Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Fokus Mitarbeiterbefragungen und Folgeprozesse für die AOK Plus – die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Dadurch soll die AOK Plus bei der nachhaltigen Organisationsentwicklung auf Basis empirischer Grundlagen unterstützt werden.
Der konkrete Beratungs- und Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren sowie Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet, nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht nicht. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-10-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK Plus – die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Unternehmensbereich Corporate Governance, Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle, Frau Justitiarin Nadja Stingl”
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de📧
Region: Thüringen🏙️
URL: https://plus.aok.de/🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YRYYJZS🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YRYYJZS🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausschreibung Rahmenvereinbarung zu Unterstützungsleistungen mit dem Fokus Mitarbeiterbefragungen und Folgeprozesse
110/2018”
Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Fokus Mitarbeiterbefragungen und Folgeprozesse...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Fokus Mitarbeiterbefragungen und Folgeprozesse für die AOK Plus – die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Dadurch soll die AOK Plus bei der nachhaltigen Organisationsentwicklung auf Basis empirischer Grundlagen unterstützt werden.
Der konkrete Beratungs- und Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren sowie Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet, nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht nicht. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Marktforschung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Umfragen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Umfragengestaltung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Durchführung von Umfragen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betriebliche Gesundheitsfürsorge📦
Ort der Leistung: Sachsen🏙️
Ort der Leistung: Thüringen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01067 Bundesrepublik Deutschland
Freistaaten Sachsen und Thüringen
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Fokus Mitarbeiterbefragungen und Folgeprozesse...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Fokus Mitarbeiterbefragungen und Folgeprozesse für die AOK Plus – die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Dadurch soll die AOK Plus bei der nachhaltigen Organisationsentwicklung auf Basis empirischer Grundlagen unterstützt werden.
Zu den Leistungen und Aufgaben gehören insbesondere:
— Beratung und Unterstützung bei der nachhaltigen Weiterentwicklung der Mitarbeiterbefragungen in der AOK Plus im Rahmen eines Gesamtkonzeptes, insbesondere für die Themen Zufriedenheit, Commitment, Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, interner Service, Organisations- und Entscheidungseffizienz,
— Übernahme des Projektmanagements,
— Planung und Durchführung von internen Erhebungen, inkl. Durchführung von Analysen und Berichtswesen,
— Beratung und Unterstützung bei der Ableitung von Handlungsempfehlungen, effektiven Maßnahmen und Aufzeigen von Hebeln zur organisationalen und kulturellen Weiterentwicklung der AOK Plus,
— Aktive Unterstützung und Begleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen von Folge- und Veränderungsprozessen, inklusive Durchführung von Workshops/Coachings, Dokumentation und Aufbau einer Toolbox mit unterstützenden Materialien (z. B. Filme, Workshop-Pläne etc.) sowie Bereitstellung von Tools für das Monitoring der Maßnahmen
Der konkrete Beratungs- und Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren sowie Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungs- und Unterstützungsleistungen bis zu einer Höhe von ca. 750 000 EUR (exklusive Umsatzsteuer und inklusive sämtlicher Nebenkosten) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen, die für den Einzelabruf den konkreten Leistungsgegenstand definieren. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht nicht. So ist es auch möglich, dass der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, Beratungs- und Unterstützungsleistungen über das oben genannte Volumen hinaus zu beauftragen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“1) Umsatz des Unternehmens (= 20 Punkte insgesamt);
2) Referenzprojekte (= 145 Punkte insgesamt);
3) Anzahl und Qualifikation der Projektleiter, Berater und...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) Umsatz des Unternehmens (= 20 Punkte insgesamt);
2) Referenzprojekte (= 145 Punkte insgesamt);
3) Anzahl und Qualifikation der Projektleiter, Berater und Analysten (= 50 Punkte insgesamt);
4) Referenzprojekte des/der Projektleiter (= 60 Punkte insgesamt) mit folgenden Unterkriterien:
a) Erfahrungen in der Beratung zum Bereich Mitarbeiterbefragungen (30 Punkte);
b) Erfahrungen in der Beratung zum Bereich Veränderungsmanagement/Organisationsentwicklung (30 Punkte).
Bei Punktgleichstand erhält der Bewerber den Vorzug, der mit den Referenzprojekten die meisten Punkte erreichen konnte; sollte diesbezüglich Punktgleichstand bestehen, erhält der Bewerber den Vorzug, der mit der Anzahl und Qualifikation der Projektleiter, Berater und Analysten die meisten Punkte erreichen konnte; sollte auch diesbezüglich Punktgleichstand bestehen, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 1 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 1 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen)
Allgemeiner Hinweis:
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 2 der von der Auftraggeberin...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 2 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen).
Allgemeiner Hinweis:
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln vorzulegen.
“Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bewerber/Bewerbergemeinschaften als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre einen...”
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bewerber/Bewerbergemeinschaften als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre einen Mindestumsatz von 1,5 Mio. EUR nachweisen können. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft wird der addierte Umsatz zugrunde gelegt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) detaillierte Darstellung von Referenzprojekten, welche Erfahrungen in der Beratung (Konzeptentwicklung und/oder Veränderungsmanagement im Rahmen eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) detaillierte Darstellung von Referenzprojekten, welche Erfahrungen in der Beratung (Konzeptentwicklung und/oder Veränderungsmanagement im Rahmen eines Folgeprozesses) und Durchführung von Mitarbeiterbefragungen (inklusive Analyse) von Dienstleistungsunternehmen und/oder Unternehmen im Gesundheitssektor und/oder Unternehmen des öffentlichen Sektors und/oder der Versicherungsbranche mit jeweils mindestens 5 000 Mitarbeitern zu den folgenden Themenschwerpunkten
— Mitarbeiterzufriedenheit und Commitment,
— Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung,
— interne Servicequalität,
— Organisations- und Entscheidungseffizienz.
Nachweisen unter Angabe von
a) Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner mit Telefonnummer (soweit zulässig, anderenfalls allgemeine Umschreibung des Auftraggebers);
b) Branche des Auftraggebers;
c) detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes (insbesondere Beschreibung und Erläuterung der Tätigkeiten bei der Auftragsausführung und, soweit im Rahmen eines Folgeprozesses erfolgt, Art und Anzahl der durchgeführten Workshops/Gruppencoachings) und ggf. erzielter Verbesserungen durch das Projekt (auf Basis des durchgeführten Veränderungsprozesses);
d) Zusammensetzung des Projektteams (unter Angabe der eingesetzten Berater- und Mitarbeitertypen);
e) Anzahl der erbrachten Beratertage;
f) Angabe des Rechnungswerts (soweit zulässig);
g) Leistungszeitraum unter Verwendung der Anlage 3 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Das Beratungsende eines Referenzprojektes darf nicht vor September 2015 liegen. Jedes Referenzprojekt muss mindestens 15 Beratertage umfassen. Sofern die Referenz noch nicht abgeschlossen ist, muss die die Referenz betreffende Phase abgeschlossen sein und mindestens 15 Beratertage erbracht worden sein.
2) Angabe der Anzahl der Projektleiter, Berater von Typ I bis Typ III und Analysten, welche die in Anlage 4 der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb genannten Anforderungen erfüllen. Die Anzahl der Projektleiter ist aufgeteilt nach < 3 Jahren, 3-5 Jahren und mehr als 5 Jahren Berufserfahrung in der Projektleitung anzugeben;
3) Für den Projektleiter sowie die Berater Typ I bis Typ III und Analyst/en des Kernteams, welche im Auftragsfall für die Durchführung der Leistungen vorgesehen sind, sind folgende Unterlagen einzureichen:
a) Darstellung der beruflichen Befähigung und detaillierte Darstellung von Referenzen des/der Projektleiter/s, welche Erfahrungen in der Projektleitung, in der Beratung zu Mitarbeiterbefragungen und zum Veränderungsmanagement/Organisationsentwicklung nachweisen, unter Verwendung der Anlage 4a der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen;
b) Darstellung der beruflichen Befähigung (Berufsabschluss und Qualifikationen), des beruflichen Werdegangs und der Erfahrungen (einschließlich Referenzen) der Berater von Typ I bis Typ III und Analyst/en des Kernteams in Form eines kurzen Lebenslaufes (Anlage 4b der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen).
Allgemeiner Hinweis:
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft können die vorstehenden Nachweise für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 1) Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des Auftrages lediglich solche Bewerber/Bewerbergemeinschaften als geeignet, welche Erfahrungen in...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1) Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des Auftrages lediglich solche Bewerber/Bewerbergemeinschaften als geeignet, welche Erfahrungen in der Beratung und Durchführung von Mitarbeiterbefragungen zu mindestens 2 der unter Punkte (1) genannten Themenschwerpunkte nachweisen. Diese Erfahrungen können auch durch 2 in ihrer Größe relevante Referenzprojekte nachgewiesen werden. Mindestens ein Referenzprojekt muss die Beratung und Durchführung von Mitarbeiterbefragungen zu dem Themenschwerpunkt Mitarbeiterzufriedenheit und Commitment zum Gegenstand haben. Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen.
Zu 2) Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bewerber/Bewerbergemeinschaften als geeignet, welche mindestens 3 Berater des Typ II und 2 Berater des Typ III, welche jeweils die in Anlage 4 der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb genannten Anforderungen erfüllen, nachweisen können.
