Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 nach DIN 14530 Teil 11 sowie Lieferung von feuerwehrtechnischer Beladung für das LF 20 (Los 1 Fahrgestell, Los 2 Aufbau, Los 3 Beladung)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung eines Löschfahrzeugs LF 20 und Beladung
2018-064-OV
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 nach DIN 14530 Teil 11 sowie Lieferung von feuerwehrtechnischer Beladung für das LF 20 (Los 1 Fahrgestell, Los...”
Kurze Beschreibung
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 nach DIN 14530 Teil 11 sowie Lieferung von feuerwehrtechnischer Beladung für das LF 20 (Los 1 Fahrgestell, Los 2 Aufbau, Los 3 Beladung)
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrgestell
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Ort der Leistung: Dahme-Spreewald🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadt Königs Wusterhausen, Feuerwache Köpenicker Straße 27 15711 Königs Wusterhausen”
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschfahrzeug LF 20
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzung der Ausstattungsmerkmale
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 5
Zusätzliche Informationen:
“Der Auftragnehmer von Los 1 hat spätestens 5 Monate nach Auftragsvergabe und Rücksprache mit dem Auftragnehmer von Los 2 das Fahrgestell an den...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftragnehmer von Los 1 hat spätestens 5 Monate nach Auftragsvergabe und Rücksprache mit dem Auftragnehmer von Los 2 das Fahrgestell an den Aufbauhersteller zu liefern.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Aufbau
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrgestelle mit Karosserieaufbau📦
Beschreibung der Beschaffung: Feuerwehrtechnischer Aufbau zu Los 1 (Löschfahrzeug LF 20)
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gewährleistung/Garantie
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Beschreibung
Dauer: 18
Zusätzliche Informationen:
“Das betriebsbereite Löschgruppenfahrzeug ist verbindlich bis spätestens 18 Monate nach Auftragsteilung auszuliefern.”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Beladung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit📦
Beschreibung der Beschaffung: Feuerwehrtechnische Beladung zu Los 2 (Löschfahrzeug LF 20)
Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Dauer: 12
Zusätzliche Informationen:
“Der Auftragsnehmer von Los 3 hat die feuerwehrtechnische Beladung bis spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung an den Auftragnehmer von Los 2 zu liefern.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Folgende gültige Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen.
— Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt zur Zahlung der Steuern,
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende gültige Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen.
— Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt zur Zahlung der Steuern,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft zur
Zahlung der Beiträge
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n) über die regelmäßige Zahlung von Krankenkassenbeiträgen
— Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber/Bieter ansässig ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung mit Ausweisung Deckungssumme und Gültigkeitsdauer” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen“ (Formblatt 124_LD – Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /Dienstleistung – erhältlich in den beigefügten Vergabeunterlagen),
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Für Bietergemeinschaften ist Punkt 5 VgV – Bewerbungsbedingungen EU) zu beachten.
Beabsichtigt der Bieter sich Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) zu bedienen, ist Punkt 6 VgV – Bewerbungsbedingungen EU) zu beachten.
Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die Zertifizierung des Anbieters nach ISO 9001 vorzulegen.
Mit dem Angebot ist eine Referenzliste (mind. 3 Referenzen) über baugleiche oder ähnliche, bisher in den letzten 5 Jahren an Feuerwehren in Deutschland ausgelieferte Löschgruppenfahrzeuge LF 20 ist dem Angebot beizufügen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bedingungen für die Ausführung des Auftrages:
a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
b) Erklärung,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bedingungen für die Ausführung des Auftrages:
a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
b) Erklärung, dass die Bestimmungen nach § 128 Abs. 1 GWB eingehalten werden;
c) Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlages gemäß § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)bezogen
Auf den Bestbieter beim Bundesjustizamt einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anfordern.
