1. Das Landratsamt Heilbronn beabsichtigt, die Fahrgastinformation im Landkreis zu verbessern. Hierzu sollen an bedeutenden Bahn-Bus-Umsteigepunkten sowie zentralen Omnibusbahnhöfen (ZOB) und zentralen Bushaltestellen steig bezogene Anzeiger für dynamische Fahrgastinformation (DFI), die Echtzeit anzeigen, installiert werden. An den Bahn-Bus-Umsteigepunkten sollen außerdem Bahnabfahrten an Übersichtsanzeigern angezeigt werden, um umsteigenden Fahrgästen Anschlussinformationen liefern zu können.Die Soll- und Echtzeitdaten sollen von der Datenplattform der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) bezogen werden und über eine DFI-Verwaltungssoftware via Mobilfunk an die DFI-Anzeiger weitergegeben werden; 2. Die insgesamt 48 zu liefernden Anzeiger verteilen sich auf 13 Verwaltungsgebiete (12 Kommunen, ein Klinikum) mit insgesamt 15 Standorten; 3. Die Einzelheiten des ausgeschriebenen Auftrages ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-05.
Auftragsbekanntmachung (2018-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektronische Anzeigetafeln
Kurze Beschreibung:
1. Das Landratsamt Heilbronn beabsichtigt, die Fahrgastinformation im Landkreis zu verbessern. Hierzu sollen an bedeutenden Bahn-Bus-Umsteigepunkten sowie zentralen Omnibusbahnhöfen (ZOB) und zentralen Bushaltestellen steig bezogene Anzeiger für dynamische Fahrgastinformation (DFI), die Echtzeit anzeigen, installiert werden. An den Bahn-Bus-Umsteigepunkten sollen außerdem Bahnabfahrten an Übersichtsanzeigern angezeigt werden, um umsteigenden Fahrgästen Anschlussinformationen liefern zu können.Die Soll- und Echtzeitdaten sollen von der Datenplattform der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) bezogen werden und über eine DFI-Verwaltungssoftware via Mobilfunk an die DFI-Anzeiger weitergegeben werden;
2. Die insgesamt 48 zu liefernden Anzeiger verteilen sich auf 13 Verwaltungsgebiete (12 Kommunen, ein Klinikum) mit insgesamt 15 Standorten;
3. Die Einzelheiten des ausgeschriebenen Auftrages ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
1. Das Landratsamt Heilbronn beabsichtigt, die Fahrgastinformation im Landkreis zu verbessern. Hierzu sollen an bedeutenden Bahn-Bus-Umsteigepunkten sowie zentralen Omnibusbahnhöfen (ZOB) und zentralen Bushaltestellen steig bezogene Anzeiger für dynamische Fahrgastinformation (DFI), die Echtzeit anzeigen, installiert werden. An den Bahn-Bus-Umsteigepunkten sollen außerdem Bahnabfahrten an Übersichtsanzeigern angezeigt werden, um umsteigenden Fahrgästen Anschlussinformationen liefern zu können.Die Soll- und Echtzeitdaten sollen von der Datenplattform der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) bezogen werden und über eine DFI-Verwaltungssoftware via Mobilfunk an die DFI-Anzeiger weitergegeben werden;
2. Die insgesamt 48 zu liefernden Anzeiger verteilen sich auf 13 Verwaltungsgebiete (12 Kommunen, ein Klinikum) mit insgesamt 15 Standorten;
3. Die Einzelheiten des ausgeschriebenen Auftrages ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektronische Anzeigetafeln📦
Zusätzlicher CPV-Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-04-05 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-07 📅
Datum des Beginns: 2018-08-01 📅
Datum des Endes: 2019-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 068-150536
ABl. S-Ausgabe: 68
