Beschaffung eines GW-G

VG Weißenthurm vertreten durch die Kommunal Agentur NRW

Lieferung von Fahrgestell und Aufbau in einem Los (GU) für einen GW-G für die VG Weißenthurm

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-04-12 Auftragsbekanntmachung
2018-12-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-04-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Fahrgestell und Aufbau in einem Los (GU) für einen GW-G für die VG Weißenthurm
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mayen-Koblenz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: VG Weißenthurm vertreten durch die Kommunal Agentur NRW
Postanschrift: Kärlicher Straße 4
Postleitzahl: 56575
Postort: Weißenthurm
Kontakt
Internetadresse: http://www.verbandsgemeindeweissenthurm.de 🌏
E-Mail: pokropp@kommunalagenturnrw.de 📧
Telefon: +49 211 / 4307-7188 📞
Fax: +49 211/4307-722 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E34754261 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E34754261 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-12 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 073-161503
ABl. S-Ausgabe: 73

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Fahrgestell und Aufbau in einem Los (GU) für einen GW-G (Hinweis: die Beladung wird in einem getrennten Verfahren vom Landkreis beschafft)
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Optionen: Siehe Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: VG Weißenthurm

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Handelregisterauszug
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nach dem LTTG sind bei der Auftragsausführungen folgende Bedingungen zu beachten:
— Einhaltung des vergabespezfischen Mindestlohns nach §§ 4, 3 LTTG.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 16:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Andreas Pokropp
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E34754261 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunal Agentur NRW
Postanschrift: Cecielienallee 59
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: https://www.kommunalagenturnrw.de/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung – Geschäftsstelle
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 073-161503 (2018-04-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 260 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 244-558095
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 073-161503
ABl. S-Ausgabe: 244

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: Siehe Vergabeunterlagen..

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-27 📅
Name: Iturri Feuerwehr- und Umwelttechnik GmbH
Postanschrift: Essener Straße 8
Postort: Wilnsdorf
Postleitzahl: 57234
Land: Deutschland 🇩🇪
Siegen-Wittgenstein 🏙️
Internetadresse: www.iturri.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 260 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Quelle: OJS 2018/S 244-558095 (2018-12-14)