Gemäß DSGVO Art. 6 Abs. 1b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere im Vergabeverfahren beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz: Amt Krakow am See, Datenschutzbeauftragter, Markt 2, 18292 Krakow am See;