1) E-Vergabe die Vergabeunterlagen für dieses Verfahren werden ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz des Landes NRW (
www.evergabe.nrw.de) zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarkplatzes ist kostenfrei. Die Bewerber können dort die Vergabeunterlagen herunterladen sowie Nachrichten an die Vergabestelle senden und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Bei diesem Vergabeverfahren ist für die Übermittlung der Angebote ausschließlich die Abgabe in elektronischer Form unter Verwendung des Bietertools des Vergabemarktplatzes des Landes NRW zugelassen. Unter
http://www.evergabe.www.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen. Angebote/Dokumente, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
2) Unterlagen, Erklärungen und Nachweise für die Erstellung und Einreichung des Angebots müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formulare verwendet werden. Diese werden zum Ausfüllen als Datei auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" bereitgestellt. Die Vordrucke/Formblätter und Erklärungen sind an den vorgesehenen Stellen elektronisch zu vervollständigen und mit einer elektronischen Unterschrift in Textform zu versehen.
3) Die Vordrucke sowie alle im Formular 325 EU abschließend aufgelisteten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot vollständig beizufügen. Sofern nicht alle geforderten Dokumente dem Angebot beigefügt werden, kann der Bewerber aus formellen Gründen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder formell fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung wird hiermit nicht begründet.
4) Auskünfte, Fragen zu dieser Bekanntmachung und zur Bewerbung für dieses Vergabeverfahren sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bewerber bis spätestens zum 29.10.2018 ausschließlich über das Vergabeportal des Landes NRW (
www.evergabe.nrw.de) unter der Rubrik „Kommunikation" an den Auftraggeber zu richten.
Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der Fragenbeantwortung auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren. Die den Bewerbern so übermittelten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabeunterlagen und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.
5) Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften bei einem Angebot von gemeinschaftlichen Bietern (Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften) sind mit dem Formular 531 EU alle jeweiligen Mitglieder anzugeben und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Das ausgefüllte Formular ist zu unterschreiben und mit dem Angebot vorzulegen.
Die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens als Einzelbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig und führt in der Regel zum Ausschluss aller so beteiligten Bieter vom Vergabeverfahren.
6) Unterauftragnehmer bzw. Nachunternehmern ist für die Vertragsausführung der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, so sind diese – sofern möglich – mit dem Vordruck 532 bereits im Angebot zu benennen und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533 EU) auszufüllen und zu unterschreiben und mit dem Angebot vorzulegen.
Selbiges gilt, wenn Bieter beabsichtigen zum Nachweis Ihrer Eignung in Hinblick auf die wirtschaftliche und (vgl. Abschnitt III der Bekanntmachung) die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6CY7FD