Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitsmarktdienstleistung: Komm mit im Ostvest
(ZV)19-21-80-393/18
Produkte/Dienstleistungen: Schulungsseminare📦
Kurze Beschreibung:
“Arbeitsmarktdienstleistungen: „Komm mit im Ostvest“ gem. § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III”
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Ort der Leistung: Recklinghausen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadt Datteln 45711 Datteln Eine Stadt im Ostvest (Datteln, Oer-Erkenschwick oder Waltrop), Stadt Oer-Erkenschwick 45739 Oer-Erkenschwick, Stadt Waltrop...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Stadt Datteln 45711 Datteln Eine Stadt im Ostvest (Datteln, Oer-Erkenschwick oder Waltrop), Stadt Oer-Erkenschwick 45739 Oer-Erkenschwick, Stadt Waltrop 45731 Waltrop
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Beschreibung der Beschaffung:
“Arbeitsmarktdienstleistung:
Ziele der Maßnahme sind neben der Feststellung der berufsfachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der...”
Beschreibung der Beschaffung
Arbeitsmarktdienstleistung:
Ziele der Maßnahme sind neben der Feststellung der berufsfachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der persönlichen, sprachlichen, sozialen, methodischen, lebenspraktischen und interkulturellen Kompetenzen, auch die individuelle Berufsorientierung von Geflüchteten und die betriebliche Erprobung. Das übergeordnete Ziel ist letztendlich die Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt.
Während der Maßnahme sollen durchgängig Dolmetscher vorgehalten werden, um bestehende Verständigungsschwierigkeiten zu überwinden.
Am Ende der Maßnahme soll der Teilnehmer soweit aktiviert und stabilisiert sein, dass er an weitergehenden Fördermaßnahmen teilnehmen oder im Idealfall dem Vermittlungsprozess zugeführt werden kann.
Teilnehmer sind erwerbsfähige Leistungsempfänger aus dem Rechtskreis des SGB II mit Fluchthintergrund, die allein nicht in der Lage sind, das angestrebte Förderziel zu erreichen.
Teilnehmende müssen den Integrationskurs nicht zwingend absolviert haben.
Einzelheiten sind aus dem Leistungsverzeichnis zu ersehen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsverständnis/Erfahrungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 14
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchführung der Maßnahme
Qualitätskriterium (Gewichtung): 28
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Förderung der Eigeninitiative
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatz/Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
Preis (Gewichtung): 30
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Zeit- und Teilnehmeroptionen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter muss über eine Trägerzulassung gem. § 178 SGB III verfügen.
Siehe Vergabeunterlagen (D.2, D.3)” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter und/oder Mitglieder der Bietergemeinschaft und/oder Subunternehmer müssen eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt haben.
Oder
Das mit der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter und/oder Mitglieder der Bietergemeinschaft und/oder Subunternehmer müssen eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt haben.
Oder
Das mit der Angebotserstellung und/oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal des Bieters und/oder Mitgliedern der Bietergemeinschaft und/oder Subunternehmern müssen eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt haben.
Die vg. Aussagen sind durch gesonderte Ausführungen im Vordruck D.3.1 darzustellen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-28
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-29
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kreis Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers
“Bieterfragen sind längstens bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer...”
Bieterfragen sind längstens bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VgV.
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3YZTS
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251411-1691📞
Fax: +49 251411-2165 📠
URL: www.bezreg-muenster.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 207-472765 (2018-10-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 236153-4404 / +49 236153-4406📞
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitsmarktdienstleistung: komm mit im Ostvest
(ZV)19-21-80-393/18
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 271 500 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadt Datteln, 45711 Datteln, Eine Stadt im Ostvest (Datteln, Oer-Erkenschwick oder Waltrop), Stadt Oer-Erkenschwick, 45739 Oer-Erkenschwick, Stadt Waltrop,...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Stadt Datteln, 45711 Datteln, Eine Stadt im Ostvest (Datteln, Oer-Erkenschwick oder Waltrop), Stadt Oer-Erkenschwick, 45739 Oer-Erkenschwick, Stadt Waltrop, 45731 Waltrop
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 207-472765
Auftragsvergabe
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Titel: Komm mit im Ostvest
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: rebeq GmbH
Postort: Herten
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Recklinghausen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 271 500 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3YJVP
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 246-565332 (2018-12-19)