Das Amt Geest und Marsch Südholstein schreibt für sich und seine Gemeinden die Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen für den Lieferzeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2021 europaweit im offenen Verfahren aus.
Die Vergabe erfolgt durch Aufteilung in zwei Auftragslose wie in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Die Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen erfolgt für die für die folgenden Gemeinden und Einrichtungen:
Amt Geest und Marsch Südholstein, Gemeinde Appen, Gemeinde Groß Nordende, Gemeinde Haselau, Gemeinde Haseldorf, Gemeinde Heidgraben, Gemeinde Heist, Gemeinde Hetlingen, Gemeinde Holm, Gemeinde Moorrege, Gemeinde Neuendeich sowie für die Integrierte Station Unterelbe (ISU) und das Schulzentrum Moorrege.
Die jährliche Abnahmemenge wird (ausgehend von den Vorjahreswerten und unverbindlich) mit ca. 2 250 000 kWh geschätzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Amt Geest und MarschSüdholstein
Postanschrift: Amtsstraße 12
Postort: Moorrege
Postleitzahl: 25436
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: FB 5 Bauen und Liegenschaften, Frau Bermudez
Telefon: +49 4122 / 854-144📞
E-Mail: bermudez@amt-gums.de📧
Fax: +49 4122 / 854-244 📠
Region: Pinneberg🏙️
URL: http://www.amt-gums.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung Stromlieferung aus erneuerbaren Energien
2018/S 119-270265
Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Amt Geest und Marsch Südholstein hat für sich und seine Gemeinden die Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen für den Lieferzeitraum...”
Kurze Beschreibung
Das Amt Geest und Marsch Südholstein hat für sich und seine Gemeinden die Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen für den Lieferzeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2021 europaweit im offenen Verfahren vergeben.
Die Vergabe erfolgte durch Aufteilung in zwei Auftragslose wie in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Die Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen erfolgt für die für die folgenden Gemeinden und Einrichtungen: Amt Geest und Marsch Südholstein, Gemeinde Appen, Gemeinde Groß Nordende, Gemeinde Haselau,Gemeinde Haseldorf, Gemeinde Heidgraben, Gemeinde Heist, Gemeinde Hetlingen, Gemeinde Holm, Gemeinde Moorrege, Gemeinde Neuendeich sowie für die Integrierte Station Unterelbe (ISU) und das Schulzentrum Moorrege.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 332552.63
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 371798.31
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung elektrischer Energie (aus erneuerbaren Quellen) für Gebäude, Pumpen, usw.” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Ort der Leistung: Pinneberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinden und Einrichtungen im Gebiet des Amtes Geest und Marsch Südholstein
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung elektrischer Energie (aus erneuerbaren Quellen) für Gebäude, Pumpen, usw.
Jährliche Abnahmemenge (ausgehend von den Vorjahreswerten und...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung elektrischer Energie (aus erneuerbaren Quellen) für Gebäude, Pumpen, usw.
Jährliche Abnahmemenge (ausgehend von den Vorjahreswerten und unverbindlich): ca. 1 588 000 kWh.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung elektrischer Energie (aus erneuerbaren Quellen) für die Straßenbeleuchtung” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung elektrischer Energie (aus erneuerbaren Quellen) für die Straßenbeleuchtung.
Jährliche Abnahmemenge (ausgehend von den Vorjahreswerten und...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung elektrischer Energie (aus erneuerbaren Quellen) für die Straßenbeleuchtung.
Jährliche Abnahmemenge (ausgehend von den Vorjahreswerten und unverbindlich): ca. 662 000 kWh.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 119-270265
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Lieferung elektrischer Energie (aus erneuerbaren Quellen) für Gebäude, Pumpen, usw.”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: LichtBlick SE
Postanschrift: Zirkusweg 6
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 248179.35
Höchstes Angebot: 264437.00
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Lieferung elektrischer Energie (aus erneuerbaren Quellen) für die Straßenbeleuchtung” Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 27
Postort: Barmstedt
Postleitzahl: 25355
Region: Pinneberg🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 84373.29
Höchstes Angebot: 107361.32
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (Abteilung VII 5)”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431 / 988-4702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können nur auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können nur auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 174-394457 (2018-09-10)