängiger Unternehmen nicht ersetzen lässt.
Durch eine separate Beauftragung der Einzelleistungen in dem geschlossenen Leistungsbild wäre die Bauüberwachungsleistungen in ihrer Kontinuität gestört und als Gesamtleistung mit einem definierten Leistungsbild nicht mehr werthaltig, weil der Auftragnehmer für die Richtigkeit, Vollständigkeit und damit die erforderliche Absicherung durch Bauüberwachung nicht mehr einstehen würde. In den einzelnen Leistungsfeldern ist keine klare Trennung der Aufgaben und Zuständigkeiten möglich. Dies gilt auch zwischen den Leistungsfeldern, da hier vielfältige Wechselbeziehungen bestehen und ein Gesamtüberblick sowie eine einheitliche Steuerung erforderlich ist, um auftragnehmerseitig die erforderliche Gesamtverantwortung wahrnehmen zu können. In Summe bestehen zu viele ausführungstechnische Schnittstellen, die einen kurzfristigen, detaillierten und wechselseitigen Abstimmungsbedarf und einheitlicher Leistung erzeugen, weshalb eine Trennung der Überwachungsleistungen an einen anderen AN die Umsetzung aller Maßnahmen in den Baufeldern in der geforderten Weise und mit der geforderten Verantwortung des Auftragnehmers unmöglich machen würden.
Da es sich lediglich um eine mengenmäßige, aber gleichartige daher auch personell verschränkte Leistung im Zusammenhang mit der bisherigen Leistung gem. Hauptvertrag handelt, wäre bereits aus diesen Gründen eine Trennung mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da identische Personen durch neu einzuarbeitende Personen ergänzt, ersetzt und mit diesen koordiniert werden müssen, was für sich genommen zu nicht unerheblichen zusätzlichen Aufwenden für Einarbeitung und Koordination führen würde. Da die Überwachung der laufenden Arbeiten bereits durch die BÜW erfolgt, würde ein Auftragnehmerwechsel die Kontinuität sehr stark beeinträchtigen bzw. zu einem temporären Stillstand der Arbeiten führen. Ein AN-Wechsel würde die Übergabe der einzuhaltenden Auflagen notwendig machen. Die Einarbeitung in hunderte von spezifischen Auflagen würde viel Zeit und erhebliche Zusatzkosten bedingen, da u.a. auch die Terminschiene für den Bau der 2. SBSS nicht eingehalten werden kann.
Gleichzeitig kann praktisch ausgeschlossen werden, dass der neue AN Gewährleistung für bereits erfolgte bzw. parallel und in enger Verschränkung mit seinen Leistungen durch den bisherigen AN vorgenommene Arbeiten/Abnahmen übernimmt, welche jedoch Grundlage für anstehende Folgearbeiten wären. Dies würde es erfordern, einheitliche Bearbeitungsvorgänge künstlich in Arbeitspakete aufzuteilen, was aber der erforderlichen Haftung und Gewährleistung im Rahmen der BÜW entgegenstehen würde und daher für das Gesamtprojekt nicht werthaltig wäre. Im Falle nachträglich auftretender Probleme, besteht das Risiko, dass auch der bisherige AN keine Haftung oder Gewährleistung übernehen und sich vielmehr freizeichnen würde. Eine gesamtheitliche Bewertung der Arbeiten ist unbedingt notwendig, da der Auftraggeber für die Erfüllung seiner Aufgaben auf der BÜW verlässlich aufsetzen können muss.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: RES-0000
Neuer Wert
Text:
Los 1
040
Für die Arbeiten am Rettungsschacht 3 werden zusätzliche Bauüberwacher benötigt. Dieser Bedarf resultiert aus Verzögerungen im Baufortschritt u.a. aufgrund erhöhter Wasserzutritte im RS 3 trotz Druckluft, was eine Verlängerung der Leistungsbereiche zur Folge hatte. Die Vortriebsarbeiten am RS 3 erfolgen z.T. unter Druckluft und müssen von Bauwarten und Geologen überwacht werden. Aufgrund erhöhter Wasserzutritte im Rettungsschacht 3 hat sich die Bauzeit verlängert, die Druckluft musste länger aufrecht erhalten werden. Aus diesem Grund ist auch die Bauüberwachungsleistung zu je 1-2 Monaten je Personalie zu verlängern.
Bei den bisherigen Leistungen im Hauptvertrag handelt es sich um gleichartige Leistungen wie die Leistungen, die Gegenstand des vorliegenden Nachtrags sind. Die bereits beauftragten Leistungen müssen lediglich zeitlich verlängert werden. Dies betrifft inhaltlich eine mengenmäßige Ergänzung im Zeitraum, veranlasst durch die oben genannten Umstände; die Leistungen sind ein Aufwuchs und in der Ausführungen sowohl inhaltlich als auch personell untrennbar mit den bereits vergebenen Arbeiten verbunden.
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Für die Arbeiten am Rettungsschacht 3 werden zusätzliche Bauüberwacher benötigt. Dieser Bedarf resultiert aus Verzögerungen im Baufortschritt u.a. aufgrund erhöhter Wasserzutritte im RS 3 trotz Druckluft, was eine Verlängerung der Leistungsbereiche zur Folge hatte. Die Vortriebsarbeiten am RS 3 erfolgen z.T. unter Druckluft und müssen von Bauwarten und Geologen überwacht werden. Aufgrund erhöhter Wasserzutritte im Rettungsschacht 3 hat sich die Bauzeit verlängert, die Druckluft musste länger aufrecht erhalten werden. Aus diesem Grund ist auch die Bauüberwachungsleistung zu je 1-2 Monaten je Personalie zu verlängern.
Bei den bisherigen Leistungen im Hauptvertrag handelt es sich um gleichartige Leistungen wie die Leistungen, die Gegenstand des vorliegenden Nachtrags sind. Die bereits beauftragten Leistungen müssen lediglich zeitlich verlängert werden. Dies betrifft inhaltlich eine mengenmäßige Ergänzung im Zeitraum, veranlasst durch die oben genannten Umstände; die Leistungen sind ein Aufwuchs und in der Ausführungen sowohl inhaltlich als auch personell untrennbar mit den bereits vergebenen Arbeiten verbunden.