Geänderte Angebote und/oder ergänzte Vergabeunterlagen bzw. nicht zweifelsfreie Änderungen des Bieters sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-20
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-20
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadtverwaltung Königs Wusterhausen
SG Vergabe/Recht, Raum A 1.08/1.09
Schlossstraße 3
15711 Königs Wusterhausen”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es sind keine Bieter oder andere Personen bei der Öffnung der Angebote zugelassen.”
“Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg, unter htp://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/, elektronisch...”
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg, unter htp://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/, elektronisch bereitgestellt. Sie stehen dort vollständigbereit und sind kostenlos herunterzuladen. Ein Versand in Papierform ist nicht vorgesehen. Auskünfte werden ausschließlich auf schriftliche Anfrage über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes Brandenburg, unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter, erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bieter über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu Bieterfragen unverzüglich informiert werden. Elektronisch übermittelten Angebote müssen über htp://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ eingereicht werden, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen. Ausländische Unternehmen haben Erklärungen und Nachweise einzureichen, die dem Sinn der geforderten Unterlagenentsprechen. Die Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
Für die Bewertung der Qualität (Los 2) ist eine Begutachtung eines vergleichbaren Fahrzeugs des Herstellers notwendig, bei der eine ausreichend große (ca. 5 Personen) und fachkundige (Diensterfahrung, Berufserfahrung in geeigneten Berufen) Bewertungskommission die qualitative Ausführung des Fahrzeugaufbaus untersucht. Im Rahmen der Ausschreibung werden die Bieter verpflichtet, ein vergleichbares Fahrzeug zur Bewertung durch die Kommission beim Auftraggeber vorzuführen. Die Kommission bewertet die Ausführung der Fahrzeuge im Hinblick auf die Qualität (Ausführung von Verbindungen und Abdichtungen, Funktion und Wertigkeit der Auszüge und Lagerungen, Ausführungen der Lackierung und des Unterbodenschutzes, Ausführung des Innenausbaus, Gestaltung im Hinblick auf Verletzungsgefahren wie Quetschen oder Schneiden) mit Hilfe eines Bewertungsbogens (siehe Ausschreibungsunterlagen). Die Vorführung ist voraussichtlich für die 42. Kalenderwoche 2018 vorgesehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWD6EZ
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610📞
E-Mail: poststelle@mwe.brandenburg.de📧
Fax: +49 3318661652 📠
URL: https://mwe.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.482109.de#🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen:
§ 160 (1) GWB:
„Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen:
§ 160 (1) GWB:
„Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.“
§ 160 (2) GWB:
„Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat… und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht."
§ 160 (3) GWB: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610📞
E-Mail: poststelle@mwe.brandenburg.de📧
Fax: +49 3318661652 📠
URL: https://mwe.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.482109.de#🌏
Quelle: OJS 2018/S 154-352742 (2018-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 359426.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 154-352742
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2018-062-OV
Los-Identifikationsnummer: Los 1 Fahrgestell
Titel: Lieferleistung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MAN Truck & Bus Deutschland GmbH Vertriebsregion Ost
Postanschrift: Nonnendammallee 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13599
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 80 755 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2018-064-OV
Los-Identifikationsnummer: Los 2 Feuerwehrtechnischer Aufbau
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schlingmann GmbH & Co.KG
Postanschrift: Dieckmannstraße 45
Postort: Dissen a.T.W.
Postleitzahl: 49201
Region: Osnabrück, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 226 668 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: Los 3 Feuerwehrteschnische Beladung
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: G.B.S. Handelsgesellschaft mbH Brandschutz und Sicherheit
Postanschrift: Löwenbrucher Ring 36
Postort: Ludwigsfelde
Postleitzahl: 14974
Region: Teltow-Fläming🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 52003.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWDEJ7
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen:
§ 160 (1) GWB: „Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen:
§ 160 (1) GWB: „Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.“
§ 160 (2) GWB: „Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat… und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.“
§ 160 (3) GWB: „Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. […]“
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
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Quelle: OJS 2018/S 240-547979 (2018-12-11)