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Das Landratsamt Heilbronn beabsichtigt, die Fahrgastinformation im Landkreis zu verbessern. Hierzu sollen an bedeutenden Bahn-Bus-Umsteigepunkten sowie zentralen Omnibusbahnhöfen (ZOB) und zentralen Bushaltestellen steig bezogene Anzeiger für dynamische Fahrgastinformation (DFI), die Echtzeit anzeigen, installiert werden. An den Bahn-Bus-Umsteigepunkten sollen außerdem Bahnabfahrten an Übersichtsanzeigern angezeigt werden, um umsteigenden Fahrgästen Anschlussinformationen liefern zu können.Die Soll- und Echtzeitdaten sollen von der Datenplattform der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) bezogen werden und über eine DFI-Verwaltungssoftware via Mobilfunk an die DFI-Anzeiger weitergegeben werden;
1. Das Landratsamt Heilbronn beabsichtigt, die Fahrgastinformation im Landkreis zu verbessern. Hierzu sollen an bedeutenden Bahn-Bus-Umsteigepunkten sowie zentralen Omnibusbahnhöfen (ZOB) und zentralen Bushaltestellen steig bezogene Anzeiger für dynamische Fahrgastinformation (DFI), die Echtzeit anzeigen, installiert werden. An den Bahn-Bus-Umsteigepunkten sollen außerdem Bahnabfahrten an Übersichtsanzeigern angezeigt werden, um umsteigenden Fahrgästen Anschlussinformationen liefern zu können.Die Soll- und Echtzeitdaten sollen von der Datenplattform der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) bezogen werden und über eine DFI-Verwaltungssoftware via Mobilfunk an die DFI-Anzeiger weitergegeben werden;
2. Die insgesamt 48 zu liefernden Anzeiger verteilen sich auf 13 Verwaltungsgebiete (12 Kommunen, ein Klinikum) mit insgesamt 15 Standorten;
3. Die Einzelheiten des ausgeschriebenen Auftrages ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
1. Das Landratsamt Heilbronn beabsichtigt, die Fahrgastinformation im Landkreis zu verbessern. Hierzu sollen an bedeutenden Bahn-Bus-Umsteigepunkten sowie zentralen Omnibusbahnhöfen (ZOB) und zentralen Bushaltestellen steig bezogene Anzeiger für dynamische Fahrgastinformation (DFI), die Echtzeit anzeigen, installiert werden. An den Bahn-Bus-Umsteigepunkten sollen außerdem Bahnabfahrten an Übersichtsanzeigern angezeigt werden, um umsteigenden Fahrgästen Anschlussinformationen liefern zu können. Die Soll- und Echtzeitdaten sollen von der Datenplattform der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) bezogen werden und über eine DFI-Verwaltungssoftware via Mobilfunk an die DFI-Anzeiger weitergegeben werden;
1. Das Landratsamt Heilbronn beabsichtigt, die Fahrgastinformation im Landkreis zu verbessern. Hierzu sollen an bedeutenden Bahn-Bus-Umsteigepunkten sowie zentralen Omnibusbahnhöfen (ZOB) und zentralen Bushaltestellen steig bezogene Anzeiger für dynamische Fahrgastinformation (DFI), die Echtzeit anzeigen, installiert werden. An den Bahn-Bus-Umsteigepunkten sollen außerdem Bahnabfahrten an Übersichtsanzeigern angezeigt werden, um umsteigenden Fahrgästen Anschlussinformationen liefern zu können. Die Soll- und Echtzeitdaten sollen von der Datenplattform der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) bezogen werden und über eine DFI-Verwaltungssoftware via Mobilfunk an die DFI-Anzeiger weitergegeben werden;
2. Die insgesamt 48 zu liefernden Anzeiger verteilen sich auf 13 Verwaltungsgebiete (12 Kommunen, ein Klinikum) mit insgesamt 15 Standorten:
— Bad Friedrichshall, Bahnhof Jagstfeld,
— Bad Friedrichshall, Klinikum am Plattenwald,
— Bad Rappenau,
— Beilstein,
— Brackenheim,
— Eppingen,
— Gundelsheim,
— Lauffen,
— Möckmühl,
— Neckarsulm Bahnhof West / Bahnhof Ost / ZOB Ballei,
— Schwaigern,
— Weinsberg,
— Obersulm/Willsbach.
3. Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages ist die Realisierung und Umsetzung des in den Vergabeunterlagen im Einzelnen beschriebenen schlüsselfertigen Gesamtsystems. Das Projekt umfasst im Einzelnen die Lieferung und Montage der Anzeigerhardware und -software, Masten und Aufhängungen, Kommunikationskomponenten zum Anschluss an das Internet, die DFI-Verwaltungssoftware sowie Wartungs- und Schulungsleistungen;
3. Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages ist die Realisierung und Umsetzung des in den Vergabeunterlagen im Einzelnen beschriebenen schlüsselfertigen Gesamtsystems. Das Projekt umfasst im Einzelnen die Lieferung und Montage der Anzeigerhardware und -software, Masten und Aufhängungen, Kommunikationskomponenten zum Anschluss an das Internet, die DFI-Verwaltungssoftware sowie Wartungs- und Schulungsleistungen;
4. Die Einzelheiten sowie der Umfang der zu beschaffenden Liefer- und Dienstleistungen ergeben sich aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Heilbronn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Die Eignung ist für jeden Bieter bzw. – bei Bietergemeinschaften – für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen sind daher – soweit nachfolgend nicht im Einzelfall anders angegeben – von jedem Bieter sowie von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebotes vorzulegen. Die geforderten Referenzen sind bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Mitglied gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft muss insgesamt über die geforderten Referenzen verfügen;
1. Die Eignung ist für jeden Bieter bzw. – bei Bietergemeinschaften – für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen sind daher – soweit nachfolgend nicht im Einzelfall anders angegeben – von jedem Bieter sowie von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebotes vorzulegen. Die geforderten Referenzen sind bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Mitglied gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft muss insgesamt über die geforderten Referenzen verfügen;
2. Bieter, welche sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen des Verstoßes gegen den vergaberechtlichen Wettbewerbsgrundsatz vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
2. Bieter, welche sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen des Verstoßes gegen den vergaberechtlichen Wettbewerbsgrundsatz vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird sein Angebot von der Angebotswertung ausgeschlossen;
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird sein Angebot von der Angebotswertung ausgeschlossen;
3. Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gem. Ziff. III.1.2) (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.1.3) (Technische Leistungsfähigkeit) Anwendung;
4. Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 01.12.2017 datierend) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht: eine formlose Erklärung, weshalb für die Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind;
4. Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 01.12.2017 datierend) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht: eine formlose Erklärung, weshalb für die Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind;
5. Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bieter ihrem Angebot eine Eigenerklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Verpflichtungserklärung zum Abschluss bzw. zur Aufrechterhaltung einer Betriebshaftpflichtversicherung für die gesamte Dauer der Auftragsdurchführung (Abgabe der Verpflichtungserklärung erfolgt – für Einzelbieter und Mitglieder einer Bietergemeinschaft – durch Unterzeichnung des Angebotsformulars (Anhang D der Bewerbungsbedingungen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Verpflichtungserklärung zum Abschluss bzw. zur Aufrechterhaltung einer Betriebshaftpflichtversicherung für die gesamte Dauer der Auftragsdurchführung (Abgabe der Verpflichtungserklärung erfolgt – für Einzelbieter und Mitglieder einer Bietergemeinschaft – durch Unterzeichnung des Angebotsformulars (Anhang D der Bewerbungsbedingungen).
Mindeststandards:
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss folgende Mindestdeckungssummen erfüllen:
(1) Personenschäden: 2 000 000 EUR (pauschal);
(2) Sachschäden: 1 000 000 EUR (pauschal);
(3) Vermögensschäden: 100 000 EUR (pauschal).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Anhang I – Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen). Bieter können sich zum Nachweis der fachlichen Eignung auf die Referenzen Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass deren Leistungen oder Einrichtungen dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung des Dritten, auf dessen Referenzen der Bieter sich beruft, zu erbringen (Erklärung im Rahmen von Anhang I – Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen).
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Anhang I – Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen). Bieter können sich zum Nachweis der fachlichen Eignung auf die Referenzen Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass deren Leistungen oder Einrichtungen dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung des Dritten, auf dessen Referenzen der Bieter sich beruft, zu erbringen (Erklärung im Rahmen von Anhang I – Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen).
