AOK Waldshut – Fenster, Außentüren, Rollladen- und Sonnenschutzarbeiten

AOK Grundbesitz GmbH & Co. Vermietungs-KG

Rückbau und Neubau des AOK-Gebäudes, Am Rheinfels 2, 79781 Waldshut – Fenster, Außentüren, Rollladen- und Sonnenschutzarbeiten

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-15 Auftragsbekanntmachung
2018-05-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-03-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Bürogebäuden
Referenznummer: P424 AOK Waldshut Neubau
Kurze Beschreibung:
Rückbau und Neubau des AOK-Gebäudes, Am Rheinfels 2, 79781 Waldshut – Fenster, Außentüren, Rollladen- und Sonnenschutzarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Bürogebäuden 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rollladenarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Waldshut 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Grundbesitz GmbH & Co. Vermietungs-KG
Postanschrift: Presselstraße 19
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: heidrun.heine@bw.aok.de 📧
Telefon: +49 71125931930 📞
Fax: +49 71125931990 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YH0YANT 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-15 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-17 📅
Datum des Beginns: 2018-09-18 📅
Datum des Endes: 2019-08-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 054-118813
ABl. S-Ausgabe: 54
Zusätzliche Informationen
1) Zu den unter Abschnitt III geforderten Eignungsnachweisen wird folgendes erläutert: Der Nachweis kann geführt werden: a) durch die vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder b) als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärungen gem. Formblatt KEV 179 AngErg Eignung (Eigenerklärungen zur Eignung). Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen oder c) als vorläufiger Nachweis durch Abgabe einer „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. 2) Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen. 3) zu einer freiwilligen Registrierung und Informationen über beantragte Auskünfte und sonstige Informationen des Auftraggebers wird folgendes erläutert: Die Vergabeunterlagen stehen unter der bei Ziffer I.3) aufgeführten URL für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung. Der Auftraggeber verwendet für die Informationsübermittlung i.S.v. § 11 EU Absatz 1 VOB/A die genannte Veröffentlichungsplattform („vergabe24.de“), welche über den unter Ziffer I.3 genannten Zugang jederzeit uneingeschränkt, gebührenfrei und vollständig zugänglich ist. Hierzu gehört insbesondere auch die Erteilung rechtzeitig beantragter Auskünfte über die Vergabeunterlagen im Sinne von § 12a EU Absatz 3 VOB/A und sonstiger für das Vergabeverfahren möglicherweise zusätzlicher relevanter Informationen. Bieter, welche sich beim Bezug der Vergabeunterlagen freiwillig registrieren, werden über entsprechende Informationen des Auftraggebers aktiv informiert. Interessierten Bietern, welche keine freiwillige Registrierung durchführen, sind gehalten sich selbständig regelmäßig darüber zu informieren, ob zusätzlicheverfahrensrelevante Informationen zur Verfügung stehen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0YANT
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fenster, Außentüren, Rollladen- und Sonnenschutz für die Erstellung eines 5-geschossigen Verwaltungsgebäudes und eines 2-geschossigen Gesundheitszentrums mit Tiefgarage.
Die gesamte Tragkonstruktion besteht aus Stahlbeton.
Kubatur: ca. 28 000 m
BGF: ca. 6 000 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee, Am Rheinfels 2, 79761 Waldshut-Tiengen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (Bescheinigung der zuständigen Stelle).
2.) Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A, insbesondere dass
2.1) keine rechtkräftige Verurteilung oder Festsetzung eine Geldbuße im Sinne des § 6e EU VOB/A Absatz 1 Nr.1 bis Nr. 10 vorliegen, welche dem Unternehmen zuzurechnen sind
2.2) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist
2.3) über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet
2.4) keine schweren Verfehlungen begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden sind (§ 6 Arbeitnehmerentsendegesetz; § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz).
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2.5) im Angebot vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurden.
2.6) eine erforderliche Anmeldung bei Berufsgenossenschaft (Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, bei ausländischen Bietern Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers) erfolgt ist.
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU VOB/A Absatz 1 in Anspruch genommen („Eignungsleihe“) so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen.
Zur Nachweisführung siehe VI.3 „Zusätzliche Angaben“.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind.
