Das Ziel der Maßnahme besteht in der Schließung der Elektrifizierungslücke Geltendorf – Lindau. Die zur Elektrifizierung vorgesehenen und mit Bahnstrom zu versorgenden ein- bzw. zweigleisigen Abschnitte umfassen insgesamt etwa 157 km und sind folgenden Strecken zuzuordnen: Str. 5520, von Geltendorf – Buchloe (ca. 26 km), Str. 5360, von Buchloe – Memmingen, W 14 (ca. 46 km), Str. 4570, von Memmingen – Leutkirch (ca. 32 km), Str. 4550, von Leutkirch – Kißlegg (ca. 11 km), Str. 4560, von Kißlegg – Hergatz (ca. 19 km) und Str. 5362, von Hergatz – Lindau (ca. 23 km). Als Standorte für die neuen Bahnstromversorgungsanlagen wurden das bestehende Unterwerk in Geltendorf mit einer ATS, das Umrichterwerk Leutkirch im Allgäu mit 2 ATS, die drei Autotransformerstationen Buchloe, Memmingen und Hergatz sowie für die Kuppelstelle in Lindau-Reutin festgelegt. Die einspeisenden AT-Stationen werden in Geltendorf und in Leutkirch errichtet, wobei diese über die 15-kV-Schaltanlagen versorgt werden. Die Gegenstationen sind in Buchloe, Memmingen und Hergatz. Vorgesehen ist, die Anlagen auf bahneigenen Flächen zu errichten. Die 0,4-kV-50-Hz-Eigenbedarfsversorgung soll aus dem bahneigenen Netz erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-22.
Auftragsbekanntmachung (2018-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schaltanlagen
Referenznummer: 18FEI33752
Kurze Beschreibung:
Das Ziel der Maßnahme besteht in der Schließung der Elektrifizierungslücke Geltendorf – Lindau. Die zur Elektrifizierung vorgesehenen und mit Bahnstrom zu versorgenden ein- bzw. zweigleisigen Abschnitte umfassen insgesamt etwa 157 km und sind folgenden Strecken zuzuordnen:
Str. 5520, von Geltendorf – Buchloe (ca. 26 km),
Str. 5360, von Buchloe – Memmingen, W 14 (ca. 46 km),
Str. 4570, von Memmingen – Leutkirch (ca. 32 km),
Str. 4550, von Leutkirch – Kißlegg (ca. 11 km),
Str. 4560, von Kißlegg – Hergatz (ca. 19 km) und
Str. 5362, von Hergatz – Lindau (ca. 23 km).
Als Standorte für die neuen Bahnstromversorgungsanlagen wurden das bestehende Unterwerk in Geltendorf mit einer ATS, das Umrichterwerk Leutkirch im Allgäu mit 2 ATS, die drei Autotransformerstationen Buchloe, Memmingen und Hergatz sowie für die Kuppelstelle in Lindau-Reutin festgelegt.
Die einspeisenden AT-Stationen werden in Geltendorf und in Leutkirch errichtet, wobei diese über die 15-kV-Schaltanlagen versorgt werden. Die Gegenstationen sind in Buchloe, Memmingen und Hergatz. Vorgesehen ist, die Anlagen auf bahneigenen Flächen zu errichten. Die 0,4-kV-50-Hz-Eigenbedarfsversorgung soll aus dem bahneigenen Netz erfolgen.
Das Ziel der Maßnahme besteht in der Schließung der Elektrifizierungslücke Geltendorf – Lindau. Die zur Elektrifizierung vorgesehenen und mit Bahnstrom zu versorgenden ein- bzw. zweigleisigen Abschnitte umfassen insgesamt etwa 157 km und sind folgenden Strecken zuzuordnen:
Str. 5520, von Geltendorf – Buchloe (ca. 26 km),
Str. 5360, von Buchloe – Memmingen, W 14 (ca. 46 km),
Str. 4570, von Memmingen – Leutkirch (ca. 32 km),
Str. 4550, von Leutkirch – Kißlegg (ca. 11 km),
Str. 4560, von Kißlegg – Hergatz (ca. 19 km) und
Str. 5362, von Hergatz – Lindau (ca. 23 km).
