Auftragsbekanntmachung (2018-11-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Oberhavel
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Postort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Deutscher Landkreistag (federführend) und Deutscher Städtetag, als Vertreter der unter I.1) genannten Landkreise und kreisfreien Städte (Optionskommunen),...”
Kontaktperson
Deutscher Landkreistag (federführend) und Deutscher Städtetag, als Vertreter der unter I.1) genannten Landkreise und kreisfreien Städte (Optionskommunen), zu Händen von Herrn Markus Keller, Lennéstraße 11, 10784 Berlin Deutschland
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Kontaktperson:
“Deutscher Landkreistag (federführend) und Deutscher Städtetag, als Vertreter der unter I.1) genannten Landkreise und kreisfreien Städte (Optionskommunen),...”
Kontaktperson
Deutscher Landkreistag (federführend) und Deutscher Städtetag, als Vertreter der unter I.1) genannten Landkreise und kreisfreien Städte (Optionskommunen), zu Händen von Herrn Markus Keller, Lennéstraße 11, 10784 Berlin Deutschland
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: Kommunales Center für Arbeit - Jobcenter (AöR) des Main-Kinzig-Kreises
Postanschrift: Gutenbergstraße 2
Postort: Gelnhausen
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name:
“Jobcenter AöR für Beschäftigung und Arbeit des Landkreises Anhalt-Bitterfeld (KomBA-ABl)”
Postanschrift: Chemieparkstraße 7
Postort: Bitterfeld-Wolfen
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Benchlearning der Optionskommunen
Produkte/Dienstleistungen: Veranstaltung von Seminaren📦
Kurze Beschreibung: Durchführung des Benchlearning der Optionskommunen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 105 714 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mit Ausbildungsprogrammen verbundene Dienstleistungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schulungsseminare📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Managementausbildung📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftragsinhalt ist die Durchführung und Koordinierung des „Benchlearning der Optionskommunen“ in Bezug auf die Aufgabenwahrnehmung im Bereich der...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsinhalt ist die Durchführung und Koordinierung des „Benchlearning der Optionskommunen“ in Bezug auf die Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II.
104 Landkreise und kreisfreie Städte (Optionskommunen) haben kommunale Jobcenter, d.h. sie führen die Aufgaben im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende in alleiniger Trägerschaft aus. Bei Einführung des SGB II konnte die kommunale Alleinträgerschaft als Option gewählt werden, Aus dieser Zeit stammt der Begriff „Optionskommune“ für die „zugelassenen kommunalen Träger“, wie die kommunalen Jobcenter im SGB II bezeichnet sind. Von den Optionskommunen beabsichtigen 102 kommunale Jobcenter am „Benchlearning der Optionskommunen“ ab 1.1.2020 teilzunehmen und beteiligen sich an der Ausschreibung.
Die Aufgabe des Auftragnehmers ist es, dieses Benchlearning-Projekt durchzuführen und zu unterstützen. Beim Benchlearning handelt es sich um einen längerfristig angelegten strukturierten Lernprozess auf Basis eines regelmäßigen Erfahrungsaustausches. Ziele des Benchlearning sind die kontinuierliche Verbesserung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II, die Entwicklung fachlicher Positionen zur Arbeitsförderung der fachpolitischen Basis, das systematische Voneinander-Lernen und der Ergebnistransfer, die Förderung der gemeinsamen Identität der kommunalen Jobcenter und der Netzwerkbildung sowie der Austausch zu Herausforderungen der Digitalisierung für kommunale Jobcenter. Die Steuerung des Projekts erfolgt durch die Projektleitung Benchlearning, die an den Arbeitskreis kommunale Jobcenter beim Deutschen Landkreistag berichtet. Dadurch wird gewährleistet, dass aus der Vielzahl der kommunalen Jobcenter als Auftraggeber ein gebündelter Auftraggeberwille gegenüber dem Auftragnehmer artikuliert werden kann.
