Bau des Sportpunktes Campuspark auf dem Gelände der Bundesgartenschau Heilbronn 2019: — Herstellung und Einbau von Sportausstattungselementen (u. a. Sportgerüste, Trampoline, Squat-Plattform), — Herstellung und Einbau von Sitzbänken sowie die Einbindung einer Gradierwerkanlage inkl. Technikschacht. Das Gradierwerk selbst ist nicht Teil dieser Ausschreibung, — Einbau von EPDM-Fallschutzbelägen mit unterschiedlichen Fallschutzanforderungen nach einem festgelegten Muster im radialem Verlauf, — Herstellen eines Fußgängerweges aus gegrindetem Walzasphalt, — Maßnahmen zur Herstellung von Sickerpackungen, Pflanz- und Rasenflächen sowie derer Fertigstellungspflege. Der Sportpunkt ist sowohl als Schaugarten während der BUGA, als auch als Daueranlage für eine öffentliche Nutzung vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-14.
Auftragsbekanntmachung (2018-06-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Sport- und Freizeitanlagen
Kurze Beschreibung:
Bau des Sportpunktes Campuspark auf dem Gelände der Bundesgartenschau Heilbronn 2019:
— Herstellung und Einbau von Sportausstattungselementen (u. a. Sportgerüste, Trampoline, Squat-Plattform),
— Herstellung und Einbau von Sitzbänken sowie die Einbindung einer Gradierwerkanlage inkl. Technikschacht. Das Gradierwerk selbst ist nicht Teil dieser Ausschreibung,
— Einbau von EPDM-Fallschutzbelägen mit unterschiedlichen Fallschutzanforderungen nach einem festgelegten Muster im radialem Verlauf,
— Herstellen eines Fußgängerweges aus gegrindetem Walzasphalt,
— Maßnahmen zur Herstellung von Sickerpackungen, Pflanz- und Rasenflächen sowie derer Fertigstellungspflege.
Der Sportpunkt ist sowohl als Schaugarten während der BUGA, als auch als Daueranlage für eine öffentliche Nutzung vorgesehen.
Bau des Sportpunktes Campuspark auf dem Gelände der Bundesgartenschau Heilbronn 2019:
— Herstellung und Einbau von Sportausstattungselementen (u. a. Sportgerüste, Trampoline, Squat-Plattform),
— Herstellung und Einbau von Sitzbänken sowie die Einbindung einer Gradierwerkanlage inkl. Technikschacht. Das Gradierwerk selbst ist nicht Teil dieser Ausschreibung,
— Einbau von EPDM-Fallschutzbelägen mit unterschiedlichen Fallschutzanforderungen nach einem festgelegten Muster im radialem Verlauf,
— Herstellen eines Fußgängerweges aus gegrindetem Walzasphalt,
— Maßnahmen zur Herstellung von Sickerpackungen, Pflanz- und Rasenflächen sowie derer Fertigstellungspflege.
Der Sportpunkt ist sowohl als Schaugarten während der BUGA, als auch als Daueranlage für eine öffentliche Nutzung vorgesehen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-06-14 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-15 📅
Datum des Beginns: 2018-09-03 📅
Datum des Endes: 2018-11-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 113-256325
ABl. S-Ausgabe: 113
Zusätzliche Informationen
Öffnung entspr. § 14 EU VOB/A durch 2 Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bau des Sportpunktes Campuspark auf dem Gelände der Bundesgartenschau Heilbronn 2019:
— Herstellung und Einbau von Sportausstattungselementen (u. a. Sportgerüste, Trampoline, Squat-Plattform),
— Herstellung und Einbau von Sitzbänken sowie die Einbindung einer Gradierwerkanlage inkl. Technikschacht. Das Gradierwerk selbst ist nicht Teil dieser Ausschreibung,
— Einbau von EPDM-Fallschutzbelägen mit unterschiedlichen Fallschutzanforderungen nach einem festgelegten Muster im radialem Verlauf,
— Herstellen eines Fußgängerweges aus gegrindetem Walzasphalt,
— Maßnahmen zur Herstellung von Sickerpackungen, Pflanz- und Rasenflächen sowie derer Fertigstellungspflege.
Der Sportpunkt ist sowohl als Schaugarten während der BUGA, als auch als Daueranlage für eine öffentliche Nutzung vorgesehen.
551,494 qm EPDM- Fallschutzbelag
80,6 qm Asphalt
6 St. Sitz- und Liegemöbel
1 St. Sportgerüst Intensivierungsbereich I
1 St.Sportgerüst Intensivierungsbereich II
1 St. Sportgerüst Intensivierungsbereich…
… III
… IV
1 St. Sportgerüst Intensivierungsbereich V
1 St. Handstand- und Liegestütz
1 St. Dips-Barren
3 St. Spielgerät Trampolin
1St. Squat-Platform
1 St. Infotafel Gradierwerke
1 St. Technikschacht
131,8 qm Pflanzflächen
654,65 qm Rasenflächen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heilbronn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter / Bewerber:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter / Bewerber:
— nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt,
— die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
— in die Handwerksrolle, das Berufregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragenist,
— bei der Berufsgenossenschaft bzw. dem für ihn zuständigen Versicherungsträger angemeldet ist,
— eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber:
— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich nicht in Liquidation befindet,
— seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafevon mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Der Auftragnehmer hat im Falle der Beauftragung eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500 000 EUR für Vermögensschäden nachzuweisen. Hierfür ist auf Verlangeneine Verpflichtungserklärung oder eine Deckungszusage eines in der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Versicherungsunternehmens vorzulegen, dass diese im Auftragsfall binnen zwei Wochen ab Auftragserteilung mit dem Auftragnehmer eine kombinierte Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500 000 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall abschließt und die auch die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers/Mitversicherten wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) umfasst. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darf auf das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme begrenzt sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftragnehmer hat im Falle der Beauftragung eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500 000 EUR für Vermögensschäden nachzuweisen. Hierfür ist auf Verlangeneine Verpflichtungserklärung oder eine Deckungszusage eines in der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Versicherungsunternehmens vorzulegen, dass diese im Auftragsfall binnen zwei Wochen ab Auftragserteilung mit dem Auftragnehmer eine kombinierte Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500 000 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall abschließt und die auch die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers/Mitversicherten wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) umfasst. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darf auf das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme begrenzt sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3 Referenzen von Leistungen aus dem letzten 5 Jahren, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Mindeststandards: Anzahl der Referenzen: 3
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein).
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Heilbronn
Rechtsamt
Moltkestr. 35
74072 Heilbronn
Zimmer 24
Es sind ausschließlich digitale Angebote über www.subreport.de/ E46869731 einzureichen.
Zusätzliche Informationen:
Öffnung entspr. § 14 EU VOB/A durch 2 Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgartenschau GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Anfragen werden ausschließlich über folgende URL beantwortet: http://www.subreport.de/E46869731
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E46869731🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://rp-Karlsruhe.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 113-256325 (2018-06-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.