Als Standorte für die neuen Bahnstromversorgungsanlagen wurden das bestehende Unterwerk in Geltendorf mit einer ATS, das Umrichterwerk Leutkirch im Allgäu mit 2 ATS, die drei Autotransformerstationen Buchloe, Memmingen und Hergatz sowie für die Kuppelstelle in Lindau-Reutin festgelegt.
Die einspeisenden AT-Stationen werden in Geltendorf und in Leutkirch errichtet, wobei diese über die 15-kV-Schaltanlagen versorgt werden. Die Gegenstationen sind in Buchloe, Memmingen und Hergatz. Vorgesehen ist, die Anlagen auf bahneigenen Flächen zu errichten. Die 0,4-kV-50-Hz-Eigenbedarfsversorgung soll aus dem bahneigenen Netz erfolgen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schaltanlagen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schaltanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Landsberg am Lech
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-06-22 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-23 📅
Datum des Beginns: 2018-10-16 📅
Datum des Endes: 2020-08-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 119-271610
ABl. S-Ausgabe: 119
Zusätzliche Informationen
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/ Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die Registrierung für das Bieterportal ist über die Internetadresse https://bieterportal.noncd.db.de möglich.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/ Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Ziel der Maßnahme besteht in der Schließung der Elektrifizierungslücke Geltendorf – Lindau. Die zur Elektrifizierung vorgesehenen und mit Bahnstrom zu versorgenden ein- bzw. zweigleisigen Abschnitte umfassen insgesamt etwa 157 km und sind folgenden Strecken zuzuordnen:
Das Ziel der Maßnahme besteht in der Schließung der Elektrifizierungslücke Geltendorf – Lindau. Die zur Elektrifizierung vorgesehenen und mit Bahnstrom zu versorgenden ein- bzw. zweigleisigen Abschnitte umfassen insgesamt etwa 157 km und sind folgenden Strecken zuzuordnen:
Str. 5520, von Geltendorf – Buchloe (ca. 26 km),
Str. 5360, von Buchloe – Memmingen, W 14 (ca. 46 km),
Str. 4570, von Memmingen – Leutkirch (ca. 32 km),
Str. 4550, von Leutkirch – Kißlegg (ca. 11 km),
Str. 4560, von Kißlegg – Hergatz (ca. 19 km) und
Str. 5362, von Hergatz – Lindau (ca. 23 km).
Als Standorte für die neuen Bahnstromversorgungsanlagen wurden das bestehende Unterwerk in Geltendorf mit einer ATS, das Umrichterwerk Leutkirch im Allgäu mit 2 ATS, die drei Autotransformerstationen Buchloe, Memmingen und Hergatz sowie für die Kuppelstelle in Lindau-Reutin festgelegt.
Als Standorte für die neuen Bahnstromversorgungsanlagen wurden das bestehende Unterwerk in Geltendorf mit einer ATS, das Umrichterwerk Leutkirch im Allgäu mit 2 ATS, die drei Autotransformerstationen Buchloe, Memmingen und Hergatz sowie für die Kuppelstelle in Lindau-Reutin festgelegt.
Die einspeisenden AT-Stationen werden in Geltendorf und in Leutkirch errichtet, wobei diese über die 15-kV-Schaltanlagen versorgt werden. Die Gegenstationen sind in Buchloe, Memmingen und Hergatz. Vorgesehen ist, die Anlagen auf bahneigenen Flächen zu errichten. Die 0,4-kV-50-Hz-Eigenbedarfsversorgung soll aus dem bahneigenen Netz erfolgen.
Die einspeisenden AT-Stationen werden in Geltendorf und in Leutkirch errichtet, wobei diese über die 15-kV-Schaltanlagen versorgt werden. Die Gegenstationen sind in Buchloe, Memmingen und Hergatz. Vorgesehen ist, die Anlagen auf bahneigenen Flächen zu errichten. Die 0,4-kV-50-Hz-Eigenbedarfsversorgung soll aus dem bahneigenen Netz erfolgen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Anfrageunterlagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl Berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3).
