Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 mit Beladung für die Stadt Burgkunstadt

Stadt Burgkunstadt

Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 mit Beladung in 3 Losen, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN 14530-27 (11/2011), DIN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-24 Auftragsbekanntmachung
2018-08-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-05-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerlöschfahrzeuge
Menge oder Umfang:
Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN 14530-27 (11/2011), DIN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teiil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerlöschfahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Burgkunstadt
Postanschrift: Vogtei 5
Postleitzahl: 96220
Postort: Burgkunstadt
Kontakt
Internetadresse: https://www.burgkunstadt.de 🌏
E-Mail: keike.eber@burgkunstadt.de 📧
Telefon: +49 957238820 📞
Fax: +49 957238839 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-24 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 099-227203
ABl. S-Ausgabe: 99

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 mit Beladung in 3 Losen, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN 14530-27 (11/2011), DIN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Beschaffung eines Fahrgestells für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 gem. DIN 14530-27 (11/2011), DIN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Fahrgestells für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 gem. DIN 14530-27 (11/2011), DIN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Los Fahrgestell und Los Aufbau sind miteinander anzubieten.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Beschaffung eines Aufbaus für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 gem. DIN 14530-27 (11/2011), DIN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Aufbaus für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 gem. DIN 14530-27 (11/2011), DIN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Beschaffung einer Beladung für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 gem. DIN 14530-27 (11/2011), DIN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis
Kurze Beschreibung:
Beschaffung einer Beladung für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 gem. DIN 14530-27 (11/2011), DIN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis
Referenznummer: 10-2244 h-11/17
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Burgkunstadt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen oder EEE
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatzangaben der letzten 3 Jahre
Technische und berufliche Fähigkeiten: Referenzangaben gleichen Normtyps
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen: Los Fahrgestell und Los Aufbau sind miteinander anzubieten.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-25 📅
Öffnungsort: Rathaus Burgkunstadt
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Burgkunstadt
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (700)
2. Technische Beschaffenheit/Ausführung/Verarbeitung (100)
3. Wartungs- und Reparaturfreundlichkeit (75)
4. Funktionalität/Einsetzbarkeit (100)
5. Kundendienst/Service (25)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Burgkunstadt
Frau Heike Eber
Adresse des Käuferprofils: https://www.dittlmann.de/downloads.html 🌏
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dittlmann.de/hlf20-fuer-die-stadt-burgkunstadt.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10-2244 h-11/17

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: PF 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 9815318377 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 099-227203 (2018-05-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 436 888,27 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 160-367540
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 099-227203
ABl. S-Ausgabe: 160

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-07 📅
Name: Schlingmann GmbH&Co.KG
Postanschrift: Dieckmannstraße 45
Postort: Dissen
Postleitzahl: 49201
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Schlingmann GmbH & Co.KG

3️⃣
Name: Ludwig Feuerschutz GmbH
Postanschrift: Esbachgraben 3
Postort: Bindlach
Postleitzahl: 95463
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2018/S 160-367540 (2018-08-21)