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU VOB/A Absatz 1 in Anspruch genommen („Eignungsleihe“) so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen. Zur Nachweisführung siehe VI.3 „Zusätzliche Angaben“.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Angaben über die Ausführung von mindestens drei durch den Bieter in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (jeweils unter Angabe der in Formblatt „KEV 179 AngErg Eignung“ unter Buchstabe b) in Verbindung mit Seiten 3 und 4 geforderten Eintragungen);
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2.) Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal;
3.) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt:
3.1) Art und Umfang der vorgesehenen Nachunternehmerleistungen unter Bezugnahme auf die Leistungsbeschreibung (Formblatt „KEV 177 AngErg NU EG“);
3.2) Name, Anschrift, Firmensitz der/des Nachunternehmer(s);
3.3.) Verpflichtungserklärung der/des Nachunternehmer(s) (Formblatt „KEV 178 AngErg NU Verpfl“).
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU VOB/A Absatz 1 in Anspruch genommen („Eignungsleihe“) so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen.
Zur Nachweisführung siehe VI.3 „Zusätzliche Angaben“.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1.) Angaben über die Ausführung von mindestens drei durch den Bieter in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1.) Die Leistungen fallen unter den Geltungsbereich des „Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)“. Bieter und deren Nachunternehmer haben die Einhaltung der sich aus diesem Gesetz ergebenden Verpflichtungen durch Eigenerklärungen mit Formblatt KEV 179.3 AngErg Tariftreue/Mindestlohn zu bestätigen.
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2.) Auftragnehmer haben bei der Ausführung die in der Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz“ der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) bzw. der jeweiligen Berufsgenossenschaft näher bezeichneten Vorschriften und Regeln zu beachten. Bieter und deren Nachunternehmer haben mit Angebotsabgabe die Einhaltung der sich aus diesem Vorschriften ergebenden Verpflichtungen durch Eigenerklärungen zu bestätigen.
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3.) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit Bestellung eines Alleinvertretungsberechtigten.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee,
Bahnhofstraße 8,
79761 Waldshut-Tiengen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Heidrun Heine
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YH0YANT 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hölzenbein Architekten Planungsges. mbH
Postanschrift: Haldenstraße 7
Postort: Donaueschingen
Postleitzahl: 78166
Kontaktperson: Tatjana Kramer
Telefon: +49 7711589390 📞
E-Mail: tatjana.kramer@hoelzenbein.info 📧
Land: Schwarzwald-Baar-Kreis 🏙️
Internetadresse: www.hoelzenbein-architekten.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Zu den unter Abschnitt III geforderten Eignungsnachweisen wird folgendes erläutert:
Der Nachweis kann geführt werden:
a) durch die vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
b) als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärungen gem. Formblatt KEV 179 AngErg Eignung (Eigenerklärungen zur Eignung). Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen oder
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c) als vorläufiger Nachweis durch Abgabe einer „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
2) Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen.
3) zu einer freiwilligen Registrierung und Informationen über beantragte Auskünfte und sonstige Informationen des Auftraggebers wird folgendes erläutert:
Die Vergabeunterlagen stehen unter der bei Ziffer I.3) aufgeführten URL für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung.
Der Auftraggeber verwendet für die Informationsübermittlung i.S.v. § 11 EU Absatz 1 VOB/A die genannte Veröffentlichungsplattform („vergabe24.de“), welche über den unter Ziffer I.3 genannten Zugang jederzeit uneingeschränkt, gebührenfrei und vollständig zugänglich ist. Hierzu gehört insbesondere auch die Erteilung rechtzeitig beantragter Auskünfte über die Vergabeunterlagen im Sinne von § 12a EU Absatz 3 VOB/A und sonstiger für das Vergabeverfahren möglicherweise zusätzlicher relevanter Informationen.
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Bieter, welche sich beim Bezug der Vergabeunterlagen freiwillig registrieren, werden über entsprechende Informationen des Auftraggebers aktiv informiert. Interessierten Bietern, welche keine freiwillige Registrierung durchführen, sind gehalten sich selbständig regelmäßig darüber zu informieren, ob zusätzlicheverfahrensrelevante Informationen zur Verfügung stehen.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0YANT

