Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 für die Stadt Parsberg, FF Parsberg

Stadt Parsberg

Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 mit Beladung und hydraulischen Rettungssatz in vier Losen, gem. DIN 14530-27 (11/2011), DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-28 Auftragsbekanntmachung
2018-10-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-06-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerlöschfahrzeuge
Menge oder Umfang:
Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 mit Beladung und hydraulischen Retrtungssatz in vier Losen, gem. DIN 14530-27 (11/2011), DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerlöschfahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Parsberg
Postanschrift: Alte Seer Straße 2
Postleitzahl: 92331
Postort: Parsberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.parsberg.de 🌏
E-Mail: weigert@parsberg.de 📧
Telefon: +49 9492941833 📞
Fax: +49 949829418633 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-28 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 124-283537
ABl. S-Ausgabe: 124
Zusätzliche Informationen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 mit Beladung und hydraulischen Rettungssatz in vier Losen, gem. DIN 14530-27 (11/2011), DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Beschaffung eines Fahrgestells für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 gem. DIN 14530-27 (11/2011), DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Fahrgestells für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 gem. DIN 14530-27 (11/2011), DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Beschaffung eines Aufbaus für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 gem. DIN 14530-27 (11/2011), DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Aufbaus für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 gem. DIN 14530-27 (11/2011), DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Beschaffung der Beladung für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 gem. DIN 14530-27 (11/2011), DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Kurze Beschreibung:
Beschaffung der Beladung für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 gem. DIN 14530-27 (11/2011), DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Beschaffung der Beladung mit hydraulischen Rettungssatz für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 gem. DIN 14530-27 (11/2011), DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Kurze Beschreibung:
Beschaffung der Beladung mit hydraulischen Rettungssatz für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 gem. DIN 14530-27 (11/2011), DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Referenznummer: ROP-SG12-2244.3-13-6-4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Parsberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen oder EEE
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatzangaben in den letzten 3 Jahren
Technische und berufliche Fähigkeiten: Referenzangaben gleichen Normtyps

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-09 📅
Öffnungsort: Rathaus Stadt Parsberg
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Stadt Parsberg
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (700)
2. Technische Beschaffenheit/Ausführung/Verarbeitung (125)
3. Wartungs- und Reparaturfreundlichkeit (25)
4. Funktionalität und Einsetzbarkeit (100)
5. Kundendienst/Service (50)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Parsberg
Frau Angela Weigert
Adresse des Käuferprofils: https://www.dittlmann.de/downloads.html 🌏
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dittlmann.de/hlf-20-fuer-die-stadt-parsberg.html 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ROP-SG12-2244.3-13-6-4
Zusätzliche Informationen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Norfbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 124-283537 (2018-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 475 617,40 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 203-463623
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 124-283537
ABl. S-Ausgabe: 203
Zusätzliche Informationen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-13 📅
Name: Daimler AG Stern Center Regensburg GmbH&Co.KG
Postanschrift: Benzstraße 23
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Magirus GmbH
Postanschrift: Graf-Arco-Straße 30
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89079

3️⃣
Name: Kilian Fire & Safety GmbH&Co.KG
Postanschrift: Franz Betz Straße 28
Postort: Zwiesel
Postleitzahl: 94227

4️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2018/S 203-463623 (2018-10-18)