— Pflege, Weiterentwicklung und Modernisierung der im BSH vorhandenen Datenbankanwendungen sowie Entwicklung von neuen Anwendungen in direkter Zusammenarbeit mit den Entwicklern der BSH-IT und mit den Fachbereichen, — Erstellung und Pflege von Dokumentation, — Störungs- und Mängelbearbeitung, — Beratung bezüglich modernen Technologien, Sicherheit, aktuellen Frameworks und anderen bei der Entwicklung relevanten Themen. Beispiele der Anforderungen: — Neu- und Weiterentwicklung von Anwendungen in Verbindung mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung, z. B. Online Verifizierung von Dokumenten, Implementierung von neuen Vorgangsbearbeitungsverfahren, Weiterentwicklung des BSH-Service-Portals in der DMZ und BSH-Apps-Portals im LAN bezüglich Sicherheit und Benutzbarkeit. — Anpassung der bestehenden Anwendungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen, z. B. Erstellung von neuen Dokumentarten in der Anwendung GVU (Gewässerverunreinigung – Überwachung von Verschmutzungen auf Hoher See).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-05-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von Datenbanksoftware
Referenznummer: 0800Z11-1114/002/451
Kurze Beschreibung:
— Pflege, Weiterentwicklung und Modernisierung der im BSH vorhandenen Datenbankanwendungen sowie Entwicklung von neuen Anwendungen in direkter Zusammenarbeit mit den Entwicklern der BSH-IT und mit den Fachbereichen,
— Erstellung und Pflege von Dokumentation,
— Störungs- und Mängelbearbeitung,
— Beratung bezüglich modernen Technologien, Sicherheit, aktuellen Frameworks und anderen bei der Entwicklung relevanten Themen.
Beispiele der Anforderungen:
— Neu- und Weiterentwicklung von Anwendungen in Verbindung mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung, z. B.
Online Verifizierung von Dokumenten,
Implementierung von neuen Vorgangsbearbeitungsverfahren,
Weiterentwicklung des BSH-Service-Portals in der DMZ und BSH-Apps-Portals im LAN bezüglich Sicherheit und Benutzbarkeit.
— Anpassung der bestehenden Anwendungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen, z. B.
Erstellung von neuen Dokumentarten in der Anwendung GVU (Gewässerverunreinigung – Überwachung von Verschmutzungen auf Hoher See).
— Pflege, Weiterentwicklung und Modernisierung der im BSH vorhandenen Datenbankanwendungen sowie Entwicklung von neuen Anwendungen in direkter Zusammenarbeit mit den Entwicklern der BSH-IT und mit den Fachbereichen,
— Erstellung und Pflege von Dokumentation,
— Störungs- und Mängelbearbeitung,
— Beratung bezüglich modernen Technologien, Sicherheit, aktuellen Frameworks und anderen bei der Entwicklung relevanten Themen.
Beispiele der Anforderungen:
— Neu- und Weiterentwicklung von Anwendungen in Verbindung mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung, z. B.
Online Verifizierung von Dokumenten,
Implementierung von neuen Vorgangsbearbeitungsverfahren,
Weiterentwicklung des BSH-Service-Portals in der DMZ und BSH-Apps-Portals im LAN bezüglich Sicherheit und Benutzbarkeit.
— Anpassung der bestehenden Anwendungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen, z. B.
Erstellung von neuen Dokumentarten in der Anwendung GVU (Gewässerverunreinigung – Überwachung von Verschmutzungen auf Hoher See).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von Datenbanksoftware📦
Zusätzlicher CPV-Code: Datenbankdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-05-30 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 103-235486
ABl. S-Ausgabe: 103
Zusätzliche Informationen
Personen dürfen nicht anwesend sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Pflege, Weiterentwicklung und Modernisierung der im BSH vorhandenen Datenbankanwendungen sowie Entwicklung von neuen Anwendungen in direkter Zusammenarbeit mit den Entwicklern der BSH-IT und mit den Fachbereichen,
— Erstellung und Pflege von Dokumentation,
— Störungs- und Mängelbearbeitung,
— Beratung bezüglich modernen Technologien, Sicherheit, aktuellen Frameworks und anderen bei der Entwicklung relevanten Themen.
Beispiele der Anforderungen:
— Neu- und Weiterentwicklung von Anwendungen in Verbindung mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung, z. B.
Online Verifizierung von Dokumenten,
Implementierung von neuen Vorgangsbearbeitungsverfahren,
Weiterentwicklung des BSH-Service-Portals in der DMZ und BSH-Apps-Portals im LAN bezüglich Sicherheit und Benutzbarkeit.
— Anpassung der bestehenden Anwendungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen, z. B.
Erstellung von neuen Dokumentarten in der Anwendung GVU (Gewässerverunreinigung – Überwachung von Verschmutzungen auf Hoher See).
