Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
C1: Angabe des jährlichen Mittels der Zahl der für den Bewerber tätigen Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2015-2017) für diese Art der Leistungserbringung. Die Mitarbeiteranzahl ist für den jeweiligen Zeitraum nach fachlichen Mitarbeitern mit Qualifikation für den Projektleiter und sonstigen fachlichen und nicht fachlichen Mitarbeitern aufzuschlüsseln (Gewichtung 5 %);
C2: Angabe der Funktion im Projekt, der Erfahrung und des beruflichen Werdegangs des Projektleiters (C 2.1, Wertigkeit 25 %) und des stellv. Projektleiters (C 2.2, Gewichtung 10 %);
C3: Vorlage von mindestens 4 Referenzen vergleichbarer bereits abgeschlossener Leistungen des Bewerbers im Zeitraum von 2013-2018, an denen auch die Beteiligung eines der vorgesehenen Leistungserbringer (z. B. Projektleiter oder stellv. Projektleiter) in verantwortlicher Position nachgewiesen wird. (je Referenz maximal 10 % Gewichtung). Bei einer der Referenzen ist nachzuweisen, dass sie nicht älter als 3 Jahre ist. (Nichterfüllung ist kein Ausschlussgrund jedoch Wertungskriterium, Gewichtung 40 %):
— C3.1: Mindestens 1 Referenz über die Durchführung von Fortbildungs-/Pädagogischen Leistungen im Bereich der schulischen Jugendbildung (15- bis 19-jährige),
— C3.2: Mindestens 1 weitere Referenz über die Durchführung von Fortbildungs-/Pädagogischen Leistungen im Bereich der universitären Jugendbildung (19- bis 23- jährige),
— C3.3: Mindestens 1 Referenz über die Durchführung von Bildungsleistungen im Rahmen von Projekten, die gleichzeitig in mehreren EU-Staaten im Zeitraum der letzten 8 Jahre,
— C3.4: Mindestens 1 weitere Referenz (im Zeitraum der letzten 3 Jahre) über die Durchführung internationaler Fort- und Weiterbildungsrojekte.
Eine bestmögliche Bewertung der Referenzen wird erreicht, wenn:
— wenn Bieter nachweist, dass er mit Fortbildungs- und Pädagogischen Leistungen bereits einschlägige Erfahrung besitzt und international bzw. EU-weit gearbeitet hat,
— je jünger die Referenzen sind,
— je größer der vergleichbare Inhalt der Referenz-Aufgabe mit derjenigen der ausgeschriebenen Leistung ist,
— je mehr die Komplexität der Referenz-Aufgabe mit dem ausgeschriebenen Projekt vergleichbar ist.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen (s. U.):
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit der erbrachten Referenzleistungen, ggf. Benennung des Leistungserbringers,
— tatsächlich ausgeführte Teilleistungen im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen im Zeitraum von 2013-2018, möglichst mit Angabe der Handlungsbereiche (tatsächliche Beschreibung),
— Gesamtkosten netto,
— Erläuterungen zur Vergleichbarkeit des Projekts mit der ausgeschriebenen Leistung.
C4: Der Wettbewerber hat anzugeben und nachzuweisen in welchen Ländern der EU er derzeit fachlich und personell in der Lage ist, die ausschreibungs gegenständlichen Unterrichts- und Fortbildungsleistungen zu erbringen. Gewertet wird die Anzahl der möglichen Länder. Je mehr Länder der Wettbewerber in der Lage ist abzudecken, umso besser fällt das Wertungsergebnis aus (Gewichtung 10 %).