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der seit dem 18.4.2016 geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) […]
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Quelle: OJS 2018/S 054-118813 (2018-03-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rückbau und Neubau des AOK-Gebäudes, Am Rheinfels 2, 79781 Waldshut – Fenster, Aussentüren, Rollladen- und Sonnenschutzarbeiten
Gesamtwert des Auftrags: 1 200 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 097-220848
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 054-118813
ABl. S-Ausgabe: 97
Zusätzliche Informationen
1) Zu den unter Abschnitt III geforderten Eignungsnachweisen wird folgendes erläutert: Der Nachweis kann geführt werden: a) durch die vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder; b) als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärungen gem. Formblatt KEV 179 AngErg Eignung(Eigenerklärungen zur Eignung). Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen oder, c) als vorläufiger Nachweis durch Abgabe einer „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen; 2) Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen; 3) zu einer freiwilligen Registrierung und Informationen über beantragte Auskünfte und sonstige Informationen des Auftraggebers wird folgendes erläutert: Die Vergabeunterlagen stehen unter der bei Ziffer I.3) aufgeführten URL für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung. Der Auftraggeber verwendet für die Informationsübermittlung i.S.v. § 11 EU Absatz 1 VOB/A die genannte Veröffentlichungsplattform („vergabe24.de“), welche über den unter Ziffer I.3 genannten Zugang jederzeit uneingeschränkt, gebührenfrei und vollständig zugänglich ist. Hierzu gehört insbesondere auch die Erteilungrechtzeitig beantragter Auskünfte über die Vergabeunterlagen im Sinne von § 12a EU Absatz 3 VOB/A und sonstiger für das Vergabeverfahren möglicherweise zusätzlicher relevanter Informationen. Bieter, welche sich beim Bezug der Vergabeunterlagen freiwillig registrieren, werden über entsprechende Informationen des Auftraggebers aktiv informiert. Interessierten Bietern, welche keine freiwillige Registrierung durchführen, sind gehalten sich selbständig regelmäßig darüber zu informieren, ob zusätzliche verfahrensrelevante Informationen zur Verfügung stehen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0YKA9
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fenster, Aussentüren, Rollladen- und Sonnenschutz für die Erstellung eines 5-geschossigen Verwaltungsgebäudes und eines 2-geschossigen Gesundheitszentrums mit Tiefgarage.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee Am Rheinfels 2 79761 Waldshut-Tiengen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-07 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) durch die vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder;
b) als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärungen gem. Formblatt KEV 179 AngErg Eignung(Eigenerklärungen zur Eignung). Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen oder,
Mehr anzeigen
c) als vorläufiger Nachweis durch Abgabe einer „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen;
2) Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen;
Der Auftraggeber verwendet für die Informationsübermittlung i.S.v. § 11 EU Absatz 1 VOB/A die genannte Veröffentlichungsplattform („vergabe24.de“), welche über den unter Ziffer I.3 genannten Zugang jederzeit uneingeschränkt, gebührenfrei und vollständig zugänglich ist. Hierzu gehört insbesondere auch die Erteilungrechtzeitig beantragter Auskünfte über die Vergabeunterlagen im Sinne von § 12a EU Absatz 3 VOB/A und sonstiger für das Vergabeverfahren möglicherweise zusätzlicher relevanter Informationen.
Mehr anzeigen
Bieter, welche sich beim Bezug der Vergabeunterlagen freiwillig registrieren, werden über entsprechende Informationen des Auftraggebers aktiv informiert. Interessierten Bietern, welche keine freiwillige Registrierung durchführen, sind gehalten sich selbständig regelmäßig darüber zu informieren, ob zusätzliche verfahrensrelevante Informationen zur Verfügung stehen.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0YKA9

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Krlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Strasse 17
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(3) [...]
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber;
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 160 Einleitung, Antrag.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
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Quelle: OJS 2018/S 097-220848 (2018-05-23)