Kernstück des Projekts ist die Vergleichsringarbeit. Bei den Vergleichsringen handelt es sich um zehn Untergruppen der teilnehmenden kommunalen Jobcenter, die auf Basis fachspezifischer Kriterien gebildet werden. Die Teilnehmer tauschen sich innerhalb der Vergleichsringe aus, werten regionale und organisatorische Aspekte der Aufgabenwahrnehmung aus, führen strukturierte Praxisvergleiche durch, analysieren Erfolgsfaktoren, erarbeiten und bewerten Handlungsstrategien und Lösungsansätze, ermitteln gute Beispiele u.v.m. Die Vergleichsringe tagen ca. drei Mal pro Jahr für jeweils 1,5 Tage. Vom Auftragnehmer wird erwartet, dass er die Sitzungen organisiert, dazu einlädt und die Moderation durchführt sowie die Arbeit der Vergleichsringe durch die Aufbereitung und erste Analyse der Daten sowie die Vorbereitung von fachlichen Inhalten unterstützt.
Die Ergebnisse der Vergleichsringarbeit sollen vom Auftragnehmer systematisch aufbereitet und für alle kommunalen Jobcenter nutzbar gemacht werden. Hierzu dient ein vergleichsringübergreifendes, adressatengerechtes Berichtswesen. Der Auftragnehmer erstellt dazu nach jeder Vergleichsringsitzung einen Bericht, in dem die Ergebnisse zusammengefasst werden. Darüber hinaus erstellt der Auftragnehmer jährlich einen internen, qualifizierten Tätigkeitsbericht, in dem alle durchgeführten Aktivitäten sowie die zentralen Ergebnisse der Vergleichsringarbeit zusammengefasst sind. Im Rahmen des Projekts werden ferner jährlich zwei Fachtagungen durchgeführt, die sich in erster Linie an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Jobcenter wenden. Der Auftragnehmer organisiert die Fachtagungen, unterstützt die Projektleitung bei der inhaltlichen Vorbereitung und dokumentiert die Tagungsergebnisse. Der Auftragnehmer unterstützt darüber hinaus die Weiterentwicklung des internen Internetangebots für die kommunalen Jobcenter.
Der Auftragnehmer übernimmt die Koordination aller Elemente und Aktivitäten des Projekts.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 105 714 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2029,...”
Zusätzliche Informationen
Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2029, ohne das es einer Kündigung bedarf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Erste Stufe ist ein Teilnahmewettbewerb. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Erste Stufe ist ein Teilnahmewettbewerb. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen: Selbstauskunft; Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB; Referenzerklärung; Erklärung zum Nachunternehmereinsatz; Handelsregisterauszug; Aktuelle Lebensläufe und Qualifikationsnachweise (insb. Arbeitszeugnisse und/oder Referenzen) für die zum Einsatz vorgesehenen Moderatoren; ggf. Erklärung Bewerbergemeinschaft; ggf. Selbstauskunft Nachunternehmer; ggf. Eigenerklärung Nachunternehmer; ggf. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer. Für die Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind maßgeblich:
1) Höhe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und Umsatz des Unternehmens im Bereich Öffentlicher Sektor; jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; [Auflistung fortgesetzt unter VI.3)]
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Form des Verfahrens
Verfahren mit Verhandlungen
Beschreibung
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
“Die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter werden aufgefordert, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein verbindliches Erstangebot abzugeben. Der...”
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
Die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter werden aufgefordert, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein verbindliches Erstangebot abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Näheres ergibt sich aus Ziffer 8.1 der Angebotsbedingungen.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-14
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“[Fortsetzung von III.1.4] 2. Angaben (gemäß Vordruck) zum Leistungsspektrum und –schwerpunkt des Unternehmens mit Angabe der jeweiligen Anteile; 3. Angaben...”
