Beratungsdienstleistungen für die Auslagerung von Versorgungsansprüchen auf einen nicht-versicherungsförmigen betrieblichen Pensionsfonds.
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: DZ EM, 02.10
E-Mail: dzem@tk.de📧
Region: Hamburg🏙️
URL: http://www.tk.de/vergabe🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergebene Aufträge PF
DZEM/V - 2017/187
Produkte/Dienstleistungen: Beratung für Pensionsfonds📦
Kurze Beschreibung:
“Beratungsdienstleistungen für die Auslagerung von Versorgungsansprüchen auf einen nicht-versicherungsförmigen betrieblichen Pensionsfonds.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Finanzberatung, Bearbeitung und Clearing von Finanzgeschäften📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Altersvorsorge📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Versicherungsmathematik📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Techniker Krankenkasse Bramfelder Str. 140 22305 Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Beratungsdienstleistungen für die Auslagerung von Versorgungsansprüchen auf einen nicht-versicherungsförmigen betrieblichen Pensionsfonds.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Hinweis zu den Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt): von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 006-009412
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2017-187
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Beratungsleistung Gründung Pendionsfonds
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Willis Towers Watson GmbH
Postort: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Hinweis zu den Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt): von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV...”
Hinweis zu den Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt): von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYY9M
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 173-393143 (2018-09-07)