Beschreibung der Beschaffung
1) Zielsetzung
Ziel der außerbetrieblichen Ausbildung in der integrativen Form ist, dass Jugendliche und junge Erwachsene, die der besonderen Unterstützung bedürfen, den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 25 BBiG erlangen.
Die Durchführung der BaE im integrativen Modell soll in folgenden Berufsfeldern erfolgen:
Büro, Verkauf und Lager (abhängig jeweils von den individuellen Eignungen und Neigungen der Teilnehmenden).
Der Auftragnehmer nimmt alle Möglichkeiten wahr, um den Übergang des/der Auszubildenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu fördern. Bei Bedarf unterstützt der Auftragnehmer den Übergang in die reguläre betriebliche Ausbildung z. B. durch das Einleiten von ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) in Kooperation mit dem Fallmanagement der kommAV.
Sofern ein direkter Übergang in betriebliche Berufsausbildung (noch) nicht möglich ist, kann die Ausbildung entsprechend des Unterstützungsbedarfs einzelner Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Zwischenziel ab dem 2. Ausbildungsjahr in kooperativer Form umgesetzt werden.
Der Auftragnehmer prüft, ob geeignete Teilnehmende ab dem zweiten Ausbildungsjahr die Ausbildung vergleichbar der außerbetrieblichen Ausbildung in kooperativer Form (BaE kooperativ) fortsetzen können.
Der Auftragnehmer ist für die Koordinierung der Ausbildung mit allen beteiligten Stellen verantwortlich und unterstützt diese in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben insbesondere durch fachtheoretische Unterweisung und sozialpädagogische Betreuung. Die zu vermittelnden Ausbildungsinhalte richten sich nach den Richtlinien der Kammern oder der IHK.
2) Zielgruppe
Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren ohne berufliche Erstausbildung, die mehrere Vermittlungshemmnisse aufweisen, die allgemeine Schulpflicht erfüllt, einen besonderen Förderbedarf und einen Leistungsanspruch nach dem SGB II haben.
Zum förderungsfähigen Personenkreis gehören Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb vermittelt werden können und deswegen auf eine außerbetriebliche Einrichtung angewiesen sind. Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, können ihre Berufausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann.
3.1 Dauer der Maßnahme
Die Beauftragung hat eine Laufzeit von 36 Monaten. Sie beginnt am 15.8.2018 und endet am 14.8.2021.
Die Beauftragung verlängert sich für einen neuen Ausbildungsjahrgang 2019, wenn der Auftraggeber die Verlängerung bis spätestens zum 1.5.2019 gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich erklärt. Die Vertragslaufzeit beginnt in diesem Fall am 15.8.2019 und endet am 14.8.2022.
Die Beauftragung verlängert sich für einen neuen Ausbildungsjahrgang 2020, wenn der Auftraggeber die Verlängerung bis spätestens zum 1.5.2020 gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich erklärt. Die Vertragslaufzeit beginnt in diesem Fall am 17.8.2020 und endet am 16.8.2023.
3.3 Ort
Ort der Leistungserbringung ist das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden. Der Standort muss über eine geeignete Infrastruktur verfügen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV) in angemessener Zeit gut erreichbar sein.