Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren über Liefer- und Dienstleistungsaufträge, mit Schwerpunkten im Bereich der Beschaffung von Informationstechnologie (IT) und Dienstleistungen aller Art. Gegenstand der Einzelaufträge können auch die Erstellung von Rechtsgutachten sowie die Vertretung des Auftraggebers in Nachprüfungsverfahren sein. Es besteht keine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abruf von Beratungs- und Unterstützungsleistungen in einem bestimmten Umfang. Leistungen aus dem Bauumfeld (Bau- und Dienst-/Planerleistungen) sind nicht von dieser Rahmenvereinbarung umfasst.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-01.
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Anwaltliche Beratung Vergabe ohne Bau
840709201/2018/Anwaltliche Beratung Vergabe”
Produkte/Dienstleistungen: Rechtsberatung📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Vorbereitung und Durchführung von...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren über Liefer- und Dienstleistungsaufträge, mit Schwerpunkten im Bereich der Beschaffung von Informationstechnologie (IT) und Dienstleistungen aller Art. Gegenstand der Einzelaufträge können auch die Erstellung von Rechtsgutachten sowie die Vertretung des Auftraggebers in Nachprüfungsverfahren sein. Es besteht keine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abruf von Beratungs- und Unterstützungsleistungen in einem bestimmten Umfang. Leistungen aus dem Bauumfeld (Bau- und Dienst-/Planerleistungen) sind nicht von dieser Rahmenvereinbarung umfasst.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Juristische Beratung und Vertretung📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Generalverwaltung
Hofgartenstraße 8
80539 München”
Beschreibung der Beschaffung:
“Siehe oben II.1.4; Bestandteil der bei der Begleitung von Vergabeverfahren zu erbringenden Leistung ist unter anderem auch die verantwortliche Koordination...”
Beschreibung der Beschaffung
Siehe oben II.1.4; Bestandteil der bei der Begleitung von Vergabeverfahren zu erbringenden Leistung ist unter anderem auch die verantwortliche Koordination von bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen/ Vergabeunterlagen eingebundenen externen fachlichen Beratern (betr. v.a. den IT-Bereich)
Mehr anzeigen Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 72
Zusätzliche Informationen: Kündigungsoptionen vgl. § 11 des Vertragsentwurfes
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vgl. Auflistung und ausführliche Beschreibung der geforderten Mindesstandards und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vgl. Auflistung und ausführliche Beschreibung der geforderten Mindesstandards und einzureichenden Unterlagen unter 1.12 in der Vergabeunterlage (überwiegend mittels des bereitgestellten Formulars;
Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer) sowie hier unter VI 3.
Auf die Erfüllung der Mindeststandards gemäß der Vergabeunterlage wird ausdrücklich hingewiesen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: §§ 3, 12 BRAO
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Es handelt sich nach Art.4 lit.d) der Richtlinie 2014/24/EU um eine sog. Besondere Dienstleistung i.S.v. Anhang XIV. Gemäß § 65 Abs.2 VgV darf die Laufzeit...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen
Es handelt sich nach Art.4 lit.d) der Richtlinie 2014/24/EU um eine sog. Besondere Dienstleistung i.S.v. Anhang XIV. Gemäß § 65 Abs.2 VgV darf die Laufzeit eines Rahmenvertrages 6 Jahr betragen.
Mehr anzeigen
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
“Es handelt sich um ein Offenes Verfahren (§ 15 VgV i.V.m. §§ 64,65 VgV).
Der Zuschlag wird auf das preisgünstigste Angebot erteilt.” Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-03
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“I) Befähigung zur Berufsausübung
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Partnerschaftsregister (soweit einschlägig)
II)...”
I) Befähigung zur Berufsausübung
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Partnerschaftsregister (soweit einschlägig)
II) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A) Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen der letzten 3 Jahre;
B) Eigenerklärung zu den Umsätzen im Bereich des Vergaberechts;
C) Nachweis einer bestimmten Berufshaftpflichtversicherung, alternativ Versicherbarkeits-Bestätigung eines Versicherers im Auftragsfall geforderte Mindeststandards.
