Der Auftraggeber plant die Errichtung einer FttB-fähigen Leerrohr- und Glasfaserinfrastruktur, die in dessen Eigentum verbleibt. Für die Realisierung der Bauleistungen wird mit diesem Verfahren ein leistungsfähiges Tiefbauunternehmen gesucht, welches die erforderlichen Generalübernehmerleistungen einschließlich Bau, Montage, Materialbeschaffung, Baunebenleistungen wie Vermessung, Dokumentation und Baustellensicherung übernimmt. Vorgesehen ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über den gesamten Zeitraum der Bauarbeiten. Vorgesehen ist die Umsetzung im Rahmen des Betreibermodells.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber plant die Errichtung einer FttB-fähigen Leerrohr- und Glasfaserinfrastruktur, die in dessen Eigentum verbleibt. Für die Realisierung der Bauleistungen wird mit diesem Verfahren ein leistungsfähiges Tiefbauunternehmen gesucht, welches die erforderlichen Generalübernehmerleistungen einschließlich Bau, Montage, Materialbeschaffung, Baunebenleistungen wie Vermessung, Dokumentation und Baustellensicherung übernimmt. Vorgesehen ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über den gesamten Zeitraum der Bauarbeiten.
Vorgesehen ist die Umsetzung im Rahmen des Betreibermodells.
Der Auftraggeber plant die Errichtung einer FttB-fähigen Leerrohr- und Glasfaserinfrastruktur, die in dessen Eigentum verbleibt. Für die Realisierung der Bauleistungen wird mit diesem Verfahren ein leistungsfähiges Tiefbauunternehmen gesucht, welches die erforderlichen Generalübernehmerleistungen einschließlich Bau, Montage, Materialbeschaffung, Baunebenleistungen wie Vermessung, Dokumentation und Baustellensicherung übernimmt. Vorgesehen ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über den gesamten Zeitraum der Bauarbeiten.
Vorgesehen ist die Umsetzung im Rahmen des Betreibermodells.
Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a Abs. 2 EU VOB/A durchgeführt. In einem ersten Schritt wird die Eignung der Bieter durch den Auftraggeber überprüft. Grundlage der Prüfung sind die durch die Bieter und deren Teilnahmeantrag eingereichten Erklärungen und Unterlagen.
Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a Abs. 2 EU VOB/A durchgeführt. In einem ersten Schritt wird die Eignung der Bieter durch den Auftraggeber überprüft. Grundlage der Prüfung sind die durch die Bieter und deren Teilnahmeantrag eingereichten Erklärungen und Unterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber plant die Errichtung einer FttB-fähigen Leerrohr- und Glasfaserinfrastruktur, die in dessen Eigentum verbleibt. Für die Realisierung der Bauleistungen wird mit diesem Verfahren ein leistungsfähiges Tiefbauunternehmen gesucht, welches die erforderlichen Generalübernehmerleistungen einschließlich Bau, Montage, Materialbeschaffung, Baunebenleistungen wie Vermessung, Dokumentation und Baustellensicherung übernimmt. Vorgesehen ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über den gesamten Zeitraum der Bauarbeiten.
Der Auftraggeber plant die Errichtung einer FttB-fähigen Leerrohr- und Glasfaserinfrastruktur, die in dessen Eigentum verbleibt. Für die Realisierung der Bauleistungen wird mit diesem Verfahren ein leistungsfähiges Tiefbauunternehmen gesucht, welches die erforderlichen Generalübernehmerleistungen einschließlich Bau, Montage, Materialbeschaffung, Baunebenleistungen wie Vermessung, Dokumentation und Baustellensicherung übernimmt. Vorgesehen ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über den gesamten Zeitraum der Bauarbeiten.
Vorgesehen ist die Umsetzung im Rahmen des Betreibermodells.
Mit diesem Verfahren sollen geeignete Tiefbauunternehmen identifiziert werden, die flächendeckend passive Breitbandinfrastrukturen (POP-Gebäude, Glasfaserverteiler, Leerrohre, Glasfaser) im Projektgebiet bereitstellen. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete innerhalb der administrativen Grenzen der Stadt Eisenach, die als weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in welchen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist. Bei der Festlegung des Erschließungsgebietes sind die auf das Markterkundungsverfahren eingegangenen Rückmeldungen der Netzbetreiber berücksichtigt worden. Für alle im Erschließungsgebiet befindlichen Adressen ist eine Versorgungsgeschwindigkeit von mindestens 100 Mbit/s symmetrisch vorgesehen. Für Schulen sind symmetrische Geschwindigkeiten mindestens in Höhe der individuellen Aufgreifschwelle geplant.