— Neu- und Weiterentwicklung von Anwendungen in Verbindung mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovG), z. B.
Implementierung von neuen Zeugnisarten in der Anwendung SBV (Seeleutebefähigungsverzeichnis).
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Ausschreibungsunterlagen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Formblatt „Beschreibung der Leistung“.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Im BSH Hamburg, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg
Zusätzliche Informationen: Personen dürfen nicht anwesend sein.
Für den Bundeshaushalt des Jahres 2018 gilt bis zur Verabschiedung im Parlament die sogenannte vorläufige Haushaltsführung. Aus Termingründen wurde ausnahmsweise diese Ausschreibung bereits begonnen. Sollten wider Erwarten die im Haushalt für diese Maßnahme vorgesehenen Haushaltsmittel nicht bewilligt werden und somit die Vergabe nicht durchgeführt werden, können hieraus von den Bietern mangels eines schutzwürdigen Vertrauens in die Fortführung des Vergabeverfahrens keine Forderungen gegen die ausschreibende Stelle geltend gemacht werden.
Für den Bundeshaushalt des Jahres 2018 gilt bis zur Verabschiedung im Parlament die sogenannte vorläufige Haushaltsführung. Aus Termingründen wurde ausnahmsweise diese Ausschreibung bereits begonnen. Sollten wider Erwarten die im Haushalt für diese Maßnahme vorgesehenen Haushaltsmittel nicht bewilligt werden und somit die Vergabe nicht durchgeführt werden, können hieraus von den Bietern mangels eines schutzwürdigen Vertrauens in die Fortführung des Vergabeverfahrens keine Forderungen gegen die ausschreibende Stelle geltend gemacht werden.
1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. Der Erhalt von Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich und ausnahmslos über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (Nähere Informationen unter www.evergabe-online.de oder www.evergabe-online.info).
1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. Der Erhalt von Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich und ausnahmslos über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (Nähere Informationen unter www.evergabe-online.de oder www.evergabe-online.info).
Hinweis zur Nutzung der eVergabe:
Bewerber, die an der Ausschreibung teilnehmen wollen, müssen die Vergabe- und Vertragsunterlagen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist einmal über die eVergabe-Plattform heruntergeladen haben, um ein Angebot einreichen zu können, ansonsten ist eine Teilnahme am Verfahren nicht möglich!
Bewerber, die an der Ausschreibung teilnehmen wollen, müssen die Vergabe- und Vertragsunterlagen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist einmal über die eVergabe-Plattform heruntergeladen haben, um ein Angebot einreichen zu können, ansonsten ist eine Teilnahme am Verfahren nicht möglich!
2) Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) – (idF der Bekanntmachung vom 18.4.2016), dem Vergabehandbuch für Leistungen des BMVI (VHL-BVI) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen TnL BVI -EU.
2) Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) – (idF der Bekanntmachung vom 18.4.2016), dem Vergabehandbuch für Leistungen des BMVI (VHL-BVI) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen TnL BVI -EU.
3) Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ZVL-BVI). Bei Widersprüchen zwischen dieser Leistungsbeschreibung und den genannten Vertragsbedingungen gilt diese Leistungsbeschreibung vorrangig.
3) Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ZVL-BVI). Bei Widersprüchen zwischen dieser Leistungsbeschreibung und den genannten Vertragsbedingungen gilt diese Leistungsbeschreibung vorrangig.
4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt 2 genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach Möglichkeit der Kenntnisnahme schriftlich mitzuteilen.
5) Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben!
6) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe-Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur via „Anfrage/ Sonstiges“ im Angebotsassistenten „ANA“). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen, damit diese gemäß § 20 Absatz 3 VgV rechtzeitig beantwortet werden können.
6) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe-Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur via „Anfrage/ Sonstiges“ im Angebotsassistenten „ANA“). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen, damit diese gemäß § 20 Absatz 3 VgV rechtzeitig beantwortet werden können.
7) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
8.Die Vergabe- und Vertragsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.
9) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt geworden sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
9) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt geworden sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
10) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
11) Es gilt deutsches Recht.
12) Die Angebote sind in deutscher Sprache einzureichen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Pflege, Weiterentwicklung und Modernisierung der im BSH vorhandenen Datenbankanwendungen sowie Entwicklung von neuen Anwendungen in direkter Zusammenarbeit mit den Entwicklern der BSH-IT und mit den Fachbereichen,
— Erstellung und Pflege von Dokumentation,
— Störungs- und Mängelbearbeitung,
— Beratung bezüglich modernen Technologien, Sicherheit, aktuellen Frameworks und anderen bei der Entwicklung relevanten Themen.
Beispiele der Anforderungen:
— Neu- und Weiterentwicklung von Anwendungen in Verbindung mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung, z. B.
