Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit kann der öffentliche Auftraggeber je nach Art, Menge oder Umfang oder Verwendungszweck der ausgeschriebenen Leistung verlangen:
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen;
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
— EFB-Preis Formblatt 1,2 und 5
— Baustoffverzeichnis
— Bieterangabenverzeichnis
— Verzeichnis der Nachauftragnehmerleistungen mit Bennenung der Nachauftragnehmer (HVA B-StB „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“)
— Erklärungen gemäß LVG LSA
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
— Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen
— Verzeichnis der Nachauftragnehmerleistungen mit Bennenung der Nachauftragnehmer
— Nachweis über Präqualifikation (PQ-Nummern, bei Nichtvorhandensein Einreichung der Eigenerklärung zur Eignung)
— Bauablaufplan
— Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. Merkblatt MVAS 99
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— offene Urkalkulation (wird nach Schlusszahlung zurückgegeben)
— HVA B-StB Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen