Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: — Unternehmensstrategie / Geschäftsfelder, — Bedarfs- und qualitätsgerechte Versorgung, — Marktbearbeitung und Kundenloyalität, — Digitalisierung / Innovation / Organisationsentwicklung. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-01-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Referenznummer: 08/2018
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden:
— Unternehmensstrategie / Geschäftsfelder,
— Bedarfs- und qualitätsgerechte Versorgung,
— Marktbearbeitung und Kundenloyalität,
— Digitalisierung / Innovation / Organisationsentwicklung.
Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden:
Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter www.dtvp.de zur Verfügung. Ferner werden unter dem o.g. Link die für die zweite Stufe (Angebotsphase) des Verfahrens vorgesehenen Vergabeunterlagen im Entwurfsstand rein informativ zur Verfügung gestellt, welche von der Auftraggeberin noch angepasst werden können. Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern wird im Teilnahmewettbewerb ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform abgewickelt. Jeder Bewerber ist verpflichtet, sich regelmäßig Auskünfte / Fragen und Neuerungen bzw. Ergänzungen zum Inhalt der Bekanntmachung sowie den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs selbst einzuholen.
2) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag Angaben zum Unternehmen oder zur Person für die Anforderung einer Auskunft des Gewerbezentralregisters gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG einzureichen (Anlage 9 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen).
3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Soweit sich Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bietergemeinschaften haben unter Verwendung der Anlage 7 zu erklären, dass sie Gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt.
4) Im Falle der Eignungsleihe sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt III.5. der Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages benannten Erklärungen sowie Nachweise einzureichen.
5) Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Sollte ein Bewerber die Geeignetheit für den ausgeschriebenen Auftrag nur dadurch erlangen, dass er einen oder mehrere Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung einbezieht, sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt III.7. der Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages benannten Erklärungen sowie Nachweise einzureichen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten in Bezug auf Punkte (1) – (5) wird auf die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYYL9H.
1) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter www.dtvp.de zur Verfügung. Ferner werden unter dem o.g. Link die für die zweite Stufe (Angebotsphase) des Verfahrens vorgesehenen Vergabeunterlagen im Entwurfsstand rein informativ zur Verfügung gestellt, welche von der Auftraggeberin noch angepasst werden können. Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern wird im Teilnahmewettbewerb ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform abgewickelt. Jeder Bewerber ist verpflichtet, sich regelmäßig Auskünfte / Fragen und Neuerungen bzw. Ergänzungen zum Inhalt der Bekanntmachung sowie den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs selbst einzuholen.
2) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag Angaben zum Unternehmen oder zur Person für die Anforderung einer Auskunft des Gewerbezentralregisters gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG einzureichen (Anlage 9 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen).
3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Soweit sich Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bietergemeinschaften haben unter Verwendung der Anlage 7 zu erklären, dass sie Gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt.
4) Im Falle der Eignungsleihe sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt III.5. der Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages benannten Erklärungen sowie Nachweise einzureichen.
5) Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Sollte ein Bewerber die Geeignetheit für den ausgeschriebenen Auftrag nur dadurch erlangen, dass er einen oder mehrere Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung einbezieht, sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt III.7. der Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages benannten Erklärungen sowie Nachweise einzureichen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten in Bezug auf Punkte (1) – (5) wird auf die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYYL9H.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden:
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden:
Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.
Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen bis zu einer Höhe von ca. 32 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, Beratungsleistungen über das oben genannte Volumen hinaus zu beauftragen.
Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen bis zu einer Höhe von ca. 32 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, Beratungsleistungen über das oben genannte Volumen hinaus zu beauftragen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung.
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01067; Dresden; Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 1 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen)
Allgemeiner Hinweis:
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 2 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen).
Allgemeiner Hinweis:
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Erklärungen für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln vorzulegen.
Mindeststandards:
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bewerber / Bewerbergemeinschaften als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre einen Mindestumsatz von 10 Mio. EUR nachweisen können. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft wird der addierte Umsatz zugrunde gelegt.
