Durch sinkende Einnahmen aus dem Öl- und Gasabsatz in Algerien wird keine öffentliche Beschäftigung mehr generiert, die offizielle Arbeitslosenquote ist hoch. Für die Gründung von Kleinstunternehmen stellt der algerische Staat finanzielle Unterstützung bereit. Die algerische Regierung möchte nun die kommunale Abfallentsorgung an externe Dienstleister vergeben, um die Qualität zu verbessern. Kommunen verfügen nicht über ausreichende Erfahrung in der Qualitätskontrolle von externen Dienstleistern in diesem Bereich, Arbeitssuchende nicht über die notwendigen Kompetenzen, um als selbständige Unternehmer tätig zu werden. Die GIZ unterstützt Berufsschulen im Land beim Angebot von Kursen zu Unternehmertum und Abfallwirtschaft. Das Projekt fördert zudem Kompetenzen von algerischen Kommunen bei Vergabe und Auslagerung von Dienstleistungen im Abfallbereich. Außerdem berät die GIZ das Umwelt- und Innenministerium bei der Verbreitung von Instrumenten zur Auslagerung kommunaler Abfallentsorgung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeine und berufliche Bildung
Referenznummer: 81231438
Kurze Beschreibung:
Durch sinkende Einnahmen aus dem Öl- und Gasabsatz in Algerien wird keine öffentliche Beschäftigung mehr generiert, die offizielle Arbeitslosenquote ist hoch. Für die Gründung von Kleinstunternehmen stellt der algerische Staat finanzielle Unterstützung bereit. Die algerische Regierung möchte nun die kommunale Abfallentsorgung an externe Dienstleister vergeben, um die Qualität zu verbessern. Kommunen verfügen nicht über ausreichende Erfahrung in der Qualitätskontrolle von externen Dienstleistern in diesem Bereich, Arbeitssuchende nicht über die notwendigen Kompetenzen, um als selbständige Unternehmer tätig zu werden. Die GIZ unterstützt Berufsschulen im Land beim Angebot von Kursen zu Unternehmertum und Abfallwirtschaft. Das Projekt fördert zudem Kompetenzen von algerischen Kommunen bei Vergabe und Auslagerung von Dienstleistungen im Abfallbereich. Außerdem berät die GIZ das Umwelt- und Innenministerium bei der Verbreitung von Instrumenten zur Auslagerung kommunaler Abfallentsorgung.
Durch sinkende Einnahmen aus dem Öl- und Gasabsatz in Algerien wird keine öffentliche Beschäftigung mehr generiert, die offizielle Arbeitslosenquote ist hoch. Für die Gründung von Kleinstunternehmen stellt der algerische Staat finanzielle Unterstützung bereit. Die algerische Regierung möchte nun die kommunale Abfallentsorgung an externe Dienstleister vergeben, um die Qualität zu verbessern. Kommunen verfügen nicht über ausreichende Erfahrung in der Qualitätskontrolle von externen Dienstleistern in diesem Bereich, Arbeitssuchende nicht über die notwendigen Kompetenzen, um als selbständige Unternehmer tätig zu werden. Die GIZ unterstützt Berufsschulen im Land beim Angebot von Kursen zu Unternehmertum und Abfallwirtschaft. Das Projekt fördert zudem Kompetenzen von algerischen Kommunen bei Vergabe und Auslagerung von Dienstleistungen im Abfallbereich. Außerdem berät die GIZ das Umwelt- und Innenministerium bei der Verbreitung von Instrumenten zur Auslagerung kommunaler Abfallentsorgung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Allgemeine und berufliche Bildung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-11-07 📅
Einreichungsfrist: 2018-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-10 📅
Datum des Beginns: 2019-03-15 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 217-496431
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YYDA
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AN ist für die Durchführung von Teilaufgaben im Vorhaben „Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten im kommunalen Dienstleistungssektor“ verantwortlich. Die Aufgabe besteht in der fachlichen Durchführung von Teilbereichen der vorgesehenen Komponenten. Der AN wird das Projektteam sowie das algerische Umweltministerium und dessen nachgeordnete Fachverwaltungen und ausgewählte Gemeinde- und Regionalverwaltungen in der Auslagerung der kommunalen Abfalldienstleistungen im Sinne der Beschäftigungsförderung und Abfallmanagement beraten und unterstützen.
Der AN ist für die Durchführung von Teilaufgaben im Vorhaben „Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten im kommunalen Dienstleistungssektor“ verantwortlich. Die Aufgabe besteht in der fachlichen Durchführung von Teilbereichen der vorgesehenen Komponenten. Der AN wird das Projektteam sowie das algerische Umweltministerium und dessen nachgeordnete Fachverwaltungen und ausgewählte Gemeinde- und Regionalverwaltungen in der Auslagerung der kommunalen Abfalldienstleistungen im Sinne der Beschäftigungsförderung und Abfallmanagement beraten und unterstützen.
Vor Beginn des Consultingauftrags werden die konkreten Beratungsleistungen des Vorhabens auf der Grundlage einer aktualisierten Situationsbeurteilung gemeinsam mit den verschiedenen Partnern durch das GIZ Programmteam geklärt. In den ToR werden generelle, mit einem flexibel einsetzbaren Expertenpool zu erbringende Leistungen beschrieben, die zu einem späteren Zeitpunkt in ToR für einzelne Einsätze konkretisiert werden. Ein solch flexibel einsetzbarer Expertenpool wird deshalb gewählt, um in der inhaltlichen Ausgestaltung der einzelnen Beratungseinsätze ggf. eine Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen zu ermöglichen.
