Beschaffung von 3 baugleichen Löschgruppenfahrzeugen LF 20 KatS mit Beladung jeweils auf eigene rechnung für die Märkte Essenbach (FF Altheim), Ergolding (FF Ergolding) und Altdorf (FF Altdorf)

Markt Essenbach

Beschaffung von drei baugleichen Löschgruppenfahrzeugen LF 20 KatS in zwei Losen, die miteinander anzubieten sind.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-08 Auftragsbekanntmachung
2018-10-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-08-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerlöschfahrzeuge
Menge oder Umfang:
Beschaffung von drei baugleichen Löschgruppenfahrzeugen LF 20 KatS in zwei Losen, die miteinander anzubieten sind, gem. DIN 14530-8, DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1 und 3 sowie dem Leistungsverzeichnis für das jeweilige Los.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerlöschfahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Markt Essenbach
Postanschrift: Rathausplatz 3
Postleitzahl: 84051
Postort: Essenbach
Kontakt
Internetadresse: https://www.essenbach.de 🌏
E-Mail: schneider@essenbach.de 📧
Telefon: +49 870380834 📞
Fax: +49 870380838 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-08 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 152-349959
ABl. S-Ausgabe: 152

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von drei baugleichen Löschgruppenfahrzeugen LF 20 KatS in zwei Losen, die miteinander anzubieten sind.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Beschaffung eines Fahrgestells für drei baugleiche Löschgruppenfahrzeugen LF 20 KatS gem. DIN 14530-8, DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1 und 3 sowie dem Leistungsverzeichnis für das jeweilige Los.
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Fahrgestells für drei baugleiche Löschgruppenfahrzeugen LF 20 KatS gem. DIN 14530-8, DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1 und 3 sowie dem Leistungsverzeichnis für das jeweilige Los.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Los Fahrgestell und Los Aufbau sind miteinander anzubieten
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Beschaffung eines Aufbaus für drei baugleiche Löschgruppenfahrzeugen LF 20 KatS gem. DIN 14530-8, DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1 und 3 sowie dem Leistungsverzeichnis
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Aufbaus für drei baugleiche Löschgruppenfahrzeugen LF 20 KatS gem. DIN 14530-8, DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1 und 3 sowie dem Leistungsverzeichnis
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Los Fahrgestell und Los Aufbau sind miteinander anzubieten.
Referenznummer: 10-2244.513-51, 10-2244.511-57 un 10.2244.511-57
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Essenbach

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen oder EEE
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatzangaben in den letzten drei Jahren
Technische und berufliche Fähigkeiten: Referenzangaben gleichen Normtyps (mindestens drei)
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen: Los Fahrgestell und Los Aufbau sind miteinander anzubieten

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-14 📅
Öffnungsort: Rathaus Essenbach
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Essenbach
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (700)
2. Technische Beschaffenheit/Ausführung, Verarbeitung (100)
3. Wartungs- und reparaturfreundlichkeit (25)
4. Funktionalität/Einsetzbarkeit (125)
5. Kundendienst/Service (50)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Markt Ergolding
Postanschrift: Lindenstraße 25
Postort: Ergolding
Postleitzahl: 84030
Name des öffentlichen Auftraggebers: Markt Altdorf
Postanschrift: Dekan Wagner Straße 13
Postort: Altdorf
Postleitzahl: 84032
Kontakt
Kontaktperson: Markt Essenbach
Frau Verena Schneider
Adresse des Käuferprofils: https://www.dittlmann.de/downloads.html 🌏
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dittlmann.de/lf20kats-fuer-den-markt-essenbach.html 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10-2244.513-51, 10-2244.511-57 un 10.2244.511-57

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 152-349959 (2018-08-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 999 099,91 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 204-466805
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 152-349959
ABl. S-Ausgabe: 204

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-02 📅
Name: Rosenbauer Deutschland GmbH
Postanschrift: R.-Breitscheid-Straße 79
Postort: Ulm
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Postanschrift: E.-Breitscheid-Straße 79
Postort: Luckenwalde
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 204-466805 (2018-10-18)