Mehr anzeigen Informationen über reservierte Verträge
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, die die soziale und berufliche Eingliederung von behinderten oder benachteiligten Personen zum Ziel haben
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-19
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-12-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-28 📅
“1) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter www.dtvp.de zur Verfügung. Ferner werden...”
1) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter www.dtvp.de zur Verfügung. Ferner werden unter dem o. g. Link die für die zweite Stufe (Angebotsphase) des Verfahrens vorgesehenen Vergabeunterlagen im Entwurfsstand rein informativ zur Verfügung gestellt, welche von der Auftraggeberin noch angepasst werden können. Die Vergabeunterlagen werden noch um weitere Informationen ergänzt. Diese Ergänzungen werden nur den Bewerbern, welche zur Einreichung eines Angebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt;
2) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern wird im Teilnahmewettbewerb ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform abgewickelt. Jeder Bewerber ist verpflichtet, sich regelmäßig Auskünfte/Fragen und Neuerungen bzw. Ergänzungen zum Inhalt der Bekanntmachung sowie den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs selbst einzuholen;
3) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag Angaben zum Unternehmen oder zur Person für die Anforderung einer Auskunft des Gewerbezentralregisters gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG einzureichen (Anlage 8 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen);
4) Rechtsform der Bewerbergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Soweit sich Bewerbergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bewerbergemeinschaften haben unter Verwendung der Anlage 6 zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt;
5) Im Falle der Eignungsleihe sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt III.5. der Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages benannten Erklärungen sowie Nachweise einzureichen;
6) Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Sollte ein Bewerber die Geeignetheit für den ausgeschriebenen Auftrag nur dadurch erlangen, dass er einen oder mehrere Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung einbezieht, sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt III.7. der Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages benannten Erklärungen sowie Nachweise einzureichen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten in Bezug auf die Punkte (1) – (6) wird auf die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYYJZS
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist[…] § 135 Unwirksamkeit.
a) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat. § 160 Einleitung, Antrag.
b) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
c) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
d) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind […]§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 203-462393 (2018-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Fokus Mitarbeiterbefragungen und Folgeprozesse...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Fokus Mitarbeiterbefragungen und Folgeprozesse für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Dadurch soll die AOK PLUS bei der nachhaltigen Organisationsentwicklung auf Basis empirischer Grundlagen unterstützt werden.
Der konkrete Beratungs- und Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren sowie Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet, nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht nicht. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Fokus Mitarbeiterbefragungen und Folgeprozesse...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Fokus Mitarbeiterbefragungen und Folgeprozesse für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Dadurch soll die AOK PLUS bei der nachhaltigen Organisationsentwicklung auf Basis empirischer Grundlagen unterstützt werden.
Zu den Leistungen und Aufgaben gehören insbesondere:
— Beratung und Unterstützung bei der nachhaltigen Weiterentwicklung der Mitarbeiterbefragungen in der AOK PLUS im Rahmen eines Gesamtkonzeptes, insbesondere für die Themen Zufriedenheit, Commitment, Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, interner Service, Organisations- und Entscheidungseffizienz,
— Übernahme des Projektmanagements,
— Planung und Durchführung von internen Erhebungen, inkl. Durchführung von Analysen und Berichtswesen,
— Beratung und Unterstützung bei der Ableitung von Handlungsempfehlungen, effektiven Maßnahmen und Aufzeigen von Hebeln zur organisationalen und kulturellen Weiterentwicklung der AOK PLUS,
— Aktive Unterstützung und Begleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen von Folge- und Veränderungsprozessen, inklusive Durchführung von Workshops/Coachings, Dokumentation und Aufbau einer Toolbox mit unterstützenden Materialien (z.B. Filme, Workshop-Pläne etc.) sowie Bereitstellung von Tools für das Monitoring der Maßnahmen.
Der konkrete Beratungs- und Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren sowie Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungs- und Unterstützungsleistungen bis zu einer Höhe von ca. 750.000 EUR (exklusive Umsatzsteuer und inklusive sämtlicher Nebenkosten) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen, die für den Einzelabruf den konkreten Leistungsgegenstand definieren. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht nicht. So ist es auch möglich, dass der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, Beratungs- und Unterstützungsleistungen über das oben genannte Volumen hinaus zu beauftragen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 203-462393
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Rahmenvereinbarung zu Unterstützungsleistungen mit dem Fokus Mitarbeiterbefragungen und Folgeprozesse”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Vocatus AG
Postanschrift: Oppelner Straße 5
Postort: Gröbenzell
Postleitzahl: 82194
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Fürstenfeldbruck🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYY725
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.… § 135 Unwirksamkeit.
a) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat. § 160 Einleitung, Antrag.
b) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
c) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
d) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. … § 168 Entscheidung der Vergabekammer.
Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
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Quelle: OJS 2019/S 061-142049 (2019-03-22)