Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (80 %):
Der Bieter benennt vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2015 erfolgreich abgeschlossen hat. „Erfolgreich abgeschlossen“ bei Dauerverträgen ist eine Referenz dann, wenn mindestens bereits seit 2 Jahren die Aufgabe erfolgreich durchgeführt worden ist. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
— wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht,
— insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte die beschriebenen Inhalte und Kompetenzen des Bieters zur Unterstützung in den genannten Aufgabenbereichen der KoSIT widerspiegeln. Der pro Aufgabenbereich beschriebene Unterstützungsbedarf sowie die erforderlichen Kompetenzen sind dabei maßgeblich (vgl. Ziffern 1 – 3 der Leistungsbeschreibung).
Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist die Benennung eines Ansprechpartners des Referenzkunden (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus).
b) Qualifikation des einzusetzenden Personals(20 %).
Der Bieter benennt Personalprofile/Lebensläufe der Mitarbeiterinnen und/oder der Mitarbeiter, die das Prüfungsteam bilden bzw. leiten werden, und die Prognose zulassen, dass der Bieter den Auftrag entsprechend der Leistungsabforderungen fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird können.Möglicherweise geforderte Mindeststandards: a) Sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift der einzureichenden Personalprofile
c) Mindestens 300 von 500 möglichen Punkten für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anhand der nachfolgend beschriebenen Bewertungskriterien und -regeln.
— für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ erhält der Bieter einen Punktwert von 0 bis 5,
— für das Kriterium „Qualifikation des einzusetzenden Personals“ erhält der Bieter einen Punktwert von 0 bis 5.
Soll-Maßstab bei der Benotung (= Anforderungen des Auftraggebers) sind folgende Erwartungen des Auftraggebers an die Qualifikation des Personals:
5 Punkte werden vergeben, wenn die Lebensläufe der Mitarbeiterinnen und/oder der Mitarbeiter, die das Prüfungsteam bilden bzw. leiten werden, die Prognose zulassen, dass der Bieter den Auftrag entsprechend der Leistungsabforderungen fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird können. 0 Punkte werden vergeben, wenn die Angaben zu erheblichen Zweifeln diesbezüglich führen. Dazwischen werden Punkte entsprechend dem Notensystem vergeben.
Fehlt die verbindliche Zusage, dass im Falle der Auftragserteilung die konkret zu benennenden Personen im vorliegenden Projekt eingesetzt werden, wird das Kriterium „Qualifikation des einzusetzenden Personals“ mit 0 Punkten bewertet. Es wird in diesem Falle auch keine Nachforderung hinsichtlich dieser Zusage geben.