Mit diesem Verfahren sollen geeignete Tiefbauunternehmen identifiziert werden, die flächendeckend passive Breitbandinfrastrukturen (POP-Gebäude, Glasfaserverteiler, Leerrohre, Glasfaser) im Projektgebiet bereitstellen. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete innerhalb der administrativen Grenzen der Stadt Eisenach, die als weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in welchen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist. Bei der Festlegung des Erschließungsgebietes sind die auf das Markterkundungsverfahren eingegangenen Rückmeldungen der Netzbetreiber berücksichtigt worden. Für alle im Erschließungsgebiet befindlichen Adressen ist eine Versorgungsgeschwindigkeit von mindestens 100 Mbit/s symmetrisch vorgesehen. Für Schulen sind symmetrische Geschwindigkeiten mindestens in Höhe der individuellen Aufgreifschwelle geplant.
Unmittelbar nach der Auftragsvergabe werden dem ausgewählten Tiefbauunternehmen detaillierte Planungsdaten der HAOI-Leistungsphasen 1 bis 6 übergeben. Das Netzstrukturkonzept liegt somit bereits in der Qualität einer Ausführungsplanung vor
Ein ausführliches Leistungsverzeichnis unter detaillierter Angabe der Leistungsmengen sowie den einzuhaltenden Qualitätsstandards wird den geeigneten Bewerbern im Zuge der nachfolgenden Angebotsaufforderung übermittelt.
Weitere Angaben sind dem Begleitdokument zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Dauer: 18 Monate
Zusätzliche Informationen:
Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a Abs. 2 EU VOB/A durchgeführt. In einem ersten Schritt wird die Eignung der Bieter durch den Auftraggeber überprüft. Grundlage der Prüfung sind die durch die Bieter und deren Teilnahmeantrag eingereichten Erklärungen und Unterlagen.
Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a Abs. 2 EU VOB/A durchgeführt. In einem ersten Schritt wird die Eignung der Bieter durch den Auftraggeber überprüft. Grundlage der Prüfung sind die durch die Bieter und deren Teilnahmeantrag eingereichten Erklärungen und Unterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Eisenach
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bewerbers durch Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Monate sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen,
— Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bewerbers durch Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Monate sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen,
— Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der jeweils aktuellen Fassung vorliegen,
— Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— Eigenerklärung, dass der Bewerber im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine sonstigen schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des sich bewerbenden Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand oder Teilen davon vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sofern ein Bewerber noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt er für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nicht bilanzierende Unternehmen legen eine attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei Jahre vor,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des sich bewerbenden Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand oder Teilen davon vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sofern ein Bewerber noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt er für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nicht bilanzierende Unternehmen legen eine attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei Jahre vor,
— Nachweis einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung in (Kopie der Police ausreichend),
— Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet,
— Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozial- und Krankenversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
Mindeststandards:
Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssummen von 5 Mio. € für Personenschäden und 5 Mio. € für Sach-/Vermögensschäden
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von mindestens fünf Referenzen aus den letzten fünf Jahren vor Ende der Bewerbungsfrist über die Ausführung von Leistungen, die mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, mit Angabe des jeweiligen Auftragswertes. Kann ein Bewerber nicht für alle Leistungsbereiche Referenzen vorweisen, so hat er diese Leistungsteile ggfs. unter Einbindung von entsprechend erfahrenen Unterauftragnehmern nachzuweisen,
— Angabe von mindestens fünf Referenzen aus den letzten fünf Jahren vor Ende der Bewerbungsfrist über die Ausführung von Leistungen, die mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, mit Angabe des jeweiligen Auftragswertes. Kann ein Bewerber nicht für alle Leistungsbereiche Referenzen vorweisen, so hat er diese Leistungsteile ggfs. unter Einbindung von entsprechend erfahrenen Unterauftragnehmern nachzuweisen,
— Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bewerber,
— Eine Beschreibung des vorgesehenen Projektteams – getrennt nach Planung und Bau – einschließlich Ingenieuren und Übersendung der Lebensläufe der vorgesehenen Mitarbeiter (Planer, Bauleiter, Poliere, Kolonnenführer, Verantwortlicher für Dokumentation inkl. Aufmaßerstellung zur kaufmännischen Abwicklung), aus denen die Qualifikation (sowie Vorlage von personenbezogenen Unterlagen und Zertifikate) und die tatsächliche Mitarbeit an den geforderten Referenzprojekten hervorgeht,