Vor Beginn des Consultingauftrags werden die konkreten Beratungsleistungen des Vorhabens auf der Grundlage einer aktualisierten Situationsbeurteilung gemeinsam mit den verschiedenen Partnern durch das GIZ Programmteam geklärt. In den ToR werden generelle, mit einem flexibel einsetzbaren Expertenpool zu erbringende Leistungen beschrieben, die zu einem späteren Zeitpunkt in ToR für einzelne Einsätze konkretisiert werden. Ein solch flexibel einsetzbarer Expertenpool wird deshalb gewählt, um in der inhaltlichen Ausgestaltung der einzelnen Beratungseinsätze ggf. eine Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen zu ermöglichen.
Die Zusammenarbeit erfolgt v. a. mit dem algerischen Umweltministerium (MREE, seinen nachgeordneten Fach- und Umweltbehörden (CNFE, AND)), sowie nachgeordneten Behörden des Industrieministeriums (ANDPME; ANDI; ANVREDET) und den entsprechenden Behörden auf Gemeinde- und regionaler Ebene. Auch private Dienstleistungsunternehmen, die z. B. geordnete Deponien oder Abfallsammlung betreiben (EPICs), werden beraten. Über die direkte Beratung der kommunalen Partner hinaus soll (in Abstimmung mit den Zuständigen des TZ-Vorhabens) mit den für Abfallwirtschaftsfortbildung und -beratung von kommunalen Dienstleistungen im Abfallsektor zuständigen nationalen Institutionen CNFE und AND zusammengearbeitet werden, um die Beratungsrolle dieser Institutionen zu stärken und die Verbreitung der Ausbildungsinhalte und Ansätze an andere Gemeinden zu fördern.
Die Zusammenarbeit erfolgt v. a. mit dem algerischen Umweltministerium (MREE, seinen nachgeordneten Fach- und Umweltbehörden (CNFE, AND)), sowie nachgeordneten Behörden des Industrieministeriums (ANDPME; ANDI; ANVREDET) und den entsprechenden Behörden auf Gemeinde- und regionaler Ebene. Auch private Dienstleistungsunternehmen, die z. B. geordnete Deponien oder Abfallsammlung betreiben (EPICs), werden beraten. Über die direkte Beratung der kommunalen Partner hinaus soll (in Abstimmung mit den Zuständigen des TZ-Vorhabens) mit den für Abfallwirtschaftsfortbildung und -beratung von kommunalen Dienstleistungen im Abfallsektor zuständigen nationalen Institutionen CNFE und AND zusammengearbeitet werden, um die Beratungsrolle dieser Institutionen zu stärken und die Verbreitung der Ausbildungsinhalte und Ansätze an andere Gemeinden zu fördern.
Für weitere Angaben siehe bitte ToR.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Dag-Hammarskjöld-Weg 1
5 65760 Eschborn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands;
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen;
4) Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens 1 000 000,00 EUR;
2) Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres mindestens 10 Personen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Mindestens 2 Referenzprojekte im Fachgebiet Abfallwirtschaft und mindestens 2 Referenzprojekte in der Region Nord-Afrika;
2) Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 250 000,00 EUR.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-12-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YYDA
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 217-496431 (2018-11-07)
Ergänzende Angaben (2018-11-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 051 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Zusammenarbeit erfolgt v.a. mit dem algerischen Umweltministerium (MREE, seinen nachgeordneten Fach- und Umweltbehörden (CNFE, AND)), sowie nachgeordneten Behörden des Industrieministeriums (ANDPME; ANDI; ANVREDET) und den entsprechenden Behörden auf Gemeinde- und regionaler Ebene. Auch private Dienstleistungsunternehmen, die z. B. geordnete Deponien oder Abfallsammlung betreiben (EPICs), werden beraten. Über die direkte Beratung der kommunalen Partner hinaus soll (in Abstimmung mit den Zuständigen des TZ-Vorhabens) mit den für Abfallwirtschaftsfortbildung und -beratung von kommunalen Dienstleistungen im Abfallsektor zuständigen nationalen Institutionen CNFE und AND zusammengearbeitet werden, um die Beratungsrolle dieser Institutionen zu stärken und die Verbreitung der Ausbildungsinhalte und Ansätze an andere Gemeinden zu fördern.
Die Zusammenarbeit erfolgt v.a. mit dem algerischen Umweltministerium (MREE, seinen nachgeordneten Fach- und Umweltbehörden (CNFE, AND)), sowie nachgeordneten Behörden des Industrieministeriums (ANDPME; ANDI; ANVREDET) und den entsprechenden Behörden auf Gemeinde- und regionaler Ebene. Auch private Dienstleistungsunternehmen, die z. B. geordnete Deponien oder Abfallsammlung betreiben (EPICs), werden beraten. Über die direkte Beratung der kommunalen Partner hinaus soll (in Abstimmung mit den Zuständigen des TZ-Vorhabens) mit den für Abfallwirtschaftsfortbildung und -beratung von kommunalen Dienstleistungen im Abfallsektor zuständigen nationalen Institutionen CNFE und AND zusammengearbeitet werden, um die Beratungsrolle dieser Institutionen zu stärken und die Verbreitung der Ausbildungsinhalte und Ansätze an andere Gemeinden zu fördern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
00000 Algerien
Bei Erfassung des Verfahrens falschen Erfüllungsort eingegeben.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30.00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-07 📅
Name: PEM GmbH
Postanschrift: Berliner Allee 51-53
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40212
Land: Deutschland 🇩🇪 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 051 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
Quelle: OJS 2019/S 030-067670 (2019-02-07)