Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/innen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen;
b) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert;
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen;
d) Zusicherung, dass die Präsentation von den Personen durchgeführt wird, die im Falle eines Zuschlags zuständig sein werden;
e) Erfüllungsort ist Berlin. Es ist darzulegen, wie die schnelle Leistungserbringung gesichert wird, ggf. muss ein Servicebüro in Berlin eingerichtet werden. Es ist sicherzustellen, dass vor Ort genügend Personal zur Verfügung gestellt wird, um für den Auftraggeber eine schnelle und direkte Kommunikation zu ermöglichen;
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen. Es ist diese Person namentlich zu benennen unter Angabe des Werdegangs und sonstiger Qualifikationsmerkmale, warum sich diese Person als zentrale Ansprechperson empfiehlt;
g) Übersicht über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber
Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden.
Die Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen des eingesetzten Personals sind für die jeweiligen Bereiche des Auftrags anhand von Referenzen, Projekten o. ä. darzustellen. Sollte bei dem Bewerber/der Bewerberin selbst keine entsprechenden Qualifikationen vorhanden sein, so hat er/sie darzulegen inwiefern und ggf. mit welchen Unterauftragnehmern er/sie die fachliche Qualifikation sicherstellt;
h) Nachweis von inhaltlichen, fachwissenschaftlichen und strukturellen Kenntnissen im Bereich der Kindertagesbetreuung;
i) Nachweis von inhaltlichen, fachwissenschaftlichen und strukturellen Kenntnissen im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern;
j) Nachweis von Erfahrungen in der juristischen Beratung im Themenfeld der frühen Bildung und Kindertagesbetreuung;
k) Nachweis von Erfahrungen in der fachlichen und juristischen Beratung im Themenfeld Kinderrechte und deren Umsetzung;
l) Nachweis von Erfahrungen in der juristischen Beratung im Bereich Kinder- und Jugendhilfe;
m) Nachweis über Kenntnisse im Bereich des SGB VIII, des BGB, des Jugendstrafrechts, des Ausländerrechts, des Europarechts, des Gewaltschutzrechts, sowie Schnittstellen zu anderen Sozialleistungssystemen;
n) Nachweis von Erfahrungen im Bereich der Gesetzgebung;
o) Nachweis von Erfahrungen in der administrativen Begleitung von Beratungs- und Arbeitsprozessen;
p) Nachweis von Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Bundesbehörden;
q) Nachweis von Kenntnissen und Erfahrungen in politischer Gremien- und Verbandsarbeit;
r) Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen von bundesweiter Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, Social Marketing, Erstellen von Kommunikationsmaterialien, redaktionelle Arbeit, Planung und Durchführung von Veranstaltungen, sowohl national als auch international;
s) Nachweis von Kenntnissen und Erfahrungen in der Betreuung von Internetauftritten, insbesondere der inhaltlichen Begleitung und Weiterentwicklung (z.B. Aufbau und Redaktion Microsites, Web-Hosting, Ideenmanagement und Themenplanung);
t) Nachweis von Kenntnisse des Styleguides der Bundesregierung sowie Kenntnisse hinsichtlich Barrierefreiheit (gemäß BITV).