— Eine Beschreibung des vorgesehenen Projektteams – getrennt nach Planung und Bau – einschließlich Ingenieuren und Übersendung der Lebensläufe der vorgesehenen Mitarbeiter (Planer, Bauleiter, Poliere, Kolonnenführer, Verantwortlicher für Dokumentation inkl. Aufmaßerstellung zur kaufmännischen Abwicklung), aus denen die Qualifikation (sowie Vorlage von personenbezogenen Unterlagen und Zertifikate) und die tatsächliche Mitarbeit an den geforderten Referenzprojekten hervorgeht,
— Eigenerklärung, dass eine deutschsprachige Bauleitung für das Projekt eingesetzt wird,
— Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Für den Teilnahmewettbewerb sind die Unterlagen innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist schriftlich, in deutscher Sprache, rechtsverbindlich unterzeichnet in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Auf dem verschlossenen Umschlag ist folgender Vermerk deutlich sichtbar anzubringen: „nicht öffnen – Teilnahmewettbewerb Bauleistungen zur Errichtung einer passiven FttB-Infrastruktur in der Stadt Eisenach“
Für den Teilnahmewettbewerb sind die Unterlagen innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist schriftlich, in deutscher Sprache, rechtsverbindlich unterzeichnet in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Auf dem verschlossenen Umschlag ist folgender Vermerk deutlich sichtbar anzubringen: „nicht öffnen – Teilnahmewettbewerb Bauleistungen zur Errichtung einer passiven FttB-Infrastruktur in der Stadt Eisenach“
Alle Dateien des Teilnahmeantrages sind zusätzlich auf einem elektronisch lesbaren Datenträger mitzuliefern.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361/37737276📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Verfahrens rügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rüge pflichten des Interessenten/Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabe stelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Etwaige Verfahrens rügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rüge pflichten des Interessenten/Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabe stelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabe vorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabe vorschriften, die erst in den Vergabe unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 149-340271 (2018-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 13255434.21 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a Abs. 2 EU VOB/A durchgeführt.In einem ersten Schritt wird die Eignung der Bieter durch den Auftraggeber überprüft. Grundlage der Prüfung sind die durch die Bieter und deren Teilnahmeantrag eingereichten Erklärungen und Unterlagen.
Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a Abs. 2 EU VOB/A durchgeführt.In einem ersten Schritt wird die Eignung der Bieter durch den Auftraggeber überprüft. Grundlage der Prüfung sind die durch die Bieter und deren Teilnahmeantrag eingereichten Erklärungen und Unterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a Abs. 2 EU VOB/A durchgeführt.In einem ersten Schritt wird die Eignung der Bieter durch den Auftraggeber überprüft. Grundlage der Prüfung sind die durch die Bieter und deren Teilnahmeantrag eingereichten Erklärungen und Unterlagen.
Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a Abs. 2 EU VOB/A durchgeführt.In einem ersten Schritt wird die Eignung der Bieter durch den Auftraggeber überprüft. Grundlage der Prüfung sind die durch die Bieter und deren Teilnahmeantrag eingereichten Erklärungen und Unterlagen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Frühester Zeitpunkt der Fertigstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehen/Kooperation mit AG
Eingesetztes Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-12 📅
Name: Schneider Bau GmbH
Postort: Eisenach
Land: Deutschland 🇩🇪 Eisenach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: FFK Kabel- und Rohrleitungsbau GmbH
Postort: Schmalkalden
Land: Schmalkalden-Meiningen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 13255434.21 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Für den Teilnahmewettbewerb sind die Unterlagen innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist schriftlich, in deutscher Sprache, rechtsverbindlich unterzeichnet in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Auf dem verschlossenen Umschlag ist folgender Vermerk deutlich sichtbar anzubringen: „nicht öffnen – Teilnahmewettbewerb Bauleistungen zur Errichtung einer passiven FttB-Infrastruktur in der Stadt Eisenach“.
Für den Teilnahmewettbewerb sind die Unterlagen innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist schriftlich, in deutscher Sprache, rechtsverbindlich unterzeichnet in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Auf dem verschlossenen Umschlag ist folgender Vermerk deutlich sichtbar anzubringen: „nicht öffnen – Teilnahmewettbewerb Bauleistungen zur Errichtung einer passiven FttB-Infrastruktur in der Stadt Eisenach“.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Interessenten/Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Interessenten/Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,