Hinweis:
Für den Bundeshaushalt des Jahres 2018 gilt bis zur Verabschiedung im Parlament die sogenannte vorläufige Haushaltsführung. Aus Termingründen wurde ausnahmsweise diese Ausschreibung bereits begonnen. Sollten wider Erwarten die im Haushalt für diese Maßnahme vorgesehenen Haushaltsmittel nicht bewilligt werden und somit die Vergabe nicht durchgeführt werden, können hieraus von den Bietern mangels eines schutzwürdigen Vertrauens in die Fortführung des Vergabeverfahrens keine Forderungen gegen die ausschreibende Stelle geltend gemacht werden:
1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. Der Erhalt von Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich und ausnahmslos über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (Nähere Informationen unter
www.evergabe-online.de oder
www.evergabe-online.info).
Hinweis zur Nutzung der eVergabe:
Bewerber, die an der Ausschreibung teilnehmen wollen, müssen die Vergabe- und Vertragsunterlagen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist einmal über die eVergabe-Plattform heruntergeladen haben, um ein Angebot einreichen zu können, ansonsten ist eine Teilnahme am Verfahren nicht möglich!
2) Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) – (idF der Bekanntmachung vom 18.4.2016), dem Vergabehandbuch für Leistungen des BMVI (VHL-BVI) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen TnL BVI -EU;
3) Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ZVL-BVI). Bei Widersprüchen zwischen dieser Leistungsbeschreibung und den genannten Vertragsbedingungen gilt diese Leistungsbeschreibung vorrangig;
4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt 2 genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach Möglichkeit der Kenntnisnahme schriftlich mitzuteilen;
5) Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben!;
6) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe-Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur via „Anfrage/ Sonstiges“ im Angebotsassistenten „ANA“). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen, damit diese gemäß § 20 Absatz 3 VgV rechtzeitig beantwortet werden können;
7) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt;
8) Die Vergabe- und Vertragsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft;
9) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt geworden sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind;
10) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt;
11) Es gilt deutsches Recht;
12) Die Angebote sind in deutscher Sprache einzureichen.