Beschreibung der Beschaffung
— das Klinikum Augsburg sucht einen Lieferanten für Wurstwaren und Fleisch (in Folge kurz Bieter genannt) für 2 Jahre.
— es wird durch zwei Bereiche eine Bestellung vom Klinikum Augsburg aus getätigt.
— aus der Zentralküche wird täglich an Werktagen eine Bestellung von Wurstwaren und Fleisch vorgenommen. Es ist somit auch eine tägliche Belieferung der Zentralküche notwendig. In Ausnahmefällen wie Feiertage muss auch eine Belieferung am Wochenende oder an Feiertagen möglich sein.
— aus dem Betriebsrestaurant wird in der Regel zwei Mal pro Woche eine Bestellung getätigt. Die Belieferung erfolgt in der Regel ebenso zwei Mal pro Woche. Auch hier muss in Ausnahmefällen, wie Feiertage oder Sonderveranstaltungen eine Belieferung an weitern Tagen möglich sein.
— die Lieferung hat inhaltlich und optisch in einwandfreiem Zustand zu erfolgen. Es wird vom Bieter zugesichert, dass die Waren bis zum Ende der Vertragslaufzeit in Fabrikat, Qualität und Ausführung geliefert werden. Generell erfolgt bei der Warenannahme eine intensive Prüfung der Waren nach Artikel, Artikelnummer, Menge und Optik gemeinsam durch den Auftraggeber und den Lieferanten. Vorgegebene Kalibrierungen sind vollständig einzuhalten.
— eine entsprechende einwandfreie Lieferung wird nach der Prüfung auf dem in doppelter Ausfertigung zu übergebenden Lieferschein dokumentiert. Lieferengpässe bei einzelnen Artikeln sind der Küchenleitung unverzüglich mitzuteilen. Alternativartikel sind nur nach Absprache zulässig.
— sämtliche Verpackungen müssen unversehrt sein. Durch Sichtkontrollen beanstandete Ware wird sofort zurückgegeben.
— die Waren sind so zu kennzeichnen, dass die Rückverfolgbarkeit jederzeit sichergestellt werden kann. Die Anlieferungstemperatur muss den jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften nach HACCP entsprechen. Die Kühlkette darf keinesfalls unterbrochen sein. Eine entsprechende Dokumentation ist täglich mit dem Lieferschein zu gewährleisten und muss durch eine entsprechende Protokollierung/Prozessbeschreibung gemäß HACCP nachgewiesen werden. Auf Anfragen des Auftraggebers muss jederzeit ein Ausdruck dessen möglich sein.
— das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bei Wurstwaren muss zum Zeitpunkt der Anlieferung mindestens 14 Tage vor Verfallsdatum liegen. Bei einer Unterschreitung der Frist ist zwingend Kontakt mit der Küchenleitung der Zentralküche und des Betriebsrestaurant aufzunehmen.
— das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bei Fleisch muss zum Zeitpunkt der Anlieferung mindestens 5 Tage vor Verfallsdatum liegen. Bei einer Unterschreitung der Frist ist zwingend Kontakt mit der Küchenleitung der Zentralküche und des Betriebsrestaurant aufzunehmen.
— die Ware muss über Rollcontainer angeliefert werden. Pfand für Rollcontainer, Zwischenböden oder Transportkisten wird nicht berechnet.
— transportkisten und sämtliche Transportmittel wie Rollcontainer usw. sind zu jederzeit in hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten. Die Waren werden in abgedeckten Transportkisten angeliefert. Der Auftraggeber ist berechtigt den LKW jederzeit bezüglich Sauberkeit /Hygiene zu überprüfen.
— schädlingsbefall ist beim Lieferanten und Vorlieferanten auszuschließen – dies ist durch eine entsprechende lückenlose Dokumentation eines vom Lieferanten/Vorlieferanten beauftragten externen zertifizierten Fachunternehmens nachzuweisen.
— der Auftragnehmer genehmigt nicht angesagte Audits seiner Produktions- bzw. Lagerräume durch den Auftraggeber bzw. ein von ihm beauftragtes Institut.
— die Zentralküche und das Betriebsrestaurant benötigen eine komplette Analyse der Inhalts- und deklarationspflichtige Zusatzstoffe von allen Wurstwaren und von Fleischwaren/-gerichten.
— die Fleischwaren sind ohne Sehnen, Bänder, Knorpelreste und Knochensplitter zu liefern. Vakuumverpacktes Fleisch muss mit vorschriftsmäßiger Verpackung (geprüftes und zugelassenes Verpackungsmaterial, luftdicht verschlossen) und mit Etiketten versehen sein.
— die Wurstwaren sind geschnitten, gefächert, portioniert in der jeweiligen Gewichtseinheit je Frischeverpackungen zu liefern. Die genaue Kalibrierung ist einzuhalten. Wurstanschnitte und –enden dürfen nicht geliefert werden. Nähere Details sind aus der Anlage zu entnehmen.