Arbeitsmarktdienstleistung: „Übungswerkstatt Bau“ gem. § 16 Abs. 3a SGB II, §§ 81 ff. SGB III; Durchführungsort: Die Stadt Marl oder eine andere Stadt im Kreis Recklinghausen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitsmarktdienstleistung: Übungswerkstatt Bau
(ZV)19-21-80-419/18
Produkte/Dienstleistungen: Schulungsseminare📦
Kurze Beschreibung:
“Arbeitsmarktdienstleistung: „Übungswerkstatt Bau“ gem. § 16 Abs. 3a SGB II, §§ 81 ff. SGB III; Durchführungsort: Die Stadt Marl oder eine andere Stadt im...”
Kurze Beschreibung
Arbeitsmarktdienstleistung: „Übungswerkstatt Bau“ gem. § 16 Abs. 3a SGB II, §§ 81 ff. SGB III; Durchführungsort: Die Stadt Marl oder eine andere Stadt im Kreis Recklinghausen
1️⃣
Ort der Leistung: Recklinghausen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Marl 45770 Marl Stadt Marl oder eine andere Stadt im Kreis Recklinghausen
Beschreibung der Beschaffung:
“Arbeitsmarktdienstleistung: Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer beruflichen Qualifizierung in den Berufsfeldern Hochbau, Trockenbau und Verlegung...”
Beschreibung der Beschaffung
Arbeitsmarktdienstleistung: Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer beruflichen Qualifizierung in den Berufsfeldern Hochbau, Trockenbau und Verlegung von Fliesen.
Es ist absehbar, dass größere Investitionen im Gesamtbereich Bau mit verstärktem Kräftebedarf in den Folgejahren in den Bereichen Wohnungsneubau sowie im Innenausbau getätigt werden. Zudem sind weitere Investitionen in den Bereichen der Gebäudewirtschaft kreisweit konkret absehbar. Dem daraus resultierenden höheren Kräftebedarf kann nicht vollumfänglich durch den verfügbaren Personenkreis qualifizierter Arbeitnehmer/-innen Rechnung getragen werden.
Mit dieser Qualifizierung soll den Teilnehmenden neue berufliche Perspektiven in diesem wachsenden Wirtschaftsbereich erschlossen und gleichzeitig dem Fachkräftemangel vorgebeugt werden.
Förderziel der Leistung ist es, durch die Qualifizierung die erfolgreiche Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit zu erreichen, damit die Hilfebedürftigkeit entfällt. Diese Maßnahme soll erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus dem Rechtskreis SGB II auf eine derartige Aufgabe vorbereiten.
Teilnehmende sind erwerbsfähige Hilfebedürftige aus dem Rechtskreis SGB II, die die Voraussetzungen einer Maßnahme im Bereich der beruflichen Weiterbildung erfüllen.
Einzelheiten sind aus dem Leistungsverzeichnis zu ersehen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchführung der Maßnahme
Qualitätskriterium (Gewichtung): 21
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsverständnis/Erfahrungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 28
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatz/Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
Qualitätskriterium (Gewichtung): 14
Preis (Gewichtung): 30
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-15 📅
Datum des Endes: 2021-02-14 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Zeit- und Teilnehmeroptionen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Der Bieter muss über eine Trägerzulassung gem. § 178 SGB III verfügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter und/oder Mitglieder der Bietergemeinschaft und/oder Subunternehmer müssen eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt haben.
Oder
Das mit der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter und/oder Mitglieder der Bietergemeinschaft und/oder Subunternehmer müssen eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt haben.
Oder
Das mit der Angebotserstellung und/oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal des Bieters und/oder Mitgliedern der Bietergemeinschaft und/oder Subunternehmern müssen eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt haben.
Die v.g. Aussagen sind durch gesonderte Ausführungen im Vordruck D.3.1 darzustellen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-07
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-08
09:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kreis Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers
“Bieterfragen sind längstens bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer...”
Bieterfragen sind längstens bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VgV.
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3YJAY
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251411-1691📞
Fax: +49 251411-2165 📠
URL: www.bezreg-muenster.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 229-524217 (2018-11-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 492 000 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 229-524217
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Übungswerkstatt Bau
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bildungs Centrum Nies
Postort: Dorsten
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Recklinghausen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 492 000 💰
“Bieterfragen sind längstens bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer...”
Bieterfragen sind längstens bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VgV.
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3YXN6
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 030-067870 (2019-02-08)