Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 mit Beladung für die FF Hörlkofen

Gemeinde Wörth

Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 mit Beladung in drei Losen gem. DIn 14530-11 (11/2011), DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-04-19 Auftragsbekanntmachung
2018-07-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-04-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerlöschfahrzeuge
Menge oder Umfang:
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 mit Beladung in drei Losen gem. DIn 14530-11 (11/2011), DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerlöschfahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Wörth
Postanschrift: Erdinger Straße 8a
Postleitzahl: 85457
Postort: Hörlkofen
Kontakt
Internetadresse: https://www.vg-hoerlkofen.de 🌏
E-Mail: guderle@vg-hoerlkofen.de 📧
Telefon: +49 8122975914 📞
Fax: +49 81229759514 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-19 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 077-172791
ABl. S-Ausgabe: 77

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 mit Beladung in drei Losen gem. DIn 14530-11 (11/2011), DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Beschaffung Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 mit Beladung gem. DIn 14530-11 (11/2011), DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Kurze Beschreibung:
Fahrgestell für ein Löschgruppenfahrzeuges LF 20 gem. DIn 14530-11 (11/2011), DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Beschaffung eines Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 mit Beladung gem. DIN 14530-11 (11/2011), DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Kurze Beschreibung:
Aufbau für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 gem. DIN 14530-11 (11/2011), DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Beschaffung der Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 gem. DIn 14530-11 (11/2011), DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Kurze Beschreibung:
Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug gem. DIN 14530-11 (11/2011), DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis.
Referenznummer: 10-2-2244-1-17-Wörth
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hörlkofen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen zur Eignung oder EEE
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatzangaben in den letzten 3 Jahren
Technische und berufliche Fähigkeiten: Referenzangaben gleichen Normtyps

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-08-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-06 📅
Öffnungsort: Sitz der VG Hörlkofen
Ort des Eröffnungstermins: Sitz der VG Hörlkofen
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: VG Hörlkofen
Herr Oliver Guderle
Adresse des Käuferprofils: https://www.dittlmann.de/downloads.html 🌏
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dittlmann.de/lf-20-fuer-die-gemeinde-woerth.html 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10-2-2244-1-17-Wörth

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 077-172791 (2018-04-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 420 884,50 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 140-322111
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 077-172791
ABl. S-Ausgabe: 140

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (650)
2. Technische Beschaffenheit/Ausführung/Verarbeitung (175)
3. Wartungs- und Reparaturfreundlichkeit (25)
4. Funktionalität/Einsetzbarkeit (100)
5. Kundendienst/Service (50)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-02 📅
Name: Daimler AG – Autohaus Nagel GmbH&Co.KG
Postanschrift: Robert Bosch Straße 9
Postort: Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Rosenbauer Deutschland GmbH
Postanschrift: R.-Breitscheid-Straße 79
Postort: Luckenwalde
Postleitzahl: 14943

3️⃣
Name: BAS Vertriebs GmbH
Postanschrift: Semmelweisstraße 8
Postort: Planegg
Postleitzahl: 82152
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 140-322111 (2018-07-20)