Zu B) Umsätze im Bereich des Vergaberechts im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: 350 000 EUR
Zu C) Berufshaftpflichtversicherung oder Bestätigung der Versicherbarkeit in geforderter Höhe
III) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
A) geeignete Referenzen aus den letzten 5 Jahren im Bereich IT-Vergaben mit Tätigkeitsbeschreibungen;
B) geeignete Referenzen aus den letzten 5 Jahren im Bereich der Nicht-IT-Vergaben mit Schwerpunkt Dienstleistungsverträge mit Tätigkeitsbeschreibungen (nicht aus dem Bauumfeld);
C) Angabe der Partner mit Tätigkeitsschwerpunkt Vergaberecht unter Angabe der jeweiligen Qualifikation (Fachanwaltschaften, Berufserfahrung, berufl. Lebenslauf etc.);
D) Angabe weiterer Anwälte, die im Bereich des Vergaberechts tätig sind unter Angabe der jeweiligen Qualifikation (Fachanwaltschaften, Berufserfahrung, berufl. Lebenslauf etc.);
E) Angabe des hauptverantwortlichen Ansprechpartners;
F) Angabe des für die Vertretung in Nachprüfungsverfahren hauptverantwortlichen Anwalts und der von diesem in den letzten 5 Jahren auf Antragsgegnerseite geführten Nachprüfungsverfahren;
G) Angabe der für die Leistungserbringung vorgesehenen Anwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Vergaberecht unter Angabe der im Auftragsfall zugesicherten Kapazität
Geforderte Mindeststandards.
Zu A) Es müssen in den letzten 5 Jahren mindestens Auftragsvergaben über die Beschaffung von Hardware (2 mal), die Beschaffung von Standardsoftware (2 mal) und die Beschaffung von Individualsoftware (2 mal) im Wert von jeweils mindestens 500 000 EUR (netto) rechtlich begleitet worden sein; dabei muss sich die Tätigkeit jeweils auf die umfassende Begleitung des Verfahrens, von der Erstellung bzw. Prüfung der Vergabeunterlagen – einschließlich der Entwicklung von geeigneten Bewertungsmodellen – über die Angebotswertung bis zur Zuschlagserteilung erstreckt haben.
Zu B) Es müssen in den letzten 5 Jahren mindestens Auftragsvergaben über Rahmenverträge im Dienstleistungssegment (2-mal) im Wert von jeweils mindestens 500 000 EUR (netto) rechtlich begleitet worden sein. Dabei muss sich die Tätigkeit jeweils auf die umfassende Begleitung des Verfahrens, von der Erstellung bzw. Prüfung der Vergabeunterlagen – einschließlich der Entwicklung von geeigneten Bewertungsmodellen – über die Angebotswertung bis zur Zuschlagserteilung erstreckt haben
Zu C) Es muss mindestens ein Partner mit Tätigkeitsschwerpunkt im Vergaberecht angegeben werden zu D) Es müssen einschließlich der benannten Partner mindestens 3 im Bereich des Vergaberechts tätige Anwälte angegeben werden.
Zu E) Der verantwortliche Ansprechpartner muss Partner und/oder Fachanwalt für Vergaberecht sein zu F) Der für die Vertretung in Nachprüfungsverfahren hauptverantwortliche Anwalt muss Partner oder Fachanwalt für Vergaberecht sein und in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Nachprüfungsverfahren in erster Instanz auf Seiten des Antragsgegners geführt haben, sowie mind. 1 Nachprüfungsverfahren über 2 Instanzen, unabhängig davon, ob für einen Antragsgegner oder Antragssteller – dies kann identisch mit einem der 3 erstinstanzlich zu benennenden Nachprüfungsverfahren sein.
Zu G) Es sind mind. 3 und max. 4 Anwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Vergaberecht anzugeben; die verfügbare Kapazität muss jeweils zwischen 20 % und 50 %,insg. bei 150 % liegen, es müssen mind. 2 Fachanwälte für Vergaberecht darunter sein; alle Anwälte müssen 2 Jahre im Bereich des Vergaberechts tätig und in Deutschland zugelassen sein.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Hofgartenstr. 8
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Sachgebiet Vergabemanagement”
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@gv.mpg.de📧
Fax: +49 8921081344 📠
Quelle: OJS 2018/S 147-337322 (2018-08-01)