Ertüchtigung, Ergänzung und Aufrüstung der bestehenden Brandmeldeanlage in Ludwigshafen und Tübingen
— Los 1 Aufrüstung BMA Tübingen,
— Los 2 Wartung BMA Tübingen,
— Los 3 Wartung BMA Ludwigshafen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH
Postanschrift: Ludwig-Guttmann-Straße 13
Postort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67071
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: tniebling@bgu-tuebingen.de📧
Region: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.bgu-ludwigshafen.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Kliniken und Einrichtungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aufrüstung Brandmeldeanlage
EU_17-40
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Brandmeldeanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Ertüchtigung, Ergänzung und Aufrüstung der bestehenden Brandmeldeanlage in Ludwigshafen und Tübingen
— Los 1 Aufrüstung BMA Tübingen
— Los 2 Wartung BMA...”
Kurze Beschreibung
Ertüchtigung, Ergänzung und Aufrüstung der bestehenden Brandmeldeanlage in Ludwigshafen und Tübingen
— Los 1 Aufrüstung BMA Tübingen
— Los 2 Wartung BMA Tübingen
— Los 3 Wartung BMA Ludwigshafen
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 359842.24 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Aufrüstung BMA Tübingen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Brandmeldesysteme📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Brandmeldeanlagen📦
Ort der Leistung: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Tübingen, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH
Ludwig-Guttmann-Straße 13
67071 Ludwigshafen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Aufrüstung und Erweiterung der bestehenden Brandmeldeanlage am Standort Tübingen” Vergabekriterien
Preis
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung BMA Tübingen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Wartung der Brandmeldeanlage am Standort Tübingen
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung BMA Ludwigshafen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Wartung der Brandmeldeanlage am Standort Ludwigshafen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 090-202129
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Aufrüstung BMA TUB
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Renz Sicherheitstechnik GmbH & Co.KG
Postort: Pfullingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Reutlingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 139943.74 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Wartung BMA TUB
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 89 796 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Wartung BMA LUD
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 130102.50 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHYST3
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131-162113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag in unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).