Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des Förderprojekts TRAFO will die Stiftung Welterbe im Harz die musealen Einrichtungen attraktivieren sowie durch Erweiterung der touristischen Infrastruktur (Welterbe-Infozentren, Welterbe-Erkenntniswege, Touristische Leitbeschilderung) das Welterbe besser erschließen sowie vernetzen und durch eine Qualitätssteigerung stärker in Wert setzen. Dabei sollen nicht nur Ausstellungselemente aktualisiert, sondern vor allem neue Formate entwickelt werden, wie der Harzer Bergbau, seine Geschichte und das daraus hervorgegangene Welterbe Oberharzer Wasserwirtschaft (Welterbe-Ernennung 2010) zeitgemäß und nachhaltig vermittelt werden können. Ziele sind unter anderem die Aufnahme der TRAFO-Einrichtungen in die Kommunikation und Vermarktung sowie die Verbesserung der touristischen Infrastruktur wie die Aufnahme in das Besucherleitsystem im Welterbe (Welterbe-Route, Beschilderungen, Welterbe-Erkenntniswege etc.). Im Mittelpunkt des Oberharzer TRAFO-Projektes stehen folgende Museen:
— der 19-Lachter-Stollen in Wildemann,
— die Schachtanlage Knesebeck in Bad Grund,
— die Grube Samson in St. Andreasberg,
— das Oberharzer Bergwerksmuseum in Clausthal-Zellerfeld.
—— Gegenstand des Auftrages ist:
— Entwicklung von Entwürfen für Ausstellungsbestandteile, für die aktuell nur Konzeptideen vorliegen,
— Weiterentwicklung von bestehenden Entwurfsvarianten für Exponate und Ausstellungselemente bis zur Ausführungsreife,
— Produktion der Exponate und Ausstellungsbestandteile,
— Produktion von Inhalten (Content) wie Texten, Grafiken, interaktiven Elementen,
— Ausstattung der Ausstellungsräume sowie ggf. im Außenbereich mit den Ausstellungsbestandteilen und zugehörigen Informationsmaterialien.
—— Folgende besondere Anforderungen an die Umsetzung sind zu beachten:
— Berücksichtigung der Bestimmungen der Fördermittelgeber,
— Einhaltung der sich aus der Fördermittelsumme ergebenden Kostenobergrenze für notwendige konzeptionelle und planerische Leistungen einschließlich Präsentationen, Workshops... i. H. v. 136 000 EUR (brutto),
— Einhaltung der sich aus der Fördermittelsumme ergebenden Produktionskostenobergrenze i. H. v. 650 000 EUR (brutto),
— Einhaltung des sich aus den Fördermittelbedingungen ergebenen Fertigstellungstermins 31.3.2020,
— Berücksichtigung der bereits bestehenden Entwurfskonzepte.