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Dokument „Formblatt Teilnahmeantrag mit Eignungskriterien für EU“
Mindeststandards: Siehe Dokument „Formblatt Teilnahmeantrag mit Eignungskriterien für EU“
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Dokument „Formblatt Teilnahmeantrag mit Eignungskriterien für EU“
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Anfrageunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Anfrageunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder einer europäisch vergleichbaren Rechtsform
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Dokument „Formblatt Teilnahmeantrag mit Eignungskriterien für EU“.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wirdnicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationenwerden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-07-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/ Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2018/S 119-271610 (2018-06-22)
Ergänzende Angaben (2018-06-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Ziel der Maßnahme besteht in der Schließung der Elektrifizierungslücke Geltendorf – Lindau. Die zur Elektrifizierung vorgesehenen und mit Bahnstrom zu versorgenden ein- bzw. zweigleisigen Abschnitte umfassen insgesamt etwa 157 km und sind folgenden Strecken zuzuordnen:
Str. 5 520, von Geltendorf – Buchloe (ca. 26 km);
Str. 5 360, von Buchloe – Memmingen, W 14 (ca. 46 km);
Str. 4 570, von Memmingen – Leutkirch (ca. 32 km);
Str. 4 550, von Leutkirch – Kißlegg (ca. 11 km);
Str. 4 560, von Kißlegg – Hergatz (ca. 19 km) und
Str. 5 362, von Hergatz – Lindau (ca. 23 km).
Als Standorte für die neuen Bahnstromversorgungsanlagen wurden das bestehende Unterwerk in Geltendorf mit einer ATS, das Umrichterwerk Leutkirch im Allgäu mit 2 ATS, die drei Autotransformerstationen Buchloe, Memmingen und Hergatz sowie für die Kuppelstelle in Lindau-Reutin festgelegt.
Die einspeisenden AT-Stationen werden in Geltendorf und in Leutkirch errichtet, wobei diese über die 15-kV-Schaltanlagen versorgt werden. Die Gegenstationen sind in Buchloe, Memmingen und Hergatz. Vorgesehen ist, die Anlagen auf bahneigenen Flächen zu errichten. Die 0,4-kV-50-Hz-Eigenbedarfsversorgung soll aus dem bahneigenen Netz erfolgen.
Das Ziel der Maßnahme besteht in der Schließung der Elektrifizierungslücke Geltendorf – Lindau. Die zur Elektrifizierung vorgesehenen und mit Bahnstrom zu versorgenden ein- bzw. zweigleisigen Abschnitte umfassen insgesamt etwa 157 km und sind folgenden Strecken zuzuordnen:
Str. 5 520, von Geltendorf – Buchloe (ca. 26 km);
Str. 5 360, von Buchloe – Memmingen, W 14 (ca. 46 km);
Str. 4 570, von Memmingen – Leutkirch (ca. 32 km);
Str. 4 550, von Leutkirch – Kißlegg (ca. 11 km);
Str. 4 560, von Kißlegg – Hergatz (ca. 19 km) und
Str. 5 362, von Hergatz – Lindau (ca. 23 km).
Als Standorte für die neuen Bahnstromversorgungsanlagen wurden das bestehende Unterwerk in Geltendorf mit einer ATS, das Umrichterwerk Leutkirch im Allgäu mit 2 ATS, die drei Autotransformerstationen Buchloe, Memmingen und Hergatz sowie für die Kuppelstelle in Lindau-Reutin festgelegt.
Die einspeisenden AT-Stationen werden in Geltendorf und in Leutkirch errichtet, wobei diese über die 15-kV-Schaltanlagen versorgt werden. Die Gegenstationen sind in Buchloe, Memmingen und Hergatz. Vorgesehen ist, die Anlagen auf bahneigenen Flächen zu errichten. Die 0,4-kV-50-Hz-Eigenbedarfsversorgung soll aus dem bahneigenen Netz erfolgen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Freiluft-Schaltanlagen📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postort: Frankfurt am Main