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bewerber / Bewerbergemeinschaften als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre einen Mindestumsatz von 10 Mio. EUR nachweisen können. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft wird der addierte Umsatz zugrunde gelegt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) detaillierte Darstellung von Referenzprojekten, welche Erfahrungen in der Beratung von Krankenversicherungen (mit mehr als 500 000 Versicherten), Gesundheitsdienstleistern (mit einem Jahresumsatz von mehr als 1 Mrd. EUR) und/oder Dienstleistungsunternehmen (mit mehr als 3 Mio. Kunden) in den Handlungsfeldern
1) detaillierte Darstellung von Referenzprojekten, welche Erfahrungen in der Beratung von Krankenversicherungen (mit mehr als 500 000 Versicherten), Gesundheitsdienstleistern (mit einem Jahresumsatz von mehr als 1 Mrd. EUR) und/oder Dienstleistungsunternehmen (mit mehr als 3 Mio. Kunden) in den Handlungsfeldern
a. Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner mit Telefonnummer (soweit zulässig, anderenfalls allgemeine Umschreibung des Auftraggebers),
b. Branche des Auftraggebers,
d. detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands (insbesondere Beschreibung und Erläuterung der Tätigkeiten bei der Auftragsausführung und Angabe der eingesetzten Beratertypen)
e. Angabe des Auftragsvolumens (Anzahl der Beratertage und, soweit zulässig, den Rechnungswert)
f. Größe des eingesetzten Projektteams
g. Leistungszeitraum
Unter Verwendung der Anlage 3 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Das Beratungsende eines Referenzprojektes darf nicht vor Dezember 2014 liegen. Jede Referenz muss mindestens 50 Beratertage umfassen. Sofern die Referenz noch nicht abgeschlossen ist, müssen bereits 50 Beratertage erbracht worden sein.
(2a) Angabe der Anzahl der festangestellten Mitarbeiter gesamt in Deutschland in den letzten 3 Jahren (2015-2017), aufgesplittet pro Jahr (Anlage 4 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen)
(2b) Angabe der Anzahl der Projektleiter, Berater, Analysten und IT-Consultants, welche die in Anlage 5 der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb genannten Anforderungen erfüllen (Anlage 5 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen). Die Anzahl der Projektleiter ist aufgeteilt nach < 5 Jahre, 5-10 Jahren, 11-15 Jahren und mehr als 15 Jahren Beratungserfahrung anzugeben.
(2b) Angabe der Anzahl der Projektleiter, Berater, Analysten und IT-Consultants, welche die in Anlage 5 der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb genannten Anforderungen erfüllen (Anlage 5 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen). Die Anzahl der Projektleiter ist aufgeteilt nach < 5 Jahre, 5-10 Jahren, 11-15 Jahren und mehr als 15 Jahren Beratungserfahrung anzugeben.
Mindeststandards:
Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des Auftrages lediglich solche Bewerber/Bewerbergemeinschaften als geeignet, welche Erfahrungen in der Beratung in allen unter Punkt (1) genannten Handlungsfeldern nachweisen. Diese Erfahrungen können durch mehrere in ihrer Größe relevante Referenzprojekte zu (1) nachgewiesen werden. Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen. Mindestens eines dieser Referenzprojekte muss die Beratung einer Krankenversicherung zum Gegenstand haben.
Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des Auftrages lediglich solche Bewerber/Bewerbergemeinschaften als geeignet, welche Erfahrungen in der Beratung in allen unter Punkt (1) genannten Handlungsfeldern nachweisen. Diese Erfahrungen können durch mehrere in ihrer Größe relevante Referenzprojekte zu (1) nachgewiesen werden. Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen. Mindestens eines dieser Referenzprojekte muss die Beratung einer Krankenversicherung zum Gegenstand haben.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Unternehmen (= 20 % insgesamt) mit folgenden Unterkriterien:
a) Umsatz des Unternehmens (50 %),
b) Unternehmensgröße hinsichtlich der Anzahl der Mitarbeiter/-innen (50 %),
2. Referenzprojekte (= 50 % insgesamt);
3. Anzahl und Qualifikation der Projektleiter, Berater, Analysten und IT-Consultants (= 30 % insgesamt). Bei Punktgleichheit erhält der Bewerber den Vorzug, der mit den Referenzprojekten die meisten Punkte erreichen konnte; sollte diesbezüglich Punktgleichstand bestehen, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Anzahl und Qualifikation der Projektleiter, Berater, Analysten und IT-Consultants (= 30 % insgesamt). Bei Punktgleichheit erhält der Bewerber den Vorzug, der mit den Referenzprojekten die meisten Punkte erreichen konnte; sollte diesbezüglich Punktgleichstand bestehen, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich.
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-03-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-29 📅
1) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter www.dtvp.de zur Verfügung. Ferner werden unter dem o.g. Link die für die zweite Stufe (Angebotsphase) des Verfahrens vorgesehenen Vergabeunterlagen im Entwurfsstand rein informativ zur Verfügung gestellt, welche von der Auftraggeberin noch angepasst werden können. Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern wird im Teilnahmewettbewerb ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform abgewickelt. Jeder Bewerber ist verpflichtet, sich regelmäßig Auskünfte / Fragen und Neuerungen bzw. Ergänzungen zum Inhalt der Bekanntmachung sowie den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs selbst einzuholen.
1) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter www.dtvp.de zur Verfügung. Ferner werden unter dem o.g. Link die für die zweite Stufe (Angebotsphase) des Verfahrens vorgesehenen Vergabeunterlagen im Entwurfsstand rein informativ zur Verfügung gestellt, welche von der Auftraggeberin noch angepasst werden können. Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern wird im Teilnahmewettbewerb ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform abgewickelt. Jeder Bewerber ist verpflichtet, sich regelmäßig Auskünfte / Fragen und Neuerungen bzw. Ergänzungen zum Inhalt der Bekanntmachung sowie den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs selbst einzuholen.
2) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag Angaben zum Unternehmen oder zur Person für die Anforderung einer Auskunft des Gewerbezentralregisters gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG einzureichen (Anlage 9 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen).
2) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag Angaben zum Unternehmen oder zur Person für die Anforderung einer Auskunft des Gewerbezentralregisters gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG einzureichen (Anlage 9 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen).
3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Soweit sich Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bietergemeinschaften haben unter Verwendung der Anlage 7 zu erklären, dass sie Gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt.
3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Soweit sich Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bietergemeinschaften haben unter Verwendung der Anlage 7 zu erklären, dass sie Gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt.
4) Im Falle der Eignungsleihe sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt III.5. der Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages benannten Erklärungen sowie Nachweise einzureichen.
5) Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Sollte ein Bewerber die Geeignetheit für den ausgeschriebenen Auftrag nur dadurch erlangen, dass er einen oder mehrere Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung einbezieht, sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt III.7. der Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages benannten Erklärungen sowie Nachweise einzureichen.
5) Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Sollte ein Bewerber die Geeignetheit für den ausgeschriebenen Auftrag nur dadurch erlangen, dass er einen oder mehrere Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung einbezieht, sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt III.7. der Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages benannten Erklärungen sowie Nachweise einzureichen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten in Bezug auf Punkte (1) – (5) wird auf die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYYL9H.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 229499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
2) Ein Vertrag darf erst15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Ein Vertrag darf erst15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... § 135Unwirksamkeit.
a. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat? § 160 Einleitung, Antrag.
b. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
c. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
c. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
d. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt);
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt);
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer.
—— Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die 9 Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
—— Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die 9 Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken.
—— Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Quelle: OJS 2018/S 019-039375 (2018-01-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Unternehmens- und Managementberatung📦
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beschreibung vorbereitender Maßnahmen zur Auftragsklärung und Auftragsübernahme
Qualitätskriterium (Gewichtung): 17,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfolgreiches Projektmanagement
Sicherstellung der jeweils konkret erforderlichen Beraterqualifikation
Umsetzung eines erfolgreichen Risikomanagements
Kostenkriterium (Name): Preise
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-23 📅
Name: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Mergenthalerallee 3-5
Postort: Eschborn
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland 🇩🇪 Hessen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Klingelhöferstraße 18
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Berlin
🏙️
Name: Bain & Company Germany, Inc.
Postanschrift: Karlsplatz 1
Postort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Bayern
🏙️
Name: McKinsey & Company Inc.
Postanschrift: Am Sandtorkai 77
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Hamburg
🏙️
Name: The Boston Consulting Group GmbH
Postanschrift: Dircksenstraße 41
Postleitzahl: 10178
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist....
§ 135 Unwirksamkeit.
a. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat? § 160 Einleitung, Antrag.
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer,
—— Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die 9 Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
—— Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die 9 Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken,
Quelle: OJS 2018/S 140-321304 (2018-07-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf Grundlage der geschlossenen Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung (ABl. 2018/S 140-321304) wurde im Rahmen eines wettbewerblichen Abrufverfahrens (Pitch) zwischen den Rahmenvertragspartnern ein Partner für die Begleitung des agilen Transformationsprozesses ausgewählt. Gegenstand dieses Einzelauftrages ist die federführende Koordination und aktive Unterstützung bei der Umsetzung des Transformationsprozesses im Zusammenspiel mit den Managementprozessen im Unternehmen sowie den Schnittstellen zur Linienorganisation.
Auf Grundlage der geschlossenen Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung (ABl. 2018/S 140-321304) wurde im Rahmen eines wettbewerblichen Abrufverfahrens (Pitch) zwischen den Rahmenvertragspartnern ein Partner für die Begleitung des agilen Transformationsprozesses ausgewählt. Gegenstand dieses Einzelauftrages ist die federführende Koordination und aktive Unterstützung bei der Umsetzung des Transformationsprozesses im Zusammenspiel mit den Managementprozessen im Unternehmen sowie den Schnittstellen zur Linienorganisation.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Auf Grundlage der geschlossenen Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung (ABl. 2018/S 140-321304) wurde im Rahmen eines wettbewerblichen Abrufverfahrens (Pitch) zwischen den Rahmenvertragspartnern ein Partner für die Begleitung des agilen Transformationsprozesses ausgewählt. Gegenstand dieses Einzelauftrages ist die federführende Koordination und aktive Unterstützung bei der Umsetzung des Transformationsprozesses im Zusammenspiel mit den Managementprozessen im Unternehmen sowie den Schnittstellen zur Linienorganisation. Über die vergebenen Leistungen hinaus sind im Zusammenhang mit dem agilen Transformationsprozess weitere Beratungs- und Unterstützungsleistungen erforderlich geworden.
Auf Grundlage der geschlossenen Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung (ABl. 2018/S 140-321304) wurde im Rahmen eines wettbewerblichen Abrufverfahrens (Pitch) zwischen den Rahmenvertragspartnern ein Partner für die Begleitung des agilen Transformationsprozesses ausgewählt. Gegenstand dieses Einzelauftrages ist die federführende Koordination und aktive Unterstützung bei der Umsetzung des Transformationsprozesses im Zusammenspiel mit den Managementprozessen im Unternehmen sowie den Schnittstellen zur Linienorganisation. Über die vergebenen Leistungen hinaus sind im Zusammenhang mit dem agilen Transformationsprozess weitere Beratungs- und Unterstützungsleistungen erforderlich geworden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-26 📅
Land: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Unternehmensbereich Corporate Governance, Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Die Auftraggeberin verweist auf die Regelungen des § 135 GWB.
Quelle: OJS 2019/S 043-098848 (2019-02-27)