[Fortsetzung von III.1.4] 2. Angaben (gemäß Vordruck) zum Leistungsspektrum und –schwerpunkt des Unternehmens mit Angabe der jeweiligen Anteile; 3. Angaben (gemäß Vordruck) zu den in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie aktuell jeweils Beschäftigter: (a) insgesamt (b) davon Beschäftigte im Bereich vergleichbarer Leistungen (Organisation, Koordination und Unterstützung des Erfahrungsaustauschs und des gemeinsamen Lernens in fachlichen Gruppen oder ähnlicher Beratungs- und Begleitprozesse, insbesondere im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Arbeitsförderung und/oder der Sozialhilfe); 4. Angaben (gemäß Vordruck) zu den für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitern mit Angabe der beruflichen Qualifikation, der Berufserfahrung (Berufsjahre seit Berufsabschluss, auf Vollzeitäquivalent-Basis) und einschlägiger Erfahrungen, hierzu MINDESTANFORDERUNGEN: - Die Moderation der Vergleichsringsitzungen erfolgt jeweils durch mindestens zwei Moderatoren. Zumindest zwei vorgesehene Moderatoren sind bereits mit dem Teilnahmeantrag namentlich zu benennen. Zumindest einer der beiden pro Vergleichsring eingesetzten Moderatoren muss einen Hochschulabschluss und die Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten haben und durch entsprechende Ausbildungsnachweise (Zeugnisse) nachweisen. - Alle Moderatoren müssen praktische und berufliche Erfahrung bei der Moderation und dem inhaltlich-fachlichen Erfahrungsaustausch sowie eine entsprechende Methodenkompetenz haben und durch aktuelle Lebensläufe und Qualifikationsnachweise (insbesondere Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse und/oder Referenzen) nachweisen. Die Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen;
5. Darstellung (gemäß Vordruck) von Referenzen von gegenwärtig oder innerhalb der letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) abgeschlossen erbrachten Leistungen, die mit dem zu vergebenen Auftrag vergleichbar sind, nach Möglichkeit insbesondere im Hinblick auf Erfahrungen 1) im Bereich der Organisation, Koordination und Unterstützung des Erfahrungsaustauschs und des gemeinsamen Lernens in fachlichen Gruppen (hilfsweise ähnlicher Beratungs- und Begleitprozesse) sowie 2) der Beratung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Arbeitsförderung und/oder der Sozialhilfe.
Weitere Erläuterungen zu den Nachweisen: Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmern bedienen. In diesem Fall hat der Bewerber die Erklärung zur Bewerbergemeinschaft bzw. die Erklärung zum Nachunternehmereinsatz vorzulegen. Ferner sind die Selbstauskunft inklusive Handelsregisterauszug, die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers und die Erklärung zum Nachunternehmereinsatz für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. auch für jeden Nachunternehmer einzureichen.
Beschränkung der Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:Der Auftraggeber wird gemäß § 51 VgV mindestens drei und maximal fünf Bewerber zur Angebotsabgabe und Verhandlung auffordern, sofern eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerber zur Verfügung steht. Die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern erfolgt anhand der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft unter Einschluss etwaiger Nachunternehmer, anhand folgender Gesichtspunkte (die Reihenfolge gibt keine Gewichtung an): - Referenzprojekte und dadurch dokumentierte einschlägige Erfahrungen -Qualifikation der Mitarbeiter und Verfügbarkeit von Personal - Geschäftsumfang des Bewerbers, insbesondere im Bereich Öffentlicher Sektor -Tätigkeitsschwerpunkte und Spezialisierung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft.
Weitere Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb und zur Verfahrensteilnahme sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag:
„ (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
„ (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Deutscher Landkreistag, Zu Händen von Herrn Markus Keller
Postanschrift: Lennéstraße 11
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30590097351📞
E-Mail: markus.keller@landkreistag.de📧
Quelle: OJS 2018/S 221-506686 (2018-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-01) Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich) Name und Adressen
Postanschrift: van-Delden-Stral3e 1 - 7
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Benchlearning der Optionskommunen
506686-2018-DE
Kurze Beschreibung: Durchführung des Benchlearning der Optionskommunen.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 105 714 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftragsinhalt ist die Durchführung und Koordinierung des „Benchlearning der Optionskommunen“ in Bezug auf die Aufgabenwahrnehmung im Bereich der...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsinhalt ist die Durchführung und Koordinierung des „Benchlearning der Optionskommunen“ in Bezug auf die Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II.
104 Landkreise und kreisfreie Städte (Optionskommunen) haben kommunale Jobcenter, d.h. sie führen die Aufgaben im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende in alleiniger Trägerschaft aus. Bei Einführung des SGB II konnte die kommunale Alleinträgerschaft als Option gewählt werden, Aus dieser Zeit stammt der Begriff „Optionskommune“ für die „zugelassenen kommunalen Träger“, wie die kommunalen Jobcenter im SGB II bezeichnet sind. Von den Optionskommunen beabsichtigen 102 kommunale Jobcenter am „Benchlearning der Optionskommunen“ ab 1.1.2020 teilzunehmen und beteiligen sich an der Ausschreibung.
