Lieferung und Bereitstellung von Büchern, Zeitschriften, Tageszeitungen, Magazinen, Fachzeitschriften, Ergänzungslieferungen, Buchexemplare zur Ansicht, ohne Kaufverpflichtung, Vermerk von Kostenstellen bei Einzelpositionen in Sammelrechnungen (Kostenstelle wird bei Onlinebestellung angegeben), Onlinedatenbanken, Onlinerecherche, PDF-Downloads und Newslettern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Postanschrift: Frankfurter Straße 29-35
Postort: Eschborn
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6196-9082422📞
E-Mail: beschaffung@bafa.bund.de📧
Fax: +49 6196-9081888 📠
Region: Main-Taunus-Kreis🏙️
URL: http://www.bafa.bund.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Belieferung von Büchern, Zeitungen, Tageszeitungen, etc.
Referat 113 - Bibl
Produkte/Dienstleistungen: Zeitungen, Fachzeitschriften, Periodika und Zeitschriften📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung und Bereitstellung von Büchern, Zeitschriften, Tageszeitungen, Magazinen, Fachzeitschriften, Ergänzungslieferungen, Buchexemplare zur Ansicht,...”
Kurze Beschreibung
Lieferung und Bereitstellung von Büchern, Zeitschriften, Tageszeitungen, Magazinen, Fachzeitschriften, Ergänzungslieferungen, Buchexemplare zur Ansicht, ohne Kaufverpflichtung, Vermerk von Kostenstellen bei Einzelpositionen in Sammelrechnungen (Kostenstelle wird bei Onlinebestellung angegeben), Onlinedatenbanken, Onlinerecherche, PDF-Downloads und Newslettern.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 100 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Zeitungen, Fachzeitschriften, Periodika und Zeitschriften📦
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und Bereitstellung von Büchern, Zeitschriften, Tageszeitungen, Magazinen, Fachzeitschriften, Ergänzungslieferungen, Buchexemplare zur Ansicht,...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung und Bereitstellung von Büchern, Zeitschriften, Tageszeitungen, Magazinen, Fachzeitschriften, Ergänzungslieferungen, Buchexemplare zur Ansicht, ohne Kaufverpflichtung, Vermerk von Kostenstellen bei Einzelpositionen in Sammelrechnungen (Kostenstelle wird bei Onlinebestellung angegeben), Onlinedatenbanken, Onlinerecherche, PDF-Downloads und Newslettern.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 115-261843
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Referat 113 - Bibl
Titel: Belieferung von Büchern, Zeitungen, Tageszeitungen, etc.
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schweitzer Fachinformationen Kerst & Schweitzer oHG
Postort: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Darmstadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 100 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 100 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht Spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung Der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 014-029521 (2019-01-18)