Online Verifizierung von Dokumenten,
Implementierung von neuen Vorgangsbearbeitungsverfahren,
Weiterentwicklung des BSH-Service-Portals in der DMZ und BSH-Apps-Portals im LAN bezüglich Sicherheit und Benutzbarkeit.
Anpassung der bestehenden Anwendungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen, z.B.
Erstellung von neuen Dokumentarten in der Anwendung GVU (Gewässerverunreinigung- Überwachung von Verschmutzungen auf Hoher See).
— Pflege, Weiterentwicklung und Modernisierung der im BSH vorhandenen Datenbankanwendungen sowie Entwicklung von neuen Anwendungen in direkter Zusammenarbeit mit den Entwicklern der BSH-IT und mit den Fachbereichen,
— Erstellung und Pflege von Dokumentation,
— Störungs- und Mängelbearbeitung,
— Beratung bezüglich modernen Technologien, Sicherheit, aktuellen Frameworks und anderen bei der Entwicklung relevanten Themen.
Beispiele der Anforderungen:
— Neu- und Weiterentwicklung von Anwendungen in Verbindung mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung, z. B.
Online Verifizierung von Dokumenten,
Implementierung von neuen Vorgangsbearbeitungsverfahren,
Weiterentwicklung des BSH-Service-Portals in der DMZ und BSH-Apps-Portals im LAN bezüglich Sicherheit und Benutzbarkeit.
Anpassung der bestehenden Anwendungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen, z.B.
Erstellung von neuen Dokumentarten in der Anwendung GVU (Gewässerverunreinigung- Überwachung von Verschmutzungen auf Hoher See).
Gesamtwert des Auftrags: 630 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Hinweis:
Für den Bundeshaushalt des Jahres 2018 gilt bis zur Verabschiedung im Parlament die sogenannte vorläufige Haushaltsführung. Aus Termingründen wurde ausnahmsweise diese Ausschreibung bereits begonnen. Sollten wider Erwarten die im Haushalt für diese Maßnahme vorgesehenen Haushaltsmittel nicht bewilligt werden und somit die Vergabe nicht durchgeführt werden, können hieraus von den Bietern mangels eines schutzwürdigen Vertrauens in die Fortführung des Vergabeverfahrens keine Forderungen gegen die ausschreibende Stelle geltend gemacht werden:
1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. Der Erhalt von Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich und ausnahmslos über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (Nähere Informationen unter www.evergabe-online.de oder www.evergabe-online.info).
Hinweis zur Nutzung der eVergabe:
Bewerber, die an der Ausschreibung teilnehmen wollen, müssen die Vergabe- und Vertragsunterlagen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist einmal über die eVergabe-Plattform heruntergeladen haben, um ein Angebot einreichen zu können, ansonsten ist eine Teilnahme am Verfahren nicht möglich!
2) Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) – (idF der Bekanntmachung vom 18.4.2016), dem Vergabehandbuch für Leistungen des BMVI (VHL-BVI) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen TnL BVI -EU;
3) Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ZVL-BVI). Bei Widersprüchen zwischen dieser Leistungsbeschreibung und den genannten Vertragsbedingungen gilt diese Leistungsbeschreibung vorrangig;
4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt 2 genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach Möglichkeit der Kenntnisnahme schriftlich mitzuteilen;
5) Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben!;
6) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe-Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur via „Anfrage/ Sonstiges“ im Angebotsassistenten „ANA“). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen, damit diese gemäß § 20 Absatz 3 VgV rechtzeitig beantwortet werden können;
7) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt;
8) Die Vergabe- und Vertragsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft;
9) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt geworden sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind;
10) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt;
11) Es gilt deutsches Recht;
12) Die Angebote sind in deutscher Sprache einzureichen.
Für den Bundeshaushalt des Jahres 2018 gilt bis zur Verabschiedung im Parlament die sogenannte vorläufige Haushaltsführung. Aus Termingründen wurde ausnahmsweise diese Ausschreibung bereits begonnen. Sollten wider Erwarten die im Haushalt für diese Maßnahme vorgesehenen Haushaltsmittel nicht bewilligt werden und somit die Vergabe nicht durchgeführt werden, können hieraus von den Bietern mangels eines schutzwürdigen Vertrauens in die Fortführung des Vergabeverfahrens keine Forderungen gegen die ausschreibende Stelle geltend gemacht werden:
1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. Der Erhalt von Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich und ausnahmslos über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (Nähere Informationen unter www.evergabe-online.de oder www.evergabe-online.info).
Hinweis zur Nutzung der eVergabe:
Bewerber, die an der Ausschreibung teilnehmen wollen, müssen die Vergabe- und Vertragsunterlagen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist einmal über die eVergabe-Plattform heruntergeladen haben, um ein Angebot einreichen zu können, ansonsten ist eine Teilnahme am Verfahren nicht möglich!
2) Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) – (idF der Bekanntmachung vom 18.4.2016), dem Vergabehandbuch für Leistungen des BMVI (VHL-BVI) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen TnL BVI -EU;
3) Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ZVL-BVI). Bei Widersprüchen zwischen dieser Leistungsbeschreibung und den genannten Vertragsbedingungen gilt diese Leistungsbeschreibung vorrangig;
4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt 2 genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach Möglichkeit der Kenntnisnahme schriftlich mitzuteilen;
5) Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben!;
6) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe-Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur via „Anfrage/ Sonstiges“ im Angebotsassistenten „ANA“). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen, damit diese gemäß § 20 Absatz 3 VgV rechtzeitig beantwortet werden können;
7) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt;
8) Die Vergabe- und Vertragsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft;
9) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt geworden sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind;
10) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt;
11) Es gilt deutsches Recht;
12) Die Angebote sind in deutscher Sprache einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Anpassung der bestehenden Anwendungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen, z.B.
Erstellung von neuen Dokumentarten in der Anwendung GVU (Gewässerverunreinigung- Überwachung von Verschmutzungen auf Hoher See).
— Neu- und Weiterentwicklung von Anwendungen in Verbindung mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovG), z. B.:
–– Online Verifizierung von Dokumenten,
–– Implementierung von neuen Vorgangsbearbeitungsverfahren,
–– Weiterentwicklung des BSH-Service-Portals in der DMZ und BSH-Apps-Portals im LAN bezüglich Sicherheit und Benutzbarkeit.
— Anpassung der bestehenden Anwendungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen, z.B.:
–– Erstellung von neuen Dokumentarten in der Anwendung GVU (Gewässerverunreinigung – Überwachung von Verschmutzungen auf Hoher See),
–– Implementierung von neuen Zeugnisarten in der Anwendung SBV (Seeleutebefähigungsverzeichnis).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-16 📅
Name: Xcontrol GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 612 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Für den Bundeshaushalt des Jahres 2018 gilt bis zur Verabschiedung im Parlament die sogenannte vorläufige Haushaltsführung. Aus Termingründen wurde ausnahmsweise diese Ausschreibung bereits begonnen. Sollten wider Erwarten die im Haushalt für diese Maßnahme vorgesehenen Haushaltsmittel nicht bewilligt werden und somit die Vergabe nicht durchgeführt werden, können hieraus von den Bietern mangels eines schutzwürdigen Vertrauens in die Fortführung des Vergabeverfahrens keine Forderungen gegen die ausschreibende Stelle geltend gemacht werden:
Für den Bundeshaushalt des Jahres 2018 gilt bis zur Verabschiedung im Parlament die sogenannte vorläufige Haushaltsführung. Aus Termingründen wurde ausnahmsweise diese Ausschreibung bereits begonnen. Sollten wider Erwarten die im Haushalt für diese Maßnahme vorgesehenen Haushaltsmittel nicht bewilligt werden und somit die Vergabe nicht durchgeführt werden, können hieraus von den Bietern mangels eines schutzwürdigen Vertrauens in die Fortführung des Vergabeverfahrens keine Forderungen gegen die ausschreibende Stelle geltend gemacht werden:
2) Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) – (idF der Bekanntmachung vom 18.4.2016), dem Vergabehandbuch für Leistungen des BMVI (VHL-BVI) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen TnL BVI -EU;
2) Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) – (idF der Bekanntmachung vom 18.4.2016), dem Vergabehandbuch für Leistungen des BMVI (VHL-BVI) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen TnL BVI -EU;
3) Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ZVL-BVI). Bei Widersprüchen zwischen dieser Leistungsbeschreibung und den genannten Vertragsbedingungen gilt diese Leistungsbeschreibung vorrangig;
3) Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ZVL-BVI). Bei Widersprüchen zwischen dieser Leistungsbeschreibung und den genannten Vertragsbedingungen gilt diese Leistungsbeschreibung vorrangig;
4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt 2 genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach Möglichkeit der Kenntnisnahme schriftlich mitzuteilen;
5) Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben!;
6) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe-Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur via „Anfrage/ Sonstiges“ im Angebotsassistenten „ANA“). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen, damit diese gemäß § 20 Absatz 3 VgV rechtzeitig beantwortet werden können;
6) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe-Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur via „Anfrage/ Sonstiges“ im Angebotsassistenten „ANA“). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen, damit diese gemäß § 20 Absatz 3 VgV rechtzeitig beantwortet werden können;
7) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt;
8) Die Vergabe- und Vertragsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft;
9) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt geworden sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind;
9) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt geworden sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind;
10) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt;
11) Es gilt deutsches Recht;
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes-
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: