Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Gera
Postanschrift: Kornmarkt 12
Postort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Stadtverwaltung Gera, Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle, Kornmarkt 12, 07545 Gera”
Telefon: +49 3658381626📞
E-Mail: ausschreibung.submission@gera.de📧
Fax: +49 3658381625 📠
Region: Gera, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.gera.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 für die Feuerwehr Gera
18 VgV 002”
Produkte/Dienstleistungen: Tanklöschfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 237 225 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Gera, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Gera
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Gera beabsichtigt ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 gemäß DIN 14530-22 (Ausgabe 04-2011) in Verbindung mit DIN 14530-22/A1 (Ausgabe 12-2016) zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Gera beabsichtigt ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 gemäß DIN 14530-22 (Ausgabe 04-2011) in Verbindung mit DIN 14530-22/A1 (Ausgabe 12-2016) zu beschaffen.
Der Fahrzeugaufbau soll aus schwer korrodierendem Material (Außenhaut z.B. aus Aluminium oder GFK) gefertigt sein und muss zur Aufnahme der Besatzung sowie der feuerwehrtechnischen Ausrüstung gemäß DIN EN 1846-1, -2, -3 und DIN 14530-22 geeignet sein. Beim Ausbau ist zu beachten, dass logisch zusammenhängende Beladungsgruppen gebildet, Freiräume nicht zugebaut und Leerräume konsequent genutzt werden.
Die Kompatibilität zwischen Fahrgestell und Aufbau ist durch den Auftragnehmer zu gewährleisten.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 092-208338
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 18 VgV 002-370306
Titel: Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 für die Feuerwehr Gera.
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rosenbauer Deutschland GmbH, Vertriebszentrum Luckenwalde
Postanschrift: Rudolf-Breitscheid-Str. 79
Postort: Luckenwalde
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 337169050📞
E-Mail: rbd.luckenwalde@rosenbauer.com📧
Fax: +49 3371690518 📠
Region: Teltow-Fläming🏙️
URL: https://www.rosenbauer.com/de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 254 622 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 237 225 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321037📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361573321059 📠
URL: www.thueringen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Gera
Postanschrift: Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle, Kornmarkt 12
Postort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3658381621📞
E-Mail: ausschreibung.submission@gera.de📧
Fax: +49 3658381625 📠
URL: www.gera.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 179-405510 (2018-09-17)