Der Auftraggeber beabsichtigt für Teile der Gemeinden/Städte und Ortsteile Rügens flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation zu realisieren. Gegenstand der Beschaffung ist der Bau (Erdarbeiten, Lieferung und Herstellung) dieses passiven Breitbandnetzes auf Grundlage der Planungen des Zwar. Der ZWAR hat einen vorläufigen Förderbescheid auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 erhalten, danach muss das Netz bis spätestens 31.12.2019 betriebsfertig sein. Vom Auftragnehmer wird eine Fertigstellung des Netzes bis zum 30.9.2019 erwartet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-07.
Auftragsbekanntmachung (2018-02-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lokales Netz
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt für Teile der Gemeinden/Städte und Ortsteile Rügens flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation zu realisieren. Gegenstand der Beschaffung ist der Bau (Erdarbeiten, Lieferung und Herstellung) dieses passiven Breitbandnetzes auf Grundlage der Planungen des Zwar. Der ZWAR hat einen vorläufigen Förderbescheid auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 erhalten, danach muss das Netz bis spätestens 31.12.2019 betriebsfertig sein. Vom Auftragnehmer wird eine Fertigstellung des Netzes bis zum 30.9.2019 erwartet.
Der Auftraggeber beabsichtigt für Teile der Gemeinden/Städte und Ortsteile Rügens flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation zu realisieren. Gegenstand der Beschaffung ist der Bau (Erdarbeiten, Lieferung und Herstellung) dieses passiven Breitbandnetzes auf Grundlage der Planungen des Zwar. Der ZWAR hat einen vorläufigen Förderbescheid auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 erhalten, danach muss das Netz bis spätestens 31.12.2019 betriebsfertig sein. Vom Auftragnehmer wird eine Fertigstellung des Netzes bis zum 30.9.2019 erwartet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Lokales Netz📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Vorpommern-Rügen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
Postanschrift: Putbuser Chaussee 1
Postleitzahl: 18528
Postort: Bergen auf Rügen
Kontakt
Internetadresse: http://www.zwar.de🌏
E-Mail: piper@zwar.de📧
Telefon: +49 38388004150📞
Fax: +49 38388004969 📠
URL der Dokumente: http://www.zwar.de🌏
Das Netz soll in folgenden Ortsteilen/Teilen Rügens errichtet werden: OT Vilmnitz, Nadelitz, Klein Stresow, Groß Stresow, Freetz, Muglitz, Posewald und Beuchow der Stadt Putbus; OT Zeiten, Swantow, Mellnitz Hof, Mellnitz Siedlung, Neparmitz, Klein Grabow, Glutzow, Üselitz, Tannenort, Luppath, Stubben und Datzow der Gemeinde Poseritz; OT Benz, Sissow, Warksow, Nesebanz und Drigge der Gemeinde Gustow; OT Dalkvitz, Viervitz, Schmacht, Pantow, Serams der Gemeinde Zirkow sowie OT Blieschow, Burtevitz, Dummertevitz, Gobbin und Neu Reddevitz sowie Lancken-Granitz der Gemeinde Lancken-Granitz. Für den Bau des passiven Breitbandnetzes (ca. 843 Teilnehmeranschlüsse) werden ca 130 km Tiefbauarbeiten erforderlich. Dabei sind ca. 164 km Leerrohre und 311 km Glasfaser zu verlegen.
Das Netz soll in folgenden Ortsteilen/Teilen Rügens errichtet werden: OT Vilmnitz, Nadelitz, Klein Stresow, Groß Stresow, Freetz, Muglitz, Posewald und Beuchow der Stadt Putbus; OT Zeiten, Swantow, Mellnitz Hof, Mellnitz Siedlung, Neparmitz, Klein Grabow, Glutzow, Üselitz, Tannenort, Luppath, Stubben und Datzow der Gemeinde Poseritz; OT Benz, Sissow, Warksow, Nesebanz und Drigge der Gemeinde Gustow; OT Dalkvitz, Viervitz, Schmacht, Pantow, Serams der Gemeinde Zirkow sowie OT Blieschow, Burtevitz, Dummertevitz, Gobbin und Neu Reddevitz sowie Lancken-Granitz der Gemeinde Lancken-Granitz. Für den Bau des passiven Breitbandnetzes (ca. 843 Teilnehmeranschlüsse) werden ca 130 km Tiefbauarbeiten erforderlich. Dabei sind ca. 164 km Leerrohre und 311 km Glasfaser zu verlegen.
Dauer: 20 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Teile der Gemeinden/Städte und Ortsteile Rügens
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag dieser Bekanntmachung,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen oder Nachweis der Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A bzw. §§ 123, 124 GWB,
— Zulassung „DVGW GW 302 Gruppe GN2: A“ oder gleichwertig,
— Zertifikat „LWL-Installation für Fachbetrieb des Deutschen Instituts für Beitbandkommunikation“ oder gleichwertig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage einer entsprechenden Bankauskunft/ Bankerklärung, die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
— Vorlage eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses, falls dessen Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; für das Jahr 2016, sofern bereits vorliegend, andernfalls für das Jahr 2015,
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens betreffend Bauleistungen und mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben über die Ausführung von mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren; Beifügung von Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis für die wichtigsten Bauleistungen; berücksichtigt werden auch Bauleistungen, die mehr als 5 Jahre zurückliegen,
— Angaben über die Ausführung von mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren; Beifügung von Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis für die wichtigsten Bauleistungen; berücksichtigt werden auch Bauleistungen, die mehr als 5 Jahre zurückliegen,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören; insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören; insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt,
— Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens und der Maßnahmen des Unternehmens zur Sicherung der Qualität,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— Erklärung über Ausstattung und Geräte.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept für die Umsetzung der Bauleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Spätester Zeitpunkt der Fertigstellung vor dem 30.9.2019
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium: Niedrigster Preis
Gewichtung der Kosten: 70
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband
Kontakt
Kontaktperson: Sabine Piper
Dokumente URL: www.zwar.de🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Melz Gercke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Ständehausstr. 10/11
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Kontaktperson: Meike Hütter
Telefon: +49 5118561490📞
E-Mail: m.huetter@melzgercke.de📧
Fax: +49 51185614922 📠
Land: Hannover🏙️
Internetadresse: https://www.melzgercke.de🌏
URL der Dokumente: www.zwar.de🌏
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der vergütbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der vergütbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 385588-5164📞
Fax: +49 385588-5817 📠
Quelle: OJS 2018/S 027-058170 (2018-02-07)