Die Aufgabe des Auftragnehmers ist es, dieses Benchlearning-Projekt durchzuführen und zu unterstützen. Beim Benchlearning handelt es sich um einen längerfristig angelegten strukturierten Lernprozess auf Basis eines regelmäßigen Erfahrungsaustausches. Ziele des Benchlearning sind die kontinuierliche Verbesserung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II, die Entwicklung fachlicher Positionen zur Arbeitsförderung der fachpolitischen Basis, das systematische Voneinander-Lernen und der Ergebnistransfer, die Förderung der gemeinsamen Identität der kommunalen Jobcenter und der Netzwerkbildung sowie der Austausch zu Herausforderungen der Digitalisierung für kommunale Jobcenter. Die Steuerung des Projekts erfolgt durch die Projektleitung Benchlearning, die an den Arbeitskreis kommunale Jobcenter beim Deutschen Landkreistag berichtet. Dadurch wird gewährleistet, dass aus der Vielzahl der kommunalen Jobcenter als Auftraggeber ein gebündelter Auftraggeberwille gegenüber dem Auftragnehmer artikuliert werden kann.
Kernstück des Projekts ist die Vergleichsringarbeit. Bei den Vergleichsringen handelt es sich um zehn Untergruppen der teilnehmenden kommunalen Jobcenter, die auf Basis fachspezifischer Kriterien
Gebildet werden. Die Teilnehmer tauschen sich innerhalb der Vergleichsringe aus, werten regionale und organisatorische Aspekte der Aufgabenwahrnehmung aus, führen strukturierte Praxisvergleiche durch, analysieren Erfolgsfaktoren, erarbeiten und bewerten Handlungsstrategien und Lösungsansätze, ermitteln gute Beispiele u.v.m. Die Vergleichsringe tagen ca. drei Mal pro Jahr für jeweils 1,5 Tage. Vom Auftragnehmer wird erwartet, dass er die Sitzungen organisiert, dazu einlädt und die Moderation durchführt sowie die Arbeit der Vergleichsringe durch die Aufbereitung und erste Analyse der Daten sowie die Vorbereitung von fachlichen Inhalten unterstützt.
Die Ergebnisse der Vergleichsringarbeit sollen vom Auftragnehmer systematisch aufbereitet und für alle kommunalen Jobcenter nutzbar gemacht werden. Hierzu dient ein vergleichsringübergreifendes, adressatengerechtes Berichtswesen. Der Auftragnehmer erstellt dazu nach jeder Vergleichsringsitzung einen Bericht, in dem die Ergebnisse zusammengefasst werden. Darüber hinaus erstellt der Auftragnehmer jährlich einen internen, qualifizierten Tätigkeitsbericht, in dem alle durchgeführten Aktivitäten sowie die zentralen Ergebnisse der Vergleichsringarbeit zusammengefasst sind. Im Rahmen des Projekts werden ferner jährlich zwei Fachtagungen durchgeführt, die sich in erster Linie an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Jobcenter wenden. Der Auftragnehmer organisiert die Fachtagungen, unterstützt die Projektleitung bei der inhaltlichen Vorbereitung und dokumentiert die Tagungsergebnisse. Der Auftragnehmer unterstützt darüber hinaus die Weiterentwicklung des internen Internetangebots für die kommunalen Jobcenter.
Der Auftragnehmer übernimmt die Koordination aller Elemente und Aktivitäten des Projekts.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Preis (Gewichtung): 0
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2029,...”
Beschreibung der Optionen
Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 221-506686
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Benchlearning der Optionskommunen
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: gfa | public GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 105 714 💰
“Nach § 58 VgV wurde der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Für die Wirtschaftlichkeit war das beste...”
Nach § 58 VgV wurde der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Für die Wirtschaftlichkeit war das beste Preis-Leistungs-Verhältnis auf Basis der vorgesehenen Fixvergütung maßgeblich. Die Angabe der Gewichtung der Zuschlagskriterien unter II.2.5) mit „Leistung: 100" und „Preis: 0" erfolgt nur aus technischen Gründen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
„ (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Deutscher Landkreistag, zu Händen von Herrn Markus Keller
Quelle: OJS 2019/S 046-106080 (2019-03-01)