Beschreibung der Beschaffung
1 Die Feuerwehr Essen beschafft zwei Löschfahrzeuge vom Typ HLF 20
1.1) nach DIN EN 1846, DIN 14502 und DIN 14530-27 – November 2011;
1.2) und nach dem folgenden Leistungsverzeichnis (LVZ) sowie dieser Vorbemerkung.
2) Zum Zeitpunkt der Auslieferung müssen die Löschfahrzeuge:
2.1) nach den gültigen DIN- Vorschriften;
2.2) der StVZO;
2.3) den Unfallverhütungsvorschriften;
2.4) dem neuesten Stand der Technik;
2.5) den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen und;
2.6) in seinem Gesamtausbau den gültigen EMV- Bestimmungen entsprechen.
3) Die Fahrzeuge und deren Aufbauten müssen zur Übergabe an die Feuerwehr Essen soweit vorbereitet sein, dass eine ordnungsgemäße Abnahme erfolgen kann;
4) Die Fahrzeuge müssen mängelfrei sein;
5) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber ggfls. über die Notwendigkeit der Beantragung von Ausnahmegenehmigungen. Sie sind, soweit erforderlich, vom Hersteller zu beantragen und zu erbringen;
6) Diese Vorbemerkung ist Bestandteil des Auftrages und muss vom Auftragnehmer ausdrücklich anerkannt, auf der Seite vier unterschrieben werden und als Anlage A 01 der Nachweisliste beizufügen;
7) Die beiliegenden Vergabe- und Vertragsbedingungen der Stadt Essen (die abgestempelt und unterschrieben zurückgesandt werden müssen), sind zu beachten und als Anlage A 02 der Nachweisliste beizufügen;
8) Die beiliegenden besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (die abgestempelt und unterschrieben zurückgesandt werden müssen), sind zu beachten und als Anlage A 03 der Nachweisliste beizufügen;
9) Dem Angebot sind zwingend alle geforderten Nachweise mit der unterschriebenen abschließenden Nachweisliste als Anlage A 04 beizufügen;
10) Das Angebot muss ausführliche Darstellungen in deutscher Sprache von allen technischen Einrichtungen enthalten;
10.1) Dem losbezogenen, vollständig ausgefüllten Exemplar des Leistungsverzeichnisses, ist ein in deutscher Sprache abzufassendes, bietereigenes Angebot ohne eigene Liefer- und Leistungsbedingungen beizufügen.
Das bietereigene Angebot, bei dem sich keine Widersprüche zu den Inhalten des Leistungsverzeichnisses ergeben dürfen (d. h. ein auf das Leistungsverzeichnis bezogenes Angebot, welches mit der eigenen EDV des Bieters erstellt worden ist), inklusive des im Leistungsverzeichnis genannten Angebotspreises ist unterschrieben als Anlage A 05 der Nachweisliste beizufügen.
10.2) Angaben zu den Zahlungsbedingungen sind als Anlage A 06 der Nachweisliste beizufügen;
11) Das vorliegende Leistungsverzeichnis soll:
11.1) die Angebotserstellung erleichtern und;
11.2) die Auswertung der Angebote vereinfachen;
11.3) Im Leistungsverzeichnis sind Zusätze und Änderungen, soweit nicht gefordert, auch in der Spalte Bemerkungen nicht zulässig. In dieser Zeile können bei Abweichungen,
Besonderheiten oder Verweise auf nummerierte Anlagen eingetragen werden;
11.4) Am Ende jedes Loses ist jeweils der verbindliche Angebotspreis einzutragen. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss des Bieters;
12) Es ist eine verbindliche maximale Lieferzeit (in Wochen) nach Auftragserteilung zu nennen.
„Aus Platzgründen muss bei der Veröffentlichung auf Vollständigkeit der Angaben verzichtet und auf die runterladbaren Dokumente verwiesen werden“