Mindeststandards:
1. Mindestanforderung: Der Bieter hat mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen. Vergleichbarkeit erfordert dabei nicht die Angabe einer identischen Leistung. Es genügt, wenn die Referenzleistungen dem zu vergebenden Auftrag nahe kommen. Die Referenzen haben folgende technische Nachweise und Funktionen zu umfassen:
1. Mindestanforderung: Der Bieter hat mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen. Vergleichbarkeit erfordert dabei nicht die Angabe einer identischen Leistung. Es genügt, wenn die Referenzleistungen dem zu vergebenden Auftrag nahe kommen. Die Referenzen haben folgende technische Nachweise und Funktionen zu umfassen:
— Projekte mit DFI-Anzeigen im Außenbetrieb (LED und TFT, doppelseitig, mehr als 15 Anzeiger pro Projekt, mindestens 3 Referenzen),
— Projekte mit einer Softwarelösung, bei der eine gleichzeitige Datenversorgung der DFI-Anzeiger aus mindestens 2 Quellen mit 2 unterschiedlichen Protokollen wie z.B. VDV453 DFI-Dienst, Pacos, EFA-XML, SIRI-SX etc. verwirklicht wurden (mindestens 3 Referenzen),
— Projekte mit einer Softwarelösung, bei der eine gleichzeitige Datenversorgung der DFI-Anzeiger aus mindestens 2 Quellen mit 2 unterschiedlichen Protokollen wie z.B. VDV453 DFI-Dienst, Pacos, EFA-XML, SIRI-SX etc. verwirklicht wurden (mindestens 3 Referenzen),
— Projekte mit einer mandantenfähigen DFI-Verwaltung mit Zuordnung von Anzeigern, Benutzern und Administratoren zu unterschiedlichen Mandanten (mindestens 3 Referenzen).
2. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass es dem Bieter natürlich gestattet ist, mehr als 3 vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen, welche die unter Ziff. 1 aufgeführten Aspekte umfassen. Der Auftraggeber wird die Referenzen umfassend prüfen und auswerten. Die unter Ziff. 1 Spiegelstrich 1 bis 3 aufgeführten technischen Nachweise und Funktionen können durch 3 Gesamtprojekte, welche alle Kriterien erfassen, und/oder mehrere Einzelreferenzen erbracht werden, welche nur bestimmte Teilkriterien abdecken.
2. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass es dem Bieter natürlich gestattet ist, mehr als 3 vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen, welche die unter Ziff. 1 aufgeführten Aspekte umfassen. Der Auftraggeber wird die Referenzen umfassend prüfen und auswerten. Die unter Ziff. 1 Spiegelstrich 1 bis 3 aufgeführten technischen Nachweise und Funktionen können durch 3 Gesamtprojekte, welche alle Kriterien erfassen, und/oder mehrere Einzelreferenzen erbracht werden, welche nur bestimmte Teilkriterien abdecken.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bieter sowie ggf. von diesen vorgesehenen Nachunternehmer bzw. Verleihunternehmen haben die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Erklärungen (u. a. zur Tariftreue und Mindestlohnzahlungen) nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) abzugeben. Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung von nach dem LTMG übernommenen Verpflichtungen gelten die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vertragsstrafen und sonstigen Rechtsfolgen.
Die Bieter sowie ggf. von diesen vorgesehenen Nachunternehmer bzw. Verleihunternehmen haben die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Erklärungen (u. a. zur Tariftreue und Mindestlohnzahlungen) nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) abzugeben. Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung von nach dem LTMG übernommenen Verpflichtungen gelten die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vertragsstrafen und sonstigen Rechtsfolgen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Landratsamt Heilbronn
Zusätzliche Informationen: Keine
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Gewichtung des Preises: 40
2. Die Korrespondenz zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail über die E-Mail-Adresse fahrgastinformation@landratsamt-heilbronn.de Telefonische oder sonstige Anfragen werden nicht beantwortet;
3. Die Angebote sind direkt bei der Vergabestelle einzureichen;
4. Zur Angebotsabgabe sind zwingend die Formblätter zu verwenden, welche Teil der Vergabe- und Vertragsunterlagen sind;
5. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Mindestanforderungen des LTMG einzuhalten sind;
6. Die unter Abschnitt IV.3.7) genannte Bindesfrist verlängert sich im Fall der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bis zum Ablauf von drei Wochen nach rechtskräftiger Beendigung des Verfahrens;
7. Letzter Termin für den Eingang von Rückfragen ist der 8.5.2018 (12.00);
8. Rückfragen von Bietern sowie die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem unter Ziff. 1 genannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten, regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Eine Registrierung ist hierfür nicht erforderlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaige Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
8. Rückfragen von Bietern sowie die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem unter Ziff. 1 genannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten, regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Eine Registrierung ist hierfür nicht erforderlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaige Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 068-150536 (2018-04-05)