Auftragsbekanntmachung (2018-08-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Ingolstadt
Nationale Registrierungsnummer: DE211
Postanschrift: Spitalstr. 3
Postort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Ingolstadt, Referat VI – Vergabestelle
Telefon: +49 841-305-2446📞
E-Mail: georg.orth@ingolstadt.de📧
Fax: +49 841-305-2447 📠
Region: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://ingolstadt.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://vergabe.bayern.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: http://www.vergabe.bayern.de🌏
Teilnahme-URL: http://www.vergabe.bayern.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beladung für Abrollbehälter (AB) GWG
37-005-2018
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung: Beladung für Abrollbehälter (AB) GWG nach DIN 14505-AB-6900-1570
1️⃣
Ort der Leistung: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ingolstadt
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschafft wird eine neue Beladung für Abrollbehälter (AB) Gefahrgut (GWG) nach DIN 14505-AB-6900-1570 für die Feuerwehr Ingolstadt” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 9
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere:
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder entsprechende Bescheinigung des EU-Mitgliedsstaates
— Vorlage eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere:
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder entsprechende Bescheinigung des EU-Mitgliedsstaates
— Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) ist durch Eintragung in
Die Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis unter www.pq-verein.de) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) bzw. der Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) auch für
Diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb der genannten Frist vorzulegen. Präqualifizierte Unternehmen legen nur auf gesondertes Verlangen Referenzbescheinigungen vor.
Das Formblatt 124 (Dateiname: „L 124 EU_Eigenerklärungen zur Eignung(0416).pdf“) ist erhältlich als Bearbeitbares Formblatt unter: http://vergabe.bayern.de innerhalb der jeweiligen Ausschreibung oder unter: https://www.stmi.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/bauauftraege/index.php
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist erhältlich unter: https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe oben III.1.1) sowie Auftragsunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe oben III.1.1) sowie Auftragsunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-17
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-19
11:45 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Spitalstr. 3, Ingolstadt
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine Bieter zugelassen.
“Rückfragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Arbeitstage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle...”
Rückfragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Arbeitstage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle eingereicht werden. Nur so ist eine rechtzeitige Information aller Bieter noch möglich.
Durch die Neuerungen im Vergaberecht stehen alle Vergabeunterlagen frei zugänglich zur Verfügung.
Bitte denken Sie jedoch daran, dass sowohl Änderungen an den Unterlagen als auch Antworten auf Bieterfragen bis kurz vor dem Abgabezeitpunkt möglich sind und damit eventuell Einfluss auf Ihre Kalkulation haben können.
Deshalb sollten Sie die Veröffentlichung regelmäßig auf Änderungen prüfen. Sollten Sie bereits ein Angebot abgegeben haben, können Sie dies bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote Zurückziehen und gegebenenfalls durch ein neues Angebot ersetzen.
Es wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform „Vergabe.Bayern.de“ bzw. iTWO Tender zu registrieren.
So werden Sie über Änderungen Bieterfragen informiert und können Ihr Angebot digital in Textform oder Digital signiert abgeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-2176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-2176-2847 📠
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB),
5) mehr als 10 Kalendertage nach Absendung der Absagen per Fax oder E-Mail, beziehungsweise mehr als 15 Kalendertage bei Absendung in Briefform, vergangen sind (§ 134 Abs. 1 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Ingolstadt, Referat VI - Vergabestelle
Postanschrift: Spitalstr. 3
Postort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 841-305-2446📞
E-Mail: georg.orth@ingolstadt.de📧
Fax: +49 841-305-2447 📠
URL: http://www.ingolstadt.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 154-352902 (2018-08-10)