Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als 5 Jahre zurückliegen;
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Verkehrssicherung:
Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)“
Fahrzeugrückhaltesysteme, Beton:
Montagepersonal allgemein:
Nachweis der Qualifikation der geprüften Montagefachkraft des ausführenden Montagebetriebes durch beglaubigte Abschrift der der Prüfurkunde gem. ZTV FRS (nicht älter als 4 Jahre).
Schutzeinrichtungen in Ortbetonbauweise (BSW O):
Vorlage der Anerkennungsurkunde und Herstellererklärung des Herstellungsbetriebes.
Personal für Herstellung BSW O:
Nachweis der Qualifikation und Zulassung für das Schweißen von Betonstahl – Vorlage einer Schweißer-Prüfungsbescheinigung nach DIN EN ISO 17660-1.
Entwässerung:
Qualifikation des Bieters gemäß RAL-GZ 961 für die entsprechende(n) Beurteilungsgruppe(n)
Markierung (Gelb- und Weißmarkierung):
Qualifikation des Personals:
Nachweis der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13)“
Qualifikation der Unternehmen:
Nachweis der Qualifikation des Unternehmens gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13)“
SiGeKo:
Qualifikation des Personals:
Nachweis der Qualifikation des SiGe-Koordinators gem. RAB 30, Abschnitt 4.
Konstruktive Bauten:
Nachweis der Qualifikation der sachkundigen Fachkraft gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING, Ausgabe 02/2017)“.
Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.