Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abendessensverpflegung im Haus der Athleten
2017003937
Produkte/Dienstleistungen: Kantinen- und Verpflegungsdienste📦
Kurze Beschreibung: Abendessensverpflegung im Haus der Athleten
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 462043.12 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kantinen- und Verpflegungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verpflegungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verpflegungsdienste für Schulen📦
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Zubereitung und Lieferung des Abendessens für max. 44 jugendliche Leistungssportlerinnen und –sportler.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45 %
Preis (Gewichtung): 55 %
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 058-127683
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Abendessensverpflegung im Haus der Athleten
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wirtshaus Frankenstube
Postort: Nürnberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 462043.12 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß § 161 GWB („unverzüglich“)
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Frist zur Anstrengung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß § 161 GWB („unverzüglich“)
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens gem. § 160 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Auftragserteilung: gemäß § 134 Abs. 2 GWB, 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber oder 10 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber per Fax oder auf elektronischen Weg
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Quelle: OJS 2018/S 151-346720 (2018-08-06)